Veröffentlichtes Profil

strafrecht.plus Pohlen, Meister, Nagel, Menke, Herbort PartG mbB

Strafrecht Plus: Strafverteidigung und Verkehrsrecht in Mönchengladbach

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwälte · strafrecht.plus Pohlen, Meister, Nagel, Menke, Herbort PartG mbB

Rheinbahnstraße 30-32, 1. OG, 41063 Mönchengladbach

Telefon: +49 2161 697 900

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
strafrecht.plus Pohlen, Meister, Nagel, Menke, Herbort PartG mbB

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die strafrecht.plus PartG mbB hat ihren Sitz in Mönchengladbach und berät und vertritt Menschen und Unternehmen in allen Bereichen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Verkehrsrechts. Die Kanzlei entstand in ihrer jetzigen Zusammensetzung und Rechtsform im September 2023 aus dem Zusammenschluss der Kanzlei Pohlen + Meister mit den Rechtsanwälten Nagel und Menke sowie der Einzelkanzlei Herbort. Sie blickt auf fast 40 Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung zurück. Alle Partner sind Fachanwälte für Strafrecht; Ingo Herbort ist außerdem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die überwiegend forensisch tätige Kanzlei verteidigt regional und bundesweit. Ihre Tätigkeit umfasst Strafverfahren in allen Instanzen sowie staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Bei Bedarf werden Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Sachverständige aus einem deutschlandweiten Netzwerk frühzeitig in die Verteidigung einbezogen. Die Kanzlei berücksichtigt auch die psychischen Belastungen von Beschuldigten und ihren Angehörigen und vermittelt bei Bedarf externe Hilfe. Bei Verhaftungen, Hausdurchsuchungen oder drohenden Vernehmungen bietet sie Soforthilfe an.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: strafrecht.plus, strafrecht.plus

Beratung in Mönchengladbach – Einordnung der Redaktion

Strafrecht Plus ist das Profil der Rechtsanwälte der strafrecht.plus Pohlen, Meister, Nagel, Menke, Herbort PartG mbB in Mönchengladbach. Die Kanzlei befindet sich an der Rheinbahnstraße 30–32 im ersten Obergeschoss. Bei der fachlichen Einordnung ist eine Unterscheidung wichtig: Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt angegeben. Die vorliegende Kanzleibeschreibung nennt dagegen die Beratung und Vertretung im Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht. Ratsuchende mit einer arbeitsrechtlichen Frage sollten deshalb bei der Kontaktaufnahme klären, ob ihr Anliegen übernommen werden kann. Eine arbeitsrechtliche Spezialisierung einzelner Berufsträger ist in den Angaben nicht belegt. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Kündigungen, Vergütung, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse oder die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen. Für Mandantinnen und Mandanten steht dabei häufig die Frage im Vordergrund, welche Unterlagen benötigt werden und ob zeitnahes Handeln erforderlich ist. Berührungspunkte zum Strafrecht können entstehen, wenn im Arbeitsverhältnis strafrechtliche Vorwürfe erhoben werden. Arbeitsrechtliche und strafrechtliche Fragen folgen jedoch unterschiedlichen Regeln und können getrennte Verfahren auslösen. Ob eine gemeinsame Bearbeitung in Betracht kommt, ist im Einzelfall vor einer Beauftragung abzustimmen. Die belegte Tätigkeit von strafrecht.plus umfasst staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren, Strafverfahren in allen Instanzen sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren. Hinzu kommt das Verkehrsrecht, etwa bei Fragen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen oder Verkehrsverstößen. Alle Partner sind Fachanwälte für Strafrecht; Ingo Herbort ist außerdem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Die heutige Partnerschaft entstand im September 2023 aus dem Zusammenschluss von Pohlen + Meister mit den Rechtsanwälten Nagel und Menke sowie der Einzelkanzlei Herbort. Die Kanzlei ist überwiegend gerichtlich tätig und verteidigt regional sowie bundesweit. Für Verhaftungen, Hausdurchsuchungen oder drohende Vernehmungen nennt sie ein Angebot zur Soforthilfe. Den örtlichen Bezug bilden Mönchengladbach und das Umfeld mit Stadtmitte, Rheydt, Giesenkirchen, Hardt und Odenkirchen. Eine konkrete Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem dieser Stadtteile ist den Angaben nicht zu entnehmen. Am Standort bestehen Amtsgericht, Landgericht und Arbeitsgericht Mönchengladbach; welches Gericht zuständig ist, hängt vom Gegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab. Wer über Anwalt-Seiten.de Kontakt aufnehmen möchte, kann die im Profil verfügbaren Kontaktangaben nutzen und zunächst das Anliegen, vorhandene Schreiben und bekannte Termine benennen. Anschließend sind die mögliche Übernahme, benötigte Unterlagen und die Form eines Gesprächs abzustimmen. Für einen Besuch sollten auch die Anfahrt und der Zugang zum ersten Obergeschoss vorab geklärt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Mönchengladbach

  • Amtsgericht Mönchengladbach
  • Landgericht Mönchengladbach
  • Arbeitsgericht Mönchengladbach

Für den im Profil angegebenen Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den genannten Gerichten typischerweise das Arbeitsgericht Mönchengladbach einschlägig. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern geführt, etwa über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse. Auch bestimmte betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten gehören zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Zur belegten strafrechtlichen Ausrichtung der Kanzlei passen dagegen das Amtsgericht Mönchengladbach und das Landgericht Mönchengladbach. Welches Gericht ein Strafverfahren verhandelt, richtet sich insbesondere nach Art und Gewicht des Vorwurfs sowie den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Das Landgericht kann außerdem als Rechtsmittelgericht tätig werden. Einsprüche gegen Bußgeldbescheide werden bei entsprechender Zuständigkeit vor dem Amtsgericht behandelt. Zivilrechtliche Verkehrsunfallsachen können je nach Streitgegenstand und Zuständigkeit zum Amtsgericht oder Landgericht gehören. Die Kanzlei liegt an der Rheinbahnstraße 30–32, 41063 Mönchengladbach, im ersten Obergeschoss. Die Standortangaben nennen Stadtmitte, Rheydt, Giesenkirchen, Hardt und Odenkirchen, belegen aber keine Zuordnung der Adresse zu einem bestimmten Stadtteil. Auch eine Innenstadtlage oder eine unmittelbare Nähe zu einem der Gerichte lässt sich daraus nicht ableiten. Für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet ist deshalb die genaue Anschrift der Ausgangspunkt der Anfahrtsplanung. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, sollte aktuelle Verbindungen zur Adresse prüfen; bei einer Anreise mit dem Pkw sind die örtliche Verkehrsführung und verfügbare Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen. Angaben zu einem Aufzug oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor und sollten bei Bedarf vor dem Besuch erfragt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Kann ich mich mit einer Kündigung oder Abmahnung an dieses Profil wenden?
Arbeitsrecht ist im Profil als Hauptschwerpunkt aufgeführt, während die Kanzleibeschreibung Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsrecht als Tätigkeitsfelder nennt. Vor einer Mandatsanfrage sollte deshalb ausdrücklich geklärt werden, ob die konkrete arbeitsrechtliche Angelegenheit übernommen werden kann. Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag, das betreffende Schreiben und Angaben zum Zeitpunkt seines Zugangs hilfreich. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen relevant sein. Eine Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat angenommen wurde oder die Überwachung von Fristen übernommen wird.
Was ist wichtig, wenn ein Vorwurf am Arbeitsplatz auch strafrechtliche Folgen haben könnte?
Ein Vorwurf im Arbeitsverhältnis kann sowohl arbeitsrechtliche Maßnahmen als auch strafrechtliche Ermittlungen auslösen. Beide Bereiche müssen getrennt eingeordnet werden, auch wenn sie denselben Sachverhalt betreffen. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, vorhandene Schreiben des Arbeitgebers und etwaige behördliche Unterlagen zu benennen sowie bekannte Termine mitzuteilen. Ob eine abgestimmte Bearbeitung beider Rechtsgebiete möglich ist, sollte vorab geklärt werden. Welche Bedeutung eine Stellungnahme gegenüber dem Arbeitgeber oder einer Ermittlungsbehörde hat, hängt von der konkreten Situation ab und gehört in eine individuelle Beratung.
Welche Informationen werden für eine Anfrage wegen eines Strafverfahrens benötigt?
Für eine erste Zuordnung sind regelmäßig die Art des Vorwurfs, die beteiligte Behörde, ein vorhandenes Aktenzeichen und der aktuelle Verfahrensstand hilfreich. Auch sollte erkennbar sein, ob die anfragende Person beschuldigt, als Zeugin oder Zeuge geladen oder anderweitig betroffen ist. Vorladungen, gerichtliche Schreiben und Angaben zu bevorstehenden Terminen ermöglichen eine Orientierung zur Dringlichkeit. Bei einer laufenden Durchsuchung oder Verhaftung ist eine gewöhnliche Nachricht nicht mit einer bestätigten unmittelbaren Erreichbarkeit gleichzusetzen. Ob und wie kurzfristig eine Vertretung möglich ist, muss ausdrücklich abgestimmt werden.
Worin unterscheiden sich Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafverfahren und Streitigkeiten nach einem Unfall?
Ein Bußgeldverfahren betrifft den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, beispielsweise eines Verkehrsverstoßes. Ein Verkehrsstrafverfahren hat dagegen einen möglichen Straftatbestand zum Gegenstand. Nach einem Unfall können zusätzlich zivilrechtliche Fragen auftreten, etwa zur Haftung und zum Ersatz von Schäden. Diese Verfahren können denselben Vorfall betreffen, haben aber unterschiedliche Voraussetzungen und Zuständigkeiten. Bei der Anfrage sollte deshalb deutlich werden, ob ein Anhörungsbogen, ein Bußgeldbescheid, ein strafrechtliches Schreiben oder ein Schreiben einer Versicherung vorliegt. Datumsangaben, bekannte Fristen und eine kurze sachliche Schilderung helfen bei der Zuordnung.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu strafrecht.plus Pohlen, Meister, Nagel, Menke, Herbort PartG mbB

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: strafrecht.plus

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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