Veröffentlichtes Profil

Matthias Stumpf I

Matthias Stumpf: Rechtsanwalt in Kempten im Allgäu

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalt · Kanzlei Matthias Stumpf

Klostersteige 26, 87435 Kempten (Allgäu)

Telefon: +49 831 29406

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Matthias Stumpf
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Matthias Stumpf betreibt seine Kanzlei in Kempten im Allgäu. Zu seinen Mandanten gehören Privatpersonen, Freiberufler, mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe aus der Region. Die Beratung und Vertretung erfolgt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Neben dem allgemeinen Zivilrecht nennt die Kanzlei Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Vorsorge als Tätigkeitsgebiete. Im allgemeinen Zivilrecht werden Kaufvertrag, Werkvertrag, Gewährleistung, Garantie, Schadensersatz und Schmerzensgeld ausdrücklich aufgeführt. Matthias Stumpf beschreibt frühzeitige Beratung und Vertretung als Möglichkeit, außergerichtliche Lösungen zu erarbeiten und Angelegenheiten ohne Anrufung eines Gerichts zu erledigen. Zu seiner dargestellten Arbeitsweise gehört es, Mandanten umfassend über den Stand des jeweiligen Verfahrens zu informieren und für Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Die Kanzlei befindet sich in der Klostersteige 26 in Kempten und ist telefonisch sowie per E-Mail erreichbar.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-in-kempten.de, rechtsanwalt-in-kempten.de

Beratung in Kempten (Allgäu) – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Matthias Stumpf I ist mit der Kanzlei Matthias Stumpf in der Klostersteige 26 in 87435 Kempten (Allgäu) tätig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Zum Mandantenkreis gehören nach der Kanzleibeschreibung Privatpersonen, Freiberufler, mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe aus der Region. Die Tätigkeit umfasst außergerichtliche Beratung und gerichtliche Vertretung. Damit richtet sich das Angebot sowohl an Menschen mit persönlichen rechtlichen Anliegen als auch an Betriebe, die rechtliche Fragen im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit klären möchten. Im Arbeitsrecht stehen typischerweise die Begründung, die Gestaltung und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Mittelpunkt. Dazu gehören Fragen zu Arbeitsverträgen, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnissen. Für Beschäftigte geht es häufig darum, ein Schreiben des Arbeitgebers einzuordnen oder die eigenen vertraglichen Rahmenbedingungen zu verstehen. Auf Arbeitgeberseite können etwa die Ausgestaltung von Vertragsbedingungen oder Konflikte im laufenden Arbeitsverhältnis Anlass für eine Anfrage sein. Welche Unterlagen und zeitlichen Abläufe relevant sind, hängt vom konkreten Gegenstand ab; insbesondere bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Im Familienrecht betreffen typische Anliegen die Folgen einer Trennung, eine Scheidung, Unterhaltsfragen sowie Sorge und Umgang für gemeinsame Kinder. Dabei können persönliche Lebensumstände, Einkommensverhältnisse und bestehende Vereinbarungen zusammenwirken. Eine anwaltliche Befassung kann zunächst der geordneten Erfassung der Situation und der Klärung möglicher Verfahrenswege dienen. Die Kanzlei beschreibt frühzeitige Beratung als Möglichkeit, außergerichtliche Lösungen zu erarbeiten. Außerdem nennt sie die laufende Information über den Verfahrensstand und die Möglichkeit von Rückfragen als Bestandteile ihrer Arbeitsweise. Ob eine Einigung außerhalb eines Gerichts möglich ist, bleibt vom jeweiligen Fall abhängig. Die Anschrift an der Klostersteige liegt im Innenstadtbereich von Kempten und bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus der Innenstadt, St. Mang, Sankt Lorenz und dem weiteren Allgäu. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Kempten (Allgäu) und das Landgericht Kempten; für Familiensachen ist regelmäßig das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig, während arbeitsrechtliche Streitigkeiten grundsätzlich zur Arbeitsgerichtsbarkeit gehören. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dient das Profil als Ausgangspunkt. Anhand der dort bereitgestellten Kontaktangaben lässt sich eine telefonische Anfrage oder eine E-Mail vorbereiten. Hilfreich sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, wichtige Daten und Hinweise auf bereits vorliegende Schreiben. Termin, benötigte Unterlagen und eine mögliche Mandatsübernahme werden anschließend unmittelbar mit der Kanzlei geklärt.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Kempten (Allgäu)

Die Kanzlei Matthias Stumpf befindet sich in der Klostersteige 26 im Innenstadtbereich von Kempten (Allgäu). Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Kempten (Allgäu) von Bedeutung: Dort werden beim Familiengericht beispielsweise Scheidungen, Unterhaltsverfahren sowie Sorge- und Umgangsverfahren geführt. Ob dieses Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, etwa anhand des gewöhnlichen Aufenthalts der Beteiligten oder der Kinder. Das Landgericht Kempten ist dagegen nicht die reguläre Eingangsinstanz für solche Familiensachen. Es befasst sich unter anderem mit allgemeinen Zivilstreitigkeiten, soweit diese in seine sachliche Zuständigkeit fallen. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse, werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten verhandelt, nicht vor den beiden genannten ordentlichen Gerichten. Die Innenstadtlage verortet die Kanzlei im zentralen Stadtgebiet; St. Mang und Sankt Lorenz bilden weitere örtliche Bezugspunkte für Ratsuchende aus Kempten. Auch für Personen und Betriebe aus dem umliegenden Allgäu ist die Stadt ein regionaler Anlaufpunkt. Bei einer Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln richtet sich die Verbindung nach dem Ausgangsort und dem aktuellen Fahrplan. Für die Anfahrt mit dem Pkw sind die innerstädtische Verkehrsführung und die jeweils geltenden Parkregelungen zu berücksichtigen. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder barrierefreie Zugänge sind in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen. Organisatorische Fragen zu einem Besuch können vorab telefonisch oder per E-Mail mit der Kanzlei geklärt werden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag einschließlich Ergänzungen, das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und einschlägige Korrespondenz von Bedeutung. Je nach Streitpunkt können außerdem Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder tarifliche Regelungen relevant sein. Wichtig ist eine nachvollziehbare zeitliche Übersicht, insbesondere wann ein Schreiben zugegangen ist. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten; eine Anfrage allein wahrt diese grundsätzlich nicht. Welche Schritte und Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, lässt sich erst anhand des konkreten Sachverhalts beurteilen. Originalunterlagen sollten geordnet aufbewahrt werden.
Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht geklärt werden?
Nein. Arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten können auch durch Gespräche, schriftliche Klärung oder eine Vereinbarung beigelegt werden. Das kommt beispielsweise bei Fragen zur Vergütung, zum Zeugnis oder zu Bedingungen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Betracht. Ob eine außergerichtliche Lösung tragfähig ist, hängt von den Interessen der Beteiligten und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Wird ein arbeitsgerichtliches Verfahren eingeleitet, ist regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen, die eine einvernehmliche Erledigung ermöglichen soll. Laufende Verhandlungen ersetzen allerdings nicht automatisch die Beachtung gesetzlicher Fristen.
Welche Informationen sind vor einer familienrechtlichen Anfrage zu Trennung und Unterhalt sinnvoll?
Hilfreich ist eine kurze Übersicht zur familiären Situation: Besteht eine Ehe, seit wann leben die Beteiligten getrennt und gibt es gemeinsame Kinder? Bei Unterhaltsfragen können Einkommen, laufende Verpflichtungen und bereits bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen relevant sein. Auch Angaben zur Betreuung der Kinder können für die Einordnung eine Rolle spielen. Nicht jede Unterlage wird für jedes Anliegen benötigt. Eine erste Anfrage kann deshalb zunächst den Klärungsbedarf benennen; welche Nachweise anschließend erforderlich sind, sollte im direkten Austausch abgestimmt werden.
Wie unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht, und welches Gericht behandelt solche Fragen?
Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Verantwortung für ein Kind, etwa für wesentliche Entscheidungen zu Gesundheit, Schule und Aufenthalt. Das Umgangsrecht betrifft den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Beide Bereiche sind zu unterscheiden und orientieren sich am Kindeswohl. Bei gerichtlichem Klärungsbedarf sind grundsätzlich die Familiengerichte bei den Amtsgerichten zuständig. In Kempten ist dies das Familiengericht beim Amtsgericht Kempten (Allgäu), sofern die örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Nicht jede Meinungsverschiedenheit erfordert ein gerichtliches Verfahren; auch einvernehmliche Regelungen und Unterstützungsangebote können Bedeutung haben.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Matthias Stumpf I

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Klostersteige 26, 87435 Kempten (Allgäu)

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-in-kempten.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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