Veröffentlichtes Profil

M. Köse

Rechtsanwalt Mustafa Köse in Duisburg: Verkehrsrecht und Strafrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Anwaltskanzlei Köse

Königstr. 54, 47051 Duisburg

Telefon: +49 203 36357257

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Köse
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Mustafa Köse ist mit der Anwaltskanzlei Köse in der Königstr. 54 in Duisburg ansässig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Verkehrsrecht, Strafrecht und Verkehrsstrafrecht sowie in Bußgeldverfahren. Für diese juristischen Bereiche verweist er auf langjährige Erfahrung, die stets auf dem aktuellen Stand gehalten wird. Im Mittelpunkt der beschriebenen Arbeitsweise steht ein Vertrauensverhältnis bei jedem Mandat. Die Mandate werden persönlich und auf Augenhöhe durchgeführt. Mandanten werden dabei über Kosten, Nutzen und Erfolgschancen aufgeklärt. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar; als Zeiten sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr angegeben. Auf der Kontaktseite steht außerdem ein Formular für Anfragen zur Verfügung. Die dort mitgeteilten Daten werden nach der Einwilligungserklärung zur Bearbeitung der Anfrage und zur telefonischen Kontaktaufnahme oder zur Kontaktaufnahme per E-Mail genutzt. Eine Weitergabe an sonstige Dritte erfolgt laut dieser Erklärung nicht.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-koese.de, ra-koese.de

Beratung in Duisburg – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt M. Köse, in der Kanzleibeschreibung als Mustafa Köse genannt, ist mit der Anwaltskanzlei Köse in der Königstr. 54 in 47051 Duisburg ansässig. Sein Profil nennt Verkehrsrecht und Strafrecht, wobei Strafrecht den Hauptschwerpunkt bildet. Die Kanzleibeschreibung führt außerdem Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren auf. Damit umfasst die Tätigkeit sowohl Fragen nach einem Verkehrsunfall als auch die Auseinandersetzung mit strafrechtlichen Vorwürfen und Verkehrsordnungswidrigkeiten. Die Kanzlei beschreibt eine persönliche Mandatsführung auf Augenhöhe und stellt das Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandantschaft in den Mittelpunkt. Im Verkehrsrecht suchen Betroffene häufig Orientierung zur Regulierung eines Unfalls, zur Haftungsverteilung oder zu Ansprüchen gegenüber einer Versicherung. Dabei können etwa Reparaturkosten, Nutzungsausfall und die Folgen von Verletzungen eine Rolle spielen. Bußgeldverfahren betreffen dagegen beispielsweise den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Rotlichtverstoßes. Hier geht es um die Einordnung des konkreten Vorwurfs, die zugrunde liegenden Unterlagen und mögliche Folgen wie Punkte oder ein Fahrverbot. Welche Fragen tatsächlich zu bearbeiten sind, richtet sich nach dem einzelnen Sachverhalt und dem jeweiligen Verfahrensstand. Der strafrechtliche Schwerpunkt betrifft die Verteidigung gegen den Verdacht einer Straftat. Typische Anlässe für eine Anfrage sind eine polizeiliche Vorladung, ein Strafbefehl oder eine Anklage. Im Verkehrsstrafrecht überschneiden sich beide Tätigkeitsfelder, etwa bei Vorwürfen einer Trunkenheitsfahrt, einer Unfallflucht oder einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr. Eine anwaltliche Bearbeitung kann die Prüfung des Tatvorwurfs und der Verfahrensunterlagen sowie die Begleitung im Ermittlungs- und Gerichtsverfahren umfassen. Nach der Kanzleibeschreibung werden Mandantinnen und Mandanten über Kosten, Nutzen und Erfolgschancen aufgeklärt; ein bestimmter Ausgang lässt sich daraus nicht ableiten. Der Standort an der Königstraße liegt im Duisburger Innenstadtbereich im Bezirk Mitte. Für Ratsuchende aus Neudorf, Ruhrort, Hamborn oder Rheinhausen bildet die Kanzlei damit einen zentral gelegenen Anlaufpunkt im Stadtgebiet. Für die genannten Rechtsgebiete kommen insbesondere das Amtsgericht Duisburg und das Landgericht Duisburg in Betracht; ihre Zuständigkeit hängt vom Verfahren ab. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit der Sichtung des Profils und der dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten beginnen. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar, angegeben sind Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr. Auf ihrer Kontaktseite steht zudem ein Anfrageformular bereit. Für eine erste Anfrage sind eine kurze Sachverhaltsschilderung, vorhandene Schreiben und Hinweise auf laufende Fristen hilfreich.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Duisburg

  • Amtsgericht Duisburg
  • Landgericht Duisburg
  • Arbeitsgericht Duisburg

Die Anwaltskanzlei Köse befindet sich in der Königstr. 54 in Duisburg und damit im Innenstadtbereich des Bezirks Mitte. Der Standort ist auch für Anfragen aus den weiteren genannten Stadtteilen Neudorf, Ruhrort, Hamborn und Rheinhausen räumlich einzuordnen. Durch die zentrale Lage kommen grundsätzlich sowohl öffentliche Verkehrsmittel als auch eine Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Die passende Verbindung und die örtlichen Parkmöglichkeiten sollten vor einem Besuch anhand aktueller Informationen geprüft werden. Aus den vorliegenden Angaben ergeben sich keine gesicherten Einzelheiten zu Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang. Eine vorherige Terminabstimmung kann deshalb auch zur Klärung organisatorischer Fragen dienen. Für die Schwerpunkte Verkehrsrecht, Strafrecht, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Duisburg und das Landgericht Duisburg relevant. Amtsgerichte verhandeln zahlreiche Strafsachen und entscheiden regelmäßig über Einsprüche gegen Bußgeldbescheide. Auch zivilrechtliche Streitigkeiten nach Verkehrsunfällen können dort geführt werden, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Das Landgericht kommt insbesondere bei schwerer wiegenden Strafsachen sowie bei bestimmten zivilrechtlichen Streitigkeiten in Betracht und kann außerdem als Rechtsmittelgericht tätig werden. Ob gerade die Duisburger Gerichte örtlich zuständig sind, hängt unter anderem vom Tatort, Unfallort oder den beteiligten Parteien ab. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Duisburg behandelt arbeitsrechtliche Streitigkeiten und ist für die hier beschriebenen Kernanliegen typischerweise nicht zuständig.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail, Betreff und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet. Außerdem ist eine Einwilligung zum Datenschutz erforderlich.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, E-Mail, Betreff und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet. Außerdem ist eine Einwilligung zum Datenschutz erforderlich.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage nach einem Verkehrsunfall hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere das Unfalldatum, der Unfallort und eine kurze Beschreibung des Ablaufs hilfreich. Hinzukommen können Fotos, Angaben zu Beteiligten und Zeugen, ein polizeiliches Aktenzeichen sowie bereits vorhandener Schriftverkehr mit Versicherungen. Auch Gutachten, Kostenvoranschläge, Rechnungen oder Unterlagen zu Verletzungen können Bedeutung haben. Es müssen nicht zwingend schon sämtliche Dokumente vorliegen, um eine Anfrage zu stellen. Wichtig ist, erkennbare Fristen und bereits abgegebene Erklärungen zu benennen, damit der bisherige Verlauf nachvollziehbar wird.
Was unterscheidet ein Bußgeldverfahren von einem Verkehrsstrafverfahren?
Ein Bußgeldverfahren betrifft eine Ordnungswidrigkeit, beispielsweise eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Mögliche Folgen sind eine Geldbuße und, abhängig vom Verstoß, Punkte oder ein Fahrverbot. Ein Verkehrsstrafverfahren betrifft dagegen den Verdacht einer Straftat, etwa einer Unfallflucht oder einer Trunkenheitsfahrt. Dabei können strafrechtliche Sanktionen und eine Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht kommen. Für die erste Anfrage ist deshalb wichtig, welches Schreiben vorliegt und welcher Vorwurf darin genannt wird. Die umgangssprachliche Bezeichnung eines Vorfalls lässt allein noch keine verlässliche Einordnung des Verfahrens zu.
Kann ich schon bei einer polizeilichen Vorladung eine strafrechtliche Mandatsanfrage stellen?
Eine Anfrage ist grundsätzlich bereits im Ermittlungsverfahren möglich; eine Anklage oder ein Gerichtstermin muss dafür nicht vorliegen. Bei einer Vorladung ist zunächst bedeutsam, ob die angeschriebene Person als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge geführt wird und von welcher Stelle das Schreiben stammt. Davon hängen unterschiedliche Rechte und Pflichten ab. Für die Kontaktaufnahme helfen eine Kopie der Vorladung, das Aktenzeichen und Angaben zu vorgesehenen Terminen. Eine erste anwaltliche Einordnung kann den Verfahrensstand und den möglichen Umfang einer Begleitung klären.
Was sollte ich bei einer Anfrage wegen eines Strafbefehls oder Bußgeldbescheids mitteilen?
Hilfreich sind das vollständige Schreiben, das Datum des tatsächlichen Zugangs und gegebenenfalls der zugehörige Zustellumschlag. Sowohl bei einem Strafbefehl als auch bei einem Bußgeldbescheid können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Deshalb sollte eine Anfrage deutlich erkennen lassen, ob bereits eine Zustellung erfolgt ist und ob schon darauf reagiert wurde. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt keine verfahrensrechtliche Frist und bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme. Ob und welche weiteren Schritte infrage kommen, hängt vom Inhalt des Bescheids beziehungsweise Strafbefehls und den Umständen des Verfahrens ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu M. Köse

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-koese.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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