Veröffentlichtes Profil

Rechtsanwalt Joachim Münz

Joachim Münz – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mönchengladbach

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht · Rechtsanwalt Joachim Münz

Viersener Str. 56, 41061 Mönchengladbach

Telefon: +49 2161 8498900

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Joachim Münz

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Joachim Münz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mönchengladbach. Seine Kanzlei befindet sich in der Viersener Str. 56. Zu den auf der Webseite genannten arbeitsrechtlichen Themen gehören Aufhebungsvertrag, Abfindung, Abmahnung und Kündigung. Auch Mutterschutz, Schwerbehinderung, Sonderzahlungen, Rückzahlungspflicht, Urlaub und Zeugnis werden aufgeführt. Das Angebot umfasst Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht. Die Webseite beschreibt Beratung als Möglichkeit, spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, und verweist für die Vertretung auf die Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Sozialversicherungsrecht mit seinen Schnittstellen zum Arbeitsrecht. Hier nennt die Kanzlei Ansprüche gegen die Arbeitsversicherung, Krankenversicherung und Rentenversicherung sowie Schwerbehinderung. Daneben gehört das Zivilrecht beziehungsweise Privatrecht zu den Tätigkeitsgebieten. Das Angebot richtet sich an Ratsuchende mit Anliegen in diesen Bereichen. Zur Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular zur Verfügung. Über das Formular können ein Rückruf oder ein Beratungstermin angefragt werden.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-muenz.de, kanzlei-muenz.de

Beratung in Mönchengladbach – Einordnung der Redaktion

Joachim Münz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mönchengladbach. Seine Kanzlei befindet sich in der Viersener Str. 56, 41061 Mönchengladbach. Das Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils; das Angebot umfasst Beratung und Vertretung. Zu den ausdrücklich genannten Themen zählen Kündigung, Abmahnung, Aufhebungsvertrag und Abfindung. Für Mandantinnen und Mandanten stehen dahinter häufig Fragen zum Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses, zu Veränderungen der Beschäftigungsbedingungen oder zur vertraglichen Gestaltung einer Beendigung. Beratung kann dabei der Klärung offener Fragen dienen, bevor sich ein Konflikt zu einem gerichtlichen Streit entwickelt. Weitere auf der Kanzleiwebseite aufgeführte Themen sind Mutterschutz, Schwerbehinderung, Sonderzahlungen, Rückzahlungspflichten, Urlaub und Arbeitszeugnisse. Diese Anliegen betreffen unterschiedliche Phasen des Berufslebens: vom laufenden Beschäftigungsverhältnis über besondere Schutzsituationen bis zum Ausscheiden aus einem Unternehmen. Bei Sonderzahlungen und Rückzahlungsklauseln kommt es beispielsweise auf die jeweiligen Vereinbarungen und deren rechtlichen Rahmen an. Bei Urlaub oder Zeugnis können Umfang, Erfüllung und Dokumentation von Ansprüchen eine Rolle spielen. Welche Fragen im Einzelfall zu prüfen sind, hängt insbesondere von den Unterlagen und dem bisherigen Verlauf ab. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt ist das Sozialversicherungsrecht mit seinen Verbindungen zum Arbeitsrecht. Die Kanzleibeschreibung nennt Ansprüche gegen die Arbeitsversicherung, Krankenversicherung und Rentenversicherung sowie das Thema Schwerbehinderung. Solche Schnittstellen können etwa entstehen, wenn eine Beschäftigung endet oder gesundheitliche Einschränkungen Auswirkungen auf Arbeit und soziale Absicherung haben. Daneben gehört das Zivilrecht beziehungsweise Privatrecht zu den Tätigkeitsgebieten. Es bildet den rechtlichen Rahmen vieler Beziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen, etwa bei Verträgen und daraus entstehenden Forderungen. Joachim Münz gehört der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf an. Der örtliche Bezug liegt in Mönchengladbach mit den Stadtteilen Stadtmitte, Rheydt, Giesenkirchen, Hardt und Odenkirchen. Die Anschrift an der Viersener Straße dient als konkreter Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung; Einzelheiten zur Verkehrsanbindung sind nicht angegeben. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Mönchengladbach relevant. Zivilrechtliche Verfahren können abhängig vom Gegenstand und der Zuständigkeit vor dem Amtsgericht oder Landgericht Mönchengladbach geführt werden. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend vom Profil auf Anwalt-Seiten.de stehen die angegebenen Kontaktwege Telefon, E-Mail und Kontaktformular zur Verfügung. Über das Formular lassen sich ein Rückruf oder ein Beratungstermin anfragen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, relevante Daten und ein Hinweis auf bereits erhaltene Schreiben erleichtern die erste Einordnung. Ob und in welchem Umfang eine Beratung oder Vertretung übernommen wird, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei zu klären.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mönchengladbach

  • Amtsgericht Mönchengladbach
  • Landgericht Mönchengladbach
  • Arbeitsgericht Mönchengladbach

Die Kanzlei von Joachim Münz liegt an der Viersener Str. 56 im Postleitzahlgebiet 41061 Mönchengladbach. Für die räumliche Orientierung innerhalb der Stadt sind neben Stadtmitte auch Rheydt, Giesenkirchen, Hardt und Odenkirchen zu nennen. Eine eindeutige Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile geht aus den vorliegenden Angaben nicht hervor. Für einen Besuch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw bildet deshalb die vollständige Adresse die verlässliche Grundlage der individuellen Routenplanung. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vor einem Termin geklärt werden. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist insbesondere das Arbeitsgericht Mönchengladbach von Bedeutung. Arbeitsgerichte verhandeln typischerweise Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Vergütung, Abmahnungen, Urlaub oder Arbeitszeugnisse. Auch Auseinandersetzungen über arbeitsvertragliche Rückzahlungspflichten können hierher gehören. Ein arbeitsgerichtliches Klageverfahren beginnt regelmäßig mit einer Güteverhandlung, in der eine einvernehmliche Lösung erörtert wird. Ob gerade das Arbeitsgericht Mönchengladbach örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten, etwa dem Arbeitsort, und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das ebenfalls genannte Amtsgericht Mönchengladbach und das Landgericht Mönchengladbach sind für zivilrechtliche Streitigkeiten relevant. Welches Gericht zuständig ist, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, Streitwert und besonderen gesetzlichen Zuweisungen ab. Sozialversicherungsrechtliche Auseinandersetzungen werden dagegen grundsätzlich der Sozialgerichtsbarkeit zugeordnet, häufig nach einem vorgeschalteten Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren. Die drei genannten Gerichte decken daher nicht sämtliche Tätigkeitsbereiche des Profils ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, Straße, PLZ/Ort, E-Mail-Adresse, Telefon/Fax und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet. Dort kann um Rückruf oder um einen Beratungstermin gebeten werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular sind Name, Straße, PLZ/Ort, E-Mail-Adresse, Telefon/Fax und Nachricht als Pflichtfelder gekennzeichnet. Dort kann um Rückruf oder um einen Beratungstermin gebeten werden.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind bei einer Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, mögliche Nachträge und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben wichtig. Hinzukommen können einschlägiger Schriftverkehr, Entgeltabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Bei einer Kündigung ist insbesondere bedeutsam, wann das Schreiben zugegangen ist, weil für gerichtliche Schritte kurze gesetzliche Fristen gelten können. Bei einer Abmahnung hilft eine sachliche Darstellung des beanstandeten Vorgangs. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, hängt vom jeweiligen Anliegen ab; eine vollständige rechtliche Bewertung lässt sich aus einer kurzen Kontaktanfrage allein meist nicht ableiten.
Was unterscheidet einen Aufhebungsvertrag von einer Kündigung, und gehört eine Abfindung immer dazu?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können neben dem Beendigungsdatum beispielsweise Freistellung, Zeugnis und eine Abfindung geregelt werden. Eine Abfindung entsteht jedoch nicht automatisch bei jeder Beendigung. Außerdem können Vereinbarungen zur Beendigung Auswirkungen auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben. Für eine allgemeine Prüfung sind deshalb nicht nur einzelne Geldbeträge, sondern auch Fristen, offene Ansprüche und sozialversicherungsrechtliche Folgen von Bedeutung. Die konkrete Bewertung hängt vom Vertragsinhalt und den Umständen ab.
Welche Fragen können bei Sonderzahlungen, Rückzahlungsklauseln, Urlaub und Arbeitszeugnissen auftreten?
Bei Sonderzahlungen geht es häufig darum, auf welcher Grundlage sie gewährt werden und welche Bedingungen damit verbunden sind. Rückzahlungsklauseln können beispielsweise an bestimmte Ereignisse oder Bindungszeiträume anknüpfen; ihre rechtliche Bewertung hängt von Inhalt und Zusammenhang ab. Beim Urlaub stehen oft der Umfang des Anspruchs, seine zeitliche Lage oder offene Urlaubstage am Ende der Beschäftigung im Mittelpunkt. Bei Arbeitszeugnissen können Inhalt, Vollständigkeit und Formulierungen Anlass für Fragen geben. Hilfreich sind jeweils die zugrunde liegenden Vereinbarungen sowie vorhandene Abrechnungen, Anträge oder Zeugnisentwürfe.
Wie hängen Mutterschutz und Schwerbehinderung mit arbeitsrechtlichen Fragen zusammen?
Mutterschutz und Schwerbehinderung können besondere Schutzregelungen im Arbeitsverhältnis auslösen. Je nach Situation betreffen diese beispielsweise die Gestaltung der Beschäftigung, die Beteiligung zuständiger Stellen oder den Kündigungsschutz. Dabei gelten nicht in beiden Bereichen dieselben Voraussetzungen und Verfahren. Beim Thema Schwerbehinderung können zusätzlich Fragen zur behördlichen Feststellung und zu sozialrechtlichen Ansprüchen entstehen. Für eine erste Einordnung sind daher der aktuelle Beschäftigungsstatus, vorhandene Bescheide und der konkrete Anlass der Anfrage relevant. Welche Regelungen tatsächlich greifen, lässt sich nur anhand der persönlichen und rechtlichen Ausgangslage beurteilen.
Wann berührt ein beruflicher Konflikt auch die Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung?
Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht überschneiden sich beispielsweise bei längerer Arbeitsunfähigkeit, beim Ende einer Beschäftigung oder bei gesundheitlich eingeschränkter Erwerbsfähigkeit. Neben Ansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber können dann Leistungen der Krankenversicherung, Rentenversicherung oder Arbeitslosenversicherung eine Rolle spielen. Die jeweiligen Stellen entscheiden in eigenen Verfahren; ein arbeitsrechtlicher Streit klärt sozialversicherungsrechtliche Fragen deshalb nicht automatisch mit. Für eine Anfrage sind vorhandene Bescheide, Angaben zum Beschäftigungsverlauf und einschlägige Schreiben hilfreich. Bei behördlichen Entscheidungen können eigenständige Rechtsbehelfsfristen gelten, die von arbeitsrechtlichen Fristen zu unterscheiden sind.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Rechtsanwalt Joachim Münz

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-muenz.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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