Veröffentlichtes Profil

Katharina Paul

Katharina Paul – Rechtsanwältin für Verkehrsrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin · Kanzlei Katharina Paul

Rheinberger Str. 35, 47441 Moers

Telefon: +49 2841 9497350

Sprachen
Polnisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Katharina Paul

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwältin Katharina Paul ist in Moers tätig. Ihre Kanzlei konzentriert sich auf Verkehrsrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht und betreut Mandanten aus Moers, Duisburg, Krefeld sowie bundesweit. Im Mietrecht berät und vertritt sie sowohl Mieter als auch Vermieter. Zu den genannten Themen gehören Kaution, Mietminderung, Eigenbedarfskündigung, Mieterhöhung und Nebenkostenabrechnung. Im Arbeitsrecht umfasst das Angebot die Beratung zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Zeugnissen und Lohnforderungen sowie die Vertretung in Arbeitsgerichtsverfahren. Im Verkehrsrecht bearbeitet die Kanzlei Unfallschadenregulierungen einschließlich Fahrzeugschäden und Schmerzensgeld, überprüft Bußgeldbescheide und übernimmt die Verteidigung bei Unfallflucht. Auch die Vertretung bei Fahrverboten, Punkten in Flensburg und verkehrsrechtlichen Strafverfahren wird genannt. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise als individuell, transparent und lösungsorientiert, mit Blick auf wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse. In der ersten Beratung werden die Situation und die rechtlichen Möglichkeiten besprochen. Beratung und Vertretung sind auch in polnischer Sprache möglich. Termine können nach Vereinbarung telefonisch oder digital stattfinden. Für Anliegen außerhalb der Schwerpunkte verweist die Kanzlei auf ihr Netzwerk, auch bei Familienrecht oder Strafrecht.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: paul-hat-recht.de, paul-hat-recht.de

Beratung in Moers – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Katharina Paul ist mit ihrer Kanzlei an der Rheinberger Str. 35 in 47441 Moers tätig. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aufgeführt; daneben wird Familienrecht genannt. Bei der Einordnung ist eine Unterscheidung wichtig: Die vorliegende Kanzleibeschreibung nennt Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht als eigene Schwerpunkte. Für familienrechtliche Anliegen verweist sie hingegen auf ein Netzwerk. Ratsuchende mit Fragen zu Trennung, Scheidung oder Unterhalt sollten deshalb bei der ersten Anfrage klären, ob eine Bearbeitung durch die Kanzlei oder eine Weitervermittlung in Betracht kommt. Zum beschriebenen Einzugsgebiet gehören Moers, Duisburg und Krefeld; eine Betreuung wird außerdem bundesweit angeboten. Im Arbeitsrecht befasst sich Katharina Paul mit Arbeitsverträgen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen, Arbeitszeugnissen und Lohnforderungen. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche Situationen: Vor Beginn einer Beschäftigung können Vertragsregelungen Fragen aufwerfen, während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können Meinungsverschiedenheiten über Vergütung entstehen. Bei dessen Beendigung stehen häufig die Folgen einer Kündigung oder die Bedingungen einer einvernehmlichen Vereinbarung im Mittelpunkt. Die Kanzleibeschreibung umfasst sowohl die Beratung als auch die Vertretung in Arbeitsgerichtsverfahren. Allgemein sind bei arbeitsrechtlichen Anliegen der zeitliche Ablauf und die vorhandenen Unterlagen wichtig, weil je nach Gegenstand Fristen zu berücksichtigen sein können. Die weiteren belegten Tätigkeitsfelder ergänzen dieses Profil. Im Mietrecht vertritt die Kanzlei Mieter und Vermieter, etwa bei Fragen zu Kaution, Nebenkostenabrechnung, Mieterhöhung, Mietminderung oder Eigenbedarfskündigung. Im Verkehrsrecht geht es unter anderem um die Regulierung von Unfallschäden, Schmerzensgeld und die Überprüfung von Bußgeldbescheiden. Genannt werden auch Fahrverbote, Punkte in Flensburg und die Verteidigung bei Unfallflucht. In der ersten Beratung werden die jeweilige Situation und die rechtlichen Möglichkeiten besprochen. Beratung und Vertretung sind nach den vorliegenden Angaben auch in polnischer Sprache möglich. Der örtliche Bezugspunkt ist die Kanzleianschrift in Moers; ein bestimmter Stadtteil und konkrete Verkehrsverbindungen sind nicht angegeben. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig, für viele familienrechtliche Verfahren die Familiengerichte bei den Amtsgerichten. Welches Gericht örtlich zuständig ist, hängt vom einzelnen Anliegen ab. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und zunächst das Thema, wichtige Daten sowie bereits erhaltene Schreiben benennen. Anschließend lassen sich Zuständigkeit, benötigte Unterlagen und ein Termin abstimmen. Nach Vereinbarung können Termine telefonisch oder digital stattfinden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Moers

Die Kanzlei Katharina Paul befindet sich an der Rheinberger Str. 35 in 47441 Moers. Damit liegt ihr örtlicher Bezugspunkt in Moers; zugleich nennt die Kanzleibeschreibung Mandantinnen und Mandanten aus Duisburg und Krefeld sowie eine bundesweite Betreuung. Eine nähere Zuordnung zu einem Stadtteil oder eine belegte Innenstadtlage enthalten die Angaben nicht. Für die Planung eines persönlichen Termins bietet sich deshalb eine aktuelle Prüfung der Anfahrt anhand der vollständigen Adresse an. Das gilt sowohl für öffentliche Verkehrsmittel als auch für die Fahrt mit dem Pkw. Konkrete Haltestellen, Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind nicht dokumentiert. Telefonische oder digitale Termine sind nach Vereinbarung möglich und können eine Anfahrt entbehrlich machen. Konkrete Gerichte werden in den vorliegenden Angaben nicht genannt. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist allgemein die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich: Dort werden insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütungsansprüche oder Arbeitszeugnisse geführt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nicht allein nach dem Kanzleisitz, sondern kann beispielsweise vom Arbeitsort abhängen. Für das im Profil ebenfalls aufgeführte Familienrecht sind typischerweise die Familiengerichte als Abteilungen der Amtsgerichte zuständig. Sie befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt und Sorge- oder Umgangsfragen. Auch hier bestimmen die jeweiligen Verfahrensregeln das örtlich zuständige Gericht. Da die Kanzleibeschreibung bei Familienrecht auf ein Netzwerk verweist, sollte die organisatorische Betreuung eines solchen Anliegens vorab geklärt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bitte bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit, z. B. Verträge, Schriftverkehr, Bescheide, Fotos oder Rechnungen. Die Kanzlei bittet darum, das Stammdatenformular sowie bei einem Verkehrsunfall den Fragebogen auszufüllen und zu übersenden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. In der ersten Beratung analysiert die Kanzlei Ihre Situation und bespricht die rechtlichen Möglichkeiten. Termine können nach Vereinbarung telefonisch oder digital erfolgen.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: In der ersten Beratung analysiert die Kanzlei Ihre Situation und bespricht die rechtlichen Möglichkeiten. Termine können nach Vereinbarung telefonisch oder digital erfolgen.

Für den Erstkontakt: Bitte bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit, z. B. Verträge, Schriftverkehr, Bescheide, Fotos oder Rechnungen. Die Kanzlei bittet darum, das Stammdatenformular sowie bei einem Verkehrsunfall den Fragebogen auszufüllen und zu übersenden.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung oder ausstehendem Lohn hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag samt Änderungen, vorhandene Lohnabrechnungen und der relevante Schriftwechsel hilfreich. Bei einer Kündigung spielen außerdem das Kündigungsschreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs eine wichtige Rolle. Bei offenen Vergütungsfragen können Arbeitszeitaufzeichnungen und eine Übersicht der betroffenen Monate die Darstellung ergänzen. Eine kurze chronologische Zusammenfassung erleichtert das Verständnis. Weil im Arbeitsrecht gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen können, sollte eine Anfrage wichtige Daten möglichst genau enthalten. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, lässt sich bei der Terminabstimmung klären.
Worin unterscheiden sich eine Kündigung und ein Aufhebungsvertrag?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungszeitpunkt beispielsweise Freistellung, Zeugnis oder weitere offene Punkte geregelt werden. Beide Formen können unterschiedliche arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Folgen haben. Für eine allgemeine Einordnung sind deshalb nicht nur einzelne Formulierungen, sondern auch die persönliche Ausgangslage und der zeitliche Ablauf relevant. Eine Beratung kann diese Zusammenhänge erläutern, ohne dass eine bestimmte Gestaltung für alle Fälle gleichermaßen passend wäre.
Kann ich wegen Trennung, Scheidung oder Unterhalt bei Katharina Paul anfragen?
Familienrecht wird im Profil als Rechtsgebiet genannt. Die vorliegende Kanzleibeschreibung bezeichnet jedoch Arbeitsrecht, Mietrecht und Verkehrsrecht als eigene Schwerpunkte und verweist bei familienrechtlichen Anliegen auf ein Netzwerk. Deshalb ist es sinnvoll, schon bei der Anfrage das konkrete Thema zu nennen und zu erfragen, wer die Beratung oder Vertretung übernehmen würde. Bei Trennung und Scheidung können unter anderem Unterhalt, Vermögensfragen und die Betreuung gemeinsamer Kinder zusammenkommen. Eine erste Kontaktklärung hilft dabei, den fachlichen Bedarf und die weitere organisatorische Zuständigkeit auseinanderzuhalten.
Welche Themen und Unterlagen sind bei Fragen zu Unterhalt oder zum Umgang mit Kindern typischerweise wichtig?
Bei Unterhaltsfragen stehen häufig die familiären Verhältnisse sowie Einkommen und wirtschaftliche Belastungen im Mittelpunkt. Je nach Anliegen können Einkommensnachweise, bereits bestehende Vereinbarungen und gerichtliche Entscheidungen relevant sein. Bei Sorge- und Umgangsfragen geht es dagegen insbesondere um die Situation des Kindes, bisherige Betreuungsregelungen und die Vorstellungen der Beteiligten. Eine sachliche Übersicht über den bisherigen Verlauf kann die erste Besprechung erleichtern. Welche Nachweise erforderlich sind und welches Verfahren gegebenenfalls in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab. Sensible Unterlagen sollten erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Katharina Paul

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Katharina Paul liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 15 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Kanzlei Katharina Paul insgesamt und nicht auf Katharina Paul persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 4,915

Google veröffentlicht zu diesen 15 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Rheinberger Str. 35, 47441 Moers

Montag
10:00-16:00
Dienstag
Telefonfrei (für konzentriertes Arbeiten)
Mittwoch
10:00-13:00
Donnerstag
10:00-16:00
Freitag
10:00-13:00

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Katharina Paul. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Moers

Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: paul-hat-recht.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 39 %

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Fehler melden · Profil übernehmen