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- Rechtsanwaltskanzlei Michael Grewe
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Michael Grewe ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Moers. Seine Rechtsanwaltskanzlei nennt Familienrecht, Erbrecht, Betreuungsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht als Fachgebiete. Das Familienrecht ist damit sowohl als Fachgebiet der Kanzlei als auch in der Fachanwaltsbezeichnung von Michael Grewe ausgewiesen. Weitere Einzelheiten zu den Tätigkeiten innerhalb der genannten Rechtsgebiete enthalten die vorliegenden Seiten nicht. Auch ein bestimmter Mandantenkreis wird dort nicht beschrieben. Für den direkten Kontakt mit der Kanzlei sind eine Telefonnummer, eine Telefaxnummer und eine E-Mail-Adresse angegeben. Die Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr. Freitags ist das Büro von 09:00 bis 14:30 Uhr erreichbar. Anwaltstermine erfolgen nach Vereinbarung. Über diese organisatorischen Angaben hinaus machen die vorliegenden Seiten keine näheren Angaben zur Arbeitsweise der Kanzlei.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: familienrecht-moers.de, familienrecht-moers.de
Beratung in Moers – Einordnung der Redaktion
Michael Grewe ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht in Moers. Seine Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in der Haagstraße 10, 47441 Moers. Das Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils und ist zugleich durch seine Fachanwaltsbezeichnung ausgewiesen. Für Ratsuchende geht es in diesem Rechtsgebiet häufig darum, die rechtlichen Folgen veränderter familiärer Lebensverhältnisse einzuordnen. Typische Themen sind Trennung und Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang sowie die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe. Welche dieser Fragen im einzelnen Mandat bearbeitet werden, hängt vom Anliegen und der vereinbarten Beauftragung ab. Familienrechtliche Anliegen berühren oft mehrere Lebensbereiche gleichzeitig: das Zusammenleben mit Kindern, die laufende finanzielle Versorgung und die Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte. Eine anwaltliche Befassung kann deshalb sowohl die Klärung rechtlicher Ausgangsfragen als auch außergerichtliche Gespräche oder ein gerichtliches Verfahren betreffen. Die Kanzlei nennt neben dem Familienrecht auch Erbrecht, Betreuungsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht als Fachgebiete. Dort reichen typische Anliegen allgemein von Nachlassfragen und rechtlicher Betreuung über Verkehrsunfälle bis zu strafrechtlichen Vorwürfen oder Bußgeldbescheiden. Nähere Angaben zu einzelnen Leistungen innerhalb dieser Gebiete liegen nicht vor. Der örtliche Bezug des Profils liegt in Moers mit den Stadtteilen Innenstadt, Repelen und Kapellen. Die Anschrift in der Haagstraße ist der konkrete Anlaufpunkt der Kanzlei im Stadtgebiet; eine Zuordnung zu einem dieser Stadtteile ist in den vorliegenden Angaben nicht ausdrücklich enthalten. Am Standort befindet sich das Amtsgericht Moers, das bei entsprechender Zuständigkeit insbesondere für familiengerichtliche Verfahren relevant ist. Für einen Besuch aus den verschiedenen Stadtteilen lässt sich die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der Kanzleianschrift planen. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Barrierefreiheit sind nicht belegt. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende ihr Anliegen zunächst knapp benennen und anschließend die angegebenen direkten Kontaktwege der Kanzlei nutzen. Als Kontaktmöglichkeiten sind Telefon, Telefax und E-Mail belegt. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Themas und ein Hinweis auf bereits laufende Verfahren oder Fristen. Das Büro ist montags bis donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr sowie freitags von 09:00 bis 14:30 Uhr erreichbar. Anwaltstermine finden nach Vereinbarung statt; welche Unterlagen benötigt werden und ob eine Beauftragung zustande kommt, ist im direkten Austausch zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Moers
Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Michael Grewe ist am Standort insbesondere das Amtsgericht Moers von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Sie führen unter anderem Scheidungsverfahren und Verfahren über Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang sowie den Versorgungsausgleich. Ob das Amtsgericht Moers im konkreten Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Sitz der Kanzlei. Auch für weitere von der Kanzlei genannte Fachgebiete kann das Amtsgericht eine Rolle spielen: etwa als Nachlassgericht bei erbrechtlichen Angelegenheiten oder als Betreuungsgericht bei Fragen der rechtlichen Betreuung Volljähriger. In Verkehrszivilsachen hängt seine Zuständigkeit unter anderem von den gesetzlichen Zuständigkeitsgrenzen ab. Bestimmte Strafsachen und gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid werden ebenfalls vor Amtsgerichten geführt. Die Rechtsanwaltskanzlei Michael Grewe hat ihre Anschrift in der Haagstraße 10 in 47441 Moers. Zum örtlichen Umfeld gehören die genannten Stadtteile Innenstadt, Repelen und Kapellen. Aus den verfügbaren Angaben ergibt sich keine ausdrückliche Stadtteilzuordnung der Kanzleianschrift; ebenso fehlen nähere Angaben zur unmittelbaren Verkehrsanbindung. Für die Anfahrt aus dem Stadtgebiet oder dem Umland bietet die vollständige Adresse die Grundlage einer individuellen Routenplanung. Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sollten die aktuellen Verbindungen geprüft werden. Für eine Anreise mit dem Pkw lassen sich Zufahrt und Parkmöglichkeiten vorab klären. Da Anwaltstermine nach Vereinbarung stattfinden, ist eine vorherige Abstimmung des Besuchs vorgesehen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben und Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage genügt häufig eine übersichtliche Schilderung der familiären Situation: Besteht bereits eine Trennung, gibt es gemeinsame Kinder und welche Fragen stehen im Vordergrund? Je nach Thema können vorhandene gerichtliche Schreiben, Vereinbarungen, Einkommensunterlagen oder Angaben zum Vermögen für die spätere Prüfung relevant sein. Nicht sämtliche Unterlagen müssen bereits mit der ersten Nachricht übermittelt werden. Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind und wie sensible Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Terminabstimmung klären. Bereits bekannte Fristen sollten ausdrücklich erwähnt werden.
- Wie unterscheiden sich Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht und Umgang?
- Unterhalt betrifft die finanzielle Versorgung, beispielsweise von Kindern oder unter bestimmten Voraussetzungen von Ehegatten. Das Sorgerecht umfasst Verantwortung und Entscheidungen für ein minderjähriges Kind, etwa in Fragen der Gesundheit oder schulischen Entwicklung. Umgang betrifft den persönlichen Kontakt des Kindes zu Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Diese Themen können nach einer Trennung gleichzeitig auftreten, unterliegen aber unterschiedlichen rechtlichen Maßstäben. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, die jeweiligen Anliegen getrennt zu beschreiben und vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen zu benennen.
- Ist für eine Scheidung immer das Amtsgericht am Kanzleisitz zuständig?
- Nein. Die örtliche Zuständigkeit für ein Scheidungsverfahren richtet sich nach gesetzlichen Kriterien, nicht nach der Anschrift der beauftragten Kanzlei. Dabei können insbesondere der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten und die Lebenssituation gemeinsamer minderjähriger Kinder eine Rolle spielen. Zuständig ist ein Familiengericht als Abteilung eines Amtsgerichts. Ob ein Verfahren beim Amtsgericht Moers geführt wird, lässt sich daher erst anhand der konkreten Umstände einordnen. Bei einer Anfrage sind Angaben zu den Wohnorten und zu bereits anhängigen Verfahren hilfreich.
- Wann können sich Familienrecht und Erbrecht überschneiden?
- Überschneidungen entstehen beispielsweise, wenn sich eine Trennung oder Scheidung auf die Nachlassplanung auswirken kann oder wenn Vermögensfragen innerhalb einer Familie sowohl eheliche als auch erbrechtliche Bezüge haben. Der Familienstand, vorhandene Testamente, Erbverträge und ehevertragliche Regelungen können dabei Bedeutung gewinnen. Welche Folgen eintreten, hängt von den Umständen und den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen ab. Für eine erste Anfrage ist es sinnvoll, den familiären Zusammenhang zu schildern und auf bestehende Urkunden hinzuweisen. Eine individuelle Bewertung erfordert die Prüfung der maßgeblichen Unterlagen.
- Was bedeutet rechtliche Betreuung, und wie unterscheidet sie sich vom Sorgerecht?
- Rechtliche Betreuung betrifft volljährige Menschen, die bestimmte rechtliche Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht selbst besorgen können und dafür Unterstützung durch eine bestellte Betreuung benötigen. Das Betreuungsgericht prüft die gesetzlichen Voraussetzungen und legt erforderliche Aufgabenbereiche fest. Elterliche Sorge betrifft dagegen die Verantwortung für minderjährige Kinder. Eine Betreuung bedeutet nicht automatisch, dass eine volljährige Person geschäftsunfähig ist. Bei einer Anfrage zum Betreuungsrecht können vorhandene Vollmachten, gerichtliche Schreiben und die Beschreibung des konkreten Unterstützungsbedarfs für die erste Einordnung relevant sein.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Michael Grewe
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Haagstraße 10, 47441 Moers
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: familienrecht-moers.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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