- Qualifikation
- Zulassung seit 2003 · Rechtsanwaltskammer Braunschweig
- Sprachen
- Englisch, Französisch, Polnisch, Türkisch
- Mandanten
- Privatpersonen · Unternehmen
- Beratung
- vor Ort · telefonisch
- Kanzlei
- Rechtsanwalt Martin Voß, LL.M.
- Profilstand
- 43% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Braunschweig vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Martin Voß ist seit 2003 Rechtsanwalt und seit 2007 Fachanwalt für Strafrecht. Von seinem Kanzleisitz am Bankplatz 8 in Braunschweig aus ist er bundesweit als Rechtsanwalt, Strafverteidiger und Opferanwalt tätig. Zu den genannten Tätigkeitsfeldern gehören allgemeines Strafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Jugendstrafrecht, Kapitalstrafsachen sowie Korruptions-, Sexual-, Steuer-, Urheber-, Verkehrs- und Wirtschaftsstrafrecht. Daneben nennt die Webseite Berufung, Revision, Pflichtverteidigung, Nebenklage und Bußgeldsachen sowie Internetrecht, Abmahnungen, Filesharing, Wettbewerbsrecht und allgemeines Zivilrecht. Voß verfügt über Erfahrung aus über 5000 Strafverfahren und ist seit 2018 zertifizierter Verteidiger für Wirtschaftsstrafrecht (DSV). Seine Mandanten vertritt er im gesamten Bundesgebiet; Besprechungstermine finden auch in Justizvollzugsanstalten statt. Über Neuigkeiten zum Verfahrensstand informiert er laufend und unaufgefordert. Kontakt ist telefonisch, per E-Mail, SMS oder WhatsApp möglich. Besprechungen in der Kanzlei sind auch auf Englisch, Französisch, Polnisch oder Türkisch möglich. Persönliche Termine werden nach Absprache vereinbart, auch außerhalb der Öffnungszeiten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: martinvoss.com, martinvoss.com
Beratung in Braunschweig – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Martin Voß hat seinen Kanzleisitz am Bankplatz 8 in 38100 Braunschweig. Er ist seit 2003 als Rechtsanwalt tätig und führt seit 2007 den Titel Fachanwalt für Strafrecht. Im Profil auf Anwalt-Seiten.de ist Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt angegeben. Die belegte Kanzleibeschreibung stellt hingegen vor allem die strafrechtliche Tätigkeit als Verteidiger und Opferanwalt heraus. Für Ratsuchende ist diese Unterscheidung wichtig: Bei einer arbeitsrechtlichen Anfrage lässt sich zunächst klären, ob das konkrete Anliegen übernommen werden kann. Typische Themen im Arbeitsrecht sind Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitsentgelt, Arbeitszeugnisse und die Gestaltung oder Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Die genannten strafrechtlichen Tätigkeitsfelder reichen vom allgemeinen Strafrecht über Betäubungsmittel- und Jugendstrafrecht bis zu Kapitalstrafsachen. Hinzu kommen unter anderem Wirtschafts-, Insolvenz-, Korruptions-, Steuer-, Sexual- und Verkehrsstrafrecht. Dahinter stehen unterschiedliche Verfahrenssituationen: eine Vorladung, eine Durchsuchung, ein Strafbefehl, eine Anklage oder eine bereits ergangene gerichtliche Entscheidung. Auch Berufung, Revision und Pflichtverteidigung werden ausdrücklich genannt. Für Verletzte einer Straftat kann daneben die Nebenklage eine Rolle spielen. Welche Verfahrensform einschlägig ist, hängt vom Tatvorwurf, dem Verfahrensstand und der jeweiligen Beteiligtenrolle ab. Weitere aufgeführte Tätigkeitsfelder sind Bußgeldsachen, Internetrecht, Abmahnungen, Filesharing, Wettbewerbsrecht und allgemeines Zivilrecht. Der Begriff Abmahnung kann dabei sehr unterschiedliche Sachverhalte bezeichnen: Im Arbeitsrecht betrifft er beanstandetes Verhalten im Arbeitsverhältnis, im Urheber- oder Wettbewerbsrecht häufig die Aufforderung, eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Eine Anfrage sollte deshalb erkennen lassen, aus welchem Zusammenhang das Schreiben stammt. Martin Voß vertritt Mandanten bundesweit; Besprechungen finden nach den vorliegenden Angaben auch in Justizvollzugsanstalten statt. Der Bankplatz liegt in der Braunschweiger Innenstadt. Damit ist die Kanzlei auch für Ratsuchende aus dem Östlichen Ringgebiet, dem Westlichen Ringgebiet, Gliesmarode oder Stöckheim ein innerstädtisches Ziel. Am Standort befinden sich Amtsgericht, Landgericht, Arbeitsgericht und Oberlandesgericht Braunschweig. Für Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen ist regelmäßig die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich; Straf- und Zivilsachen gehören je nach Gegenstand und Verfahrensstufe vor andere Gerichte. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Kanzleiadresse planen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort angezeigten Kontaktdaten nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, vorhandene Schreiben und erkennbare Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Als Kontaktwege sind Telefon, E-Mail, SMS und WhatsApp genannt. Persönliche Besprechungen werden nach Absprache vereinbart, auch außerhalb der Öffnungszeiten. Nach der Kanzleibeschreibung sind Gespräche zudem auf Englisch, Französisch, Polnisch oder Türkisch möglich. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen erforderlich sind, wird im anschließenden Austausch geklärt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Braunschweig
- Amtsgericht Braunschweig
- Landgericht Braunschweig
- Arbeitsgericht Braunschweig
- Oberlandesgericht Braunschweig
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Martin Voß liegt am Bankplatz 8 in der Braunschweiger Innenstadt. Die Adresse bietet einen konkreten Anlaufpunkt innerhalb des Stadtgebiets, auch für Ratsuchende aus dem Östlichen und Westlichen Ringgebiet sowie aus Gliesmarode und Stöckheim. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw infrage. Welche Verbindung oder Zufahrt zweckmäßig ist, hängt vom Ausgangsort und der aktuellen Verkehrssituation ab. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt. Persönliche Termine werden nach Absprache vereinbart. Für den im Profil angegebenen Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist unter den genannten Gerichten insbesondere das Arbeitsgericht Braunschweig relevant. Arbeitsgerichte verhandeln typischerweise Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Ob gerade das Arbeitsgericht Braunschweig örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Berufungen in arbeitsgerichtlichen Verfahren führen grundsätzlich zu einem Landesarbeitsgericht, nicht zum Landgericht oder Oberlandesgericht. Für die ausführlich beschriebene strafrechtliche Tätigkeit kommen insbesondere das Amtsgericht und das Landgericht Braunschweig in Betracht. Die erstinstanzliche Zuständigkeit hängt unter anderem vom Tatvorwurf und der zu erwartenden Rechtsfolge ab. Das Landgericht entscheidet außerdem über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Das Oberlandesgericht Braunschweig befasst sich unter anderem mit bestimmten Revisionen und Beschwerden. Bei allgemeinen zivilrechtlichen Streitigkeiten sowie Anliegen aus dem Internet-, Urheber- oder Wettbewerbsrecht kann eine Zuständigkeit des Amts- oder Landgerichts bestehen; besondere Zuständigkeitsregeln bleiben dabei zu berücksichtigen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail können Sie Ihr Anliegen schildern; bitte teilen Sie dabei auch Ihre Handynummer mit.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Persönliche Termine sind nur nach Absprache möglich, auch zu abweichenden Zeiten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Persönliche Termine sind nur nach Absprache möglich, auch zu abweichenden Zeiten.
Für den Erstkontakt: Bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail können Sie Ihr Anliegen schildern; bitte teilen Sie dabei auch Ihre Handynummer mit.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Service-Seiten
- STADTGLANZ
Auszeichnungen
- F.A.Z. Top Anwalt 2027 im Rechtsgebiet Strafrecht, F.A.Z.
Mitgliedschaften
- ArGe Strafrecht im Anwaltsverein Braunschweig (seit 2009)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder arbeitsrechtlicher Abmahnung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind vor allem die Art des Schreibens, das Datum seines Zugangs und das bestehende Arbeitsverhältnis relevant. Häufig geben Arbeitsvertrag, Kündigung oder Abmahnung, ergänzende Vereinbarungen und der bisherige Schriftwechsel Aufschluss über den Sachverhalt. Bei Vergütungsfragen können auch Abrechnungen wichtig sein. Arbeitsrechtliche Angelegenheiten können kurzen gesetzlichen oder vertraglichen Fristen unterliegen. Eine Kontaktanfrage allein wahrt solche Fristen nicht. Vor der Übermittlung umfangreicher oder sensibler Unterlagen lässt sich klären, ob das Anliegen übernommen werden kann und welcher Übermittlungsweg vorgesehen ist.
- Kann ich schon während eines Ermittlungsverfahrens eine Strafverteidigung anfragen?
- Eine Anfrage ist nicht erst nach Erhebung einer Anklage möglich. Strafverteidigung kann bereits im Ermittlungsverfahren einsetzen, etwa wenn eine Vorladung, eine Durchsuchung oder ein anderer Kontakt mit Ermittlungsbehörden Anlass dazu gibt. Für die erste Zuordnung sind die beteiligte Behörde, ein vorhandenes Aktenzeichen, der mitgeteilte Tatvorwurf und anstehende Termine hilfreich. Die Bedeutung einzelner Verfahrensschritte lässt sich häufig erst anhand der Unterlagen und gegebenenfalls der Ermittlungsakte beurteilen. Ob und in welchem Umfang ein Mandat zustande kommt, bedarf einer gesonderten Abstimmung.
- Was bedeutet Pflichtverteidigung, und ist sie automatisch kostenfrei?
- Pflichtverteidigung betrifft gesetzlich geregelte Fälle notwendiger Verteidigung. Maßgeblich können beispielsweise die Schwere des Vorwurfs, die Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage oder bestimmte Verfahrenssituationen wie Untersuchungshaft sein. Ein geringes Einkommen allein begründet keinen Anspruch auf Pflichtverteidigung. Die Bestellung erfolgt durch das zuständige Gericht und bedeutet nicht automatisch, dass für die beschuldigte Person dauerhaft keine Kosten entstehen. Bei einer Anfrage sind deshalb Angaben zum Verfahrensstand, zu gerichtlichen Schreiben und zu einer möglicherweise bereits erfolgten Bestellung wichtig. Die Voraussetzungen werden für das jeweilige Verfahren geprüft.
- Welche Rolle kann ein Opferanwalt in einem Strafverfahren übernehmen?
- Verletzte einer Straftat können eigene Informations- und Beteiligungsrechte haben. Anwaltliche Unterstützung kann dazu dienen, diese Rechte einzuordnen, den Verfahrensablauf verständlich zu machen und die Interessen der betroffenen Person im zulässigen Rahmen wahrzunehmen. Bei bestimmten Straftaten und unter weiteren gesetzlichen Voraussetzungen kommt eine Nebenklage in Betracht. Sie ermöglicht eine eigenständige Beteiligung am Strafverfahren, ist aber nicht bei jeder Straftat vorgesehen. Für eine erste Anfrage sind die eigene Rolle im Geschehen, der Stand des Verfahrens und vorhandene Mitteilungen von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht relevant.
- Welche Informationen werden bei einer Abmahnung wegen Filesharings oder eines Internetbeitrags benötigt?
- Zur Einordnung gehören insbesondere das vollständige Abmahnschreiben, die darin genannten Fristen, der behauptete Rechtsverstoß und beigefügte Erklärungen oder Forderungen. Bei Internetbeiträgen können außerdem der betroffene Inhalt und sein Veröffentlichungskontext bedeutsam sein. Eine urheberrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Abmahnung unterscheidet sich grundlegend von einer Abmahnung im Arbeitsverhältnis. Sie kann Unterlassungs-, Auskunfts- oder Zahlungsansprüche betreffen. Ob diese Ansprüche bestehen und welche Bedeutung eine vorformulierte Erklärung hat, hängt vom Einzelfall ab. Eine erste Anfrage dient zunächst dazu, den Gegenstand und die zeitliche Dringlichkeit zu erfassen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Martin Voß
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5,0 von 5 · 218 Bewertungen
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Bankplatz 8, 38100 Braunschweig
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: martinvoss.com
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