- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- SCHARDEY · SIMONS · LORENZ Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Mathias Lorenz gehört zur Sozietät Schardey · Simons · Lorenz mit Büros in Moers, Meerbusch und Rheinberg. Gemeinsam mit Jörg Schardey führt er die Tradition der von Dr. Günter Schardey gegründeten Kanzlei weiter. Die überörtliche Anwaltssozietät hat ihre Tätigkeitsschwerpunkte im Zivil- und Wirtschaftsrecht. Arbeitsrecht, Familien- und Erbrecht sowie das Recht rund um das Pferd bilden besondere Schwerpunkte der Kanzlei. Zum Mandantenkreis gehören Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen verschiedener Branchen. Die Sozietät bearbeitet vornehmlich Rechtsfragen aus dem gesamten Zivilrecht. Weitere genannte Tätigkeitsfelder sind unter anderem Verkehrsrecht, Mietrecht, Sozialrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht. Alle Berufsträger verfügen nach Angaben der Kanzlei über eine eigene Fachanwaltsausbildung. Die Kanzlei beschreibt ihre Beratung und Vertretung als individuell. Bei Bedarf nimmt sie Verhandlungs- und Gerichtstermine in ganz Deutschland wahr. Die Kontaktaufnahme ist persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular möglich.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: schardey.de, schardey.de
Beratung in Moers – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Dr. Mathias Lorenz ist in Moers bei SCHARDEY · SIMONS · LORENZ Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB tätig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die Kanzleianschrift lautet Uerdinger Str. 61, 47441 Moers. Die Sozietät unterhält außerdem Büros in Meerbusch und Rheinberg und befasst sich vornehmlich mit zivil- und wirtschaftsrechtlichen Fragen. Gemeinsam mit Jörg Schardey führt Mathias Lorenz die Tradition der von Dr. Günter Schardey gegründeten Kanzlei weiter. Zum Mandantenkreis der Sozietät zählen Privatpersonen, Unternehmen und Institutionen verschiedener Branchen. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub oder die Bewertung eines Arbeitszeugnisses. Hinzu kommen Konflikte um Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsverträge. Ratsuchende können hinter diesem Schwerpunkt sowohl die Prüfung arbeitsrechtlicher Unterlagen als auch die rechtliche Einordnung bestehender Auseinandersetzungen erwarten. Welche Schritte in Betracht kommen, hängt unter anderem vom Beschäftigungsverhältnis, den vorhandenen Vereinbarungen und dem bisherigen Verlauf ab. Gerade bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Das Familienrecht betrifft häufig persönliche Veränderungen mit rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen. Dazu gehören Trennung und Scheidung, Unterhaltsfragen sowie Sorge- und Umgangsregelungen für gemeinsame Kinder. Auch die Aufteilung vermögensrechtlicher Positionen kann Anlass für eine Anfrage sein. Für eine erste Einordnung sind die familiäre Situation, bestehende Vereinbarungen und gegebenenfalls bereits eingeleitete Verfahren von Bedeutung. Arbeitsrechtliche und familienrechtliche Themen können sich dabei berühren, etwa wenn Einkommen oder eine Veränderung der beruflichen Situation für Unterhaltsfragen relevant werden. Der örtliche Bezug liegt in Moers mit den genannten Stadtteilen Innenstadt, Repelen und Kapellen. Eine konkrete Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für familienrechtliche Verfahren kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Moers als Familiengericht in Betracht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichtsbarkeit. Für die Anfahrt zur Uerdinger Straße mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Anschrift. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Die Kanzlei nennt persönliche, telefonische und schriftliche Kontaktwege per E-Mail oder Kontaktformular. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, Angaben zu beteiligten Personen oder Unternehmen sowie Hinweise auf Fristen und vorhandene Schreiben. Anschließend lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden. Eine Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Moers
Die Kanzlei von Dr. Mathias Lorenz ist unter der Anschrift Uerdinger Str. 61 in 47441 Moers erreichbar. Moers bildet damit den örtlichen Bezugspunkt des Profils; weitere Büros der Sozietät befinden sich in Meerbusch und Rheinberg. Als Stadtteile sind Innenstadt, Repelen und Kapellen genannt. Daraus lässt sich jedoch weder eine genaue Stadtteilzuordnung der Kanzlei noch eine bestimmte Entfernung zu diesen Bereichen ableiten. Für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet ist die vollständige Anschrift die Grundlage zur Planung eines persönlichen Besuchs. Die Anfahrt kann je nach Ausgangspunkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Konkrete Verbindungen, Fahrzeiten und Parkmöglichkeiten sollten vorab aktuell geprüft werden; hierzu liegen keine belegten Einzelangaben vor. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Moers relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich unter anderem mit Scheidungen, Unterhalt, Versorgungsausgleich sowie Sorge- und Umgangssachen. Ob ein konkretes Verfahren in Moers geführt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt gilt eine andere gerichtliche Zuordnung: Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten verhandelt. Das Amtsgericht Moers ist hierfür grundsätzlich nicht das zuständige Gericht. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einem arbeitsrechtlichen Problem hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen und eine kurze zeitliche Darstellung des Problems hilfreich. Je nach Anliegen kommen Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitnachweise, ein Arbeitszeugnis oder Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber hinzu. Bei Abmahnungen, Kündigungen oder Aufhebungsverträgen ist das betreffende Dokument besonders wichtig. Auch das Datum des Zugangs eines Schreibens kann rechtlich relevant sein. In der Anfrage sollten laufende Fristen oder anstehende Termine erkennbar sein. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, lässt sich anschließend anhand des konkreten Themas klären.
- Worin unterscheiden sich Kündigung und Aufhebungsvertrag?
- Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Ein Aufhebungsvertrag setzt dagegen eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Beide Formen können Fragen zum Beendigungszeitpunkt, zur Vergütung, zum Resturlaub oder zum Zeugnis auslösen. Bei einem Aufhebungsvertrag können außerdem sozialrechtliche Folgen von Bedeutung sein. Eine Abfindung entsteht nicht automatisch bei jeder Beendigung. Für die rechtliche Bewertung sind der Inhalt der Unterlagen und die Begleitumstände entscheidend. Bei Kündigungen können insbesondere kurze Fristen für eine gerichtliche Überprüfung gelten.
- Welche Themen sollten bei einer Anfrage wegen Trennung oder Scheidung benannt werden?
- Hilfreich ist zunächst eine kurze Darstellung der familiären Situation: Besteht eine Ehe, seit wann leben die Beteiligten getrennt und gibt es gemeinsame minderjährige Kinder? Weitere mögliche Themen sind Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Vermögen, Verbindlichkeiten und bestehende Vereinbarungen. Bei einer Scheidung spielt regelmäßig auch der Versorgungsausgleich eine Rolle. Bereits vorliegende gerichtliche Schreiben oder Termine sollten in der Anfrage erwähnt werden. Nicht jede Frage muss sofort abschließend beantwortet werden; eine geordnete Übersicht hilft jedoch, zusammenhängende Anliegen und mögliche Dringlichkeiten zu erkennen.
- Sind Sorgerecht und Umgangsrecht dasselbe, und welches Gericht befasst sich damit?
- Sorgerecht und Umgangsrecht betreffen unterschiedliche Aspekte der Beziehung zwischen Eltern und Kind. Die elterliche Sorge umfasst insbesondere Verantwortung für die Person und das Vermögen des Kindes sowie rechtliche Entscheidungsbefugnisse. Das Umgangsrecht betrifft den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und unter bestimmten Voraussetzungen zu weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung führt nicht automatisch zu einer Änderung der elterlichen Sorge. Gerichtliche Auseinandersetzungen hierzu gehören vor das Familiengericht. In Moers kommt dafür bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Moers in Betracht. Maßgeblich ist bei solchen Entscheidungen das Kindeswohl.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Mathias Lorenz
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: schardey.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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