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- OSE STURM VOLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die OSE STURM VOLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist in Ludwigshafen am Rhein ansässig und konzentriert sich auf zivilrechtliche Fragen. Zu den Schwerpunkten gehören Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Vergaberecht, Familienrecht, Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Darüber hinaus befasst sich die Kanzlei mit Haftpflichtfragen. Innerhalb dieser Schwerpunkte berät sie ihre Mandanten außergerichtlich bei Gestaltungsfragen und Konflikten. Wenn ein Streit gerichtlich auszutragen ist, übernimmt sie die Prozessvertretung. Einen näher abgegrenzten Mandantenkreis nennt die Kanzlei auf den vorliegenden Seiten nicht. Als Grundlagen ihrer spezialisierten Tätigkeit beschreibt sie stetige Fortbildung sowie die nachhaltige Beobachtung der Rechtsentwicklung und der Rechtsprechung. Sind zivilrechtliche Gestaltungsfragen mit steuerlichen Folgen verbunden, wirkt die Kanzlei darauf hin, das Wissen ihrer Kooperationspartner im Steuerrecht einzubeziehen. In wirtschaftlichen Fragen arbeitet sie eng mit der Steuerberatungsgesellschaft HR Steuerberatung Ringwald Uhrig PartG mbB aus Mannheim zusammen. Offene Türen und offene Ohren bezeichnet sie als Teil ihrer Kultur.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: osv-anwaelte.de, osv-anwaelte.de
Beratung in Ludwigshafen am Rhein – Einordnung der Redaktion
OSE STURM VOLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist an der Max-Pechstein-Straße 4 in 67061 Ludwigshafen am Rhein ansässig. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet auf. Beide Bereiche betreffen häufig Veränderungen im persönlichen oder beruflichen Alltag. Die Kanzlei befasst sich mit zivilrechtlichen Gestaltungsfragen und Konflikten, berät außergerichtlich und übernimmt bei gerichtlichen Auseinandersetzungen die Prozessvertretung. Ihre Tätigkeit ist nach der vorliegenden Beschreibung nicht auf einen näher abgegrenzten Mandantenkreis beschränkt. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um die Begründung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Zu den möglichen Anliegen gehören die Prüfung von Arbeitsverträgen, Fragen zu Vergütung und Arbeitszeit sowie Auseinandersetzungen über Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Ratsuchende können hinter diesem Schwerpunkt die rechtliche Einordnung ihrer Beschäftigungssituation und die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten erwarten. Ob eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen. Im Familienrecht stehen häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt und die rechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern im Mittelpunkt. Auch Vereinbarungen zur Gestaltung familiärer und vermögensrechtlicher Verhältnisse gehören allgemein zu diesem Rechtsgebiet. Solche Angelegenheiten können mehrere miteinander verbundene Fragen aufwerfen, etwa zur wirtschaftlichen Situation nach einer Trennung und zur Betreuung gemeinsamer Kinder. OSE STURM VOLZ nennt darüber hinaus weitere zivilrechtliche Schwerpunkte. Bei Gestaltungsfragen mit steuerlichen Folgen wirkt die Kanzlei nach eigener Beschreibung auf die Einbeziehung steuerrechtlicher Kooperationspartner hin; in wirtschaftlichen Fragen arbeitet sie mit HR Steuerberatung Ringwald Uhrig PartG mbB aus Mannheim zusammen. Der örtliche Bezug liegt in Ludwigshafen am Rhein. Mitte, Friesenheim und Oggersheim gehören zum genannten städtischen Umfeld; eine Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem dieser Stadtteile ist nicht belegt. Für familienrechtliche Verfahren kommt bei entsprechender Zuständigkeit das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein als Familiengericht in Betracht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden dagegen regelmäßig vor den Arbeitsgerichten geführt. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist die konkrete Adresse maßgeblich. Bei einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de bietet sich zunächst eine kurze Beschreibung des Anliegens mit Hinweisen auf bereits vorliegende Schreiben und mögliche Fristen an. Anschließend können die Übernahme der Angelegenheit, benötigte Unterlagen und das weitere Vorgehen mit der Kanzlei geklärt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ludwigshafen am Rhein
Die Kanzlei OSE STURM VOLZ befindet sich in der Max-Pechstein-Straße 4 in Ludwigshafen am Rhein. Als Stadtteile im örtlichen Umfeld sind Mitte, Friesenheim und Oggersheim genannt. Aus diesen Angaben lässt sich weder eine konkrete Stadtteilzuordnung der Anschrift noch eine Innenstadtlage ableiten. Für die Planung eines persönlichen Termins ist deshalb die vollständige Adresse mit der Postleitzahl 67061 der verlässliche Ausgangspunkt. Die Anfahrt kann abhängig vom Ausgangsort mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw geplant werden. Konkrete Verbindungen, Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt und sollten bei Bedarf vorab geklärt werden. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein relevant. Dort werden in der Funktion als Familiengericht beispielsweise Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftssachen behandelt. Zu Letzteren zählen insbesondere Verfahren zum Sorgerecht und zum Umgang. Ob dieses Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung zur Arbeitsgerichtsbarkeit wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis gehören regelmäßig vor ein Arbeitsgericht, nicht vor das Amtsgericht. Typische Verfahren betreffen Kündigungen, ausstehende Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Standortangaben nicht genannt. Die gerichtliche Zuständigkeit muss daher anhand der jeweiligen Angelegenheit gesondert eingeordnet werden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Hinzukommen können relevante Korrespondenz, Gehaltsabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Wichtig ist insbesondere, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen gelten, weshalb eine zeitnahe Klärung sinnvoll ist. Welche Unterlagen im konkreten Fall benötigt werden, ergibt sich aus dem Anliegen. Originale sollten aufbewahrt und sensible Dokumente erst über einen abgestimmten Übermittlungsweg weitergegeben werden.
- Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht geklärt werden?
- Arbeitsrechtliche Konflikte können auch außergerichtlich bearbeitet werden, etwa durch die Klärung unterschiedlicher Vertragsauslegungen oder Verhandlungen über offene Ansprüche. Ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist, hängt unter anderem vom Streitgegenstand und der Gesprächsbereitschaft der Beteiligten ab. Kommt es zu einem arbeitsgerichtlichen Verfahren, ist dort regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen, die auf eine Verständigung abzielt. Außergerichtliche Gespräche ersetzen allerdings nicht automatisch die Beachtung gesetzlicher Fristen. Die Frage, welche Vorgehensweise zur jeweiligen Situation passt, erfordert deshalb eine individuelle Prüfung.
- Welche Informationen sind für eine erste familienrechtliche Anfrage zu Trennung und Unterhalt wichtig?
- Hilfreich ist zunächst eine sachliche Übersicht zur familiären Situation: Besteht eine Ehe, leben die Beteiligten bereits getrennt und sind gemeinsame Kinder betroffen? Je nach Fragestellung können Angaben zu Einkommen, laufenden Verpflichtungen sowie vorhandenen Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen erforderlich sein. Bei Unterhaltsfragen sind die wirtschaftlichen Verhältnisse häufig von besonderer Bedeutung. Für eine erste Kontaktaufnahme genügt meist eine knappe Beschreibung; umfangreiche persönliche Unterlagen können nach Abstimmung folgen. Welche Informationen tatsächlich benötigt werden, hängt davon ab, ob etwa Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt oder mehrere Themen zugleich zu klären sind.
- Welches Gericht behandelt Scheidung, Sorgerecht und arbeitsrechtliche Streitigkeiten in Ludwigshafen?
- Scheidungs- und Kindschaftssachen werden von den Familiengerichten als Abteilungen der Amtsgerichte behandelt. Für Angelegenheiten mit entsprechendem örtlichem Bezug kann daher das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein zuständig sein. Bei Sorgerecht und Umgang spielen für die örtliche Zuständigkeit häufig die Lebensverhältnisse beziehungsweise der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes eine Rolle. Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis gehören dagegen regelmäßig zur Arbeitsgerichtsbarkeit. Der Kanzleistandort legt das zuständige Gericht nicht automatisch fest. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regeln und die tatsächlichen Umstände der jeweiligen Angelegenheit.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu OSE STURM VOLZ
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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4,8 von 5 · 20 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Max-Pechstein-Straße 4, 67061 Ludwigshafen am Rhein
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: osv-anwaelte.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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