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- Terhart Steuer- & Rechtsberatung
- Profilstand
- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Die Terhart Steuer- & Rechtsberatung in Bonn verbindet Steuerberatung und Rechtsberatung. Robert Terhart, LL.M., wird als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht vorgestellt. Die Kanzlei ist grundsätzlich auf das Steuerrecht ausgerichtet und begleitet Mandanten bei steuerlichen und rechtlichen Vorgängen. Zum Mandantenkreis gehören Unternehmen verschiedener Rechtsformen, Privatpersonen, Freiberufler und eingetragene Vereine. Die Beratung umfasst Angelegenheiten rund um die Steuererklärung sowie Fragen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien. Die Kanzlei ist international ausgerichtet und beschreibt eine europaweite Tätigkeit in enger Zusammenarbeit mit ihren Mandanten. Viele Mandanten werden seit mehreren Jahren begleitet. Zu den weiteren Dienstleistungen gehören die Aufbereitung des Rechnungswesens, Lohnabrechnung und Buchführung sowie Unterstützung bei Betriebsprüfungen. Unternehmen erhalten außerdem Beratung von der Existenzgründung bis zur Unternehmensnachfolge. Die Arbeitsweise beruht auf einem interdisziplinären Ansatz aus Steuer- und Rechtsberatung. Auf der Webseite werden zudem Mediation und Flugrecht genannt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: steuerberatung-terhart.de, steuerberatung-terhart.de
Beratung in Bonn – Einordnung der Redaktion
Terhart Steuer- & Rechtsberatung ist an der Kaiserstraße 37 in 53113 Bonn ansässig. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt angegeben. Die Kanzleibeschreibung stellt zugleich eine grundsätzliche Ausrichtung auf das Steuerrecht heraus und nennt Robert Terhart, LL.M., als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. Für Ratsuchende ergibt sich daraus ein Bezug zu rechtlichen und steuerlichen Fragen des Berufs- und Wirtschaftslebens. Zum beschriebenen Mandantenkreis zählen Unternehmen verschiedener Rechtsformen, Privatpersonen, Freiberufler und eingetragene Vereine. Welche konkrete Angelegenheit übernommen werden kann, ist bei der Kontaktaufnahme zu klären. Im Arbeitsrecht stehen häufig Arbeitsverträge, Vergütung, Kündigungen, Arbeitszeugnisse und die Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen im Mittelpunkt. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können etwa offene Gehaltsbestandteile oder Fragen zu einem Aufhebungsvertrag Anlass einer Anfrage sein. Arbeitgeber beschäftigen sich unter anderem mit der Gestaltung von Arbeitsbedingungen und personellen Veränderungen. Anknüpfungspunkte zum Steuerrecht bestehen beispielsweise bei der Lohnabrechnung und der steuerlichen Behandlung von Zahlungen aus einem Arbeitsverhältnis. Arbeitsrechtliche Ansprüche und steuerliche Folgen sind dabei unterschiedliche Prüfungsebenen, auch wenn sie denselben Lebenssachverhalt betreffen. Die belegte Kanzleibeschreibung nennt Steuererklärungen, die Aufbereitung des Rechnungswesens, Buchführung, Lohnabrechnung und Unterstützung bei Betriebsprüfungen. Unternehmen werden außerdem von der Existenzgründung bis zur Unternehmensnachfolge begleitet. Hinzu kommen Fragen zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Spanien. Solche grenzüberschreitenden Anliegen können beispielsweise die Zuordnung von Einkünften und die Vermeidung einer mehrfachen Besteuerung betreffen. Die Kanzlei beschreibt eine europaweite Tätigkeit sowie einen interdisziplinären Ansatz aus Steuer- und Rechtsberatung. Auf ihrer Webseite werden daneben Mediation und Flugrecht genannt, ohne dass daraus ein genauer Umfang dieser Tätigkeiten hervorgeht. Der Standort an der Kaiserstraße bietet einen innenstadtnahen Bezug zum Bonner Zentrum. Auch für Ratsuchende aus Poppelsdorf, Beuel, Bad Godesberg oder Hardtberg kommt die Adresse als Anlaufpunkt in Bonn in Betracht. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der Adresse geplant werden. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Bonn relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Eine Anfrage über Anwalt-Seiten.de kann zunächst das betroffene Rechtsgebiet, den Anlass und gegebenenfalls laufende Fristen benennen. Anschließend lassen sich die Übernahme der Angelegenheit, benötigte Unterlagen und ein möglicher Gesprächstermin abstimmen; eine Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsannahme.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bonn
- Amtsgericht Bonn
- Landgericht Bonn
- Arbeitsgericht Bonn
- Bundesgerichtshof (Dienstgerichtshof-Bezirk Köln)
Die Kanzlei Terhart Steuer- & Rechtsberatung befindet sich an der Kaiserstraße 37 in Bonn und damit in innenstadtnaher Lage. Der Standort bietet einen räumlichen Bezug zum Zentrum und ist auch für Anfragen aus den genannten Bonner Stadtteilen Poppelsdorf, Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg relevant. Die Anreise lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten aktuell bestehen, sollte vor einem Besuch anhand der genauen Anschrift geprüft werden. Angaben zu einem bestimmten Zugang oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist das Arbeitsgericht Bonn das fachlich einschlägige Gericht unter den aufgeführten Standorten. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern geführt, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse. Auch bestimmte kollektivarbeitsrechtliche Angelegenheiten gehören vor die Arbeitsgerichte. Amtsgericht Bonn und Landgericht Bonn befassen sich dagegen unter anderem mit allgemeinen zivilrechtlichen Streitigkeiten; individuelle arbeitsrechtliche Konflikte fallen grundsätzlich nicht in deren Zuständigkeit. Für die steuerrechtliche Ausrichtung ist wichtig, dass Streitigkeiten über Steuerbescheide regelmäßig zunächst im Einspruchsverfahren bei der Finanzbehörde und anschließend gegebenenfalls vor der Finanzgerichtsbarkeit behandelt werden. Keines der genannten Bonner Gerichte ist ein Finanzgericht. Der ebenfalls aufgeführte Bundesgerichtshof ist weder ein Bonner Eingangsgericht noch die reguläre Rechtsmittelinstanz für Arbeits- oder Steuersachen. Welches Gericht tatsächlich zuständig ist, richtet sich nach Gegenstand und Verfahrensstand sowie den jeweiligen örtlichen Zuständigkeitsregeln.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. In einer auf der Kanzleiwebsite veröffentlichten Kundenbewertung wird berichtet, dass bei einer juristischen Erstberatung nach der Klärung des Sachverhalts eine verständliche Einschätzung der Erfolgschancen gegeben wurde.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: In einer auf der Kanzleiwebsite veröffentlichten Kundenbewertung wird berichtet, dass bei einer juristischen Erstberatung nach der Klärung des Sachverhalts eine verständliche Einschätzung der Erfolgschancen gegeben wurde.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und das Kündigungsschreiben beziehungsweise der Entwurf des Aufhebungsvertrags hilfreich. Hinzukommen können Gehaltsabrechnungen, einschlägige Korrespondenz und eine kurze zeitliche Übersicht. Bei einer Kündigung ist insbesondere bedeutsam, wann das Schreiben zugegangen ist, da im Arbeitsrecht kurze Fristen bestehen können. Ratsuchende sollten bei der Anfrage deshalb vorhandene Termine und Fristen ausdrücklich nennen. Welche Unterlagen anschließend tatsächlich benötigt werden und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich vorab abstimmen.
- Wann überschneiden sich Arbeitsrecht und Steuerrecht bei Gehaltszahlungen oder Abfindungen?
- Arbeitsrecht und Steuerrecht betreffen bei solchen Zahlungen verschiedene Fragen. Arbeitsrechtlich kann es darum gehen, ob ein Anspruch besteht, wie hoch eine Zahlung ausfällt und wann sie fällig wird. Steuerrechtlich sind dagegen etwa der Lohnsteuerabzug und die Behandlung in der Einkommensteuererklärung relevant. Auch sozialversicherungsrechtliche Fragen können hinzukommen. Eine vereinbarte Bruttosumme sagt daher noch nicht aus, welcher Betrag tatsächlich ausgezahlt wird oder nach der steuerlichen Veranlagung verbleibt. Für eine gemeinsame Betrachtung werden regelmäßig die Vereinbarung, Abrechnungen und Angaben zum zeitlichen Ablauf benötigt.
- Was sollte eine erste Anfrage zu einer Betriebsprüfung oder einem Steuerbescheid enthalten?
- Hilfreich sind die Steuerart, die betroffenen Jahre und der aktuelle Stand des Verfahrens. Bei einer angekündigten Betriebsprüfung können die Prüfungsanordnung und bisherige Schreiben der Finanzbehörde wichtig sein. Bei einem Steuerbescheid sollten dessen Datum, der Zeitpunkt der Bekanntgabe und die strittigen Punkte benannt werden. Bestehende Fristen verdienen besondere Aufmerksamkeit. Eine kurze Beschreibung des Sachverhalts erleichtert die Klärung, welche Unterstützung überhaupt benötigt wird. Umfangreiche oder sensible Buchführungsunterlagen sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg bereitgestellt werden.
- Welche Informationen sind bei steuerlichen Fragen mit Bezug zu Spanien wichtig?
- Bei einem Bezug zu Deutschland und Spanien kommt es unter anderem auf Wohnsitze, Aufenthaltszeiten, die Art der Einkünfte und deren Herkunft an. Relevant können auch bereits abgegebene Steuererklärungen, ausländische Steuerbescheide und Nachweise über gezahlte Steuern sein. Ein Doppelbesteuerungsabkommen regelt grundsätzlich, wie Besteuerungsrechte zwischen den beteiligten Staaten verteilt und Doppelbesteuerungen vermieden werden; es ersetzt nicht sämtliche nationalen Vorschriften. Für die erste Anfrage genügt eine strukturierte Übersicht über die beteiligten Länder, Zeiträume und Einkunftsarten. Die konkrete steuerliche Einordnung erfordert eine Prüfung des Einzelfalls.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Terhart Steuer
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,9 von 5 · 67 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: steuerberatung-terhart.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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