- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Braunschweig
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- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Anwaltskanzlei Olaf Firus
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Olaf Firus ist Rechtsanwalt in Braunschweig. Seine Kanzlei richtet sich an Ratsuchende mit mietrechtlichen Problemen, Fragen zum Wohnungseigentumsrecht sowie Anliegen zum Grundstücks- oder Nachbarrecht. Als Rechtsgebiete nennt die Webseite Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Nachbarrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht, öffentliches Baurecht sowie Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht. Firus verweist auf mehr als 25 Jahre anwaltlicher Tätigkeit in Braunschweig und der Region. Zur Fortbildung nimmt er regelmäßig an Tagungen teil, insbesondere mit Richterinnen und Richtern vom Bundesgerichtshof. Er bietet Unterstützung zu Fragen auf dem Gebiet des Immobilienrechts an. Zum Umgang mit Anfragen erklärt er, diese streng vertraulich zu behandeln, und verweist auf seine anwaltliche Schweigepflicht. Mitgeteilte personenbezogene Daten werden ausschließlich für die Korrespondenz oder den jeweils angegebenen Zweck verarbeitet. Seit dem 1. Mai 2025 befindet sich der Kanzleisitz am Rebenring 35 in Braunschweig. Die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Firus gehört der Rechtsanwaltskammer Braunschweig an.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: ra-firus.de, ra-firus.de
Beratung in Braunschweig – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Olaf Firus ist mit der Anwaltskanzlei Olaf Firus in Braunschweig tätig. Sein Profil führt Strafrecht als Hauptschwerpunkt sowie Miet- und Pachtrecht, Baurecht, Immobilienrecht und Verkehrsrecht auf. Die Kanzleibeschreibung nennt daneben ausdrücklich Wohnungseigentumsrecht, Grundstücks- und Nachbarrecht, Maklerrecht, öffentliches Baurecht und Verkehrsstrafrecht. Firus verweist auf mehr als 25 Jahre anwaltlicher Tätigkeit in Braunschweig und der Region. Er gehört der Rechtsanwaltskammer Braunschweig an und nimmt regelmäßig an Fortbildungstagungen teil, insbesondere mit Richterinnen und Richtern des Bundesgerichtshofs. Im Miet- und Pachtrecht stehen häufig die Nutzung von Räumen oder Grundstücken, Vertragsbedingungen, Abrechnungen, Mängel und die Beendigung eines Vertragsverhältnisses im Mittelpunkt. Das Wohnungseigentumsrecht betrifft unter anderem Beschlüsse einer Eigentümergemeinschaft, gemeinschaftliches Eigentum und die Verteilung von Kosten. Bei Grundstücks- und Nachbarfragen können Grenzen, Nutzungsrechte oder Beeinträchtigungen durch benachbarte Grundstücke eine Rolle spielen. Immobilienrechtliche Anliegen berühren zudem Kaufverträge und Maklerverhältnisse. Öffentliches Baurecht befasst sich etwa mit der Zulässigkeit eines Bauvorhabens und behördlichen Entscheidungen. Welche Unterlagen und rechtlichen Fragen im Vordergrund stehen, hängt jeweils vom konkreten Sachverhalt ab. Strafrechtliche Anfragen können durch eine Vorladung, ein Ermittlungsverfahren, eine Anklage oder einen Strafbefehl veranlasst sein. Dabei geht es zunächst um die Einordnung des Vorwurfs, den Verfahrensstand und die Rolle der betroffenen Person. Eine Verbindung zum ebenfalls genannten Verkehrsrecht besteht beispielsweise bei Vorwürfen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall oder einer Fahrt unter Alkoholeinfluss. Daneben umfasst das Verkehrsrecht zivilrechtliche Fragen zur Unfallregulierung, etwa zu Haftung und Schadensersatz. Diese unterschiedlichen Verfahrensarten können aus demselben Ereignis entstehen, folgen aber jeweils eigenen Regeln. Seit dem 1. Mai 2025 befindet sich der Kanzleisitz am Rebenring 35, 38106 Braunschweig. Die Anschrift ist ein örtlicher Bezugspunkt für Ratsuchende aus Braunschweig, darunter aus der Innenstadt, dem Östlichen und Westlichen Ringgebiet, Gliesmarode sowie Stöckheim. Zu den Gerichten am Standort gehören Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht Braunschweig; ihre Zuständigkeit richtet sich nach der jeweiligen Angelegenheit. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen; die Kanzlei ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Eine kurze Schilderung des Anliegens, vorhandene gerichtliche oder behördliche Schreiben und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Firus erklärt, Anfragen streng vertraulich zu behandeln, und verweist auf seine anwaltliche Schweigepflicht.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Braunschweig
- Amtsgericht Braunschweig
- Landgericht Braunschweig
- Arbeitsgericht Braunschweig
- Oberlandesgericht Braunschweig
Für die in Olaf Firus’ Profil genannten Rechtsgebiete sind am Standort insbesondere das Amtsgericht Braunschweig und das Landgericht Braunschweig von Bedeutung. Streitigkeiten aus Wohnraummietverhältnissen gehören grundsätzlich vor das Amtsgericht, wenn dessen örtlicher Zuständigkeitsbereich betroffen ist. Auch wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeiten werden regelmäßig am Amtsgericht geführt. Bei anderen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, etwa zu Grundstücken, Maklerverträgen oder Schadensersatz nach Verkehrsunfällen, hängt die sachliche Zuständigkeit unter anderem vom Streitwert und besonderen gesetzlichen Zuweisungen ab. Strafverfahren können je nach Tatvorwurf und Straferwartung beim Amtsgericht oder Landgericht beginnen. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat insbesondere Aufgaben als Rechtsmittelgericht. Das ebenfalls am Standort vorhandene Arbeitsgericht ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig, die nicht zu den hier aufgeführten Schwerpunkten zählen. Streitigkeiten über öffentlich-rechtliche Bauentscheidungen gehören grundsätzlich zur Verwaltungsgerichtsbarkeit, nicht zu diesen Zivil- und Strafgerichten. Die Kanzlei befindet sich seit dem 1. Mai 2025 am Rebenring 35 im Braunschweiger Stadtgebiet. Eine Zuordnung der Anschrift zu einem der genannten Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, dem Östlichen Ringgebiet, dem Westlichen Ringgebiet, Gliesmarode oder Stöckheim richtet sich die Anfahrt daher nach dem jeweiligen Ausgangspunkt. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lassen sich anhand der vollständigen Anschrift planen. Konkrete Verbindungen, Haltestellen und Parkmöglichkeiten sollten anhand aktueller Informationen geprüft werden. Vor einer persönlichen Anfahrt ist eine telefonische Kontaktaufnahme oder eine Anfrage per E-Mail zur Terminabstimmung sinnvoll.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage zum Miet- oder Wohnungseigentumsrecht hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Mietvertrag beziehungsweise die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung von Bedeutung. Je nach Anliegen kommen Betriebskostenabrechnungen, Schriftwechsel, Fotos von beanstandeten Zuständen oder Protokolle und Beschlüsse der Eigentümerversammlung hinzu. Eine kurze zeitliche Übersicht kann helfen, den Ablauf nachvollziehbar darzustellen. Wichtig ist außerdem, bereits erhaltene Kündigungen, gerichtliche Schreiben oder andere Dokumente mit Fristangaben zu benennen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, richtet sich nach dem Gegenstand der Anfrage und wird im weiteren Austausch geklärt.
- Wie unterscheiden sich Grundstücksrecht, Nachbarrecht und öffentliches Baurecht?
- Grundstücksrechtliche Fragen betreffen beispielsweise Eigentum, vertragliche Vereinbarungen und Rechte an einem Grundstück. Im Nachbarrecht geht es häufig um das Verhältnis benachbarter Eigentümer oder Nutzungsberechtigter, etwa bei Grenzfragen oder Beeinträchtigungen. Öffentliches Baurecht regelt dagegen insbesondere, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vorhaben gegenüber den zuständigen Behörden zulässig ist. Ein Bauprojekt kann mehrere dieser Bereiche gleichzeitig berühren. Für eine Mandatsanfrage ist deshalb hilfreich, sowohl das Vorhaben oder die Beeinträchtigung als auch vorhandene Verträge, Pläne und behördliche Schreiben zu beschreiben.
- Welche Informationen sind bei einer strafrechtlichen Mandatsanfrage wichtig?
- Bei einer strafrechtlichen Anfrage steht zunächst im Vordergrund, welcher Vorwurf mitgeteilt wurde und in welcher Rolle die anfragende Person am Verfahren beteiligt ist. Hilfreich sind Angaben dazu, ob bereits eine Vorladung, ein Strafbefehl, eine Anklage oder ein anderes Schreiben vorliegt. Absender, Aktenzeichen und genannte Termine ermöglichen eine Zuordnung des Verfahrensstands. Eine erste Schilderung ersetzt allerdings nicht die Prüfung der Ermittlungsakte. Ob und wann Akteneinsicht möglich ist und welche weiteren Schritte in Betracht kommen, hängt von der Verfahrenslage ab und ist Gegenstand einer individuellen rechtlichen Prüfung.
- Können nach einem Verkehrsunfall mehrere rechtliche Verfahren entstehen?
- Ein Verkehrsunfall kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche oder ordnungswidrigkeitenrechtliche Fragen auslösen. Bei der zivilrechtlichen Unfallregulierung geht es etwa um Haftung, Reparaturkosten und weitere mögliche Schadenspositionen. Daneben kann geprüft werden, ob ein Verkehrsverstoß oder eine Straftat vorliegt. Auch fahrerlaubnisrechtliche Fragen können hinzukommen. Diese Bereiche sind voneinander zu unterscheiden, obwohl sie auf demselben Geschehen beruhen. Für eine Anfrage helfen eine sachliche Unfallschilderung, vorhandene Fotos, Angaben zu Beteiligten sowie Schreiben von Polizei, Behörden und Versicherungen. Bereits mitgeteilte Fristen und Termine sollten dabei erkennbar sein.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Olaf Firus
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-firus.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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