Veröffentlichtes Profil

Markus Schrama LL.M.

Dr. Markus Schrama LL.M. – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht in Moers

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht · Rechtsanwaltskanzlei Dr. Markus Schrama LL.M.

Essenberger Str. 4d, 47441 Moers

Telefon: +49 2841 17 32 640

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Markus Schrama LL.M.
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Markus Schrama LL.M. ist Rechtsanwalt in Moers und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Verkehrsrecht. Seine Kanzlei bietet rechtliche Beratung, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung an und vertritt Mandanten vor allen Amts- und Landgerichten in Deutschland. Im Arbeitsrecht berät er Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu ihren Rechten und Pflichten gegenüber der jeweils anderen Seite. Im Verkehrsrecht richtet sich seine Beratung an Geschädigte und Schädiger bei Verkehrswidrigkeiten, Straftaten und Unfällen. Weitere Tätigkeitsbereiche sind Insolvenzrecht, Strafrecht, Kaufrecht und Zivilrecht. Die insolvenzrechtliche Beratung umfasst sowohl Insolvenzschuldner als auch Insolvenzgläubiger. Im Kaufrecht befasst er sich mit Vertrags- und Leistungsstörungen sowie kaufvertraglichen Austauschverhältnissen. Im Zivilrecht berät er Privatpersonen, Selbstständige und Firmen und erstellt Verträge. Daneben bietet die Kanzlei Mediation als Möglichkeit zur außergerichtlichen Konfliktlösung an. Der Umfang der Dienstleistung richtet sich nach dem Wunsch der Mandanten und reicht von der Beratung bis zur Vertretung ihrer Interessen.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-schrama.de, rechtsanwalt-schrama.de

Beratung in Moers – Einordnung der Redaktion

Dr. Markus Schrama LL.M. ist Rechtsanwalt in Moers und führt die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Markus Schrama LL.M. an der Essenberger Str. 4d, 47441 Moers. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Zum belegten Leistungsumfang gehören rechtliche Beratung, außergerichtliche Interessenvertretung und gerichtliche Vertretung. Welche dieser Leistungen in Betracht kommt, richtet sich nach dem Anliegen und dem gewünschten Umfang der Unterstützung. Die Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten vor Amts- und Landgerichten in Deutschland. Im Arbeitsrecht berät Dr. Schrama Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu ihren gegenseitigen Rechten und Pflichten. Typische Anliegen dieses Rechtsgebiets betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Für Ratsuchende geht es dabei häufig zunächst darum, den Sachverhalt anhand vorhandener Unterlagen einzuordnen und den möglichen weiteren Ablauf zu verstehen. Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen können außergerichtlich behandelt werden oder zu einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht führen. Das am Standort genannte Amtsgericht Moers ist für gewöhnliche arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern nicht zuständig. Das ebenfalls im Profil aufgeführte Familienrecht umfasst allgemein Fragen rund um Trennung, Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und den Umgang mit Kindern. Welche familienrechtlichen Anliegen die Kanzlei im Einzelnen übernimmt, lässt sich bei einer Anfrage klären. Im Verkehrsrecht ist die Beratung für Geschädigte und Schädiger bei Unfällen, Verkehrsordnungswidrigkeiten und Straftaten belegt. Daneben gehören Insolvenzrecht, Strafrecht, Kaufrecht und allgemeines Zivilrecht zu den genannten Tätigkeitsbereichen. Die Kanzlei bietet außerdem Mediation als Möglichkeit einer außergerichtlichen Konfliktlösung an; ob dieser Ansatz zu einem Konflikt passt, hängt vom Gegenstand und der Bereitschaft der Beteiligten ab. Der örtliche Bezug liegt in Moers mit den genannten Stadtteilen Innenstadt, Repelen und Kapellen. Eine genaue Zuordnung der Anschrift zu einem dieser Stadtteile ist aus den vorliegenden Angaben nicht belegt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich deshalb eine aktuelle Routenprüfung anhand der Kanzleiadresse. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann dazu dienen, das Rechtsgebiet, die beteiligten Personen und das wesentliche Anliegen zunächst knapp zu benennen. Auch bereits bekannte Termine oder Fristen sind für die erste Einordnung relevant. Im anschließenden Austausch können die mögliche Übernahme, benötigte Unterlagen und die gewünschte Form der Unterstützung geklärt werden. Eine Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Moers

Die Kanzlei von Dr. Markus Schrama LL.M. befindet sich an der Essenberger Str. 4d in 47441 Moers. Als Stadtteile am Standort sind Innenstadt, Repelen und Kapellen genannt; daraus ergibt sich jedoch keine gesicherte Zuordnung der Kanzlei zu einem bestimmten Stadtteil oder eine belegte Innenstadtlage. Die Anschrift bildet den Ausgangspunkt für eine individuelle Anfahrtsplanung aus dem Moerser Stadtgebiet und dem Umland. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann aktuelle Verbindungen anhand der Zieladresse prüfen. Bei einer Anreise mit dem Pkw sollten die aktuelle Verkehrslage und die örtlichen Abstellmöglichkeiten vorab berücksichtigt werden. Konkrete Haltestellen, Fahrzeiten oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Das genannte Amtsgericht Moers ist für den familienrechtlichen Profilbereich von Bedeutung: Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhaltsfragen sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Ob das Amtsgericht Moers im einzelnen Fall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Zum arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist die Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütungsansprüche, werden typischerweise vor Arbeitsgerichten und nicht vor dem Amtsgericht geführt. Für die weiteren Tätigkeitsbereiche können am Amtsgericht zivilrechtliche Verfahren, beispielsweise zu Kaufverträgen oder Unfallfolgen, sowie Straf- und Bußgeldverfahren geführt werden. Auch hier bestimmen Verfahrensart, sachliche Zuständigkeit und örtlicher Bezug, welches Gericht zuständig ist.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für die erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, gegebenenfalls Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und der dazugehörige Schriftwechsel hilfreich. Je nach Anliegen können auch Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder Angaben zu betrieblichen Regelungen relevant sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Was ist geschehen, wann wurden Schreiben übergeben und welche Gespräche fanden statt? In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten können kurze Fristen gelten. Deshalb sollten bekannte Zugangszeitpunkte und bereits angesetzte Termine bei der Anfrage genannt werden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom konkreten Gegenstand ab.
Können sich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber mit arbeitsrechtlichen Fragen melden?
Die belegte Beschreibung nennt ausdrücklich die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu ihren gegenseitigen Rechten und Pflichten. Auf Arbeitnehmerseite stehen häufig Vergütung, Kündigung, Abmahnung oder Zeugnis im Mittelpunkt; auf Arbeitgeberseite beispielsweise Vertragsgestaltung und Fragen zur Durchführung oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Vor einer Mandatsübernahme muss unter anderem geprüft werden, ob eine Interessenkollision besteht. Deshalb ist die Benennung der beteiligten Personen oder Unternehmen für eine Anfrage wichtig. Eine Vertretung beider gegnerischer Seiten in derselben Auseinandersetzung ist nicht zulässig.
Welche Informationen helfen bei einer Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Kindern?
Hilfreich ist zunächst eine knappe Beschreibung, ob es um Trennung, Scheidung, finanzielle Fragen oder Regelungen für gemeinsame Kinder geht. Je nach Thema können Angaben zur familiären Situation, zum bisherigen zeitlichen Ablauf und zu bereits bestehenden Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen relevant sein. Bei Unterhaltsfragen spielen häufig Einkommensunterlagen eine Rolle. Sensible Dokumente müssen nicht bereits vollständig in einer ersten Nachricht übermittelt werden; der geeignete Übermittlungsweg lässt sich zuvor abstimmen. Da das Profil Familienrecht nennt, aber keine einzelnen Leistungen dazu beschreibt, sollte die Übernahme des betreffenden Anliegens ausdrücklich geklärt werden.
Worin unterscheiden sich Beratung, außergerichtliche Vertretung und Mediation?
Eine Beratung dient vor allem dazu, die rechtlichen Rahmenbedingungen, offene Fragen und mögliche Handlungswege zu erläutern. Bei einer außergerichtlichen Vertretung übernimmt eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt die Interessenwahrnehmung gegenüber der anderen Seite, etwa durch Schriftwechsel oder Verhandlungen. Mediation ist dagegen ein strukturiertes Verfahren, in dem eine neutrale vermittelnde Person die Beteiligten bei einer eigenverantwortlichen Lösung unterstützt. Sie setzt deren Bereitschaft zur Mitwirkung voraus. Gerade bei arbeits- oder familienrechtlichen Konflikten kann die passende Verfahrensform auch davon abhängen, ob eine fortdauernde Beziehung besteht und wie weit der Streit bereits fortgeschritten ist.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Markus Schrama LL.M.

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-schrama.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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