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- KleinKlefenz Kanzlei für Strafrecht
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Die KleinKlefenz Kanzlei für Strafrecht befindet sich im Belgischen Viertel in Köln, unweit des Friesenplatzes. Christoph Klein und Maximilian Klefenz sind Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht. Die Kanzlei vertritt Mandanten in Köln und überregional. Christoph Klein ist seit über 20 Jahren als Strafverteidiger tätig und auf Sexual- und Arztstrafrecht spezialisiert. Zudem ist er Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW. Maximilian Klefenz ist bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts tätig. Seine Schwerpunkte sind Arzt- und Medizinstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Sexualstrafrecht. Als weitere Fachbereiche nennt die Webseite unter anderem Wirtschafts-, Insolvenz-, Steuer-, Jugend- und Verkehrsstrafrecht sowie Zeugenbeistand und Nebenklage. Die veröffentlichten Mandantenbewertungen stammen unter anderem von Ärzten, Pflegekräften, Unternehmern, Beamten und Angestellten. Die Kanzlei beschreibt ihre Arbeitsweise mit präziser anwaltlicher Analyse und bezeichnet sich als serviceorientiert. Für Notfälle ist eine gesonderte 24-Stunden-Notrufnummer angegeben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kk-strafrecht.de, kk-strafrecht.de
Beratung in Köln – Einordnung der Redaktion
Die KleinKlefenz Kanzlei für Strafrecht hat ihren Sitz in der Bismarckstraße 27–29 im Belgischen Viertel in Köln, unweit des Friesenplatzes. Christoph Klein und Maximilian Klefenz sind Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht. Der Hauptschwerpunkt des Profils liegt im Strafrecht; daneben ist Verkehrsrecht angegeben. Die Kanzlei vertritt Mandantinnen und Mandanten in Köln und überregional. Strafrechtliche Anliegen können vom ersten Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens bis zur gerichtlichen Hauptverhandlung reichen. Für Ratsuchende geht es dabei häufig zunächst darum, einen behördlichen Vorwurf, den Verfahrensstand und die eigene Rolle im Verfahren einzuordnen. Christoph Klein ist seit über 20 Jahren als Strafverteidiger tätig und auf Sexual- und Arztstrafrecht spezialisiert. Zudem ist er Lehrbeauftragter für Strafrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW. Maximilian Klefenz ist bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts tätig; seine Schwerpunkte sind Arzt- und Medizinstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Sexualstrafrecht. Typische Fragestellungen dieser Bereiche betreffen etwa strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen, den Umgang mit Betäubungsmitteln oder die Bewertung von Aussagen und weiteren Beweismitteln bei Sexualdelikten. Welche Fragen im Einzelfall entscheidend sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Als weitere Fachbereiche nennt die Kanzlei Wirtschafts-, Insolvenz-, Steuer-, Jugend- und Verkehrsstrafrecht sowie Zeugenbeistand und Nebenklage. Damit sind unterschiedliche Verfahrensrollen angesprochen: Neben Beschuldigten können auch Zeuginnen und Zeugen oder durch eine Straftat verletzte Personen anwaltliche Unterstützung benötigen. Im Verkehrsrecht überschneiden sich strafrechtliche Fragen beispielsweise bei Vorwürfen einer Trunkenheitsfahrt oder eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort mit möglichen Folgen für die Fahrerlaubnis. Nicht jedes verkehrsrechtliche Anliegen ist allerdings strafrechtlicher Natur; auch Haftungsfragen nach Unfällen gehören allgemein zu diesem Rechtsgebiet. Der Standort im Belgischen Viertel gehört zur Kölner Innenstadt und bietet einen innerstädtischen Ausgangspunkt auch für Ratsuchende aus Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes und Rodenkirchen. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Für strafrechtliche Verfahren kommen insbesondere das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln, abhängig vom Verfahrensweg auch das Oberlandesgericht Köln in Betracht. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann über die dort bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten beginnen. Für eine erste Anfrage lassen sich das Anliegen, vorhandene behördliche Schreiben und etwaige Termine knapp zusammenfassen. Ob eine Vertretung übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend mit der Kanzlei abzustimmen. Für Notfälle weist die Kanzlei außerdem eine gesonderte 24-Stunden-Notrufnummer aus.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Köln
- Amtsgericht Köln
- Landgericht Köln
- Arbeitsgericht Köln
- Oberlandesgericht Köln
Für den strafrechtlichen Schwerpunkt der KleinKlefenz Kanzlei für Strafrecht sind am Standort insbesondere das Amtsgericht Köln und das Landgericht Köln relevant. Am Amtsgericht werden Strafsachen je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt; dazu können auch Verkehrsstraftaten gehören. Das Landgericht befasst sich unter anderem mit erstinstanzlichen Strafverfahren von höherem Gewicht sowie mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Das Oberlandesgericht Köln kann insbesondere für Revisionen und bestimmte Beschwerden zuständig sein. Welche Instanz ein Verfahren führt, richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und nicht allein nach dem Wohnort der betroffenen Person. Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten aus Verkehrsunfällen kommen je nach Zuständigkeit Amtsgericht oder Landgericht in Betracht. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Köln ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig, nicht für die Entscheidung über strafrechtliche Vorwürfe. Die Kanzlei befindet sich in der Bismarckstraße 27–29 im Belgischen Viertel, einem Teil der Kölner Innenstadt, unweit des Friesenplatzes. Damit liegt sie in einem innerstädtischen Umfeld. Für Ratsuchende aus Ehrenfeld, Lindenthal, Nippes oder Rodenkirchen hängen Anfahrt und Zeitbedarf vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich für die Anreise infrage; konkrete Verbindungen und die aktuelle Verkehrslage sollten anhand der Kanzleianschrift geprüft werden. Angaben zu eigenen Stellplätzen oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Entsprechende organisatorische Fragen lassen sich vor einem persönlichen Termin unmittelbar mit der Kanzlei klären.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren: Wann dürfen Beweise nicht gegen Sie verwendet werden? (2026)
- Haftprüfung und Haftbeschwerde – So wehren Sie sich gegen Untersuchungshaft (2026)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs wichtig?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der mitgeteilte Vorwurf, die ermittelnde Behörde und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Aus einer Vorladung, einem Anhörungsbogen, einem Strafbefehl oder einer Anklageschrift ergeben sich häufig Aktenzeichen und Termine. Auch die Information, ob bereits eine Vernehmung oder Durchsuchung stattgefunden hat, kann für die Vorbereitung des Gesprächs wichtig sein. Eine knappe Übersicht hilft, das Anliegen zu erfassen. Auf welchem Weg sensible Unterlagen übermittelt werden sollen und welche Dokumente zunächst erforderlich sind, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
- Worum geht es bei strafrechtlichen Vorwürfen gegen Ärzte oder Pflegekräfte?
- Arzt- und Medizinstrafrecht betreffen mögliche Straftaten im Zusammenhang mit medizinischer oder pflegerischer Tätigkeit. Dazu können beispielsweise Vorwürfe einer fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung, Abrechnungsfragen oder der Umgang mit vertraulichen Patientendaten gehören. Nicht jeder Behandlungsfehler begründet zugleich eine Straftat. Für die strafrechtliche Einordnung können Behandlungsunterlagen, organisatorische Zuständigkeiten und medizinische Gutachten eine Rolle spielen. Daneben sind unter Umständen berufsrechtliche, arbeitsrechtliche oder zivilrechtliche Fragen berührt. Diese Verfahren verfolgen unterschiedliche Zwecke und müssen rechtlich voneinander unterschieden werden.
- Wie unterscheiden sich Strafverteidigung, Zeugenbeistand und Nebenklage?
- Die Strafverteidigung unterstützt eine beschuldigte oder angeklagte Person bei der Wahrnehmung ihrer Verfahrensrechte. Ein Zeugenbeistand begleitet dagegen eine Person in ihrer Rolle als Zeugin oder Zeuge und befasst sich mit den damit verbundenen Rechten und Pflichten. Die Nebenklage ermöglicht verletzten Personen bei bestimmten Straftaten eine zusätzliche Beteiligung am Strafverfahren. Gerade bei Sexualstrafverfahren kann diese Unterscheidung wichtig sein. Welche Form anwaltlicher Unterstützung in Betracht kommt, hängt von der eigenen Verfahrensrolle und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
- Welche Folgen können Verkehrsstraftaten neben dem Strafverfahren haben?
- Bei Verkehrsstraftaten können neben einer strafrechtlichen Sanktion auch ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis eine Rolle spielen. Diese Maßnahmen sind rechtlich nicht gleichbedeutend. Zusätzlich können sich Fragen bei der Fahrerlaubnisbehörde sowie versicherungsrechtliche oder zivilrechtliche Auseinandersetzungen ergeben, etwa nach einem Unfall. Ob solche Folgen überhaupt in Betracht kommen, richtet sich nach dem jeweiligen Vorwurf und den Umständen. Für eine erste anwaltliche Anfrage ist deshalb die Unterscheidung hilfreich, ob es um ein Strafverfahren, einen Bußgeldbescheid, ein behördliches Schreiben oder Ansprüche nach einem Verkehrsunfall geht.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu KleinKlefenz Kanzlei für Strafrecht
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,9 von 5 · 140 Bewertungen
Bei Google ansehenDiese Google-Bewertungen beziehen sich auf KleinKlefenz Kanzlei für Strafrecht insgesamt und nicht auf KleinKlefenz Kanzlei für Strafrecht persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Positive Stimmen
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Kritische Stimmen
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Kanzlei und Anfahrt
Bismarckstr. 27 – 29, 50672 Köln
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Hinweise zum DatenschutzWeiterführende Informationen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kk-strafrecht.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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