Veröffentlichtes Profil

Jörg J.K. Hartmann

Jörg J.K. Hartmann – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Duisburg

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht · Jörg J.K. Hartmann, LL.M.

Harmoniestraße 2a, 47119 Duisburg

Telefon: +49 203 578985-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Jörg J.K. Hartmann, LL.M.
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Jörg J.K. Hartmann, LL.M., ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht mit Sitz in Duisburg-Ruhrort. Er bearbeitet ausschließlich Strafrecht und ist im Ruhrgebiet, am Niederrhein, in ganz NRW sowie auf Wunsch bundesweit tätig. Die Webseite nennt unter anderem Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht sowie Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht. Sein Angebot richtet sich an Mandanten, gegen die strafrechtliche Vorwürfe erhoben werden, die eine Vorladung erhalten haben oder denen ein Gerichtstermin bevorsteht. Auch Nebenklagevertretung, Pflichtverteidigung und Zeugenbeistand werden genannt. Hartmann begleitet Mandanten vom ersten Kontakt mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht bis zur abschließenden Klärung des Einzelfalls. In einem ausführlichen Gespräch wird zunächst die aktuelle Situation geklärt und anschließend eine Strategie für die nächsten Schritte entwickelt. Als Bestandteile seiner Arbeitsweise nennt er Diskretion, Ordnung und regelmäßige Fortbildung. Die Vergütung wird in einer einzelfallbezogenen Honorarvereinbarung festgelegt. Termine erfolgen nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung; kostenlose Beratungsleistungen werden nicht angeboten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-duisburg.de, ra-duisburg.de

Beratung in Duisburg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Jörg J.K. Hartmann, LL.M., ist Fachanwalt für Strafrecht und hat seinen Kanzleisitz in der Harmoniestraße 2a in Duisburg-Ruhrort. Seine Tätigkeit beschränkt sich nach der Kanzleibeschreibung auf das Strafrecht. Die im Profil aufgeführten Bereiche Verkehrsrecht und Wirtschaftsstrafrecht sind daher im Zusammenhang mit strafrechtlichen Fragestellungen zu verstehen. Im Verkehrsbereich steht insbesondere das Verkehrsstrafrecht im Vordergrund, nicht eine allgemeine Betreuung sämtlicher verkehrsrechtlicher Angelegenheiten. Hartmann ist im Ruhrgebiet, am Niederrhein und in ganz Nordrhein-Westfalen sowie auf Wunsch bundesweit tätig. Das strafrechtliche Angebot richtet sich insbesondere an Menschen, gegen die ein Tatvorwurf erhoben wird, die eine Vorladung erhalten haben oder bei denen ein Gerichtstermin ansteht. Die Kanzlei nennt Jugendstrafrecht, Sexualstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht ebenso wie Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht. Hinter diesen Bezeichnungen stehen unterschiedliche Lebenssituationen: etwa Ermittlungen gegen Jugendliche, Vorwürfe im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln oder die strafrechtliche Prüfung medizinischen Handelns. Neben der Verteidigung gehören nach den vorliegenden Angaben auch Nebenklagevertretung, Pflichtverteidigung und Zeugenbeistand zum Tätigkeitsfeld. Welche Rolle eine betroffene Person im Verfahren hat, prägt die jeweils zu klärenden Fragen. Im Verkehrsstrafrecht können beispielsweise Vorwürfe einer Trunkenheitsfahrt oder des unerlaubten Entfernens vom Unfallort Anlass für eine Anfrage sein. Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren betreffen häufig den Verdacht auf Straftaten im geschäftlichen Zusammenhang, etwa Betrug oder Untreue. Dabei können umfangreiche Unterlagen und betriebliche Abläufe für das Verständnis des Sachverhalts bedeutsam sein. Nach der Kanzleibeschreibung beginnt die Bearbeitung mit einem ausführlichen Gespräch zur aktuellen Situation; darauf aufbauend werden die nächsten Schritte entwickelt. Hartmann beschreibt seine Begleitung als durchgehend vom ersten Kontakt mit Ermittlungsbehörden oder Gericht bis zur abschließenden Klärung des Einzelfalls. Der Standort Ruhrort liegt innerhalb des Duisburger Stadtgebiets und ist von Mitte, Neudorf, Hamborn und Rheinhausen zu unterscheiden. Für Strafverfahren kommen vor Ort insbesondere das Amtsgericht Duisburg und das Landgericht Duisburg in Betracht; die konkrete Zuständigkeit hängt vom Verfahrensgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und zunächst den Anlass ihrer Anfrage sowie etwaige Termine oder Fristen benennen. Kanzleitermine erfolgen ausschließlich nach vorheriger telefonischer Vereinbarung. Für die Anfahrt zur Harmoniestraße sollte die Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der aktuellen Verkehrsverhältnisse geprüft werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Duisburg

  • Amtsgericht Duisburg
  • Landgericht Duisburg
  • Arbeitsgericht Duisburg

Die Kanzlei von Jörg J.K. Hartmann, LL.M., befindet sich in der Harmoniestraße 2a, 47119 Duisburg, im Stadtteil Ruhrort. Der örtliche Bezug ist damit nicht die Duisburger Innenstadt im Stadtbezirk Mitte, sondern Ruhrort als eigener Kanzleistandort. Auch für Ratsuchende aus Neudorf, Hamborn oder Rheinhausen liegt die Kanzlei innerhalb derselben Stadt, wobei die konkrete Anfahrt vom Ausgangspunkt abhängt. Für öffentliche Verkehrsmittel empfiehlt sich eine aktuelle Verbindungsabfrage; bei einer Anreise mit dem Pkw sind die jeweilige Verkehrslage und die örtlichen Abstellmöglichkeiten zu berücksichtigen. Bestimmte Haltestellen, Fahrzeiten oder Parkmöglichkeiten sind durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Persönliche Termine setzen eine vorherige telefonische Vereinbarung voraus. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt sind unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Duisburg und das Landgericht Duisburg relevant. Amtsgerichte verhandeln Strafsachen im gesetzlich zugewiesenen Umfang vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht. Landgerichte befassen sich unter anderem erstinstanzlich mit schwerwiegenderen Strafvorwürfen sowie mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile der Amtsgerichte. Auch verkehrsstrafrechtliche und wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren werden je nach Zuständigkeit vor diesen Gerichten geführt; für bestimmte Wirtschaftsstrafverfahren bestehen besondere Zuständigkeitsregeln. Der Kanzleisitz allein legt das zuständige Gericht allerdings nicht fest. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Duisburg entscheidet arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Für die strafrechtliche Beurteilung eines Vorwurfs ist es daher nicht das zuständige Gericht, selbst wenn der zugrunde liegende Sachverhalt einen Arbeitsplatz oder ein Unternehmen betrifft.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die erste Kontaktaufnahme soll das Anliegen in wenigen Sätzen geschildert werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Termine finden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung statt; kostenlose Beratungsleistungen werden weder telefonisch noch vor Ort angeboten. In einem ausführlichen Gespräch wird zunächst die aktuelle Situation geklärt, um anschließend eine Strategie für die nächsten Schritte zu entwickeln. Die Vergütungshöhe wird in einer den jeweiligen Einzelfall berücksichtigenden Honorarvereinbarung festgelegt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Termine finden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung statt; kostenlose Beratungsleistungen werden weder telefonisch noch vor Ort angeboten. In einem ausführlichen Gespräch wird zunächst die aktuelle Situation geklärt, um anschließend eine Strategie für die nächsten Schritte zu entwickeln. Die Vergütungshöhe wird in einer den jeweiligen Einzelfall berücksichtigenden Honorarvereinbarung festgelegt.

Für den Erstkontakt: Für die erste Kontaktaufnahme soll das Anliegen in wenigen Sätzen geschildert werden.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Verfahren wegen Körperverletzung, Bedrohung und sexueller Nötigung (2026)
  • Verfahren wegen Nachstellung (2025)
  • Verfahren wegen Inverkehrbringens von Falschgeld (2025)
  • Verfahren wegen sexueller Belästigung (2024)

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine Anfrage wegen einer Vorladung oder eines bevorstehenden Strafverfahrens hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere die eigene Rolle im Verfahren, die absendende Behörde, der mitgeteilte Tatvorwurf und bekannte Termine von Bedeutung. Eine Vorladung kann sich an Beschuldigte oder an Zeuginnen und Zeugen richten; daraus ergeben sich unterschiedliche rechtliche Fragen. Vorhandene Schreiben, Aktenzeichen und Angaben zum bisherigen Verfahrensverlauf erleichtern die Übersicht. Ob und welche Reaktion auf ein behördliches Schreiben erforderlich ist, hängt von dessen Inhalt und der Verfahrensstellung ab. Das lässt sich nicht allein aus der Bezeichnung „Vorladung“ ableiten.
Geht es bei Verkehrsstrafrecht auch um Schadensersatz nach einem Unfall?
Verkehrsstrafrecht betrifft die strafrechtliche Bewertung von Verhalten im Straßenverkehr, beispielsweise bei dem Verdacht einer Trunkenheitsfahrt, einer fahrlässigen Körperverletzung oder des unerlaubten Entfernens vom Unfallort. Schadensersatz und die Regulierung mit Versicherungen gehören dagegen grundsätzlich zum zivilrechtlichen Teil des Verkehrsrechts. Aus demselben Ereignis können mehrere rechtlich getrennte Verfahren entstehen, zusätzlich können Fragen zur Fahrerlaubnis auftreten. Bei einer Mandatsanfrage ist deshalb wichtig, das konkrete Anliegen zu benennen. Die Angabe „Verkehrsrecht“ allein sagt noch nicht aus, ob eine Kanzlei auch Unfallregulierung oder andere zivilrechtliche Fragen übernimmt.
Was unterscheidet ein wirtschaftsstrafrechtliches Verfahren von einem gewöhnlichen geschäftlichen Streit?
Ein wirtschaftsstrafrechtliches Verfahren dient der Prüfung, ob im geschäftlichen Zusammenhang eine Straftat begangen wurde. Typische Vorwürfe können Betrug, Untreue oder Insolvenzstraftaten betreffen. Ein Streit über eine unbezahlte Rechnung oder die Auslegung eines Vertrags ist dagegen nicht automatisch strafrechtlich relevant. Strafrechtliche Ermittlungen und zivilrechtliche Auseinandersetzungen können allerdings denselben Sachverhalt betreffen und nebeneinander stattfinden. Für eine erste Anfrage sind die persönliche Funktion im Unternehmen, der bekannte Vorwurf und bereits vorliegende Behördenunterlagen hilfreich. Umfangreiche Geschäftsunterlagen müssen regelmäßig im jeweiligen Sachzusammenhang eingeordnet werden.
Wann kommt eine Pflichtverteidigung in Betracht?
Eine Pflichtverteidigung kommt in gesetzlich geregelten Fällen notwendiger Verteidigung in Betracht. Maßgeblich können unter anderem die Schwere des Tatvorwurfs, die zu erwartenden Rechtsfolgen, die Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage sowie bestimmte Verfahrenssituationen sein. Ein geringes Einkommen allein begründet im Strafverfahren keinen Anspruch auf Pflichtverteidigung. Über die Bestellung entscheidet das zuständige Gericht nach den gesetzlichen Vorgaben. Pflichtverteidigung bedeutet zudem nicht automatisch, dass für die beschuldigte Person endgültig keine Kosten entstehen. Für eine Anfrage sind daher Angaben zum Vorwurf, zum Verfahrensstand und zu gerichtlichen Schreiben relevant.
Worin unterscheiden sich Zeugenbeistand und Nebenklagevertretung?
Ein Zeugenbeistand unterstützt eine Zeugin oder einen Zeugen bei rechtlichen Fragen rund um die Vernehmung und die damit verbundenen Rechte. Die Nebenklage ermöglicht dagegen bestimmten durch eine Straftat verletzten Personen, sich unter gesetzlichen Voraussetzungen am Strafverfahren zu beteiligen und eigene Verfahrensrechte wahrzunehmen. Nicht jede geschädigte Person ist automatisch zur Nebenklage berechtigt. Beide Formen der Unterstützung unterscheiden sich von der Verteidigung einer beschuldigten Person. Vor einer Mandatsanfrage sollte deshalb deutlich werden, ob jemand als Zeuge geladen ist, selbst durch die Tat betroffen ist oder einen Tatvorwurf gegen sich klären lassen möchte.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Jörg J.K. Hartmann

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-duisburg.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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