- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Köln
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- ddkb Rechtsanwälte | Fachanwälte Behrens, zur Nieden PartGmbB
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Bonn vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Die Kanzlei ddkb Rechtsanwälte | Fachanwälte Behrens, zur Nieden PartGmbB hat ihren Sitz im Alexanderhaus in der Alexanderstraße 10 in Bonn. Sie wurde 1952 gegründet. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Schulrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht und Wohnungseigentumsrecht. Die Webseite nennt außerdem Scheidung und Kaufrecht. Die Kanzlei berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmen. Zum angesprochenen Mandantenkreis zählen mittelständische Unternehmen, international handelnde Konzerne, Angehörige freier Berufe und Personen, die ihr Vermögen verwalten. Die Rechtsanwälte beschreiben ihre Betreuung als persönlich und individuell. Grundlage der Zusammenarbeit ist nach eigener Darstellung Vertrauen. Die Arbeitsweise umfasst intensives Zuhören, eine präzise Analyse und die gemeinsame Entwicklung passender Lösungen. Je nach Rechtsgebiet werden Verträge verhandelt und gestaltet sowie außergerichtliche und gerichtliche Lösungen entwickelt. Für Unternehmen bietet die Kanzlei Beratungsleistungen und Vertretung aus einer Hand an und betont eine langfristige Zusammenarbeit. Als erste Ansprechpartnerin am Empfang wird Sabine Wesche genannt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ddkb-rechtsanwaelte.de, ddkb-rechtsanwaelte.de
Beratung in Bonn – Einordnung der Redaktion
Das Profil „Scheidung Bonn“ ist der Kanzlei ddkb Rechtsanwälte | Fachanwälte Behrens, zur Nieden PartGmbB zugeordnet und weist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aus. Trotz der Profilbezeichnung steht damit hier die rechtliche Gestaltung und Einordnung von Arbeitsverhältnissen im Vordergrund. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Kündigungen, Abmahnungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Ratsuchende können in diesem Rechtsgebiet eine Prüfung der vertraglichen Grundlagen und der jeweiligen Konfliktsituation erwarten. Dabei unterscheiden sich die Fragestellungen von Beschäftigten häufig von denen eines Unternehmens, das etwa Arbeitsbedingungen gestalten oder personelle Veränderungen rechtlich einordnen lassen möchte. Die 1952 gegründete Kanzlei berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmen. Zum beschriebenen Mandantenkreis gehören mittelständische Unternehmen, international handelnde Konzerne, Angehörige freier Berufe sowie Personen, die ihr Vermögen verwalten. Neben Arbeitsrecht nennt die Kanzlei Erbrecht, Familienrecht, Mietrecht, Schulrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht und Wohnungseigentumsrecht als Tätigkeitsschwerpunkte; die Webseite führt außerdem Scheidung und Kaufrecht auf. Diese Angaben beziehen sich auf das Angebot der Kanzlei insgesamt. Aus der Bezeichnung dieses Profils allein lässt sich dagegen keine zusätzliche persönliche Spezialisierung ableiten. Nach eigener Darstellung setzt die Kanzlei auf persönliche und individuelle Betreuung, intensives Zuhören sowie eine präzise Analyse. Darauf aufbauend sollen gemeinsam passende Vorgehensweisen entwickelt werden. Im Arbeitsrecht kann dies beispielsweise bedeuten, Vertragsregelungen zu besprechen, eine außergerichtliche Verständigung zu prüfen oder einen Rechtsstreit vorzubereiten. Ob eine Beratung, Vertragsgestaltung oder gerichtliche Vertretung in Betracht kommt, hängt vom konkreten Anliegen ab. Eine Aussage über den Ausgang eines Verfahrens ist damit nicht verbunden. Der Kanzleisitz befindet sich im Alexanderhaus, Alexanderstraße 10, 53111 Bonn, im Bonner Zentrum. Die zentrale Lage bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus der Innenstadt ebenso wie aus Bad Godesberg, Beuel, Hardtberg oder Poppelsdorf. Die Anfahrt lässt sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Für Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern ist regelmäßig die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich, am Standort insbesondere das Arbeitsgericht Bonn. Als Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer Köln angegeben. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben und Angaben zu möglichen Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Anschließend können Zuständigkeit, benötigte Unterlagen und ein möglicher Beratungstermin mit der Kanzlei geklärt werden. Als erste Ansprechpartnerin am Empfang nennt die Kanzlei Sabine Wesche. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine Übernahme des Mandats.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bonn
- Amtsgericht Bonn
- Landgericht Bonn
- Arbeitsgericht Bonn
- Bundesgerichtshof (Dienstgerichtshof-Bezirk Köln)
Für den im Profil ausgewiesenen Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Bonn relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit insbesondere Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern und Arbeitgebern geführt, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse. Auch bestimmte betriebsverfassungsrechtliche Auseinandersetzungen gehören vor die Arbeitsgerichte. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt unter anderem vom Arbeitsort und weiteren gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab; der Sitz der beauftragten Kanzlei entscheidet darüber nicht. Ein arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren beginnt regelmäßig mit einem Gütetermin, in dem eine einvernehmliche Beilegung versucht wird. Für andere von der Kanzlei genannte Rechtsgebiete kommen das Amtsgericht Bonn und das Landgericht Bonn in Betracht. Beim Amtsgericht werden beispielsweise Familiensachen durch das Familiengericht und Nachlassangelegenheiten durch das Nachlassgericht bearbeitet; auch Wohnraummietstreitigkeiten gehören grundsätzlich dorthin. Das Landgericht befasst sich unter anderem mit bestimmten allgemeinen Zivilsachen und Rechtsmitteln. Die konkrete Zuständigkeit richtet sich nach Verfahrensart, Streitgegenstand und gesetzlichen Vorgaben. Der ebenfalls in den Standortangaben aufgeführte Bundesgerichtshof ist kein Bonner Eingangsgericht und gehört nicht zum arbeitsgerichtlichen Instanzenzug. Die Kanzlei liegt im Alexanderhaus an der Alexanderstraße 10 im Bonner Zentrum. Damit befindet sie sich in zentraler Stadtlage und ist auch für Anfragen aus Beuel, Bad Godesberg, Hardtberg und Poppelsdorf örtlich einzuordnen. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Die passende Verbindung sowie aktuelle Verkehrs- und Parkbedingungen sollten vor einem Termin gesondert geprüft werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Ist dieses Profil trotz der Bezeichnung „Scheidung Bonn“ für eine arbeitsrechtliche Anfrage gedacht?
- Als Hauptschwerpunkt dieses Profils ist Arbeitsrecht angegeben. Für eine Anfrage zu Kündigung, Arbeitsvertrag, Abmahnung oder Vergütung bietet daher diese Angabe die maßgebliche Orientierung. Die Kanzleibeschreibung nennt daneben unter anderem Familienrecht und Scheidung, beschreibt damit aber das Angebot der Kanzlei insgesamt. Vor einer Mandatsanfrage ist es sinnvoll, das eigene Anliegen eindeutig zu benennen und nach der zuständigen anwaltlichen Person zu fragen. Aus einer Profilbezeichnung allein ergeben sich weder eine persönliche Spezialisierung noch die Zusage, einen bestimmten Fall zu übernehmen.
- Welche Unterlagen sind für eine erste arbeitsrechtliche Besprechung hilfreich?
- Häufig bilden der Arbeitsvertrag einschließlich späterer Änderungen, einschlägige Schreiben und eine kurze zeitliche Übersicht die Grundlage einer ersten Besprechung. Je nach Thema können Kündigung, Abmahnung, Entgeltabrechnungen, Arbeitszeugnisse oder vorhandene Vereinbarungen hinzukommen. Wichtig ist auch, wann ein Schreiben zugegangen ist und ob bereits ein Gericht oder eine andere Stelle beteiligt wurde. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Gegenstand der Anfrage ab. Vertrauliche Dokumente sollten erst über einen mit der Kanzlei abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
- Warum sollte eine Kündigung bei der Kontaktaufnahme ausdrücklich erwähnt werden?
- Bei arbeitsrechtlichen Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen entscheidend sein. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Daneben können je nach Anspruch weitere Fristen eine Rolle spielen. Deshalb sind bei der ersten Anfrage insbesondere die Art des Schreibens und das Zugangsdatum wichtige Informationen. Eine bloße Kontaktaufnahme ersetzt keine erforderliche Verfahrenshandlung und wahrt nicht automatisch Fristen. Welche Schritte im Einzelfall notwendig sind, lässt sich erst nach Prüfung der Umstände beurteilen.
- Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor dem Arbeitsgericht ausgetragen werden?
- Nicht jeder Konflikt im Arbeitsverhältnis führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Streitpunkt können zunächst Gespräche, eine rechtliche Einordnung der Vertragslage oder Verhandlungen über eine Vereinbarung in Betracht kommen. Auch im gerichtlichen Verfahren ist eine einvernehmliche Lösung möglich: Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren dient der Gütetermin regelmäßig dazu, eine Verständigung auszuloten. Ob eine außergerichtliche Klärung sinnvoll ist, hängt unter anderem von den Positionen der Beteiligten, vorhandenen Unterlagen und laufenden Fristen ab. Sie darf deshalb nicht mit einer automatischen Entbehrlichkeit gerichtlicher Schritte gleichgesetzt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu ddkb Rechtsanwälte | Fachanwälte Behrens, zur Nieden PartGmbB
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Alexanderstraße 10, 53111 Bonn
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ddkb-rechtsanwaelte.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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