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- Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Bonn vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm besteht seit über drei Jahrzehnten in Bonn und wird seit Mitte der neunziger Jahre von Dr. Palm und seinem Team alleine weitergeführt. Zu den Tätigkeitsbereichen gehören Namensrecht, Arbeitsrecht, Beamtenrecht und Familienrecht. Die Kanzlei bearbeitet außerdem Fälle zu Mobbing, Cybermobbing, Volljährigenadoption und Beibehaltungsgenehmigungen. Weitere genannte Themen sind Einbürgerung, Familienzusammenführung und Patientenverfügungen. Sie vertritt Mandanten im gesamten Bundesgebiet vor Behörden und Gerichten sowie zahlreiche Mandanten mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland. Kooperationen mit Kollegen ermöglichen die Vertretung auch an weiter entfernten Gerichtsorten. Bei Namensänderungen arbeitet die Kanzlei mit Ärzten und Instituten zusammen, die Gutachten vorlegen. Zur Arbeitsweise gehören individuelle Betreuung, vertrauensvolle Zusammenarbeit und Transparenz hinsichtlich der Verfahrensschritte und voraussichtlichen Kosten. Die Kanzlei strebt an, Auseinandersetzungen möglichst ohne Prozess zu regeln, und wägt Chancen und Risiken einer Rechtsverfolgung ab. Je nach Fallkonstellation erfolgt die Beratung per E-Mail oder telefonisch; der Kostenrahmen wird zuvor mitgeteilt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: m.palm-bonn.de, m.palm-bonn.de
Beratung in Bonn – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Wolfgang Palm ist in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm in der Rathausgasse 9 in 53111 Bonn tätig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Dieses Rechtsgebiet betrifft die Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern: vom Abschluss eines Arbeitsvertrags über Fragen im laufenden Arbeitsverhältnis bis zur Beendigung der Zusammenarbeit. Typische Anliegen sind die Einordnung von Vertragsklauseln, ausstehende Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Für Ratsuchende geht es dabei häufig zunächst darum, den Sachverhalt zu ordnen, relevante Unterlagen zusammenzustellen und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Schritte voneinander abzugrenzen. Ein weiterer Bezug zum Arbeitsrecht ergibt sich aus der Kanzleitätigkeit bei Mobbing und Cybermobbing. Konflikte am Arbeitsplatz können sowohl persönliche Belastungen als auch rechtliche Fragen auslösen. Allgemein kommt es darauf an, einzelne Vorfälle, ihren zeitlichen Ablauf und vorhandene Nachweise nachvollziehbar zu erfassen. Nicht jeder berufliche Konflikt ist rechtlich als Mobbing einzuordnen. Die Kanzlei nennt daneben unter anderem Beamtenrecht, Familienrecht und Namensrecht als Tätigkeitsbereiche. Diese Angaben beschreiben das breitere Kanzleispektrum; der ausdrücklich ausgewiesene Hauptschwerpunkt von Wolfgang Palm bleibt das Arbeitsrecht. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm besteht seit über drei Jahrzehnten in Bonn. Nach ihrer Beschreibung gehören individuelle Betreuung, vertrauensvolle Zusammenarbeit und die Erläuterung der Verfahrensschritte zu ihrer Arbeitsweise. Sie strebt an, Auseinandersetzungen möglichst ohne Prozess zu regeln, und wägt Chancen und Risiken einer Rechtsverfolgung ab. Die Kanzlei vertritt auch Mandantschaft außerhalb Bonns sowie Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland. Je nach Fallkonstellation erfolgt die Beratung telefonisch oder per E-Mail; der Kostenrahmen wird zuvor mitgeteilt. Die Anschrift in der Rathausgasse liegt im Bonner Zentrum. Damit besteht ein innerstädtischer Bezug auch für Ratsuchende aus Bad Godesberg, Beuel, Hardtberg und Poppelsdorf. Für Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen ist häufig das Arbeitsgericht Bonn die örtliche Anlaufstelle, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Amtsgericht und Landgericht Bonn übernehmen dagegen andere Aufgaben und sind für gewöhnliche arbeitsrechtliche Streitigkeiten nicht die erste Adresse. Die Anfahrt zur Kanzlei lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der aktuellen Verbindungen und Verkehrsbedingungen planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen. Eine knappe Beschreibung des Anliegens, die Nennung wichtiger Termine und ein Hinweis auf bereits erhaltene Schreiben erleichtern die erste Einordnung. Anschließend können Beratungsform, benötigte Unterlagen und die Voraussetzungen einer möglichen Mandatsübernahme geklärt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bonn
- Amtsgericht Bonn
- Landgericht Bonn
- Arbeitsgericht Bonn
- Bundesgerichtshof (Dienstgerichtshof-Bezirk Köln)
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Palm hat ihre Anschrift in der Rathausgasse 9 im Bonner Zentrum. Der Standort ist damit dem innerstädtischen Bereich zuzuordnen und bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus dem Zentrum ebenso wie aus Bad Godesberg, Beuel, Hardtberg und Poppelsdorf. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Welche Verbindung sinnvoll ist und welche Zufahrts- oder Parkmöglichkeiten bestehen, sollte anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben lassen sich keine bestimmten Haltestellen, Stellplätze oder Aussagen zur Barrierefreiheit ableiten. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt von Wolfgang Palm ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Bonn relevant. Arbeitsgerichte befassen sich insbesondere mit Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung, Abmahnungen oder Zeugnisse. Ein arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren beginnt regelmäßig mit einer Güteverhandlung, die einer einvernehmlichen Lösung dienen soll. Ob das Arbeitsgericht Bonn örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab; die Kanzleianschrift allein entscheidet darüber nicht. Amtsgericht und Landgericht Bonn sind für andere Verfahrensarten zuständig. Zum weiteren Kanzleibereich Familienrecht besteht etwa ein Bezug zum Familiengericht beim Amtsgericht. Allgemeine Zivilsachen können je nach Gegenstand und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor Amts- oder Landgericht gehören. Der ebenfalls genannte Bundesgerichtshof ist kein Bonner Eingangsgericht und gehört nicht zum regulären Instanzenzug der Arbeitsgerichtsbarkeit. Beamtenrechtliche Streitigkeiten sind wiederum regelmäßig der Verwaltungsgerichtsbarkeit zugeordnet.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, das Problem vorab kurz oder ausführlich per E-Mail zu schildern. Dies erleichtert eine effektive Beratung, da Umstände, die erst in einer Erstberatung bekannt werden, in einem Gespräch oft nicht sinnvoll erörtert werden können.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Nach einer Problemschilderung per E-Mail meldet sich die Kanzlei und teilt die weitere Vorgehensweise mit. Je nach Fallkonstellation kann eine E-Mail-Beratung oder ein Telefongespräch bereits ausreichend sein; der jeweilige Kostenrahmen wird zuvor mitgeteilt. Beratungskosten werden bei noch bestehendem zeitlichem Zusammenhang voll als Vorschuss auf eine anschließende Vertretungstätigkeit angerechnet.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Nach einer Problemschilderung per E-Mail meldet sich die Kanzlei und teilt die weitere Vorgehensweise mit. Je nach Fallkonstellation kann eine E-Mail-Beratung oder ein Telefongespräch bereits ausreichend sein; der jeweilige Kostenrahmen wird zuvor mitgeteilt. Beratungskosten werden bei noch bestehendem zeitlichem Zusammenhang voll als Vorschuss auf eine anschließende Vertretungstätigkeit angerechnet.
Für den Erstkontakt: Die Kanzlei bittet darum, das Problem vorab kurz oder ausführlich per E-Mail zu schildern. Dies erleichtert eine effektive Beratung, da Umstände, die erst in einer Erstberatung bekannt werden, in einem Gespräch oft nicht sinnvoll erörtert werden können.
Bevorzugter Kontaktweg: email
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Anliegen hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag und vorhandene Ergänzungen wichtig. Je nach Anliegen kommen Lohnabrechnungen, eine Abmahnung, ein Kündigungsschreiben, ein Zeugnis oder Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber hinzu. Eine kurze zeitliche Übersicht kann helfen, die Entwicklung des Konflikts verständlich zu machen. Bei Schreiben mit möglichen Fristfolgen ist auch bedeutsam, wann und auf welchem Weg sie eingegangen sind. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab und kann bei der Kontaktaufnahme geklärt werden.
- Warum spielt der Zeitpunkt bei einer Kündigung eine wichtige Rolle?
- Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Daneben können weitere Fragen auftreten, etwa zur Kündigungsfrist, zu offenen Vergütungsansprüchen oder zu vertraglichen Ausschlussfristen. Deshalb sind das Kündigungsschreiben und Angaben zu seinem Zugang für die rechtliche Prüfung besonders wichtig. Ob und welches Vorgehen im konkreten Fall in Betracht kommt, erfordert eine individuelle Prüfung; eine allgemeine Information ersetzt diese nicht.
- Wie lassen sich Mobbing und andere Konflikte am Arbeitsplatz rechtlich einordnen?
- Der Begriff Mobbing beschreibt häufig wiederholte Anfeindungen, Ausgrenzungen oder Herabsetzungen. Rechtlich kommt es jedoch auf die konkreten Handlungen, ihren Zusammenhang und die verfügbaren Nachweise an. Einzelne Meinungsverschiedenheiten oder sachliche Kritik sind nicht automatisch Mobbing. Für die Aufarbeitung können eine chronologische Darstellung, vorhandene Nachrichten und Angaben zu möglichen Zeuginnen oder Zeugen hilfreich sein. Bei Cybermobbing kann zusätzlich eine Rolle spielen, wie Inhalte verbreitet wurden. Arbeitsrechtliche Fragen können dabei mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten zusammenhängen.
- Muss eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung immer vor Gericht geklärt werden?
- Nicht jeder Konflikt im Arbeitsverhältnis führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Sachlage kommen zunächst eine Klärung im Betrieb, ein schriftlicher Austausch oder Verhandlungen über eine Vereinbarung in Betracht. Auch nach einer Klageerhebung ist eine einvernehmliche Lösung möglich: Arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren sehen regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vor. Ob eine außergerichtliche Verständigung sinnvoll ist, hängt unter anderem von den Streitpunkten, den verfügbaren Nachweisen und den Interessen beider Seiten ab. Laufende Fristen bleiben dabei unabhängig von Verhandlungen zu beachten.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Wolfgang Palm
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4,8 von 5 · 117 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: m.palm-bonn.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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