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- Catrin Ann Dickel
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Catrin Ann Dickel ist Rechtsanwältin in Moers. Ihre Kanzlei befindet sich in der Steinstraße 17, 47441 Moers. Sie ist Ansprechpartnerin für Menschen mit rechtlichen Fragen und Problemen im Familien- und Erbrecht. Auf ihrer Kontaktseite beschreibt sie, dass sie über die rechtliche Situation umfassend aufklärt und gemeinsam mit den Ratsuchenden eine passende Strategie erarbeitet. Für Unterstützung und Fragen steht sie telefonisch sowie per E-Mail zur Verfügung und bietet ein persönliches Gespräch an. Die Kanzlei liegt in der Fußgängerzone zwischen den Geschäften Hussel und Base. Für die Anfahrt mit dem Auto nennt die Webseite zwei Parkplätze in der Nähe, am Kastellplatz und am Neumarkt. Alle umliegenden Buslinien halten nach den Angaben auf der Kontaktseite etwa 200 Meter von der Kanzlei entfernt. Die Kontaktseite enthält außerdem die Telefonnummer, eine Telefaxnummer und die E-Mail-Adresse der Kanzlei.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: dickel-info.de
Beratung in Moers – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwältin Catrin Ann Dickel hat ihre Kanzlei in der Steinstraße 17 in 47441 Moers. Ihr Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Für Ratsuchende betreffen diese Bereiche häufig Veränderungen im beruflichen oder privaten Alltag: Ein Arbeitsverhältnis soll beendet werden, vertragliche Regelungen sind unklar oder eine Trennung wirft Fragen zu Kindern und finanziellen Verpflichtungen auf. Die beiden Rechtsgebiete verlangen jeweils eine genaue Betrachtung der persönlichen Situation und der vorhandenen Unterlagen. Welche Unterstützung im konkreten Anliegen möglich ist, lässt sich bei einer ersten Kontaktaufnahme klären. Im Arbeitsrecht stehen allgemein die Rechte und Pflichten aus einem Beschäftigungsverhältnis im Mittelpunkt. Typische Anliegen sind Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten können dabei sowohl Fragen zu einem laufenden Arbeitsverhältnis als auch zu dessen Beendigung haben. Für eine erste Einordnung sind insbesondere der zeitliche Ablauf, schriftliche Vereinbarungen und die bisherige Korrespondenz wichtig. Da bei arbeitsrechtlichen Konflikten kurze Fristen eine Rolle spielen können, sollte eine Anfrage erkennen lassen, ob bereits ein Schreiben zugegangen ist und wann dies geschehen ist. Im Familienrecht geht es unter anderem um Trennung, Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang. Häufig hängen mehrere dieser Themen zusammen, müssen rechtlich aber getrennt betrachtet werden. Die Kanzleibeschreibung nennt eine umfassende Erläuterung der rechtlichen Situation und die gemeinsame Erarbeitung einer passenden Strategie als Elemente der Zusammenarbeit. Damit wird ein Vorgehen beschrieben, bei dem zunächst die Ausgangslage und anschließend mögliche weitere Schritte besprochen werden. Ein bestimmter Verfahrensausgang lässt sich daraus nicht ableiten. Die Kanzlei liegt in der Moerser Innenstadt in der Fußgängerzone. Damit besteht ein zentraler örtlicher Bezug auch für Ratsuchende aus Repelen und Kapellen. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Moers genannt; dessen Familiengericht befasst sich bei entsprechender Zuständigkeit mit familienrechtlichen Verfahren. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben heranziehen. Die Kanzlei nennt Telefon und E-Mail als Kontaktwege und bietet ein persönliches Gespräch an. In der Anfrage lassen sich das Rechtsgebiet, das wesentliche Anliegen und mögliche Termine oder Fristen kurz benennen; Einzelheiten zur Unterlagenübermittlung und zum Gespräch können anschließend abgestimmt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Moers
Die Steinstraße 17 liegt nach der Kanzleibeschreibung in der Fußgängerzone der Moerser Innenstadt. Die Lage ordnet die Kanzlei in das zentrale Stadtgebiet ein; Repelen und Kapellen sind weitere genannte Stadtteile, aus denen eine Anfahrt in die Innenstadt in Betracht kommt. Für die Anreise mit dem Pkw verweist die Kontaktseite auf Parkplätze am Kastellplatz und am Neumarkt. Wegen der Lage in der Fußgängerzone sind Parkmöglichkeit und unmittelbarer Zugang zur Kanzlei zu unterscheiden. Auch eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird beschrieben: Nach den Angaben der Kontaktseite halten die umliegenden Buslinien etwa 200 Meter entfernt. Konkrete Verbindungen und aktuelle Fahrzeiten sollten vor der Anfahrt geprüft werden. Über einen barrierefreien Zugang liegen keine Angaben vor. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Moers relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und führen insbesondere Scheidungsverfahren sowie Verfahren zu Unterhalt, elterlicher Sorge und Umgang. Ob das Amtsgericht Moers im einzelnen Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein nach der Kanzleianschrift. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Ein bestimmtes Arbeitsgericht ist in den Profilangaben nicht benannt. Das Amtsgericht Moers ist daher nicht allein aufgrund seiner Lage am Kanzleistandort die gerichtliche Anlaufstelle für arbeitsrechtliche Konflikte.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen sowie das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben von Bedeutung. Hinzukommen können Gehaltsabrechnungen und Schriftwechsel, der den Anlass des Konflikts dokumentiert. Hilfreich ist eine kurze zeitliche Übersicht mit dem Datum, an dem ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
- Kann eine arbeitsrechtliche Anfrage auch sinnvoll sein, wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht?
- Arbeitsrechtliche Fragen entstehen nicht erst bei einer Kündigung. Auch während eines laufenden Arbeitsverhältnisses können Unklarheiten über Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, vertragliche Aufgaben oder eine Abmahnung auftreten. Eine rechtliche Einordnung kann dabei helfen, die jeweiligen Rechte und Pflichten sowie mögliche Vorgehensweisen zu verstehen. Für die Anfrage ist es nützlich, den konkreten Streitpunkt und das eigene Klärungsziel sachlich zu beschreiben. Ob zunächst ein Gespräch, eine schriftliche Klärung oder ein anderes Vorgehen in Betracht kommt, hängt von den Umständen ab.
- Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage wegen Trennung oder Scheidung genannt werden?
- Eine erste Anfrage kann sich auf die Trennung oder Scheidung selbst beziehen, aber auch auf damit verbundene Fragen zu Unterhalt, Wohnung, Vermögen oder gemeinsamen Kindern. Hilfreich ist eine knappe Übersicht darüber, seit wann die Trennung besteht, welche Punkte bereits geregelt wurden und wo Uneinigkeit besteht. Bei Kindern können Sorge- und Umgangsfragen gesondert relevant sein. Bereits vorhandene Vereinbarungen oder gerichtliche Schreiben sollten erwähnt werden. Nicht jedes Thema wird automatisch im selben Verfahren behandelt; die rechtliche Einordnung erfolgt anhand der jeweiligen Ausgangslage.
- Ist für mein Anliegen das Amtsgericht Moers zuständig, wenn ich eine Kanzlei in Moers beauftrage?
- Der Kanzleisitz bestimmt nicht automatisch, welches Gericht einen Fall bearbeitet. Bei familienrechtlichen Angelegenheiten kommt das Familiengericht beim Amtsgericht Moers in Betracht, sofern die gesetzlichen Regeln zur örtlichen Zuständigkeit dorthin führen. Je nach Verfahrensart können etwa gewöhnliche Aufenthaltsorte und weitere Umstände ausschlaggebend sein. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören regelmäßig zur Arbeitsgerichtsbarkeit und nicht vor das Amtsgericht. Für eine erste Klärung sind deshalb neben dem Thema auch Angaben zu Wohnort, Arbeitsort und gegebenenfalls bereits laufenden Verfahren hilfreich.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Catrin Ann Dickel
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Kanzlei und Anfahrt
Steinstraße 17, 47441 Moers
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: dickel-info.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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