Veröffentlichtes Profil

Klaus Salemka

Klaus Salemka – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Moers

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Fachanwalt für Arbeitsrecht · Rechtsanwaltskanzlei Salemka

Neustraße 28, 47441 Moers

Telefon: +49 2841 90833-0

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Salemka
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Klaus Salemka ist Fachanwalt für Arbeitsrecht in Moers und vertritt seit 1988 sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Die Rechtsanwaltskanzlei Salemka ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und befindet sich in der Neustraße 28 in der Fußgängerzone der Moerser Altstadt. Zu den genannten Themen gehören Kündigung, Abmahnung, Gehalt, Arbeitsvertrag, Befristung und Aufhebungsvertrag. Salemka prüft Arbeitsverträge auf versteckte Klauseln und Arbeitszeugnisse auf unpassende Formulierungen. Weitere Tätigkeiten betreffen ausstehende Gehalts- und Sonderzahlungen, den Ausgleich von Überstunden sowie die Durchsetzung von Urlaubsansprüchen und Abfindungen. Die Kanzlei erfasst den Sachverhalt sorgfältig und beurteilt darauf aufbauend die Erfolgsaussichten einer Angelegenheit. Die Vertretung erfolgt außergerichtlich und gerichtlich. Im ersten Beratungsgespräch werden das Anliegen, mögliche Lösungswege, das weitere Vorgehen und die anfallenden Kosten besprochen. Eine Beauftragung ist nach der Erstberatung oder zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Salemka arbeitet mit seinen Mitarbeiterinnen und bietet persönliche und umfassende Betreuung. Termine sind auch außerhalb der Bürozeiten möglich.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: salemka.de, salemka.de

Beratung in Moers – Einordnung der Redaktion

Klaus Salemka ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und führt die Rechtsanwaltskanzlei Salemka in Moers. Seit 1988 vertritt er sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Der arbeitsrechtliche Schwerpunkt umfasst damit Anliegen aus beiden Perspektiven des Beschäftigungsverhältnisses: die Gestaltung vertraglicher Grundlagen ebenso wie Auseinandersetzungen während der Zusammenarbeit oder bei deren Beendigung. Für Ratsuchende bedeutet diese Ausrichtung, dass ihr Anliegen im Zusammenhang mit den wechselseitigen Rechten und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis betrachtet wird. Die Vertretung erfolgt außergerichtlich und gerichtlich. Zu den im Profil genannten Themen gehören Kündigung, Abmahnung, Gehalt, Arbeitsvertrag, Befristung und Aufhebungsvertrag. Dahinter stehen beispielsweise Fragen zur Wirksamkeit einer Vertragsklausel, zu den Folgen einer Abmahnung oder zu den Bedingungen einer einvernehmlichen Trennung. Salemka prüft Arbeitsverträge auf versteckte Klauseln und Arbeitszeugnisse auf unpassende Formulierungen. Weitere Tätigkeiten betreffen ausstehende Gehalts- und Sonderzahlungen, den Ausgleich von Überstunden sowie die Durchsetzung von Urlaubsansprüchen und Abfindungen. Ob ein Anspruch besteht und welche Möglichkeiten zur Klärung in Betracht kommen, hängt jeweils von den vertraglichen Grundlagen und dem konkreten Sachverhalt ab. Die Kanzlei befindet sich in der Neustraße 28, 47441 Moers, in der Fußgängerzone der Moerser Altstadt. Damit liegt sie im innerstädtischen Bereich und bildet auch für Ratsuchende aus Repelen oder Kapellen einen örtlichen Bezugspunkt. Bei der Planung eines Besuchs ist die Lage in der Fußgängerzone zu berücksichtigen; die unmittelbare Zufahrt mit dem Pkw kann eingeschränkt sein. Das Amtsgericht Moers gehört zur örtlichen Justiz, ist jedoch für typische Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus einem Arbeitsverhältnis grundsätzlich nicht zuständig. Solche Verfahren werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine knappe Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf vorhandene Schreiben oder zeitliche Vorgaben erleichtern die Vorbereitung eines Gesprächs. Nach der belegten Kanzleibeschreibung wird der Sachverhalt sorgfältig erfasst und darauf aufbauend werden die Erfolgsaussichten beurteilt. Im ersten Beratungsgespräch werden das Anliegen, mögliche Lösungswege, das weitere Vorgehen und die anfallenden Kosten besprochen. Eine Beauftragung ist nach der Erstberatung oder zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Klaus Salemka arbeitet mit seinen Mitarbeiterinnen; Termine sind auch außerhalb der Bürozeiten möglich.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Moers

Die Rechtsanwaltskanzlei Salemka liegt in der Neustraße 28 in der Fußgängerzone der Moerser Altstadt und damit im Bereich der Innenstadt. Für Ratsuchende aus Moers sowie aus den Stadtteilen Repelen und Kapellen ist dies der örtliche Anlaufpunkt für einen vereinbarten Kanzleitermin. Die Innenstadtlage lässt sich grundsätzlich sowohl bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln als auch mit dem Pkw berücksichtigen. Konkrete Verbindungen und Zufahrtsmöglichkeiten sollten vor einem Besuch anhand aktueller Informationen geprüft werden. Wegen der Lage in einer Fußgängerzone ist eine direkte Anfahrt bis zum Gebäude nicht ohne Weiteres vorauszusetzen; bei der Zeitplanung kann ein abschließender Fußweg berücksichtigt werden. Als Gericht am Standort ist das Amtsgericht Moers genannt. Amtsgerichte bearbeiten unter anderem bestimmte allgemeine Zivilsachen sowie Familien- und Strafsachen. Für den Hauptschwerpunkt dieses Profils, das Arbeitsrecht, ist jedoch eine Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Kündigungen, Arbeitsentgelt, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse gehören grundsätzlich vor die Arbeitsgerichte. Dort werden auch Auseinandersetzungen über die Wirksamkeit einer Befristung oder Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis geführt. Im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren steht zunächst regelmäßig eine Güteverhandlung, die einer möglichen einvernehmlichen Beilegung dient. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Beschäftigungsverhältnisses, nicht allein nach der Anschrift der beauftragten Kanzlei.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Halten Sie in Stichpunkten fest, was wann passiert ist, wie es dazu kam und wer beteiligt ist. Sammeln Sie alle Dokumente zu Ihrem Anliegen, etwa Briefe, Verträge oder Gesprächsnotizen, und bringen Sie diese zum Beratungsgespräch mit. Falls Sie rechtsschutzversichert sind, bringen Sie die Versicherungsdaten und gegebenenfalls die bereits erhaltene Schadennummer mit.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Im ersten Gespräch schildern Sie Ihr Anliegen und werden über mögliche Lösungswege sowie die anfallenden Kosten informiert. Nach der Erstberatung können Sie das Mandat erteilen oder die Ratschläge und Empfehlungen zunächst überdenken und gegebenenfalls später beauftragen.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Im ersten Gespräch schildern Sie Ihr Anliegen und werden über mögliche Lösungswege sowie die anfallenden Kosten informiert. Nach der Erstberatung können Sie das Mandat erteilen oder die Ratschläge und Empfehlungen zunächst überdenken und gegebenenfalls später beauftragen.

Für den Erstkontakt: Halten Sie in Stichpunkten fest, was wann passiert ist, wie es dazu kam und wer beteiligt ist. Sammeln Sie alle Dokumente zu Ihrem Anliegen, etwa Briefe, Verträge oder Gesprächsnotizen, und bringen Sie diese zum Beratungsgespräch mit. Falls Sie rechtsschutzversichert sind, bringen Sie die Versicherungsdaten und gegebenenfalls die bereits erhaltene Schadennummer mit.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Hilfreich sind außerdem Angaben dazu, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist, sowie eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Je nach Anliegen können weitere Korrespondenz und betriebliche Regelungen eine Rolle spielen. Bei Kündigungen und bestimmten anderen arbeitsrechtlichen Fragen können kurze gesetzliche Fristen gelten. Eine erste Anfrage dient daher auch dazu, den zeitlichen Rahmen zu erfassen; sie ersetzt weder die rechtliche Prüfung noch eine gegebenenfalls notwendige fristgebundene Handlung.
Was wird bei einem Arbeitsvertrag oder einer Befristung typischerweise geprüft?
Bei Arbeitsverträgen stehen häufig die Beschreibung der Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsregelungen im Mittelpunkt. Auch Klauseln zu Überstunden, Sonderzahlungen oder Ausschlussfristen können für das Beschäftigungsverhältnis wichtig sein. Bei einer Befristung kommen insbesondere die vereinbarte Dauer, die formalen Anforderungen und die gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Entscheidend ist nicht nur eine einzelne Formulierung, sondern auch ihr Zusammenhang mit dem übrigen Vertrag und möglicherweise anwendbaren Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Welche Punkte näher untersucht werden müssen, hängt von den Unterlagen und der konkreten Fragestellung ab.
Welche Informationen sind bei offenen Gehaltszahlungen oder Überstunden wichtig?
Bei ausstehenden Zahlungen ist zunächst zu unterscheiden, ob es um das laufende Gehalt, eine Sonderzahlung oder die Vergütung beziehungsweise den Ausgleich von Überstunden geht. Für eine Prüfung sind Arbeitsvertrag, Abrechnungen, Zahlungsnachweise und vorhandene Arbeitszeitaufzeichnungen regelmäßig hilfreich. Bei Überstunden kann zusätzlich von Bedeutung sein, unter welchen Umständen sie geleistet und wie sie angeordnet, gebilligt oder erfasst wurden. Ansprüche können gesetzlichen Verjährungsregeln und wirksamen Ausschlussfristen unterliegen. Eine geordnete Übersicht über Zeiträume, Beträge und bisherige Kommunikation erleichtert deshalb die sachliche Klärung des Anliegens.
Besteht bei einem Aufhebungsvertrag automatisch ein Anspruch auf Abfindung?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein allgemeiner automatischer Anspruch auf eine Abfindung folgt daraus nicht. Ob eine Zahlung vorgesehen ist, ergibt sich insbesondere aus der Vereinbarung oder einer anderen einschlägigen Grundlage. Neben einer möglichen Abfindung können der Beendigungszeitpunkt, offene Vergütung, Urlaub, Freistellung und das Arbeitszeugnis Gegenstand der Regelung sein. Auch sozialversicherungsrechtliche Folgen können eine Rolle spielen. Für eine allgemeine Einordnung ist deshalb der gesamte Vertragsinhalt wichtig, nicht nur die Frage nach einer einzelnen Zahlung.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Klaus Salemka

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Neustraße 28, 47441 Moers

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: salemka.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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