Veröffentlichtes Profil

Michael W. Klein

Michael W. Klein – Fachanwalt für Familienrecht und Erbrecht in Mönchengladbach

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · MBK-Rechtsanwälte

Hohenzollernstraße 140, 41061 Mönchengladbach

Telefon: +49 2161 92950

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
MBK-Rechtsanwälte
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Michael W. Klein ist seit 1989 Rechtsanwalt und seit 2019 in der Kanzlei MBK-Rechtsanwälte in Mönchengladbach tätig. Seit 1999 ist er Fachanwalt für Familienrecht, seit 2024 Fachanwalt für Erbrecht. Im Familienrecht umfasst seine Tätigkeit vorsorgende Eheverträge, speziell auch für Unternehmer und Selbstständige, sowie Ehescheidungsfolgenverträge. Weitere Tätigkeiten sind die Regelung aller Trennungs- und Ehescheidungsfolgen und die Durchführung von Ehescheidungen. Im Erbrecht gehören Testamentsgestaltung, Erbverträge, Nachfolgeplanung und Testamentsvollstreckung zu seinen Rechtsgebieten. Hinzu kommen Vorsorgevollmachten sowie Erb- und Pflichtteilansprüche. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen verfolgt er die Interessen seiner Mandantinnen und Mandanten zielorientiert und konsequent. Klein hält regelmäßig Vorträge und nimmt aktiv an fachspezifischen Veranstaltungen teil. Er ist außerdem Buchautor mit Publikationen zum Familienrecht, vornehmlich zu Eheverträgen und Ehescheidungen. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht sowie der Deutschen Anwalt-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: klein-rechtsanwalt.com, klein-rechtsanwalt.com

Beratung in Mönchengladbach – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Michael W. Klein ist bei MBK-Rechtsanwälte in der Hohenzollernstraße 140 in 41061 Mönchengladbach tätig. Sein Hauptschwerpunkt liegt im Familienrecht; hinzu kommt das Erbrecht. Klein ist seit 1989 als Rechtsanwalt zugelassen und gehört seit 2019 der Kanzlei an. Seit 1999 ist er Fachanwalt für Familienrecht, seit 2024 auch Fachanwalt für Erbrecht. Die Verbindung dieser beiden Rechtsgebiete ist insbesondere dann relevant, wenn familiäre Veränderungen zugleich Fragen zur Vermögensordnung und zur späteren Nachfolge aufwerfen. Im Familienrecht umfasst seine Tätigkeit vorsorgende Eheverträge, ausdrücklich auch für Unternehmer und Selbstständige, sowie Ehescheidungsfolgenverträge. Bei solchen Vereinbarungen geht es allgemein darum, wirtschaftliche und persönliche Folgen einer Ehe oder ihrer Beendigung rechtlich zu ordnen. Weitere Tätigkeitsfelder sind die Durchführung von Ehescheidungen und die Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen. Typische Anliegen betreffen dabei Unterhalt, Vermögensausgleich, Versorgungsausgleich oder Fragen zu gemeinsamen Kindern. Welche Themen im Einzelfall zusammenkommen, hängt unter anderem von der familiären Situation, den Einkommensverhältnissen und vorhandenen Vereinbarungen ab. Im Erbrecht beschäftigt sich Michael W. Klein mit Testamentsgestaltung, Erbverträgen, Nachfolgeplanung und Testamentsvollstreckung. Hinzu kommen Vorsorgevollmachten sowie Erb- und Pflichtteilsansprüche. Ratsuchende können sich in diesen Bereichen etwa mit Fragen zur gewünschten Vermögensnachfolge, zur Stellung einzelner Angehöriger oder zur Abwicklung eines Nachlasses befassen. Während Testament und Erbvertrag die Nachfolge nach dem Tod betreffen, dient eine Vorsorgevollmacht der Vertretung zu Lebzeiten. Klein hält regelmäßig Vorträge, nimmt an fachspezifischen Veranstaltungen teil und veröffentlicht als Buchautor zum Familienrecht, vornehmlich zu Eheverträgen und Ehescheidungen. Der örtliche Bezug seiner Tätigkeit liegt in Mönchengladbach. Für Ratsuchende aus Stadtmitte, Rheydt, Giesenkirchen, Hardt oder Odenkirchen ist die Kanzleianschrift der Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw. Konkrete Verbindungen sollten anhand der Adresse geprüft werden. Am Standort sind insbesondere das Amtsgericht Mönchengladbach für Familien- und Nachlasssachen sowie je nach Zuständigkeit das Landgericht Mönchengladbach für erbrechtliche Zivilstreitigkeiten relevant. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens erleichtert die erste Einordnung: Geht es beispielsweise um einen Ehevertrag, eine bevorstehende Scheidung, eine Nachfolgeregelung oder einen bereits eingetretenen Erbfall? Auch laufende Verfahren und bekannte Fristen sind wichtige Angaben. Ob eine Mandatsübernahme möglich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie das weitere Vorgehen aussieht, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mönchengladbach

  • Amtsgericht Mönchengladbach
  • Landgericht Mönchengladbach
  • Arbeitsgericht Mönchengladbach

Die Kanzlei MBK-Rechtsanwälte, in der Michael W. Klein tätig ist, befindet sich in der Hohenzollernstraße 140 in 41061 Mönchengladbach. Die Anschrift ist der konkrete Orientierungspunkt im Stadtgebiet; eine Zuordnung zu einem bestimmten Stadtteil ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Zum örtlichen Umfeld gehören Stadtmitte, Rheydt, Giesenkirchen, Hardt und Odenkirchen. Für die Anfahrt aus diesen Stadtteilen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine aktuelle Routenprüfung anhand der Kanzleianschrift. Angaben zu bestimmten Haltestellen, direkten Verbindungen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Auch die passende Ankunftszeit sollte deshalb nach Ausgangsort und Verkehrslage geplant werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Mönchengladbach relevant. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und führen unter anderem Scheidungsverfahren sowie Verfahren über Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorge und Umgang. Nachlassgerichte sind ebenfalls bei den Amtsgerichten angesiedelt. Zu ihren Aufgaben gehören beispielsweise die Eröffnung letztwilliger Verfügungen und Erbscheinsverfahren. Ob im konkreten Fall das Amtsgericht Mönchengladbach örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Streitigkeiten über Erb- oder Pflichtteilsansprüche werden grundsätzlich vor den Zivilgerichten geführt. Dafür kommen abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln das Amtsgericht oder das Landgericht Mönchengladbach in Betracht. Das ebenfalls am Standort vorhandene Arbeitsgericht Mönchengladbach ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und für die hier beschriebenen familien- und erbrechtlichen Anliegen typischerweise nicht das zuständige Gericht.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Mitgliedschaften

  • Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht
  • Deutsche Anwalt-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Themen können bei einem Ehevertrag für Unternehmer oder Selbstständige eine Rolle spielen?
Ein Ehevertrag kann insbesondere Fragen des Güterstands, des Unterhalts und der Altersversorgung betreffen. Bei Unternehmern und Selbstständigen kommen häufig die Einordnung betrieblicher Vermögenswerte, schwankende Einkünfte und die wirtschaftlichen Auswirkungen eines möglichen Zugewinnausgleichs hinzu. Dabei sind auch die Interessen des anderen Ehepartners und die familiäre Lebensplanung zu berücksichtigen. Eheverträge bedürfen der notariellen Beurkundung und unterliegen rechtlichen Grenzen. Für eine erste Besprechung sind deshalb Angaben zu Vermögen, beruflicher Tätigkeit, bestehenden Verpflichtungen und gemeinsamen Zukunftsplänen regelmäßig hilfreich.
Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung wichtig?
Für die erste Einordnung sind meist der Zeitpunkt der Trennung, die familiäre Situation und die derzeitigen Wohnverhältnisse von Bedeutung. Hinzu kommen Angaben zu gemeinsamen Kindern, Einkommen, Vermögen, Verbindlichkeiten und bereits geschlossenen Vereinbarungen. Bestehen gerichtliche Verfahren oder liegen Schreiben mit Fristen vor, sollte dies in der Anfrage erwähnt werden. Nicht jedes Thema muss bereits vollständig aufbereitet sein. Welche Nachweise anschließend erforderlich sind, hängt davon ab, ob zunächst die Scheidung selbst, Unterhaltsfragen, Vermögensfragen oder Regelungen zu den Kindern im Vordergrund stehen.
Wie unterscheiden sich Testament, Erbvertrag und Vorsorgevollmacht?
Ein Testament regelt grundsätzlich die Vermögensnachfolge nach dem Tod und kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben errichtet und geändert werden. Ein Erbvertrag wird notariell geschlossen und kann bindende erbrechtliche Verfügungen enthalten. Eine Vorsorgevollmacht betrifft dagegen die Vertretung zu Lebzeiten, etwa wenn jemand persönliche oder wirtschaftliche Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Die Instrumente erfüllen somit unterschiedliche Aufgaben. Bei einer Nachfolgeplanung werden häufig familiäre Verhältnisse, vorhandenes Vermögen und frühere Verfügungen gemeinsam betrachtet, um mögliche Widersprüche zu erkennen.
Was ist bei einer ersten Anfrage zu Erb- oder Pflichtteilsansprüchen hilfreich?
Hilfreich sind zunächst Angaben zur verstorbenen Person, zum Todeszeitpunkt und zum familiären Verhältnis. Vorhandene Testamente, Erbverträge, gerichtliche Schreiben und Informationen zum Nachlass können die Einordnung erleichtern. Erbenstellung und Pflichtteilsberechtigung sind rechtlich zu unterscheiden: Ein Pflichtteilsanspruch ist grundsätzlich ein Geldanspruch und vermittelt keine Beteiligung an der Erbengemeinschaft. Ob und in welchem Umfang Ansprüche bestehen, hängt von mehreren Umständen ab. Da auch Fristen eine Rolle spielen können, sind bekannte Daten und der bisherige Schriftwechsel für die erste Prüfung bedeutsam.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Michael W. Klein

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Michael W. Klein liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Google-Bewertungen der Kanzlei

4,9 von 5 · 44 Bewertungen

Bei Google ansehen

Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf MBK-Rechtsanwälte insgesamt und nicht auf Michael W. Klein persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

Hier liegen noch keine eigenen Bewertungen vor. Die Balken füllen sich, sobald die erste geprüfte Bewertung veröffentlicht ist.

Gesamtbild bei Google (Kanzlei)

Ø 4,944

Google veröffentlicht zu diesen 44 Bewertungen nur die Gesamtnote und die Anzahl, keine Aufschlüsselung nach Sternen und höchstens 0 einzelne Bewertungstexte. Eine Sterneverteilung wäre deshalb nicht belegbar. Die vollständige Verteilung sehen Sie direkt bei Google.

Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Hohenzollernstraße 140, 41061 Mönchengladbach

Montag
08:00-17:00
Dienstag
08:00-17:00
Mittwoch
08:00-17:00
Donnerstag
08:00-17:00
Freitag
08:00-14:00

Standortkarte anzeigen

Mit Ihrer Einwilligung wird Google Maps geladen. Dabei können Daten an Google übertragen werden.

Hinweise zum Datenschutz
Kanzleistandort von Michael W. Klein. Kartendaten: Google.

Weiterführende Informationen

Ratgeber zu diesen Rechtsgebieten

Weitere Anwältinnen und Anwälte in Mönchengladbach

Alle Profile in Mönchengladbach vergleichen
Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: klein-rechtsanwalt.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

Angaben stammen von der Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Fehler melden · Profil übernehmen