Veröffentlichtes Profil

Alexander Rassek

Rechtsanwalt Alexander Rassek in Mönchengladbach

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwaltskanzlei Alexander Rassek

Regentenstr. 88, 41061 Mönchengladbach

Telefon: +49 2161 8278636

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Alexander Rassek
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Alexander Rassek ist mit seiner Rechtsanwaltskanzlei in der Regentenstr. 88 in 41061 Mönchengladbach erreichbar. Die Kanzlei bietet die Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins an. Zur Kontaktaufnahme stehen Telefon und E-Mail zur Verfügung. Die telefonischen Bürozeiten sind montags bis freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags zusätzlich von 14.00 bis 17.00 Uhr. E-Mails können an kanzlei@ra-rassek.de gerichtet werden. Darüber hinaus bietet die Kanzlei auf ihrer Kontaktseite einen Rückruf an. Das dortige Formular sieht Angaben zum Namen, zur Telefonnummer, zum gewünschten Rückrufdatum und zur idealen Uhrzeit vor. Auch das Thema der Anfrage und eine Nachricht können dort eingetragen werden. Die Internetpräsenz enthält außerdem die Navigationspunkte RA Rassek, Rechtsgebiete, Kontakt, Downloads, Impressum und Datenschutz und stellt die Kanzlei unter ihrem Namen vor.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-rassek.de, ra-rassek.de

Beratung in Mönchengladbach – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Alexander Rassek ist mit der Rechtsanwaltskanzlei Alexander Rassek in der Regentenstr. 88 in 41061 Mönchengladbach ansässig. Sein im Profil genannter Hauptschwerpunkt ist das Datenschutzrecht. Dieses Rechtsgebiet betrifft den Umgang mit personenbezogenen Daten, etwa bei der Kundenverwaltung, im Arbeitsverhältnis oder bei der Nutzung digitaler Angebote. Für Mandantinnen und Mandanten geht es dabei häufig um die Frage, welche Informationen erhoben, gespeichert oder weitergegeben werden dürfen. Eine rechtliche Einordnung berücksichtigt insbesondere den Zweck der Verarbeitung, ihre rechtliche Grundlage und die Rechte der betroffenen Personen. Typische Anliegen im Datenschutzrecht sind Auskunftsersuchen, die Berichtigung unrichtiger Daten oder die Löschung gespeicherter Informationen. Auch unerwünschte Datenweitergaben und der Umgang mit Datenschutzverletzungen können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Aufseiten von Unternehmen und anderen verantwortlichen Stellen stehen unter anderem Informationspflichten, Einwilligungen sowie Vereinbarungen mit externen Dienstleistern im Mittelpunkt. Welche Anforderungen tatsächlich greifen, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Für eine erste Besprechung ist daher insbesondere von Bedeutung, wer welche Daten verarbeitet hat, welche Korrespondenz bereits vorliegt und welches Anliegen mit der Anfrage verfolgt wird. Der örtliche Bezug der Kanzlei liegt in Mönchengladbach. Neben Stadtmitte gehören auch Rheydt, Giesenkirchen, Hardt und Odenkirchen zum Stadtgebiet und damit zum räumlichen Umfeld des Standorts. Bei privatrechtlichen Datenschutzstreitigkeiten können das Amtsgericht Mönchengladbach oder das Landgericht Mönchengladbach zuständig sein. Betrifft der Streit ein Arbeitsverhältnis, kommt eine Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Mönchengladbach in Betracht. Maßgeblich sind jeweils die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln; allein der Kanzleisitz legt das zuständige Gericht nicht fest. Für einen Besuch ist die angegebene Kanzleiadresse der Ausgangspunkt der individuellen Anfahrtsplanung. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil von Alexander Rassek aufmerksam wird, kann für die anschließende Kontaktaufnahme Telefon oder E-Mail nutzen. Die Kanzlei bietet die Vereinbarung eines persönlichen Beratungstermins an. Telefonisch gelten Bürozeiten von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 13.00 Uhr sowie zusätzlich montags, dienstags und donnerstags zwischen 14.00 und 17.00 Uhr. E-Mails können an kanzlei@ra-rassek.de gerichtet werden. Auf der Kontaktseite der Kanzlei besteht außerdem die Möglichkeit einer Rückrufanfrage mit Namen, Telefonnummer, gewünschtem Datum und idealer Uhrzeit. Thema und Nachricht lassen sich dort ebenfalls angeben. Eine kurze Beschreibung des Anliegens erleichtert die erste Zuordnung.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mönchengladbach

  • Amtsgericht Mönchengladbach
  • Landgericht Mönchengladbach
  • Arbeitsgericht Mönchengladbach

Für datenschutzrechtliche Anliegen am Standort Mönchengladbach kommen je nach Streitgegenstand unterschiedliche Gerichte in Betracht. Das Amtsgericht Mönchengladbach und das Landgericht Mönchengladbach können privatrechtliche Auseinandersetzungen zwischen betroffenen Personen und datenverarbeitenden Stellen verhandeln. Dazu gehören beispielsweise Streitigkeiten über Auskunft, Unterlassung oder Schadensersatz. Welches der beiden Gerichte sachlich zuständig ist, richtet sich insbesondere nach dem Streitwert und besonderen gesetzlichen Regelungen. Datenschutzkonflikte zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern können vor das Arbeitsgericht Mönchengladbach gehören, etwa wenn über die Verarbeitung von Beschäftigtendaten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis gestritten wird. Nicht jedes Datenschutzverfahren fällt allerdings in die Zuständigkeit dieser drei Gerichte. Bei Auseinandersetzungen mit Datenschutzaufsichtsbehörden kann beispielsweise der Verwaltungsrechtsweg maßgeblich sein. Zusätzlich ist stets die örtliche Zuständigkeit zu prüfen. Die Rechtsanwaltskanzlei Alexander Rassek befindet sich in der Regentenstr. 88, 41061 Mönchengladbach. Eine genaue Zuordnung der Adresse zu einem Stadtteil ist in den vorliegenden Angaben nicht enthalten. Stadtmitte, Rheydt, Giesenkirchen, Hardt und Odenkirchen bilden Teile des städtischen Umfelds, aus denen sich unterschiedliche Anfahrtswege ergeben. Für die Planung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich die Kanzleiadresse als Ziel verwenden; konkrete Verbindungen und Abstellmöglichkeiten sollten anhand aktueller Informationen geprüft werden. Belegte Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang liegen nicht vor. Da persönliche Beratungstermine vereinbart werden können, bietet sich eine vorherige Abstimmung des Besuchs per Telefon oder E-Mail an.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für einen Rückruf sind im Formular Vorname, Nachname, Telefon und das Wunschdatum als Pflichtfelder gekennzeichnet. Zusätzlich können eine ideale Uhrzeit, eine E-Mail-Adresse, das Thema der Anfrage und eine Nachricht angegeben werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Kanzlei vereinbart einen persönlichen Beratungstermin.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die Kanzlei vereinbart einen persönlichen Beratungstermin.

Für den Erstkontakt: Für einen Rückruf sind im Formular Vorname, Nachname, Telefon und das Wunschdatum als Pflichtfelder gekennzeichnet. Zusätzlich können eine ideale Uhrzeit, eine E-Mail-Adresse, das Thema der Anfrage und eine Nachricht angegeben werden.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zum Datenschutzrecht hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind eine kurze zeitliche Darstellung und die bereits vorhandene Korrespondenz häufig hilfreich. Dazu können Auskunftsersuchen, Antworten eines Unternehmens, Datenschutzhinweise oder Mitteilungen über eine Datenpanne gehören. Wichtig ist außerdem, welche Stelle beteiligt ist und ob bereits Fristen genannt wurden. Nicht jede Unterlage muss schon bei der ersten Anfrage vollständig übermittelt werden. Gerade bei sensiblen Informationen kann zunächst abgestimmt werden, welche Dokumente benötigt werden und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen.
Worin unterscheiden sich eine Datenauskunft und die Löschung personenbezogener Daten?
Eine Datenauskunft dient grundsätzlich dazu, Transparenz über die Verarbeitung personenbezogener Daten zu erhalten. Sie kann unter anderem die verarbeiteten Daten, Verarbeitungszwecke, Empfänger und Speicherdauer betreffen. Eine Löschung zielt dagegen darauf, dass Daten nicht weiter gespeichert werden. Beide Rechte haben unterschiedliche Voraussetzungen und Grenzen. Beispielsweise können gesetzliche Aufbewahrungspflichten einer sofortigen Löschung entgegenstehen. Für die allgemeine Einordnung ist deshalb wichtig, ob zunächst Informationen über die Verarbeitung fehlen oder ob die weitere Speicherung bestimmter Daten beanstandet wird.
Wann ist bei Datenschutzproblemen im Arbeitsverhältnis das Arbeitsgericht zuständig?
Datenschutzrechtliche Streitigkeiten können zur Arbeitsgerichtsbarkeit gehören, wenn sie zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis entstehen. Typische Themen sind die Verarbeitung von Personalakten, Überwachungsmaßnahmen oder Auskunftsansprüche zu Beschäftigtendaten. Entscheidend ist jedoch nicht allein, dass personenbezogene Daten betroffen sind, sondern auch, wer miteinander streitet und worauf der geltend gemachte Anspruch beruht. Ob das Arbeitsgericht Mönchengladbach örtlich zuständig ist, richtet sich nach zusätzlichen gesetzlichen Kriterien. Ein Verfahren bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde ist hiervon zu unterscheiden.
Was unterscheidet eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht von einer zivilrechtlichen Forderung?
Eine Datenschutzaufsichtsbehörde prüft im Rahmen ihrer Aufgaben, ob datenschutzrechtliche Vorschriften eingehalten werden. Betroffene Personen können sich mit einer Beschwerde an die zuständige Behörde wenden. Davon zu unterscheiden sind individuelle Ansprüche gegenüber der verantwortlichen Stelle, etwa auf Schadensersatz oder Unterlassung, die gegebenenfalls gerichtlich verfolgt werden. Ein Datenschutzverstoß führt nicht automatisch zu einem Schadensersatzanspruch; dafür müssen weitere Voraussetzungen vorliegen. Welcher Weg einem Anliegen entspricht, hängt insbesondere davon ab, ob eine behördliche Überprüfung oder die Durchsetzung eines persönlichen Anspruchs im Vordergrund steht.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Alexander Rassek

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-rassek.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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