Veröffentlichtes Profil

Walter Kühnemund

Walter Kühnemund – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht · Kanzlei Kühnemund

Lutherstrasse 1, 67059 Ludwigshafen am Rhein

Telefon: +49 621 52006-20

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Kanzlei Kühnemund
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Walter Kühnemund ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht. Die Kanzlei Kühnemund nennt Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht und AÜG-Recht als ihre Rechtsgebiete. Ihr Angebot richtet sich an Mandanten mit privaten und unternehmerischen Interessen. Auf der Webseite werden Unternehmer und Arbeitnehmer sowie Verleiher und Leiharbeitnehmer ausdrücklich angesprochen. Nach der dargestellten Kanzleiphilosophie stehen die individuellen Fragen und Ansprüche der Mandanten im Mittelpunkt der anwaltlichen Tätigkeit. Als Ziel beschreibt die Kanzlei eine zeitnahe und effektive Lösung ihrer Probleme. Dazu gehören eine ausführliche Beratung, das Eingehen auf spezifische Fragen sowie die Berücksichtigung privater und unternehmerischer Interessen. Auch vorausschauende Beratung und die Wahl einer Strategie zur Umsetzung juristischer Gestaltungsmöglichkeiten werden genannt. Die Rechtsberatung ist in der Lutherstrasse 1 in Ludwigshafen angesiedelt. Für Steuerrecht führt die Webseite eine gesonderte Anschrift in Bad Dürkheim auf. Die Öffnungszeiten der Rechtsberatung sind montags bis freitags vormittags und nachmittags.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kanzlei-kuehnemund.de, kanzlei-kuehnemund.de

Beratung in Ludwigshafen am Rhein – Einordnung der Redaktion

Walter Kühnemund ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht in Ludwigshafen am Rhein. Die Kanzlei Kühnemund befindet sich in der Lutherstrasse 1, 67059 Ludwigshafen am Rhein. Den Hauptschwerpunkt seines Profils bildet das Arbeitsrecht; hinzu kommt das Familienrecht. Die Kanzleibeschreibung richtet sich sowohl an Menschen mit privaten Anliegen als auch an Personen mit unternehmerischen Interessen. Ausdrücklich angesprochen werden Unternehmer und Arbeitnehmer sowie Verleiher und Leiharbeitnehmer. Neben den beiden Profilschwerpunkten nennt die Kanzlei Steuerrecht und AÜG-Recht als Tätigkeitsfelder. Für das Steuerrecht weist die Webseite allerdings eine gesonderte Anschrift in Bad Dürkheim aus. Im Arbeitsrecht stehen typischerweise Fragen rund um den Beginn, die Durchführung und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Raum. Dazu zählen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Bei Arbeitnehmerüberlassung kommen insbesondere die rechtlichen Beziehungen zwischen Verleihunternehmen, Einsatzunternehmen und Leiharbeitnehmern hinzu. Für Ratsuchende kann es dabei um die Einordnung einzelner Vertragsbestimmungen ebenso gehen wie um einen bereits entstandenen Konflikt. Die Kanzlei beschreibt ausführliche und vorausschauende Beratung sowie die Berücksichtigung individueller Fragen und privater oder unternehmerischer Interessen als Bestandteile ihrer Tätigkeit. Das Familienrecht betrifft häufig Trennung, Scheidung, Unterhalt und die finanziellen Folgen einer veränderten Lebenssituation. Wenn Kinder betroffen sind, können auch elterliche Sorge und Umgang Gegenstand einer anwaltlichen Beratung sein. Hinter diesen Themen stehen unterschiedliche persönliche und wirtschaftliche Ausgangslagen. Eine rechtliche Bestandsaufnahme dient allgemein dazu, die offenen Fragen zu ordnen und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Vorgehensweisen zu erläutern. Welche Unterlagen und Informationen dafür benötigt werden, hängt vom konkreten Anliegen ab. Der örtliche Bezug liegt in Ludwigshafen am Rhein mit Stadtteilen wie Mitte, Friesenheim und Oggersheim. Eine bestimmte Stadtteilzuordnung der Anschrift ist aus den vorliegenden Angaben nicht gesichert. Für Familiensachen kommt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein als Familiengericht in Betracht; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de lässt sich das Anliegen zunächst knapp beschreiben, ergänzt um Rückkontaktdaten und Hinweise auf laufende Fristen oder vorhandene Schreiben. Anschließend sind Termin, benötigte Unterlagen und eine mögliche Mandatsübernahme mit der Kanzlei abzustimmen. Die angegebenen Öffnungszeiten der Rechtsberatung liegen montags bis freitags jeweils vormittags und nachmittags; konkrete Terminmöglichkeiten sind zu erfragen.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Ludwigshafen am Rhein

Die Kanzlei Kühnemund hat ihre Anschrift für die Rechtsberatung in der Lutherstrasse 1, 67059 Ludwigshafen am Rhein. Damit liegt der räumliche Schwerpunkt dieses Profils in Ludwigshafen; Mitte, Friesenheim und Oggersheim gehören zu den genannten Stadtteilen am Standort. Aus den vorliegenden Informationen lässt sich jedoch weder eine eindeutige Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile noch eine gesicherte Innenstadtlage ableiten. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist daher eine aktuelle Routenplanung anhand der Anschrift sinnvoll. Angaben zu konkreten Haltestellen, Verbindungen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Die Rechtsberatung ist nach der Kanzleibeschreibung montags bis freitags vormittags und nachmittags geöffnet; ein Besuch sollte zeitlich abgestimmt werden. Unter den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein vor allem für den Schwerpunkt Familienrecht von Bedeutung. Als Familiengericht befasst es sich bei entsprechender Zuständigkeit beispielsweise mit Scheidungen, Unterhaltssachen sowie Verfahren zur elterlichen Sorge oder zum Umgang. Ob ein Verfahren dort geführt wird, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den Umständen des Einzelfalls. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist dagegen grundsätzlich die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich, etwa bei Kündigungsschutzverfahren oder Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Vergütung und Zeugnisse. Ein konkretes Arbeitsgericht ist in den Standortangaben nicht benannt. Allein die Kanzleianschrift bestimmt somit nicht, welches Gericht für ein Anliegen zuständig ist.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Anrede, Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, E-Mail, das betreffende Rechtsgebiet und ein Terminwunsch als Pflichtangaben abgefragt. Weitere Felder sind Firma, Adressenzusatz, Telefonnummer und Mitteilung.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Für den Erstkontakt: Im Kontaktformular werden Anrede, Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, E-Mail, das betreffende Rechtsgebiet und ein Terminwunsch als Pflichtangaben abgefragt. Weitere Felder sind Firma, Adressenzusatz, Telefonnummer und Mitteilung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Je nach Streitpunkt können Entgeltabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und der bisherige Schriftwechsel hinzukommen. Wichtig ist auch eine kurze zeitliche Übersicht: Wann wurde welches Schreiben übergeben oder empfangen, und was ist zuvor geschehen? Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein. Eine bloße Kontaktanfrage wahrt solche Fristen nicht. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, lässt sich im Rahmen der weiteren Abstimmung klären.
Welche Besonderheiten gibt es bei arbeitsrechtlichen Anliegen von Leiharbeitnehmern und Verleihern?
Bei der Arbeitnehmerüberlassung sind regelmäßig drei Beteiligte zu unterscheiden: das Verleihunternehmen als Arbeitgeber, das Einsatzunternehmen und die überlassene Arbeitskraft. Deshalb können neben dem Arbeitsvertrag auch Angaben zum jeweiligen Einsatz und zu den dortigen Bedingungen wichtig sein. Typische Themen sind Vergütung, Arbeitszeit, Gleichbehandlung und die rechtlichen Voraussetzungen der Überlassung. Auf Unternehmensseite können zusätzlich Fragen zur Gestaltung und Durchführung der Überlassung auftreten. Für eine Anfrage hilft es, die eigene Rolle, die beteiligten Unternehmen und den zeitlichen Ablauf nachvollziehbar darzustellen.
Was sollte eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung enthalten?
Eine erste Anfrage kann sich auf die wesentlichen Eckdaten beschränken: Besteht bereits eine Trennung, gibt es gemeinsame Kinder, und welche Fragen stehen im Vordergrund? Häufig betreffen Anliegen neben der Scheidung auch Unterhalt, Wohnung, Vermögen oder Versorgungsausgleich. Vorhandene Vereinbarungen und bereits zugestellte gerichtliche Schreiben sollten erwähnt werden. Umfangreiche persönliche Unterlagen müssen nicht ungefragt mitgesendet werden; der geeignete Übermittlungsweg lässt sich zunächst abstimmen. Die benötigten Informationen hängen davon ab, ob eine allgemeine Orientierung, eine außergerichtliche Regelung oder ein bereits laufendes Verfahren betroffen ist.
Werden Unterhalt, Sorge und Umgang automatisch gemeinsam mit einer Scheidung geregelt?
Diese Fragen gehören zwar zum Familienrecht, werden aber nicht sämtlich automatisch durch ein Scheidungsverfahren erledigt. Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang betreffen unterschiedliche rechtliche Voraussetzungen und können Gegenstand eigener Verfahren sein. Unter bestimmten Voraussetzungen können einzelne Folgesachen mit der Scheidung verbunden werden. Bei Angelegenheiten, die Kinder betreffen, steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage ist es deshalb hilfreich, die offenen Themen getrennt aufzulisten und mitzuteilen, ob bereits Vereinbarungen, gerichtliche Entscheidungen oder laufende Verfahren bestehen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Walter Kühnemund

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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3,8 von 5 · 21 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

Lutherstrasse 1, 67059 Ludwigshafen am Rhein

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-kuehnemund.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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