Veröffentlichtes Profil

Rechtsanwalt Dr. Drees

Rechtsanwalt Dr. Drees – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht · Rechtsanwalt Dr. Drees

Bahnhofstr. 52, 53123 Bonn

Telefon: +49 228 18033466

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Köln
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Dr. Drees

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. iur. Christian H. P. M. Drees ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn. Er berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber und unterstützt Betriebsräte bei ihrer Arbeit. Zum Mandantenkreis gehören Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Der Schwerpunkt liegt auf arbeitsrechtlichen Fragen rund um Arbeitsverträge, Kündigungen, Aufhebungsverträge und Abfindungen. Für Arbeitgeber erstellt, gestaltet und optimiert die Kanzlei Arbeitsverträge und berät im laufenden Arbeitsverhältnis sowie bei Entlassungen und Konflikten mit Mitarbeitern. Arbeitnehmer werden insbesondere bei Kündigungen und der Verhandlung einer Abfindung unterstützt. In der Erstberatung werden das Anliegen und die nächsten Schritte gemeinsam besprochen; laufende Fristen werden bereits bei der Terminvergabe berücksichtigt. Nach einer Kündigung analysiert die Kanzlei den Fall und die Ziele des Mandanten, erhebt Kündigungsschutzklage und übernimmt Verhandlungen sowie die Vertretung im gesamten Verfahren. Beratung im Arbeitsrecht ist auch per Video möglich. Weitere genannte Rechtsgebiete sind allgemeines Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht. Die Kanzlei betreut Mandanten in Bonn, im Rheinland, in Nordrhein-Westfalen und deutschlandweit.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: dr-drees.com, dr-drees.com

Beratung in Bonn – Einordnung der Redaktion

Unter dem Profilnamen „Drees für Arbeitsrecht“ ist Dr. iur. Christian H. P. M. Drees als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn vertreten. Seine Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Drees befindet sich in der Bahnhofstr. 52, 53123 Bonn. Der arbeitsrechtliche Hauptschwerpunkt umfasst die Beratung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Arbeitgebern sowie die Unterstützung von Betriebsräten. Zum Mandantenkreis zählen Privatpersonen und kleine sowie mittelständische Unternehmen. Die Zugehörigkeit zur Rechtsanwaltskammer Köln bildet den berufsrechtlichen Bezug. Neben dem Arbeitsrecht nennt das Profil allgemeines Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht als weitere Rechtsgebiete. Im Mittelpunkt stehen Arbeitsverträge, Kündigungen, Aufhebungsverträge und Abfindungen. Für Beschäftigte geht es dabei häufig um die Bedingungen ihres Arbeitsverhältnisses, dessen Beendigung und die damit verbundenen Folgen. Die Kanzlei unterstützt Arbeitnehmer insbesondere nach einer Kündigung und bei Verhandlungen über eine Abfindung. Zum beschriebenen Vorgehen gehören die Analyse des Falls und der persönlichen Ziele, die Erhebung einer Kündigungsschutzklage sowie Verhandlungen und die Vertretung im gesamten Verfahren. Allgemein ist bei solchen Anliegen zu beachten, dass rechtliche Fristen den zeitlichen Rahmen der Klärung bestimmen können. Auf Arbeitgeberseite erstellt, gestaltet und überarbeitet die Kanzlei Arbeitsverträge. Weitere Beratungsanlässe ergeben sich während eines laufenden Arbeitsverhältnisses, bei Entlassungen und bei Konflikten mit Beschäftigten. Hinter diesen Themen stehen beispielsweise Fragen zu vertraglichen Pflichten oder zur rechtlichen Gestaltung personeller Maßnahmen. Bei der Unterstützung von Betriebsräten können allgemein Beteiligungsrechte und die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber eine Rolle spielen. Welche Fragen tatsächlich zu bearbeiten sind, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. In der Erstberatung werden nach der Kanzleibeschreibung die Ausgangslage und die nächsten Schritte gemeinsam besprochen; laufende Fristen werden bereits bei der Terminvergabe berücksichtigt. Der örtliche Bezug liegt in Bonn mit seinen unterschiedlichen Stadtbereichen, darunter Zentrum, Bad Godesberg, Beuel, Hardtberg und Poppelsdorf. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist insbesondere das Arbeitsgericht Bonn von Bedeutung, sofern die örtliche Zuständigkeit besteht. Die Kanzlei betreut außerdem Mandanten im Rheinland, in Nordrhein-Westfalen und deutschlandweit; arbeitsrechtliche Beratung ist auch per Video möglich. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zur eigenen Rolle im Arbeitsverhältnis, zu vorhandenen Unterlagen und zu bereits bekannten Terminen oder Fristen. Die konkrete Terminabstimmung erfolgt anschließend mit der Kanzlei.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bonn

  • Amtsgericht Bonn
  • Landgericht Bonn
  • Arbeitsgericht Bonn
  • Bundesgerichtshof (Dienstgerichtshof-Bezirk Köln)

Für den arbeitsrechtlichen Schwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Drees ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Bonn relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit unter anderem Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten über Vergütung und Arbeitszeugnisse sowie betriebsverfassungsrechtliche Verfahren geführt. Konflikte zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden regelmäßig im Urteilsverfahren behandelt; für bestimmte Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ist das Beschlussverfahren vorgesehen. Ob das Arbeitsgericht Bonn im einzelnen Fall zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten, etwa dem Arbeitsort. Amtsgericht Bonn und Landgericht Bonn können für die zusätzlich genannten Rechtsgebiete Bedeutung haben. Allgemeine zivilrechtliche Streitigkeiten werden abhängig von Gegenstand und gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor einem dieser Gerichte verhandelt. Familiensachen und Nachlassangelegenheiten gehören grundsätzlich zu den entsprechenden Abteilungen des Amtsgerichts; auch Strafverfahren können je nach Zuständigkeit Amts- oder Landgericht betreffen. Der ebenfalls aufgeführte Bundesgerichtshof ist kein örtliches Eingangsgericht für arbeitsrechtliche Streitigkeiten und gehört nicht zum arbeitsgerichtlichen Instanzenzug. Die Kanzleianschrift lautet Bahnhofstr. 52, 53123 Bonn. Die genannten Stadtbereiche Zentrum, Bad Godesberg, Beuel, Hardtberg und Poppelsdorf beschreiben das Bonner Umfeld, belegen aber keine konkrete Stadtteilzuordnung der Adresse. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Anschrift. Konkrete Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind in den vorliegenden Angaben nicht dokumentiert. Als ortsunabhängige Alternative ist eine Beratung im Arbeitsrecht per Video angegeben.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bitte informieren Sie die Kanzlei, ob Fristen laufen, damit dies gleich bei der Terminvergabe berücksichtigt werden kann.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. In der Erstberatung sichtet die Kanzlei gemeinsam mit Ihnen Ihr Anliegen, um die nächsten Schritte zu planen und gegebenenfalls Fristen zu wahren.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: In der Erstberatung sichtet die Kanzlei gemeinsam mit Ihnen Ihr Anliegen, um die nächsten Schritte zu planen und gegebenenfalls Fristen zu wahren.

Für den Erstkontakt: Bitte informieren Sie die Kanzlei, ob Fristen laufen, damit dies gleich bei der Terminvergabe berücksichtigt werden kann.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Kündigung in der Elternzeit: Schutz, Fristen und Abfindung (2026)
  • Resturlaub bei Kündigung: Das steht Ihnen zu (2026)
  • Arbeitsverweigerung: Kündigung und Abmahnung möglich? (2026)
  • Fristlose Kündigung ohne Abmahnung: Wann ist sie wirksam? (2026)
  • Ratgeber im Arbeitsrecht
  • Arbeitsrecht in Deutschland, Österreich und Frankreich
  • Künstliche Intelligenz in der Arbeitswelt – arbeitsrechtliche Fragen & Antworten
  • So gestalten Sie einen Untervertretervertrag mit einem selbständigen Handelsvertreter, WVV Vertreterrecht (2016)
  • Rechtstipp: Private E-Mailnutzung im Arbeitsrecht
  • Rechtstipp: Anspruch auf behindertengerechten Arbeitsplatz?
  • Videoverhandlung beim Arbeitsgericht?
  • KI in der Arbeitswelt

Mitgliedschaften

  • VDA e. V.
  • Deutscher Anwaltsverein e. V.
  • Bonner Anwaltverein e. V.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage nach einer Kündigung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig das Kündigungsschreiben, der Arbeitsvertrag und gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen wichtig. Hilfreich können außerdem Entgeltabrechnungen, einschlägiger Schriftverkehr und Angaben zu Beschäftigungsbeginn, Tätigkeit und Betrieb sein. Besondere Bedeutung hat das Datum, an dem die Kündigung zugegangen ist, weil daran gesetzliche Fristen anknüpfen können. Für eine Kündigungsschutzklage gilt grundsätzlich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung. Ob Besonderheiten vorliegen und welche weiteren Unterlagen benötigt werden, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts klären.
Besteht bei einer Kündigung automatisch ein Anspruch auf eine Abfindung?
Eine Kündigung führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Abfindung. Eine Zahlung kann sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder besonderen gesetzlichen Voraussetzungen ergeben. Auch im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Abfindung verständigen. Ob darüber verhandelt wird, hängt unter anderem von der rechtlichen Ausgangslage und den Zielen beider Seiten ab. Neben einer möglichen Zahlung sind häufig auch Beendigungszeitpunkt, Freistellung, Resturlaub und Arbeitszeugnis Gegenstand einer umfassenden Klärung.
Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Darin können unter anderem das Ende der Beschäftigung, eine Freistellung, eine Abfindung und weitere Abwicklungsfragen geregelt werden. Beide Formen unterliegen gesetzlichen Anforderungen. Ein Aufhebungsvertrag kann außerdem Auswirkungen auf sozialrechtliche Leistungen haben. Für eine allgemeine Vorbereitung auf ein Beratungsgespräch sind deshalb der Vertragsentwurf, der bisherige Arbeitsvertrag und die eigenen Vorstellungen zur weiteren beruflichen Situation hilfreich.
Welche arbeitsrechtlichen Fragen können Arbeitgeber und Betriebsräte vor einer personellen Maßnahme klären lassen?
Bei personellen Maßnahmen können individuelle Arbeitsverträge, gesetzliche Vorgaben, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zusammenwirken. Arbeitgeber beschäftigen sich beispielsweise mit der Ausgestaltung von Vertragsbedingungen, Versetzungen oder der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Für Betriebsräte stehen dabei häufig Informations-, Anhörungs- und Mitbestimmungsrechte im Vordergrund. Welche Beteiligung erforderlich ist, hängt von der Maßnahme und den betrieblichen Voraussetzungen ab. Für eine erste Anfrage helfen eine sachliche Beschreibung des Vorhabens, der zeitliche Rahmen und die einschlägigen betrieblichen Regelungen. Arbeitgeber- und Betriebsratsinteressen sind dabei rechtlich voneinander zu unterscheiden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Rechtsanwalt Dr. Drees

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: dr-drees.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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