Veröffentlichtes Profil

Claudia Stachecki

Claudia Stachecki – Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht · Rechtsanwältin Claudia Stachecki, LL.M.

Wilhelm-Strater-Straße 10, 41236 Mönchengladbach

Telefon: +49 2166 123 84 11

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Sprachen
Deutsch, Polnisch, Englisch
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwältin Claudia Stachecki, LL.M.
Profilstand
35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Claudia Stachecki, LL.M., ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht in Mönchengladbach (Rheydt). Im Strafrecht verteidigt sie seit über zehn Jahren Mandanten, denen etwa Missbrauch, Körperverletzung, Betrug, Raub oder Mord zur Last gelegt wird. Zu den auf ihrer Webseite genannten Tätigkeitsbereichen gehören allgemeines Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafrecht und Sexualstrafrecht sowie Berufung und Revision und Nebenklagevertretung. Im Verkehrsrecht unterstützt sie Mandanten bei der Verkehrsunfallregulierung, bei Ordnungswidrigkeiten, Fahrerflucht und Trunkenheitsfahrten sowie bei allgemeinen Fragen rund um den Führerschein. Ihre Arbeitsweise beschreibt sie mit transparenter Mandantenbetreuung und einer verständlichen Darstellung komplexer juristischer Sachverhalte. Beratung wird auf Deutsch, Polnisch und Englisch angeboten. Die Kanzlei befindet sich in der Wilhelm-Strater-Straße 10. Termine können telefonisch, per E-Mail oder über das Termintool vereinbart werden. Für Festnahmen oder Verhaftungen ist eine gesonderte Notrufnummer angegeben.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ihrrechtingutenhaenden.de, ihrrechtingutenhaenden.de

Beratung in Mönchengladbach – Einordnung der Redaktion

Claudia Stachecki, LL.M., ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht und Verkehrsrecht in Mönchengladbach. Ihre Kanzlei liegt in der Wilhelm-Strater-Straße 10 im Stadtteil Rheydt. Der Hauptschwerpunkt ihrer Tätigkeit ist das Strafrecht. Seit über zehn Jahren verteidigt sie Menschen, denen unter anderem Missbrauch, Körperverletzung, Betrug, Raub oder Mord vorgeworfen wird. Für Ratsuchende umfasst dieser Bereich die Auseinandersetzung mit strafrechtlichen Vorwürfen vom Ermittlungsverfahren bis zu einer möglichen gerichtlichen Verhandlung. Welche Verfahrensschritte anstehen, hängt insbesondere vom konkreten Vorwurf und dem bisherigen Verfahrensstand ab. Zu den ausdrücklich genannten Tätigkeitsfeldern zählen das allgemeine Strafrecht, das Betäubungsmittelstrafrecht, das Jugendstrafrecht, das Kapitalstrafrecht und das Sexualstrafrecht. Daneben gehören Berufung, Revision und Nebenklagevertretung zu ihrem Tätigkeitsbereich. Während Rechtsmittel die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen betreffen, ermöglicht die Nebenklage unter gesetzlichen Voraussetzungen die Beteiligung verletzter Personen am Strafverfahren. Typische Anlässe für eine Kontaktaufnahme sind eine polizeiliche Vorladung, eine Anklageschrift oder Fragen nach einer Festnahme. Für Festnahmen und Verhaftungen ist eine gesonderte Notrufnummer angegeben. Im Verkehrsrecht unterstützt Claudia Stachecki bei der Regulierung von Verkehrsunfällen sowie bei Ordnungswidrigkeiten, Fahrerflucht und Trunkenheitsfahrten. Auch allgemeine Fragen zum Führerschein gehören zu ihrem Profil. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche Verfahren: Nach einem Unfall können Schadensersatzansprüche und die Kommunikation mit Versicherungen im Vordergrund stehen, bei Verkehrsverstößen dagegen ein Bußgeldverfahren oder strafrechtliche Ermittlungen. Gerade bei Fahrerflucht oder Trunkenheitsfahrten überschneiden sich Strafrecht und Verkehrsrecht. Zusätzlich können Fragen zur Fahrerlaubnis entstehen, die gesondert zu betrachten sind. Der Standort Rheydt stellt den örtlichen Bezug innerhalb Mönchengladbachs her, auch für Ratsuchende aus Stadtmitte, Giesenkirchen, Hardt und Odenkirchen. Zu den genannten Gerichten am Standort gehören das Amtsgericht und das Landgericht Mönchengladbach; ihre Zuständigkeit richtet sich nach Verfahrensart und gesetzlichen Vorgaben. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist die Kanzleianschrift der Ausgangspunkt der Planung. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für eine Anfrage die dort verfügbaren Kontaktangaben nutzen. Termine werden nach der Kanzleibeschreibung telefonisch, per E-Mail oder über das Termintool vereinbart. Eine kurze Schilderung des Anliegens und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Beratung wird auf Deutsch, Polnisch und Englisch angeboten; die Kanzlei beschreibt ihre Betreuung als transparent und auf verständliche Erläuterungen ausgerichtet.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mönchengladbach

  • Amtsgericht Mönchengladbach
  • Landgericht Mönchengladbach
  • Arbeitsgericht Mönchengladbach

Die Kanzlei von Claudia Stachecki befindet sich in der Wilhelm-Strater-Straße 10, 41236 Mönchengladbach, im Stadtteil Rheydt. Sie ist damit innerhalb des Mönchengladbacher Stadtgebiets verortet, zu dem auch Stadtmitte, Giesenkirchen, Hardt und Odenkirchen gehören. Für die Planung einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist die genaue Anschrift maßgeblich. Die passende Verbindung beziehungsweise Fahrtroute hängt vom Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrslage ab. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder barrierefreiem Zugang sind in den vorliegenden Informationen nicht enthalten und sollten bei Bedarf vor einem Besuch geklärt werden. Aus der Lage in Rheydt lässt sich keine unmittelbare Nähe zu den genannten Gerichten ableiten. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt sind unter den aufgeführten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Mönchengladbach und das Landgericht Mönchengladbach relevant, sofern die örtliche und sachliche Zuständigkeit gegeben ist. Amtsgerichte verhandeln zahlreiche Strafsachen in erster Instanz; Landgerichte befassen sich unter anderem mit schwerwiegenden Tatvorwürfen und mit Berufungen gegen amtsgerichtliche Strafurteile. Auch in Jugendstrafsachen richtet sich die Zuständigkeit nach besonderen gesetzlichen Regeln. Im Verkehrsrecht können vor Amtsgerichten etwa Bußgeldsachen nach einem Einspruch sowie Verkehrsstraftaten verhandelt werden. Zivilrechtliche Streitigkeiten aus Verkehrsunfällen können abhängig von der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung vor Amts- oder Landgerichte gehören. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht Mönchengladbach ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und für die hier beschriebenen straf- und verkehrsrechtlichen Anliegen typischerweise nicht das einschlägige Gericht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei Nutzung des Kontaktformulars ist die Angabe der mit „Pflichtfeld“ gekennzeichneten Daten erforderlich, damit die Kanzlei weiß, von wem die Anfrage stammt, und diese beantworten kann.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Bei Nutzung des Kontaktformulars ist die Angabe der mit „Pflichtfeld“ gekennzeichneten Daten erforderlich, damit die Kanzlei weiß, von wem die Anfrage stammt, und diese beantworten kann.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen eines strafrechtlichen Vorwurfs hilfreich?
Für die erste Einordnung sind vor allem der bezeichnete Tatvorwurf, die beteiligte Behörde und der bisherige Verfahrensstand relevant. Vorhandene Schreiben wie eine Vorladung, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl zeigen häufig, worum es geht und ob Fristen laufen. Auch bereits festgelegte Termine oder eine Festnahme sind wichtige Angaben. Eine kurze, sachliche Übersicht erleichtert die Kontaktaufnahme; eine vollständige Darstellung aller Einzelheiten ist dafür meist noch nicht erforderlich. Wie sensible Unterlagen übermittelt werden sollen, kann vorab mit der angefragten Kanzlei abgestimmt werden.
Was unterscheidet Berufung, Revision und Nebenklage im Strafrecht?
Berufung und Revision sind unterschiedliche Rechtsmittel gegen gerichtliche Urteile. Bei einer Berufung kann das Verfahren im zulässigen Umfang erneut in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht geprüft werden. Eine Revision richtet sich dagegen auf die rechtliche Überprüfung des Urteils und des Verfahrens. Welche Möglichkeit besteht, hängt unter anderem vom entscheidenden Gericht und der Art der Entscheidung ab. Die Nebenklage ist kein Rechtsmittel, sondern eine gesetzlich geregelte Beteiligungsform für bestimmte verletzte Personen im Strafverfahren. Ob ihre Voraussetzungen vorliegen, bedarf einer Prüfung des jeweiligen Sachverhalts.
Welche Unterlagen können für eine Anfrage zur Verkehrsunfallregulierung wichtig sein?
Bei einem Verkehrsunfall helfen Angaben zu Unfallort, Zeitpunkt, beteiligten Fahrzeugen und dem geschilderten Ablauf, das Anliegen einzuordnen. Relevant können außerdem Fotos, Kontaktdaten von Zeugen, ein vorhandenes polizeiliches Aktenzeichen und Schreiben der Versicherungen sein. Für mögliche Sach- oder Personenschäden kommen etwa Kostenvoranschläge, Gutachten, Rechnungen und medizinische Unterlagen hinzu. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, hängt vom Schadensbild und den offenen Fragen ab. Häufig geht es zunächst darum, Haftung, Schadensumfang und den bisherigen Stand der Versicherungsbearbeitung voneinander zu unterscheiden.
Wie hängen bei Trunkenheitsfahrten oder Fahrerflucht Strafverfahren und Führerscheinfragen zusammen?
Ein Vorwurf im Straßenverkehr kann mehrere rechtliche Ebenen betreffen. Neben einem Strafverfahren können Fragen zur Fahrerlaubnis und gegebenenfalls Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde entstehen. Ein Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis sind dabei unterschiedliche Rechtsfolgen: Das Fahrverbot untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen zeitlich begrenzt, während bei einer Entziehung die Fahrerlaubnis erlischt. Welche Folgen überhaupt in Betracht kommen, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Für eine erste Anfrage sind deshalb sowohl Schreiben von Polizei oder Justiz als auch vorhandene Mitteilungen der Fahrerlaubnisbehörde von Bedeutung.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Claudia Stachecki

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Claudia Stachecki liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 37 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Rechtsanwältin Claudia Stachecki, LL.M. insgesamt und nicht auf Claudia Stachecki persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 4,937

Google veröffentlicht zu diesen 37 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Wilhelm-Strater-Straße 10, 41236 Mönchengladbach

Montag
09:00-12:30, 14:30-18:00
Dienstag
09:00-12:30, 14:30-18:00
Mittwoch
09:00-12:30
Donnerstag
09:00-12:30, 14:30-18:00
Freitag
09:00-12:30

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Claudia Stachecki. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Mönchengladbach

Alle Profile in Mönchengladbach vergleichen
Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ihrrechtingutenhaenden.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Fehler melden · Profil übernehmen