- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Stefan Nolte - Fachanwalt für Verkehrsrecht
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Duisburg vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Stefan Nolte ist Rechtsanwalt in Duisburg. Seine Webseite nennt Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafrecht, Unfallregulierung, Fahrzeugkauf und Verkauf sowie Fahrerlaubnis als Tätigkeitsbereiche. Er vertritt Unfallgeschädigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers und übernimmt dabei die gesamte Abwicklung und Korrespondenz. Außerdem berät und verteidigt er Personen, denen Verkehrsverstöße oder Straftaten vorgeworfen werden. Genannt werden unter anderem Alkohol oder Drogen am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitungen, illegale Autorennen, Handy am Steuer, Abstandsverstöße und Unfallflucht. Die Vertretung erfolgt gegenüber Polizei, Bußgeldstellen, Ordnungsämtern und Staatsanwaltschaften sowie bundesweit vor deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Bei drohendem Führerscheinentzug oder einer MPU prüft er die Möglichkeiten und übernimmt die Verteidigung. Mandanten können mit ihren Unterlagen ohne Termin vorbeikommen oder telefonisch Kontakt aufnehmen. Nach Angaben der Webseite wird die Sache sofort bearbeitet; für längere Gespräche wird ein möglichst kurzfristiger Termin angestrebt. Die Vergütung gerichtlicher Vertretung und außergerichtlicher Tätigkeit richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz; Beratungshonorare werden frei vereinbart.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: verkehrsrecht-professionell.de, verkehrsrecht-professionell.de
Beratung in Duisburg – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Stefan Nolte ist mit seiner Kanzlei „Stefan Nolte - Fachanwalt für Verkehrsrecht“ in der Straße Im Schlenk 36, 47055 Duisburg, ansässig. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt auf. Die belegte Kanzleibeschreibung stellt dagegen verkehrsrechtliche Tätigkeiten in den Mittelpunkt. Diese unterschiedliche Schwerpunktangabe ist für Ratsuchende relevant: Bei einer arbeitsrechtlichen Anfrage sollte zunächst geklärt werden, ob das konkrete Anliegen übernommen wird. Als zuständige Rechtsanwaltskammer ist die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf angegeben. Im Arbeitsrecht stehen allgemein die Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Vordergrund. Typische Anliegen betreffen Kündigungen, Vergütung, Arbeitszeugnisse, Abmahnungen oder Fragen zu Arbeitsverträgen. Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, die bisherige Korrespondenz und das betreffende Schreiben des Arbeitgebers wichtig. Da in diesem Rechtsgebiet kurze Fristen eine Rolle spielen können, gehört auch das Datum des Zugangs eines Schreibens zu den wesentlichen Informationen einer Anfrage. Welche Unterstützung Stefan Nolte hierzu anbietet, geht aus der vorliegenden Kanzleibeschreibung nicht näher hervor. Konkret beschrieben ist seine Tätigkeit bei der Unfallregulierung. Stefan Nolte vertritt Unfallgeschädigte gegenüber der Kfz-Versicherung des Unfallverursachers und übernimmt dabei die Abwicklung und Korrespondenz. Weitere genannte Tätigkeitsbereiche sind Fahrzeugkauf und Fahrzeugverkauf, Bußgeldverfahren sowie Verkehrsstrafrecht. Dazu zählen Vorwürfe wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstößen, Handynutzung am Steuer, Alkohol oder Drogen am Steuer, illegalen Autorennen und Unfallflucht. Auch bei drohendem Führerscheinentzug oder einer MPU prüft er nach der Kanzleibeschreibung die bestehenden Möglichkeiten. Der örtliche Bezug liegt in Duisburg. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt typischerweise das Arbeitsgericht Duisburg in Betracht, soweit die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Verkehrsrechtliche Zivil-, Straf- und Bußgeldsachen können je nach Verfahrensart und Zuständigkeit das Amtsgericht Duisburg oder das Landgericht Duisburg betreffen. Die genannten Stadtteile Mitte, Neudorf, Ruhrort, Hamborn und Rheinhausen dienen als räumliche Orientierung; eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist nicht belegt. Die konkrete Anfahrt zur Adresse Im Schlenk sollte anhand einer aktuellen Routenplanung geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und ihr Anliegen mit Rechtsgebiet, wesentlichen Ereignissen und möglichen Fristen kurz beschreiben. Welche Unterlagen anschließend benötigt werden und ob ein Mandat zustande kommt, lässt sich im direkten Austausch klären. Nach der Kanzleibeschreibung ist telefonischer Kontakt möglich; außerdem können Ratsuchende mit ihren Unterlagen ohne Termin vorbeikommen. Für längere Gespräche wird ein möglichst kurzfristiger Termin angestrebt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Duisburg
- Amtsgericht Duisburg
- Landgericht Duisburg
- Arbeitsgericht Duisburg
Die Kanzlei von Stefan Nolte befindet sich Im Schlenk 36 in 47055 Duisburg. Zu den genannten Stadtteilen am Standort gehören Mitte, Neudorf, Ruhrort, Hamborn und Rheinhausen. Aus diesen Angaben lässt sich jedoch weder eine konkrete Stadtteilzuordnung der Kanzlei noch eine Innenstadtlage ableiten. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist deshalb eine aktuelle Verbindungsauskunft beziehungsweise Routenplanung zur vollständigen Anschrift sinnvoll. Konkrete Haltestellen, Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Auch die Erreichbarkeit aus den verschiedenen Duisburger Stadtteilen hängt vom Ausgangspunkt und der gewählten Verbindung ab. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den aufgeführten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Duisburg relevant. Arbeitsgerichte behandeln insbesondere Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse. Ob ein Verfahren tatsächlich in Duisburg geführt werden kann, hängt von den gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit ab. Der Sitz der beauftragten Kanzlei allein bestimmt den Gerichtsstand nicht. Für die in der Kanzleibeschreibung ausführlich dargestellten verkehrsrechtlichen Tätigkeiten sind das Amtsgericht Duisburg und das Landgericht Duisburg von Bedeutung. Zivilrechtliche Auseinandersetzungen nach Verkehrsunfällen oder über Fahrzeugkäufe können abhängig von Streitwert und gesetzlicher Zuständigkeit vor einem dieser Gerichte verhandelt werden. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide werden bei gerichtlicher Befassung grundsätzlich vom zuständigen Amtsgericht behandelt. Auch Verkehrsstrafverfahren können dort geführt werden; das Landgericht kommt unter anderem als Rechtsmittelgericht in Betracht. Nicht jedes Fahrerlaubnisanliegen fällt dagegen in die Zuständigkeit dieser genannten Gerichte.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bringen Sie Ihre Unterlagen mit, wenn Sie ohne Termin vorbeikommen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Sie können ohne Termin vorbeikommen; Ihre Sache wird sofort bearbeitet. Ist ein längerer Termin notwendig, bemüht sich die Kanzlei, so kurzfristig wie möglich einen passenden Termin zu finden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Sie können ohne Termin vorbeikommen; Ihre Sache wird sofort bearbeitet. Ist ein längerer Termin notwendig, bemüht sich die Kanzlei, so kurzfristig wie möglich einen passenden Termin zu finden.
Für den Erstkontakt: Bringen Sie Ihre Unterlagen mit, wenn Sie ohne Termin vorbeikommen.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Kann ich Stefan Nolte wegen einer Kündigung oder Abmahnung anfragen?
- Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt, während die vorliegende Kanzleibeschreibung vor allem verkehrsrechtliche Tätigkeiten erläutert. Ob eine Kündigung, Abmahnung oder ein anderes arbeitsrechtliches Anliegen übernommen wird, sollte daher bei der Kontaktaufnahme ausdrücklich geklärt werden. Für die erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag, das betreffende Schreiben und dessen Zugangsdatum hilfreich. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten. Eine Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat angenommen wurde oder die Überwachung von Fristen übernommen ist.
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
- Für die erste Prüfung eines Unfallschadens helfen regelmäßig Angaben zu Unfallort, Unfallzeit und Unfallhergang sowie die Kontaktdaten der Beteiligten und ihrer Versicherungen. Hinzukommen können Fotos, ein Unfallbericht, ein polizeiliches Aktenzeichen, Reparaturunterlagen und bereits eingegangene Schreiben. Bei Verletzungen können auch medizinische Unterlagen relevant sein. Welche Ansprüche in Betracht kommen, hängt unter anderem von Haftung und nachgewiesenen Schäden ab. Die Kanzleibeschreibung nennt ausdrücklich die Vertretung von Unfallgeschädigten gegenüber der gegnerischen Kfz-Versicherung einschließlich Abwicklung und Korrespondenz.
- Was unterscheidet ein Bußgeldverfahren von einem Verkehrsstrafverfahren?
- Ein Bußgeldverfahren betrifft Ordnungswidrigkeiten, beispielsweise viele Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße. Ein Verkehrsstrafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, etwa einer Unfallflucht. Die Einordnung hängt vom konkreten Sachverhalt ab; nicht jeder Verkehrsverstoß ist eine Straftat. Auch mögliche Folgen und Verfahrensabläufe unterscheiden sich. Für eine Mandatsanfrage sind daher das erhaltene Schreiben, die zuständige Behörde, das Zustellungsdatum und der genaue Vorwurf wichtig. Stefan Noltes Kanzleibeschreibung nennt sowohl Bußgeldverfahren als auch die Beratung und Verteidigung bei strafrechtlichen Vorwürfen im Straßenverkehr.
- Sind Fahrverbot, Fahrerlaubnisentziehung und MPU dasselbe?
- Diese Begriffe beschreiben unterschiedliche Maßnahmen. Ein Fahrverbot untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen für eine bestimmte Zeit, während bei einer Entziehung die Fahrerlaubnis erlischt. Eine MPU ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung zur Klärung von Eignungszweifeln und nicht selbst mit einem Fahrverbot gleichzusetzen. Je nach Ausgangslage können unterschiedliche Behörden und Gerichte beteiligt sein. Für eine erste Anfrage sind behördliche oder gerichtliche Schreiben und darin genannte Fristen wesentlich. Welche Möglichkeiten bestehen, lässt sich erst anhand des konkreten Verfahrens und der Unterlagen beurteilen.
- Worauf kommt es bei einer Anfrage zu Mängeln an einem gekauften Fahrzeug an?
- Bei Streitigkeiten über einen Fahrzeugkauf sind insbesondere der Kaufvertrag, die Fahrzeugbeschreibung, der Zeitpunkt der Übergabe und die Art des beanstandeten Mangels relevant. Auch die Frage, ob von einem Unternehmen oder einer Privatperson gekauft wurde, kann rechtlich einen Unterschied machen. Hilfreich sind außerdem Werkstattberichte, Fotos und die bisherige Kommunikation mit der Verkäuferseite. Fahrzeugkauf und Fahrzeugverkauf werden in Stefan Noltes Kanzleibeschreibung als Tätigkeitsbereiche genannt. Ob und welche Ansprüche bestehen, hängt von den Vertragsbedingungen und den Umständen des Einzelfalls ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Stefan Nolte
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: verkehrsrecht-professionell.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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