Veröffentlichtes Profil

Herbert Kaupert

Herbert Kaupert in Bonn – Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht · Sozietät Bietmann

Heinrich-Brüning-Str. 9, 53113 Bonn

Telefon: +49 228 90969-0

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Köln
Sprachen
Deutsch, Englisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Sozietät Bietmann
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Herbert Kaupert ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Bietmann am Standort Bonn. Seit 1989 ist er als Rechtsanwalt tätig. Im Jahr 1997 verlieh ihm die Rechtsanwaltskammer Köln den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er verfügt über langjährige Erfahrungen auf allen Gebieten des Arbeitsrechts und berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen bundesweit. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören Arbeitsrecht, kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht, Zivil- und Vertragsrecht sowie Erbrecht. Im Erbrecht hat Kaupert besondere theoretische Kenntnisse gemäß der Fachanwaltsordnung nachgewiesen. 2019 legte er zusätzlich den Lehrgang zum zertifizierten Testamentsvollstrecker der DVEV ab. Er ist Mitglied des Deutschen Forums für Erbrecht e.V. und Vorstandsmitglied des Bonner Erbrechtstage e.V. Außerdem gehört er dem Vorstand der Erfurter Gesellschaft zur Pflege des Arbeits- und Wirtschaftsrechts e.V. an. Als Arbeitsrechtsexperte ist er regelmäßig im Radio Bonn / Rhein-Sieg und WDR zu hören. Als Sprachen nennt sein Profil Deutsch und Englisch.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: bietmann.eu, bietmann.eu

Beratung in Bonn – Einordnung der Redaktion

Herbert Kaupert ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Bietmann am Standort Bonn. Er ist seit 1989 als Rechtsanwalt tätig; 1997 verlieh ihm die Rechtsanwaltskammer Köln den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils. Kaupert berät und vertritt Unternehmen und Privatpersonen bundesweit. Für Ratsuchende umfasst dieses Rechtsgebiet insbesondere Fragen zur Begründung, Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Welche Unterlagen und rechtlichen Gesichtspunkte dabei maßgeblich sind, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Ein weiterer Schwerpunkt ist das kirchliche Dienst- und Arbeitsrecht. Hier können neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften kirchliche Regelungen und besondere Formen der Mitarbeitervertretung Bedeutung haben. Bei einer Anfrage ist deshalb auch wichtig, wer der Arbeitgeber ist und welche Regelwerke dem Beschäftigungsverhältnis zugrunde liegen. Kaupert gehört zudem dem Vorstand der Erfurter Gesellschaft zur Pflege des Arbeits- und Wirtschaftsrechts e.V. an. Als Arbeitsrechtsexperte ist er regelmäßig bei Radio Bonn / Rhein-Sieg und im WDR zu hören. Zu seinen weiteren Tätigkeitsfeldern zählen Zivil- und Vertragsrecht sowie Erbrecht. Im Vertragsrecht geht es beispielsweise um die Auslegung von Vereinbarungen, die Erfüllung vertraglicher Pflichten oder Streitigkeiten nach einem Vertragsschluss. Erbrechtliche Anliegen können die Nachlassgestaltung, die Stellung von Erben oder die Abwicklung eines Nachlasses betreffen. Kaupert hat besondere theoretische Kenntnisse im Erbrecht gemäß der Fachanwaltsordnung nachgewiesen und 2019 den Lehrgang zum zertifizierten Testamentsvollstrecker der DVEV abgelegt. Er ist Mitglied des Deutschen Forums für Erbrecht e.V. sowie Vorstandsmitglied des Bonner Erbrechtstage e.V. Die Kanzlei befindet sich in der Heinrich-Brüning-Str. 9, 53113 Bonn. Der Standort bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus dem Zentrum, Bad Godesberg, Beuel, Hardtberg und Poppelsdorf, ohne dass die Tätigkeit auf Bonn beschränkt ist. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kommt insbesondere das Arbeitsgericht Bonn in Betracht; für zivilrechtliche und erbrechtliche Angelegenheiten können Amtsgericht oder Landgericht Bonn zuständig sein. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten genutzt werden. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu beteiligten Personen und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Als Sprachen nennt das Profil Deutsch und Englisch.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bonn

  • Amtsgericht Bonn
  • Landgericht Bonn
  • Arbeitsgericht Bonn
  • Bundesgerichtshof (Dienstgerichtshof-Bezirk Köln)

Die Bonner Kanzlei der Sozietät Bietmann ist unter der Anschrift Heinrich-Brüning-Str. 9, 53113 Bonn, erreichbar. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt von Herbert Kaupert ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Bonn relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Kündigungsschutzverfahren sowie Streitigkeiten über Vergütung, Zeugnisse oder andere Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen geführt. Auch betriebsverfassungsrechtliche Beschlussverfahren gehören zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Im kirchlichen Dienst- und Arbeitsrecht ist zu unterscheiden: Individuelle arbeitsvertragliche Streitigkeiten können vor staatliche Arbeitsgerichte gehören, während für bestimmte kirchliche Kollektivangelegenheiten eigene kirchliche Gerichtswege bestehen. Für zivil- und vertragsrechtliche Streitigkeiten kommen abhängig vom Streitgegenstand und der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung das Amtsgericht Bonn oder das Landgericht Bonn in Betracht. Das Amtsgericht nimmt außerdem Aufgaben als Nachlassgericht wahr, etwa in Erbscheinsverfahren. Streitige erbrechtliche Ansprüche können dagegen Gegenstand eines Zivilprozesses sein. Der in den Standortangaben aufgeführte Bundesgerichtshof ist kein örtliches Bonner Eingangsgericht und keine reguläre Instanz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Das räumliche Umfeld des Profils umfasst Bonn mit Zentrum, Bad Godesberg, Beuel, Hardtberg und Poppelsdorf. Eine eindeutige Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist den Angaben nicht zu entnehmen. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient daher die genaue Straßenanschrift als Ausgangspunkt der Planung. Konkrete Verbindungen, Zugangsmöglichkeiten und Parkmöglichkeiten sollten vor einem vereinbarten Besuch anhand aktueller Informationen geprüft werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Formular zur Terminvereinbarung sind Name und Telefonnummer als Pflichtfelder gekennzeichnet. Außerdem sind Angaben zu Vorname, Standort und Betreff vorgesehen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Formular zur Terminvereinbarung sind Name und Telefonnummer als Pflichtfelder gekennzeichnet. Außerdem sind Angaben zu Vorname, Standort und Betreff vorgesehen.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Dramatisch steigender Strompreis wird Einkäufer zum Verhängnis
  • Erbnachweis gegenüber Banken erleichtert

Mitgliedschaften

  • Erfurter Gesellschaft zur Pflege des Arbeits- und Wirtschaftsrechts e.V.
  • Deutsches Forum für Erbrecht e.V.
  • Bonner Erbrechtstage e.V.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, mögliche Nachträge und das betreffende Schreiben hilfreich. Je nach Anliegen können außerdem Gehaltsabrechnungen, einschlägige Korrespondenz oder Angaben zu geltenden Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen eine Rolle spielen. Wichtig ist eine nachvollziehbare zeitliche Übersicht, insbesondere dazu, wann ein Schreiben zugegangen ist. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Eine Kontaktanfrage allein wahrt solche Fristen nicht. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach dem konkreten Sachverhalt und wird im Rahmen der Mandatsklärung besprochen.
Was unterscheidet kirchliches Dienst- und Arbeitsrecht vom allgemeinen Arbeitsrecht?
Für Beschäftigte kirchlicher Einrichtungen gelten grundsätzlich auch staatliche arbeitsrechtliche Vorschriften. Hinzukommen können kirchliche Regelwerke, etwa Arbeitsvertragsrichtlinien und Vorschriften zur Mitarbeitervertretung. Deshalb ist nicht allein die Tätigkeit der beschäftigten Person entscheidend, sondern auch die rechtliche Trägerschaft der Einrichtung und die vertraglich vereinbarten Grundlagen. Der passende Gerichtsweg hängt vom Gegenstand des Konflikts ab: Individuelle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind von bestimmten kirchlichen kollektivrechtlichen Streitigkeiten zu unterscheiden. Für eine erste Anfrage helfen daher Angaben zum Arbeitgeber sowie die einschlägigen Vertragsunterlagen und Regelwerke.
Welche Informationen werden bei einer vertragsrechtlichen Streitigkeit benötigt?
Ausgangspunkt ist regelmäßig die vollständige Vereinbarung einschließlich Anlagen, Nachträgen und gegebenenfalls einbezogener Geschäftsbedingungen. Daneben können Angebote, Bestellungen, Rechnungen und die bisherige Kommunikation Aufschluss darüber geben, was vereinbart wurde und welche Leistungen erbracht worden sind. Hilfreich ist eine sachliche Zusammenfassung: Wer verlangt was von wem, worüber besteht Uneinigkeit und welche Termine oder Fristen sind bekannt? Ob ein Amtsgericht oder Landgericht zuständig wäre, richtet sich nach gesetzlichen Kriterien. Aus der Anschrift einer beteiligten Person allein lässt sich die gerichtliche Zuständigkeit nicht sicher ableiten.
Worin unterscheiden sich Nachlassgestaltung, Nachlassverfahren und ein Erbstreit?
Die Nachlassgestaltung betrifft Regelungen für den späteren Erbfall, beispielsweise durch Testament oder Erbvertrag. Nach einem Todesfall können gerichtliche Nachlassverfahren erforderlich werden, etwa zur Erteilung eines Erbscheins. Ein Erbstreit betrifft dagegen häufig widerstreitende Ansprüche, beispielsweise zwischen Miterben oder wegen eines Pflichtteils. Solche Streitigkeiten sind von den Aufgaben des Nachlassgerichts zu unterscheiden. Für eine Anfrage ist deshalb hilfreich, das Anliegen klar zu benennen und vorhandene letztwillige Verfügungen, gerichtliche Schreiben sowie Angaben zu den Beteiligten zusammenzustellen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Gegenstand der Prüfung ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Herbert Kaupert

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: bietmann.eu

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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