Veröffentlichtes Profil

Martin Nitschmann

Martin Nitschmann – Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Mönchengladbach

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Martin Nitschmann

Regentenstraße 62, 41061 Mönchengladbach

Telefon: +49 2161 4000088

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Martin Nitschmann
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Martin Nitschmann wird auf seiner Webseite als Rechtsanwalt und Strafverteidiger vorgestellt. Die angegebene Kanzleianschrift lautet Regentenstraße 62 in 41061 Mönchengladbach. Ein ausdrücklich genanntes Angebot ist der 24-Stunden-Notruf bei Festnahmen, Verhaftungen, Vernehmungen und Durchsuchungen. Für diese Situationen nennt die Webseite die Mobilfunknummer 0163 – 25 126 84. Davon getrennt ist die Kanzleitelefonnummer 02161/4000088 aufgeführt. Als weitere Kontaktmöglichkeiten sind die Telefaxnummer 02161/4000087 und die E-Mail-Adresse info@strafverteidiger-nitschmann.de angegeben. Auf der Kontaktseite steht außerdem ein Formular zur Verfügung. Es enthält Felder für den Namen, die E-Mail-Adresse, einen Betreff und eine Nachricht; Name und E-Mail-Adresse sind als Pflichtfelder gekennzeichnet. Im Zusammenhang mit dem Kontaktformular weist die Webseite auf die Erhebung personenbezogener Daten und die Datenschutzerklärung hin. Der Notruf wird sowohl auf der Startseite als auch auf der Kontaktseite aufgeführt.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: strafverteidiger-nitschmann.de, strafverteidiger-nitschmann.de

Beratung in Mönchengladbach – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Martin Nitschmann ist mit seiner Kanzlei in der Regentenstraße 62 in 41061 Mönchengladbach ansässig. Sein Profil nennt Strafrecht als Hauptschwerpunkt sowie Datenschutzrecht. Auf seiner Webseite stellt er sich als Rechtsanwalt und Strafverteidiger vor. Im Strafrecht geht es insbesondere um den Umgang mit strafrechtlichen Vorwürfen, die Einordnung des Verfahrensstands und die Wahrnehmung der Beschuldigtenrechte. Typische Anlässe für eine Anfrage sind eine polizeiliche Vorladung, ein Ermittlungsverfahren, eine Anklage oder ein Strafbefehl. Welche anwaltlichen Schritte in Betracht kommen, hängt vom jeweiligen Sachverhalt und den verfügbaren Unterlagen ab. Für Festnahmen, Verhaftungen, Vernehmungen und Durchsuchungen nennt die Webseite ausdrücklich einen 24-Stunden-Notruf unter 0163 – 25 126 84. Dieses Angebot ist von der regulären Kanzleitelefonnummer 02161/4000088 getrennt aufgeführt. Die Unterscheidung ist für Ratsuchende wichtig, weil sich eine akute strafprozessuale Situation von einer allgemeinen Terminanfrage unterscheidet. Strafverteidigung kann sowohl das Ermittlungsverfahren als auch ein späteres gerichtliches Verfahren betreffen. Dabei stehen unter anderem der konkrete Tatvorwurf, die Beweislage und die verfahrensrechtliche Stellung der betroffenen Person im Mittelpunkt. Im ebenfalls angegebenen Datenschutzrecht betreffen typische Anliegen die Verarbeitung personenbezogener Daten, Auskunftsersuchen oder Fragen zur Löschung und Berichtigung von Informationen. Auch der Umgang mit einer möglichen unbefugten Datenweitergabe kann Anlass für eine rechtliche Prüfung sein. Ratsuchende können sowohl als betroffene Personen als auch im Zusammenhang mit eigener Verantwortung für Datenverarbeitungen Klärungsbedarf haben. Welche dieser Anliegen die Kanzlei im Einzelfall übernimmt, lässt sich aus der bloßen Nennung des Rechtsgebiets nicht ableiten und sollte bei der Kontaktaufnahme geklärt werden. Der örtliche Bezug liegt in Mönchengladbach mit Stadtteilen wie Stadtmitte, Rheydt, Giesenkirchen, Hardt und Odenkirchen. Für Strafverfahren kommen insbesondere das Amtsgericht Mönchengladbach und das Landgericht Mönchengladbach in Betracht; die Zuständigkeit richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben. Für einen Kanzleibesuch bildet die Anschrift in der Regentenstraße den Ausgangspunkt der individuellen Anfahrtsplanung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Konkrete Verbindungen und Parkmöglichkeiten sind anhand aktueller Informationen zu prüfen. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die angegebenen Kontaktdaten für eine Mandatsanfrage nutzen. Neben dem Telefon ist die E-Mail-Adresse info@strafverteidiger-nitschmann.de angegeben. Auf der Kanzleiwebseite gibt es außerdem ein Kontaktformular mit Feldern für Name, E-Mail-Adresse, Betreff und Nachricht. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, des Verfahrensstands und etwaiger Fristen erleichtert die erste Zuordnung. Ob ein Mandat übernommen wird, bedarf einer gesonderten Abstimmung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mönchengladbach

  • Amtsgericht Mönchengladbach
  • Landgericht Mönchengladbach
  • Arbeitsgericht Mönchengladbach

Für den strafrechtlichen Hauptschwerpunkt von Martin Nitschmann sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Mönchengladbach und das Landgericht Mönchengladbach relevant. Am Amtsgericht werden Strafsachen je nach gesetzlicher Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht verhandelt. Das Landgericht befasst sich unter anderem mit schwerwiegenderen strafrechtlichen Vorwürfen in erster Instanz sowie mit Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Welches Gericht einen konkreten Fall behandelt, hängt insbesondere vom Tatvorwurf, der zu erwartenden Rechtsfolge und der örtlichen Zuständigkeit ab. Nicht jede strafrechtliche Anfrage führt zu einer Hauptverhandlung; viele Anliegen betreffen zunächst das Ermittlungsverfahren. Im Datenschutzrecht ist der Rechtsweg vom Streitgegenstand abhängig. Zivilrechtliche Ansprüche, etwa im Zusammenhang mit einer behaupteten Datenschutzverletzung, können vor die ordentlichen Gerichte gehören. Das Arbeitsgericht Mönchengladbach kann relevant werden, wenn datenschutzrechtliche Fragen Teil einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit sind, beispielsweise bei der Verarbeitung von Beschäftigtendaten. Verfahren gegen aufsichtsbehördliche Maßnahmen sind dagegen regelmäßig der Verwaltungsgerichtsbarkeit zuzuordnen. Die drei genannten Gerichte decken deshalb nicht sämtliche datenschutzrechtlichen Verfahren ab. Die Kanzleianschrift lautet Regentenstraße 62, 41061 Mönchengladbach. Sie bietet einen konkreten Orientierungspunkt für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet, darunter Stadtmitte, Rheydt, Giesenkirchen, Hardt und Odenkirchen. Eine bestimmte Stadtteilzuordnung der Anschrift ist im vorliegenden Profilmaterial nicht ausgewiesen. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung. Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor einem Besuch geklärt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail-Adresse Pflichtfelder. Weitere Felder sind Betreff und Nachricht.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name und E-Mail-Adresse Pflichtfelder. Weitere Felder sind Betreff und Nachricht.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
Für die erste Einordnung sind vor allem vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht relevant. Dazu können eine Vorladung, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl gehören. Aktenzeichen, Zustellungsdatum und erkennbare Fristen helfen dabei, den Verfahrensstand zu erfassen. Auch die Information, ob jemand als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angeschrieben wurde, ist wichtig. Für eine erste Anfrage genügt häufig eine knappe Übersicht. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich anschließend abstimmen.
Wie unterscheiden sich eine allgemeine strafrechtliche Anfrage und eine akute Situation wie eine Festnahme?
Eine allgemeine Anfrage kann beispielsweise der Besprechung einer Vorladung oder eines bereits bekannten Ermittlungsverfahrens dienen. Bei einer Festnahme, Verhaftung oder laufenden Durchsuchung besteht dagegen häufig unmittelbarer Klärungsbedarf, weil behördliche Maßnahmen bereits stattfinden. Für die Einordnung sind dann insbesondere die Art der Maßnahme, der Aufenthaltsort und die beteiligte Behörde von Bedeutung. Eine Nachricht über ein gewöhnliches Kontaktformular ist nicht automatisch mit einer sofortigen Bearbeitung verbunden. Welche Rechte und Verfahrensschritte im konkreten Fall relevant sind, erfordert eine individuelle Prüfung der Situation.
Kann ich wegen einer unerwünschten Speicherung oder Weitergabe meiner Daten eine Anfrage stellen?
Die Speicherung oder Weitergabe personenbezogener Daten gehört zu den typischen Themen des Datenschutzrechts. Für eine erste Einordnung ist relevant, welche Daten betroffen sind, wer sie verarbeitet und wie die betroffene Person davon erfahren hat. Hilfreich können Datenschutzhinweise, bisherige Auskunftsersuchen und Antworten der verantwortlichen Stelle sein. Die Datenschutz-Grundverordnung sieht unter bestimmten Voraussetzungen Rechte auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung vor; diese gelten jedoch nicht uneingeschränkt. Ob eine Verarbeitung zulässig ist und welche Ansprüche bestehen könnten, hängt unter anderem von ihrem Zweck und ihrer Rechtsgrundlage ab.
Welches Gericht ist zuständig, wenn es um Datenschutz am Arbeitsplatz geht?
Datenschutzfragen im Arbeitsverhältnis können in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte fallen, etwa wenn Beschäftigte und Arbeitgeber über den Umgang mit Beschäftigtendaten streiten. Nicht jeder Sachverhalt mit einem Bezug zum Arbeitsplatz gehört jedoch automatisch vor das Arbeitsgericht. Entscheidend sind unter anderem die beteiligten Personen, das zugrunde liegende Rechtsverhältnis und das konkrete Begehren. Geht es um Maßnahmen einer Datenschutzaufsichtsbehörde, kann stattdessen die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig sein. Für eine Mandatsanfrage hilft deshalb eine klare Beschreibung, gegen wen sich das Anliegen richtet und welche Datenverarbeitung beanstandet wird.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Martin Nitschmann

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwalt Martin Nitschmann insgesamt und nicht auf Martin Nitschmann persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: strafverteidiger-nitschmann.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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