Veröffentlichtes Profil

Karl Gaedt

Karl Gaedt: Fachanwalt für Versicherungsrecht und Erbrecht in Braunschweig

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Erbrecht · Kanzlei für Versicherungsrecht und Erbrecht

Schuhstraße 42-43, 38100 Braunschweig

Telefon: +49 531 70 22 23 40

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Braunschweig
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei für Versicherungsrecht und Erbrecht

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Karl Gaedt ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Versicherungsrecht und Erbrecht mit Büros in Braunschweig und Sickte im Landkreis Wolfenbüttel. Er berät und vertritt Mandanten aus Wolfsburg, der Region Braunschweig sowie bundesweit. Im Versicherungsrecht nimmt er ausschließlich Aufträge von Versicherten an, um Interessenkollisionen zu vermeiden und deren Rechte gegenüber Versicherungsgesellschaften zu vertreten. Genannte Themen sind unter anderem Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung, Wohngebäudeversicherung, Krankentagegeldversicherung, Versicherungsvertrag und Versicherungsschutz. Im Erbrecht unterstützt er bei der Suche nach individuellen Lösungen, etwa bei der Abfassung eines Testaments oder einer Vorsorgevollmacht. Weitere Themen sind Erbengemeinschaft, Erbfolge, Vermächtnis, Pflichtteil, Erbprozess und Testamentsvollstreckung. Daneben ist er im Straßenverkehrsrecht, bei Schadensregulierungen, im Immobilienrecht und im Personenschadensrecht tätig. Als Aufgabe beschreibt er, für rechtliche Probleme eine schnelle und passende Lösung zu finden. Der Erstkontakt ist kostenlos. Zur Kontaktaufnahme stehen Telefon und Kontaktformular zur Verfügung. Hausbesuche sind nach Absprache möglich, Termine auch nach Vereinbarung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rechtsanwalt-gaedt.de, rechtsanwalt-gaedt.de

Beratung in Braunschweig – Einordnung der Redaktion

Karl Gaedt ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Erbrecht. Seine Kanzlei für Versicherungsrecht und Erbrecht hat Büros in Braunschweig und Sickte im Landkreis Wolfenbüttel. Die Braunschweiger Anschrift lautet Schuhstraße 42–43, 38100 Braunschweig. Im Profil ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt aufgeführt. Die Kanzleibeschreibung erläutert insbesondere seine Tätigkeit im Versicherungsrecht und Erbrecht; daneben nennt sie Straßenverkehrsrecht, Schadensregulierungen, Immobilienrecht und Personenschadensrecht. Zum örtlichen Tätigkeitsbereich gehören die Region Braunschweig und Wolfsburg, darüber hinaus berät und vertritt er Mandantinnen und Mandanten bundesweit. Im Arbeitsrecht stehen allgemein Fragen aus dem Verhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Vergütung, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Für Ratsuchende geht es dabei häufig zunächst darum, den Sachverhalt zeitlich einzuordnen und die maßgeblichen Unterlagen zusammenzustellen. Je nach Anliegen können außergerichtliche Gespräche oder Verfahren vor dem Arbeitsgericht eine Rolle spielen. Welche Unterstützung im Einzelfall Gegenstand eines Mandats wird, lässt sich erst anhand der konkreten Anfrage klären. Im Versicherungsrecht nimmt Karl Gaedt ausschließlich Aufträge von Versicherten an. Die Kanzleibeschreibung begründet diese Ausrichtung mit der Vermeidung von Interessenkollisionen. Genannte Themen sind Berufsunfähigkeits-, Lebens-, Wohngebäude- und Krankentagegeldversicherungen sowie Versicherungsverträge und Versicherungsschutz. Hinter solchen Anliegen stehen häufig Fragen zum Leistungsumfang oder zur Ablehnung einer Versicherungsleistung. Im Erbrecht gehören unter anderem Testamente, Erbfolge, Erbengemeinschaften, Vermächtnisse und Pflichtteile zu den genannten Themen. Auch Erbprozesse, Testamentsvollstreckung und die Abfassung einer Vorsorgevollmacht werden aufgeführt. Die Schuhstraße liegt in der Braunschweiger Innenstadt. Damit befindet sich das Büro im zentralen Stadtgebiet, auch für Anfragen aus dem Östlichen und Westlichen Ringgebiet, Gliesmarode oder Stöckheim. Am Standort bestehen das Amtsgericht, das Landgericht, das Arbeitsgericht und das Oberlandesgericht Braunschweig. Welches Gericht für ein Anliegen zuständig ist, hängt jedoch unter anderem von Verfahrensart, Streitwert und örtlichen Anknüpfungspunkten ab. Die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollte anhand der Kanzleianschrift geplant werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen. Als Kontaktwege sind Telefon und Kontaktformular genannt. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, Hinweise auf bereits vorliegende Schreiben und gegebenenfalls laufende Fristen erleichtern die erste Einordnung. Anschließend lassen sich Termin, benötigte Unterlagen und der mögliche Umfang einer Beauftragung abstimmen. Termine erfolgen nach Vereinbarung; Hausbesuche sind nach Absprache möglich. Die erste Anfrage ist von der anschließenden Vereinbarung eines Mandats zu unterscheiden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Braunschweig

  • Amtsgericht Braunschweig
  • Landgericht Braunschweig
  • Arbeitsgericht Braunschweig
  • Oberlandesgericht Braunschweig

Die Braunschweiger Kanzleianschrift von Karl Gaedt befindet sich mit der Schuhstraße 42–43 in der Innenstadt. Das Büro ist damit im zentralen Stadtgebiet verortet; weitere genannte Stadtteile sind das Östliche Ringgebiet, das Westliche Ringgebiet, Gliesmarode und Stöckheim. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht. Welche Verbindung beziehungsweise Zufahrt geeignet ist, richtet sich nach dem Ausgangspunkt und der aktuellen Verkehrssituation. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Neben Braunschweig ist ein Büro in Sickte im Landkreis Wolfenbüttel belegt, sodass bei einer Terminabstimmung auch der Besprechungsort geklärt werden kann. Für den im Profil genannten Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den aufgeführten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Braunschweig relevant. Dort werden bei entsprechender Zuständigkeit beispielsweise Streitigkeiten über Kündigungen, Arbeitsentgelt oder Zeugnisse geführt. Versicherungsrechtliche und streitige erbrechtliche Auseinandersetzungen gehören grundsätzlich zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Hier kommen das Amtsgericht Braunschweig oder das Landgericht Braunschweig in Betracht; die sachliche Zuordnung hängt insbesondere von Streitwert und gesetzlichen Sonderregelungen ab. Das Amtsgericht übernimmt als Nachlassgericht bei örtlicher Zuständigkeit unter anderem Aufgaben rund um Testamentseröffnungen und Erbscheinsverfahren. Davon zu unterscheiden sind streitige Verfahren, etwa über Pflichtteilsansprüche. Das Oberlandesgericht Braunschweig ist insbesondere für bestimmte Rechtsmittel gegen Entscheidungen nachgeordneter ordentlicher Gerichte zuständig. Für arbeitsgerichtliche Rechtsmittel ist dagegen nicht das Oberlandesgericht zuständig. Der Kanzleisitz allein bestimmt bei keinem dieser Verfahren die gerichtliche Zuständigkeit.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt nach Name, Telefon, E-Mail-Adresse, Thema und Nachricht sowie einem gewünschten Rückrufzeitraum. Die Angaben dienen dazu, Ihr Anliegen und Ihre Wünsche vorab bestmöglich einzuschätzen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Der Erstkontakt ist kostenlos. Ihre Anfrage löst noch keine Kosten aus.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Der Erstkontakt ist kostenlos. Ihre Anfrage löst noch keine Kosten aus.

Für den Erstkontakt: Das Kontaktformular fragt nach Name, Telefon, E-Mail-Adresse, Thema und Nachricht sowie einem gewünschten Rückrufzeitraum. Die Angaben dienen dazu, Ihr Anliegen und Ihre Wünsche vorab bestmöglich einzuschätzen.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder eines anderen arbeitsrechtlichen Problems hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und die unmittelbar betroffenen Schreiben hilfreich. Bei einer Kündigung gehören dazu das Kündigungsschreiben und Angaben dazu, wann und wie es zugegangen ist. Je nach Thema können auch Abmahnungen, Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder ein Zeugnis relevant sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten; deshalb sollten erkennbare Termine bereits in der Anfrage erwähnt werden. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Gegenstand der späteren Prüfung ab.
Was sollte ich bei einer Anfrage zu einer abgelehnten Versicherungsleistung schildern?
Wichtig sind zunächst die Versicherungsart, das betroffene Ereignis und die Begründung, mit der der Versicherer seine Leistung ablehnt oder einschränkt. Häufig sind Versicherungsschein, Versicherungsbedingungen, Schadenmeldung und der bisherige Schriftwechsel für die Einordnung relevant. Bei Berufsunfähigkeits- oder Krankentagegeldversicherungen können außerdem medizinische Unterlagen eine Rolle spielen. Sensible Dokumente sollten nicht ungefragt vollständig übermittelt werden; zunächst lässt sich der geeignete Übermittlungsweg abstimmen. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt vom konkreten Vertrag und Sachverhalt ab. Allein aus einer Ablehnung lässt sich die rechtliche Bewertung noch nicht ableiten.
Worin unterscheiden sich Erbengemeinschaft, Pflichtteil und Vermächtnis?
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Der Nachlass steht ihnen grundsätzlich gemeinschaftlich zu, was Fragen zur Verwaltung und späteren Auseinandersetzung aufwerfen kann. Der Pflichtteil ist dagegen regelmäßig ein Geldanspruch bestimmter naher Angehöriger, die von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Ein Vermächtnis verschafft typischerweise einen Anspruch auf eine testamentarisch bestimmte Zuwendung, ohne die bedachte Person allein dadurch zur Erbin zu machen. Für eine Anfrage ist deshalb hilfreich, vorhandene Testamente und die familiären Verhältnisse zu benennen. Welche Stellung eine Person hat, muss anhand der jeweiligen Umstände geklärt werden.
Was ist vor einer Anfrage zur Gestaltung eines Testaments oder einer Vorsorgevollmacht sinnvoll?
Hilfreich ist eine Übersicht darüber, welche persönlichen Ziele verfolgt werden und welche familiären oder wirtschaftlichen Umstände berücksichtigt werden sollen. Ein Testament regelt grundsätzlich die Vermögensnachfolge nach dem Tod. Eine Vorsorgevollmacht betrifft dagegen die Vertretung durch eine andere Person, insbesondere für Situationen, in denen eigene Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden können. Bereits bestehende Testamente, Vollmachten oder sonstige Vereinbarungen können für die Abstimmung wichtig sein. Beide Instrumente haben unterschiedliche Voraussetzungen und Wirkungen. Eine Anfrage kann zunächst das gewünschte Regelungsthema beschreiben, ohne bereits eine fertige Formulierung vorzugeben.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Karl Gaedt

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,8 von 5 · 41 Bewertungen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-gaedt.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %

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