Redaktionell geprüft

Patrick Balduin

Patrick Balduin – Fachanwalt für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht für Duisburg

Redaktionell geprüftZuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner · Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB

Bahnstraße 4, 45468 Duisburg

Telefon: +49 208 3057550

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Patrick Balduin ist Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB mit Sitz in Mülheim an der Ruhr. Auf der Kanzleiwebseite für Duisburg wird er als Ansprechpartner sowie als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht genannt. Zudem ist er ADAC Vertragsanwalt. Die Kanzlei vertritt Mandanten vor Duisburger Gerichten und bundesweit. Im Verkehrsrecht umfasst ihre Tätigkeit unter anderem Unfallabwicklung, Autokauf und Autoverkauf, Gewährleistungs- und Garantieansprüche sowie Straftaten im Verkehr, Geschwindigkeitsverstöße und Fahrverbote. Weitere Themen sind der Dieselskandal und der Widerruf von Autokrediten. Im Arbeitsrecht behandelt die Kanzlei Kündigungen, Abfindungen, Aufhebungsverträge, die Gestaltung von Arbeitsverträgen und finanzielle Ansprüche gegen Arbeitgeber oder Arbeitnehmer. Im Versicherungsrecht vertritt sie ausschließlich Versicherungsnehmer, wenn Versicherungen nicht bezahlen wollen. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als voll digital und ihre Beratung als persönlich und ehrlich. Sie stimmt das Vorgehen eng mit den Mandanten ab und nutzt sowohl einvernehmliche Lösungen als auch gerichtliche Verfahren. Eine kostenlose Erstberatung wird angeboten.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: balduin-partner.de, balduin-partner.de

Beratung in Duisburg – Einordnung der Redaktion

Patrick Balduin ist Rechtsanwalt und Partner bei Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB. Er führt die Fachanwaltstitel für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht und wird auf der Duisburg-Seite der Kanzlei als Ansprechpartner genannt. Hinzu kommt seine Tätigkeit als ADAC Vertragsanwalt. Der Hauptschwerpunkt seines Profils liegt im Verkehrsrecht. Für Ratsuchende umfasst dieses Gebiet sowohl die finanziellen Folgen eines Unfalls als auch Streitigkeiten rund um Fahrzeugverträge und den Umgang mit verkehrsrechtlichen Vorwürfen. Als zuständige Berufskammer ist die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf angegeben. Bei der Unfallabwicklung geht es typischerweise um die Haftungsverteilung, die Dokumentation von Schäden und die Auseinandersetzung mit Versicherungen. Beim Autokauf oder Autoverkauf können Fahrzeugmängel, Vertragsangaben sowie Gewährleistungs- und Garantieansprüche eine Rolle spielen. Weitere genannte Themen sind der Dieselskandal und der Widerruf von Autokrediten. Daneben befasst sich die Kanzlei mit Straftaten im Straßenverkehr, Geschwindigkeitsverstößen und Fahrverboten. Je nach Anliegen stehen damit unterschiedliche Unterlagen im Mittelpunkt: etwa Unfallberichte, Kaufverträge, Werkstattunterlagen oder behördliche Schreiben. Welche rechtlichen Fragen sich daraus ergeben, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Der zweite fachanwaltliche Bereich von Patrick Balduin ist das Arbeitsrecht. Die Kanzlei nennt hierzu Kündigungen, Abfindungen, Aufhebungsverträge, die Gestaltung von Arbeitsverträgen und finanzielle Ansprüche zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Ratsuchende beschäftigen dabei häufig die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder offene Vergütungsfragen. Im ebenfalls beschriebenen Versicherungsrecht vertritt die Kanzlei ausschließlich Versicherungsnehmer bei verweigerten Versicherungsleistungen. Nach ihrer Tätigkeitsbeschreibung stimmt sie das Vorgehen eng mit den Mandanten ab und berücksichtigt sowohl einvernehmliche Lösungen als auch gerichtliche Verfahren. Der örtliche Bezug zu Duisburg ergibt sich aus der dortigen Kanzleiwebseite und der Vertretung vor Duisburger Gerichten. Genannt sind das Amtsgericht, das Landgericht und das Arbeitsgericht Duisburg. Das Profil richtet sich damit auch an Ratsuchende aus Mitte, Neudorf, Ruhrort, Hamborn und Rheinhausen. Der belegte Kanzleisitz liegt allerdings in Mülheim an der Ruhr; die zusätzlich übermittelte Anschrift „Bahnstraße 4, 45468 Duisburg“ ist örtlich nicht eindeutig. Vor einer Anfahrt sollte daher die tatsächliche Besprechungsadresse geklärt werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten nutzen und ihr Anliegen zunächst knapp schildern. Hilfreich sind Angaben zum betroffenen Rechtsgebiet, zu bereits erhaltenen Schreiben und zu laufenden Fristen. Anschließend lassen sich Zuständigkeit, benötigte Unterlagen und die Form eines Gesprächs abstimmen. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als vollständig digital; konkrete Übermittlungswege und persönliche Termine sollten im Austausch geklärt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Duisburg

  • Amtsgericht Duisburg
  • Landgericht Duisburg
  • Arbeitsgericht Duisburg

Für das verkehrsrechtliche Profil von Patrick Balduin sind in Duisburg insbesondere das Amtsgericht und das Landgericht von Bedeutung. Zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen oder aus Fahrzeugkaufverträgen können vor diesen Gerichten geführt werden. Welches Gericht zuständig ist, hängt unter anderem vom Streitwert, vom Streitgegenstand und von der örtlichen Zuständigkeit ab. Bei Einsprüchen gegen Bußgeldbescheide wegen Verkehrsverstößen entscheidet regelmäßig ein Amtsgericht; auch Verkehrsstraftaten werden häufig dort verhandelt. Nicht jedes Anliegen mit Bezug zu Duisburg gehört deshalb automatisch vor eines der genannten Gerichte. Für den weiteren fachanwaltlichen Bereich Arbeitsrecht ist das Arbeitsgericht Duisburg relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Kündigungsschutzverfahren und Streitigkeiten über Vergütung oder andere Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen geführt. Versicherungsrechtliche Zahlungsstreitigkeiten können dagegen der ordentlichen Zivilgerichtsbarkeit und damit dem Amtsgericht oder Landgericht zugeordnet sein. Die Kanzlei gibt an, Mandanten vor Duisburger Gerichten sowie bundesweit zu vertreten. Der Kanzleisitz allein bestimmt den Gerichtsstand eines Verfahrens nicht. Räumlich ist zwischen dem Duisburg-Bezug des Profils und dem belegten Kanzleisitz in Mülheim an der Ruhr zu unterscheiden. Die übermittelte Adressangabe erlaubt keine verlässliche Zuordnung zu Duisburg-Mitte, Neudorf, Ruhrort, Hamborn oder Rheinhausen. Ebenso ist eine Innenstadtlage am Duisburger Standort nicht belegt. Für eine Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte zunächst die konkrete Terminadresse bestätigt werden. Danach lassen sich passende Verbindungen und Zufahrtsmöglichkeiten prüfen. Ob ein persönlicher Besuch erforderlich ist oder der Austausch digital erfolgen kann, lässt sich bei der Kontaktaufnahme klären.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei bietet eine kostenlose Erstberatung und eine kostenfreie Prüfung des Anliegens an.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei bietet eine kostenlose Erstberatung und eine kostenfreie Prüfung des Anliegens an.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist Angaben zu Unfallzeit, Unfallort, beteiligten Fahrzeugen und zum bisherigen Ablauf hilfreich. Vorhandene Fotos, ein Unfallbericht, Kontaktdaten von Zeugen und ein polizeiliches Aktenzeichen können die Sachverhaltsklärung unterstützen. Hinzu kommen gegebenenfalls Gutachten, Kostenvoranschläge, Rechnungen und Schreiben der beteiligten Versicherungen. Bei Verletzungen können auch medizinische Unterlagen relevant sein. Nicht alle Dokumente müssen bereits bei der ersten Anfrage vorliegen. Wichtig ist eine nachvollziehbare Schilderung, einschließlich bereits gestellter Forderungen und erhaltener Antworten. Sensible Unterlagen sollten über einen zuvor abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
Was ist bei einer Anfrage wegen eines Fahrzeugmangels wichtig?
Bei Problemen nach einem Autokauf kommt es unter anderem darauf an, wer das Fahrzeug verkauft hat, welche Beschaffenheit vereinbart wurde und wann sich der beanstandete Mangel gezeigt hat. Hilfreich sind deshalb Kaufvertrag, Verkaufsanzeige, Übergabeunterlagen und die bisherige Korrespondenz. Auch Werkstattberichte und Angaben zu Reparaturversuchen können bedeutsam sein. Gewährleistung und Garantie sind rechtlich unterschiedliche Grundlagen: Die Gewährleistung betrifft gesetzliche Mängelrechte, während eine Garantie auf zusätzlichen Zusagen beruhen kann. Welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen, lässt sich erst anhand der Vertragsunterlagen und des zeitlichen Ablaufs beurteilen.
Welche Informationen werden bei einem Bußgeldbescheid oder drohenden Fahrverbot benötigt?
Zunächst ist wichtig, welches Schreiben vorliegt: etwa ein Anhörungsbogen, ein Bußgeldbescheid oder eine gerichtliche Mitteilung. Für die Einordnung werden regelmäßig der konkrete Vorwurf, die genannte Tatzeit und vorhandene Angaben zur Messung oder Beweislage benötigt. Auch das Datum des Zugangs ist relevant, weil bei solchen Verfahren Fristen eine Rolle spielen können. Ein Fahrverbot ist von der Entziehung der Fahrerlaubnis zu unterscheiden; beide haben unterschiedliche rechtliche Folgen. Eine allgemeine Anfrage kann diese Fragen benennen, ersetzt aber keine Prüfung der Unterlagen und gegebenenfalls der Verfahrensakte.
Was sollte eine erste Anfrage zu Kündigung, Abfindung oder Aufhebungsvertrag enthalten?
Hilfreich sind Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses, zur ausgeübten Tätigkeit und zum konkreten Anlass der Anfrage. Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben oder ein angebotener Aufhebungsvertrag bilden häufig die Grundlage für ein erstes Gespräch. Bei offenen Zahlungen können Abrechnungen und einschlägige Vereinbarungen hinzukommen. Eine Abfindung entsteht nicht automatisch bei jeder Kündigung; ihre mögliche Grundlage hängt von den Umständen ab. Da bei Kündigungen und Zahlungsansprüchen kurze Fristen bedeutsam sein können, sollten Zugangszeitpunkte und bereits gesetzte Termine klar benannt werden. Die rechtliche Bewertung erfolgt erst anhand des konkreten Sachverhalts.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Patrick Balduin

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Patrick Balduin liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 409 Bewertungen

Bei Google ansehen

Stand 20.09.2026

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB insgesamt und nicht auf Patrick Balduin persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 4,9409

Google veröffentlicht zu diesen 409 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 5 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

DanielGoogle · Bewertung der Kanzlei Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB · vor 3 Monaten

Herr Balduin und Herr Dr. Suchanek haben mich von Anfang an hervorragend beraten, waren immer erreichbar und haben sich viel Zeit genommen, um meine Fragen kompetent und verständlich zu klären. Ich habe mich zu jeder Zeit bestens aufgehoben und verstanden gefühlt. Uneingeschränkte Weiterempfehlung. Vielen lieben Dank für den großartigen Einsatz!

Bewertet wurde die Kanzlei, nicht eine einzelne Anwältin oder ein einzelner Anwalt.

Original bei Google
Marcus ElektroGoogle · Bewertung der Kanzlei Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB · vor 4 Monaten

Ich wurde von Hr. Balduin Rechtlich vertreten und ich fühlte mich von Anfang an sehr gut aufgehoben. Erreichbar sind die Anwälte wirklich immer und alle Schriftstücke die rausgingen oder eingingen kamen immer zur Kenntnisnahme per Email zu mir. Mein Fall wurde positiv abgeschlossen und ich bin rundum zufrieden. Als Fazit kann ich guten Gewissens diese Kanzlei empfehlen und werde auch bei neuen Fällen auf diesen Anwalt zugehen.

Bewertet wurde die Kanzlei, nicht eine einzelne Anwältin oder ein einzelner Anwalt.

Original bei Google
Gonca MaviliGoogle · Bewertung der Kanzlei Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB · vor 2 Monaten

Ich möchte mich bei Ihnen von ganzem Herzen für Ihre hervorragende Unterstützung und Ihr großes Engagement bedanken. Sie haben mich während des gesamten Verfahrens jederzeit kompetent, zuverlässig und mit viel Einsatz begleitet. Ich habe mich bei Ihnen stets sehr gut aufgehoben und vertreten gefühlt. Ihr Einsatz und Ihre professionelle Arbeit haben maßgeblich dazu beigetragen, dass diese Angelegenheit zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden konnte. Dafür bin ich Ihnen aufrichtig dankbar. Es ist heutzutage keineswegs selbstverständlich, einer Mandantin mit so viel Sorgfalt, Verständnis und Engagement zur Seite zu stehen. Bitte nehmen Sie meinen herzlichen Dank für Ihre ausgezeichnete Arbeit entgegen. Ich wünsche der gesamten Kanzlei weiterhin viel Erfolg, Gesundheit und alles Gute für die Zukunft. Mit freundlichen Grüßen Gonca Mavili

Bewertet wurde die Kanzlei, nicht eine einzelne Anwältin oder ein einzelner Anwalt.

Original bei Google
I. LGoogle · Bewertung der Kanzlei Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB · vor 4 Monaten

Hervorragende Vertretung nach Kanzleiwechsel! Nach sehr schlechten Erfahrungen mit meiner vorherigen Rechtsanwältin, die mein Anliegen nur verschleppt und alles herausgezögert hat, bin ich zu Balduin und Partner gewechselt. Das war eine sehr gute Entscheidung! Meine Anwältin hat sofort die Initiative ergriffen. Besonders positiv hervorzuheben ist die transparente Kommunikation: Jeder Schritt wurde mir ausführlich erklärt. Zudem hatte sie immer ein offenes Ohr, war jederzeit zu erreichen und alle Fristen sowie Termine wurden pünktlich eingehalten. Ich habe mich jederzeit bestens aufgehoben gefühlt und bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis. Vielen Dank!

Bewertet wurde die Kanzlei, nicht eine einzelne Anwältin oder ein einzelner Anwalt.

Original bei Google
Marcel LorenzGoogle · Bewertung der Kanzlei Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB · vor 6 Monaten

Ich bin sehr zufrieden. In meinem Kfz-Fall wurde ich hervorragend unterstützt: der Anwalt war stets freundlich, professionell und gut erreichbar. Die Kommunikation war jederzeit transparent, und man hat sich wirklich für mich eingesetzt. Am Ende verlief alles sehr positiv für mich. Vielen Dank – ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen!

Bewertet wurde die Kanzlei, nicht eine einzelne Anwältin oder ein einzelner Anwalt.

Original bei Google

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Bahnstraße 4, 45468 Duisburg

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Patrick Balduin. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Kanzlei

Balduin & Partner Rechtsanwälte PartGmbB · Kanzleiprofil ansehen

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Duisburg

Alle Profile in Duisburg vergleichen
Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: balduin-partner.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Fehler melden · Profil übernehmen