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- Angelika Jellessen
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Angelika Jellessen ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Moers. Ihre Kanzlei befindet sich in der Steinstr. 49; sie arbeitet in Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten Kroekel & Benninghoff. Sie bietet Beratung bei rechtlichen Fragen zum Mietrecht und Wohnungseigentum an. Als zusätzliche Rechtsgebiete nennt sie Verkehrszivilrecht und Verkehrsstrafrecht. Das Beratungsangebot richtet sich sowohl an Vermieter als auch an Mieter. Zu den genannten Themen gehören das Aufsetzen von Mietverträgen, die Klärung von Streitfragen zu Mieterhöhungen oder Mietminderungen sowie die korrekte Nebenkostenabrechnung. Die Beratung wird auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Mandanten zugeschnitten. Transparenz, auch bei Kostenfragen, gehört zu ihrer beschriebenen Arbeitsweise. Die Bürozeiten liegen montags bis freitags am Vormittag sowie montags, dienstags und donnerstags am Nachmittag. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich. Parkplätze befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-jellessen.de, ra-jellessen.de
Beratung in Moers – Einordnung der Redaktion
Angelika Jelleßen ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Moers. Ihre Kanzlei Angelika Jellessen befindet sich in der Steinstr. 49, wo sie in Bürogemeinschaft mit den Rechtsanwälten Kroekel & Benninghoff arbeitet. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf. Die vorliegende Kanzleibeschreibung erläutert insbesondere die Beratung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht und nennt zusätzlich Verkehrszivilrecht und Verkehrsstrafrecht. Damit enthält das Profil verschiedene rechtliche Anknüpfungspunkte, deren Bedeutung für ein konkretes Anliegen bei der Kontaktaufnahme geklärt werden kann. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeugnisse oder die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ratsuchende möchten beispielsweise die Bedeutung einzelner Vertragsregelungen verstehen oder wissen, welche Unterlagen für die Prüfung einer Kündigung benötigt werden. Familienrechtliche Anliegen betreffen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt und Fragen der elterlichen Sorge. In beiden Bereichen sind persönliche Lebensumstände und zeitliche Abläufe für die Einordnung wichtig. Eine erste Anfrage sollte deshalb das Thema knapp beschreiben und auf bereits eingegangene Schreiben sowie erkennbare Fristen hinweisen. Als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht berät Angelika Jelleßen sowohl Vermieter als auch Mieter. Die belegten Themen reichen vom Aufsetzen von Mietverträgen über Streitfragen zu Mieterhöhungen und Mietminderungen bis zur Nebenkostenabrechnung. Im Wohnungseigentumsrecht stehen allgemein etwa Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft, Kostenverteilungen oder die Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums im Mittelpunkt. Laut Kanzleibeschreibung berücksichtigt die Beratung die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Mandantschaft; auch Transparenz bei Kostenfragen gehört zur beschriebenen Arbeitsweise. Verkehrszivilrechtliche Fragen können beispielsweise die Abwicklung eines Unfalls betreffen, verkehrsstrafrechtliche Fragen den Vorwurf einer Straftat im Straßenverkehr. Der örtliche Bezug liegt in Moers mit seiner Innenstadt und den Stadtteilen Repelen und Kapellen. Für bestimmte mietrechtliche, wohnungseigentumsrechtliche und familienrechtliche Verfahren kommt das Amtsgericht Moers in Betracht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Parkplätze befinden sich nach den Kanzleiangaben in unmittelbarer Nähe. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellte Kontaktmöglichkeit nutzen und ihr Anliegen zunächst kurz schildern. Ob und in welchem Umfang ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Die Bürozeiten liegen montags bis freitags vormittags sowie montags, dienstags und donnerstags nachmittags. Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Moers
Die Kanzlei von Angelika Jelleßen liegt in der Steinstr. 49 in 47441 Moers. Der Standort bildet einen örtlichen Bezugspunkt für Ratsuchende aus Moers, etwa aus der Innenstadt, Repelen oder Kapellen. Eine ausdrückliche Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile enthalten die vorliegenden Angaben nicht. Für die Anfahrt mit dem Pkw sind die belegten Parkplätze in unmittelbarer Nähe relevant. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzen möchte, kann die Verbindung anhand der Kanzleianschrift und aktueller Fahrplanauskünfte planen. Konkrete Linien, Haltestellen oder Fahrzeiten sind nicht angegeben. Die Terminabstimmung ermöglicht es, Anreise und Gespräch zeitlich aufeinander abzustimmen. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Moers genannt. Amtsgerichte bearbeiten grundsätzlich Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen, beispielsweise über Mietzahlungen, Nebenkosten oder Räumung. Auch zahlreiche wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeiten fallen in ihre Zuständigkeit. Entscheidend ist dabei unter anderem, wo sich die Wohnung oder das Grundstück befindet. Familienrechtliche Verfahren, etwa Scheidungen, Unterhalts- oder Sorgerechtsverfahren, werden beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Ob im Einzelfall das Amtsgericht Moers örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist dagegen grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig, nicht das Amtsgericht Moers. Dortige Verfahren betreffen beispielsweise Kündigungen oder Vergütungsansprüche. Im Verkehrszivilrecht kann ein Amtsgericht je nach Gegenstand und Streitwert zuständig sein. Verkehrsstrafverfahren können ebenfalls vor einem Amtsgericht stattfinden; maßgeblich sind insbesondere Tatvorwurf und gesetzliche Zuständigkeit.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zu einer Kündigung oder einem anderen arbeitsrechtlichen Problem hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und die zum Streit gehörenden Schreiben hilfreich. Bei einer Kündigung sind insbesondere das Kündigungsschreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs wichtig. Geht es um Vergütung, können Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen relevant sein; bei einem Zeugnis dessen Wortlaut. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Da im Arbeitsrecht kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen können, sollte eine Anfrage bestehende Termine und Fristen ausdrücklich nennen. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom konkreten Thema ab.
- Was sollte ich vor einer familienrechtlichen Mandatsanfrage zu Trennung, Unterhalt oder Kindern zusammenstellen?
- Hilfreich ist zunächst eine sachliche Übersicht: Geht es um eine bevorstehende Trennung, eine Scheidung, finanzielle Fragen oder Regelungen für gemeinsame Kinder? Bereits vorhandene Vereinbarungen, gerichtliche Beschlüsse und relevante Schreiben können für die Einordnung wichtig sein. Bei Unterhaltsfragen spielen häufig Angaben zu Einkommen und familiären Verhältnissen eine Rolle. Bei Fragen zu Kindern helfen Informationen über die bisherige Betreuungssituation. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt meist eine knappe Beschreibung des Anliegens. Umfangreiche oder besonders sensible Unterlagen sollten erst über einen mit der Kanzlei abgestimmten Übermittlungsweg versandt werden.
- Welche Informationen werden bei Streit über Mieterhöhung, Mietminderung oder Nebenkosten benötigt?
- Ausgangspunkt ist in der Regel der Mietvertrag einschließlich späterer Ergänzungen. Bei einer Mieterhöhung sind das Erhöhungsschreiben und sein Zugangsdatum bedeutsam. Bei einer Nebenkostenabrechnung helfen die vollständige Abrechnung, Angaben zu Vorauszahlungen und der bisherige Schriftwechsel. Geht es um Wohnungsmängel, sind eine zeitliche Übersicht, vorhandene Fotos und Mitteilungen an die andere Vertragsseite hilfreich. Ob daraus bestimmte Ansprüche oder Handlungsmöglichkeiten folgen, lässt sich erst anhand des Einzelfalls beurteilen. Die Zusammenstellung dieser Informationen ist für Anfragen von Mietern ebenso wie von Vermietern sinnvoll.
- Worin unterscheiden sich mietrechtliche und wohnungseigentumsrechtliche Anliegen?
- Mietrecht betrifft vor allem das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, etwa Mietzahlungen, Mängel oder die Beendigung des Mietverhältnisses. Wohnungseigentumsrecht regelt insbesondere das Zusammenleben und die Verwaltung innerhalb einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern. Typische Themen sind Beschlüsse, Kostenverteilung und Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung können beide Bereiche zusammentreffen, ohne dass dieselben Regeln gelten. Für eine Anfrage ist deshalb wichtig, die eigene Rolle zu benennen und mitzuteilen, ob es um den Mietvertrag oder um eine Angelegenheit der Eigentümergemeinschaft geht.
- Was unterscheidet eine verkehrszivilrechtliche Anfrage von einer verkehrsstrafrechtlichen Anfrage?
- Im Verkehrszivilrecht geht es häufig um die finanziellen und haftungsrechtlichen Folgen eines Verkehrsunfalls, beispielsweise Fahrzeugschäden oder Ansprüche wegen Verletzungen. Verkehrsstrafrecht betrifft dagegen den Vorwurf einer Straftat im Straßenverkehr. Ein einzelnes Ereignis kann beide Bereiche berühren. Für die erste Anfrage sollte erkennbar sein, ob ein Unfall reguliert werden soll oder bereits ein Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht vorliegt. Hilfreich sind das Ereignisdatum, vorhandene Aktenzeichen und Angaben zu laufenden Fristen. Nicht jeder Verkehrsverstoß ist eine Straftat; Ordnungswidrigkeiten sind davon zu unterscheiden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Angelika Jelleßen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-jellessen.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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