Veröffentlichtes Profil

Franco Zauner

Rechtsanwalt Zauner in Braunschweig: Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Rechtsanwalt Zauner

Pawelstraße 5, 38118 Braunschweig

Telefon: +49 531 45234

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwalt Zauner
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Zauner ist in Braunschweig tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Strafrecht und Arbeitsrecht. Hinzu kommen Verkehrsrecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht. Er vertritt Mandanten bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren. Im Arbeitsrecht richtet sich sein Informationsangebot insbesondere an Arbeitnehmer. Auf seiner Webseite behandelt er unter anderem Aufhebungsverträge, Anklagen, Strafbefehle und Möglichkeiten zur Einstellung von Strafverfahren. Er weist zudem auf Überschneidungen zwischen den Rechtsgebieten hin, etwa beim Entzug der Fahrerlaubnis, wenn Arbeitnehmer beruflich auf ein Auto angewiesen sind. Als Grundlage der Zusammenarbeit nennt er gegenseitiges Vertrauen und die Mitarbeit der Mandanten während der gesamten Bearbeitung. Ein regelmäßiger Austausch soll Missverständnisse vermeiden und eine Reaktion auf den Vortrag der Gegenseite ermöglichen. Für die Korrespondenz nutzt er vorzugsweise E-Mail. Die Kanzlei befindet sich in der Pawelstraße 5 nahe der Innenstadt und dem Amtsgericht Braunschweig.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: ra-zauner.de, ra-zauner.de

Beratung in Braunschweig – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Franco Zauner ist mit seiner Kanzlei Rechtsanwalt Zauner in der Pawelstraße 5 in 38118 Braunschweig tätig. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt; die Kanzleibeschreibung führt daneben Strafrecht sowie Verkehrsrecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht auf. Er vertritt Mandantinnen und Mandanten bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Sein arbeitsrechtliches Informationsangebot richtet sich insbesondere an Arbeitnehmer. Für Ratsuchende stehen damit Fragen rund um das Beschäftigungsverhältnis im Vordergrund, etwa zu arbeitsvertraglichen Regelungen, zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder zu offenen Vergütungsansprüchen. Ein ausdrücklich genanntes Thema sind Aufhebungsverträge. Dabei geht es allgemein um eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses und um die damit verbundenen Regelungen und Folgen. Weitere typische arbeitsrechtliche Anliegen betreffen Kündigungen, Abmahnungen oder Arbeitszeugnisse. Welche Unterlagen für eine Prüfung benötigt werden, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Häufig bilden der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und der bisherige Schriftverkehr die Grundlage dafür, die Ausgangslage und das Ziel einer Anfrage einzuordnen. Bei manchen arbeitsrechtlichen Fragen sind zudem kurze gesetzliche Fristen zu beachten. Im Strafrecht behandelt Zauner auf seiner Webseite unter anderem Anklagen, Strafbefehle und Möglichkeiten zur Einstellung von Strafverfahren. Ratsuchende können hier etwa mit Fragen zum Verfahrensstand, zu gerichtlichen Schreiben oder zur Rolle der Verteidigung kommen. Die weiteren Tätigkeitsgebiete eröffnen Bezüge zu alltäglichen Konflikten über Verträge, Verkehrsvorgänge oder behördliche Entscheidungen. Zauner weist ausdrücklich auf Überschneidungen hin: Der Entzug der Fahrerlaubnis kann beispielsweise zugleich berufliche Bedeutung haben, wenn ein Arbeitnehmer für seine Tätigkeit auf ein Auto angewiesen ist. Eine solche Konstellation kann mehrere rechtliche Fragen aufwerfen. Die Kanzlei liegt nahe der Braunschweiger Innenstadt und dem Amtsgericht Braunschweig. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten ist typischerweise das Arbeitsgericht Braunschweig der örtliche Bezugspunkt, sofern die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht Braunschweig haben je nach Verfahrensart andere Aufgaben. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit einer kurzen Schilderung des Anliegens und einem Hinweis auf bereits vorliegende Schreiben oder Termine beginnen; die weitere Abstimmung erfolgt mit der Kanzlei. Zauner nennt gegenseitiges Vertrauen, die Mitarbeit der Mandanten und regelmäßigen Austausch als Grundlagen der Zusammenarbeit. Für die Korrespondenz nutzt er vorzugsweise E-Mail. Die Anfahrt zur Pawelstraße lässt sich je nach Ausgangspunkt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen sind vorab zu prüfen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Braunschweig

  • Amtsgericht Braunschweig
  • Landgericht Braunschweig
  • Arbeitsgericht Braunschweig
  • Oberlandesgericht Braunschweig

Die Kanzlei von Franco Zauner befindet sich in der Pawelstraße 5 in Braunschweig, nahe der Innenstadt und dem Amtsgericht Braunschweig. Damit ist der Standort im innerstädtischen Umfeld verortet; eine genaue Zuordnung zu einem Stadtteil ist den Angaben nicht zu entnehmen. Für Ratsuchende aus dem Westlichen Ringgebiet, dem Östlichen Ringgebiet, Gliesmarode oder Stöckheim hängt die passende Anfahrt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Öffentliche Verkehrsmittel und Pkw kommen grundsätzlich für die Anreise in Betracht. Konkrete Verbindungen, die aktuelle Verkehrslage und Parkmöglichkeiten sollten vor einem Besuch geprüft werden; bestimmte Haltestellen oder Stellplätze sind hier nicht belegt. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Braunschweig relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse geführt. Das Amtsgericht und das Landgericht Braunschweig befassen sich abhängig von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln mit zivilrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren. Dazu können Vertragsstreitigkeiten, Schadenersatzforderungen nach Verkehrsunfällen oder Strafsachen gehören. Das Oberlandesgericht Braunschweig nimmt insbesondere Aufgaben als Rechtsmittelgericht wahr, ist aber keine Rechtsmittelinstanz der Arbeitsgerichtsbarkeit. Bei verkehrsrechtlichen Anliegen kommt es darauf an, ob eine zivilrechtliche, strafrechtliche oder verwaltungsrechtliche Frage vorliegt. Streitigkeiten über behördliche Fahrerlaubnisentscheidungen gehören typischerweise vor die Verwaltungsgerichte; keines der vier genannten Gerichte ist ein Verwaltungsgericht. Die Nähe eines Gerichts zur Kanzlei begründet für sich allein keine Zuständigkeit.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Das rechtliche Anliegen kann direkt über das Kontaktformular geschildert werden. Im Rahmen der Anfrage sollen persönliche Daten und Angaben zur Erreichbarkeit mitgeteilt werden.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Das rechtliche Anliegen kann direkt über das Kontaktformular geschildert werden. Im Rahmen der Anfrage sollen persönliche Daten und Angaben zur Erreichbarkeit mitgeteilt werden.

Bevorzugter Kontaktweg: email

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Die Vor- und Nachteile des Aufhebungsvertrages
  • Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Die Anklage gegen den Beschuldigten im Strafverfahren
  • Einstellung Strafverfahren nach § 153 und 153a stpo
  • Strafrecht - Der Strafbefehl
  • Die Möglichkeiten zur Einstellung des Strafverfahrens, § 170 StPO

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Aufhebungsvertrag hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das Kündigungsschreiben beziehungsweise der angebotene Aufhebungsvertrag hilfreich. Hinzukommen können Abmahnungen, Gehaltsabrechnungen und Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber. Wichtig sind außerdem Angaben dazu, wann ein Schreiben eingegangen ist und ob bereits Termine oder Fristen genannt wurden. Kündigung und Aufhebungsvertrag unterscheiden sich rechtlich: Die Kündigung ist eine einseitige Erklärung, während ein Aufhebungsvertrag eine Vereinbarung voraussetzt. Welche Folgen sich daraus ergeben, lässt sich nur anhand der konkreten Unterlagen und Umstände beurteilen.
Was unterscheidet einen Strafbefehl von einer Anklage?
Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, die im dafür vorgesehenen Verfahren zunächst ohne Hauptverhandlung ergehen kann. Ohne rechtzeitigen Einspruch kann er rechtskräftig werden. Mit einer Anklage legt die Staatsanwaltschaft dagegen einen Tatvorwurf dem Gericht zur Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vor. Beide Dokumente bedeuten daher unterschiedliche Verfahrensstände. Für eine anwaltliche Anfrage sind das vollständige Schreiben, Angaben zur Zustellung und bereits vorhandene Korrespondenz relevant. Ob eine Einstellung oder ein anderer Verfahrensausgang in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab.
Warum kann der Verlust der Fahrerlaubnis auch arbeitsrechtliche Fragen auslösen?
Wer beruflich fahren muss, kann durch den Entzug der Fahrerlaubnis zugleich in seiner Tätigkeit betroffen sein. Neben dem verkehrsrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Verfahren können deshalb Fragen zur geschuldeten Arbeitsleistung, zu möglichen anderen Aufgaben und zu Folgen für das Arbeitsverhältnis entstehen. Ein Fahrverbot und eine Entziehung der Fahrerlaubnis sind dabei rechtlich nicht dasselbe. Für die Einordnung sind unter anderem die behördliche oder gerichtliche Entscheidung, die konkrete berufliche Tätigkeit und der Arbeitsvertrag wichtig. Die Auswirkungen lassen sich nicht allein aus dem Verlust der Fahrmöglichkeit ableiten.
Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt sofort vor Gericht geklärt werden?
Nicht jeder Konflikt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Gegenstand kommen zunächst eine Klärung des Sachverhalts, ein schriftlicher Austausch oder Verhandlungen über eine Vereinbarung in Betracht. Allerdings können gesetzliche oder vertragliche Fristen laufen, die durch Gespräche nicht automatisch gewahrt werden. Vor dem Arbeitsgericht beginnt das erstinstanzliche Urteilsverfahren regelmäßig mit einer Güteverhandlung, die eine einvernehmliche Lösung ermöglichen soll. Ob ein außergerichtliches Vorgehen ausreicht oder gerichtliche Schritte erforderlich sind, hängt vom Anliegen, den Fristen und der Haltung der Beteiligten ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Franco Zauner

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

Pawelstraße 5, 38118 Braunschweig

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-zauner.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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