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- Rechtsanwaltskanzlei Krämer und Pirron
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei Krämer und Pirron bietet juristische Dienstleistungen im Bereich des Zivilrechts an. Zu ihrer Tätigkeit gehören die Beratung und die Vertretung in Rechtsangelegenheiten. Die Kanzlei bezeichnet sich auf ihrer Internetseite als auf Zivilrecht spezialisiert. Bei der Arbeitsweise betont sie eine persönliche Betreuung sowie eine auf den jeweiligen Rechtsbedarf abgestimmte Rechtsberatung. Außerdem hebt sie den Einsatz für die Interessen ihrer Mandanten hervor. Das Team verfolgt nach eigener Darstellung das Ziel, den Rechtsbedarf effizient und effektiv zu erfüllen. Zum Mandantenkreis enthält der vorliegende Quelltext keine näheren Angaben. Für die Kontaktaufnahme nennt die Kanzlei eine E-Mail-Adresse und stellt ein Formular mit Feldern für Namen und Nachricht bereit. Die Internetseite wird laut einem Hinweis derzeit aktualisiert. Individuelle Tätigkeitsschwerpunkte oder weitere personenbezogene Angaben zu Peter Pirron sind in den vorliegenden Seiteninhalten nicht ausgewiesen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Kaiserslautern – Einordnung der Redaktion
Peter Pirron ist im Profil der Rechtsanwaltskanzlei Krämer und Pirron in Kaiserslautern mit dem Hauptschwerpunkt Familienrecht aufgeführt. Die Kanzlei hat ihre Anschrift in der Rudolf-Breitscheid-Straße 73, 67655 Kaiserslautern. Familienrechtliche Anliegen betreffen häufig Veränderungen im persönlichen Zusammenleben und deren rechtliche Folgen. Dazu zählen insbesondere Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Fragen zur elterlichen Sorge und zum Umgang mit Kindern. Für Ratsuchende geht es dabei zunächst oft darum, die verschiedenen Themen voneinander abzugrenzen und zu verstehen, welche Informationen für eine rechtliche Einordnung benötigt werden. Bei einer Trennung können beispielsweise die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung von Haushaltsgegenständen und finanzielle Verpflichtungen zu klären sein. Im Zusammenhang mit einer Scheidung kommen regelmäßig Fragen zum Versorgungsausgleich oder zu den vermögensrechtlichen Folgen der Ehe hinzu. Sind Kinder betroffen, stehen deren Betreuung, der Kontakt zu beiden Elternteilen und der Kindesunterhalt häufig im Mittelpunkt. Welche dieser Aspekte tatsächlich relevant sind, hängt von den persönlichen und wirtschaftlichen Umständen ab. Eine familienrechtliche Beratung dient allgemein dazu, die Ausgangslage zu erfassen und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Wege zu erläutern. Die Rechtsanwaltskanzlei Krämer und Pirron beschreibt ihre Tätigkeit als Beratung und Vertretung im Zivilrecht. Nach eigener Darstellung legt sie Wert auf persönliche Betreuung und eine am jeweiligen Rechtsbedarf ausgerichtete Beratung. Diese Angaben beziehen sich auf die Kanzlei insgesamt; weitergehende personenbezogene Angaben zur Tätigkeit von Peter Pirron enthält die vorliegende Kanzleibeschreibung nicht. Für eine Anfrage bietet es sich deshalb an, das konkrete familienrechtliche Anliegen kurz zu benennen und zu klären, ob dessen Bearbeitung übernommen werden kann. Der örtliche Bezug liegt in Kaiserslautern. Für Familienverfahren ist grundsätzlich das Familiengericht beim Amtsgericht zuständig; am Standort besteht das Amtsgericht Kaiserslautern. Ob dieses im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Innenstadt, Betzenberg und Erfenbach bilden weitere Bezugspunkte innerhalb des Stadtgebiets, ohne dass damit eine Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile belegt ist. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil verfügbaren Kontaktmöglichkeiten prüfen. Eine kurze Schilderung des Anliegens, Angaben zu bereits laufenden Verfahren und Hinweise auf Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Die Kanzlei nennt außerdem E-Mail und ein Kontaktformular auf ihrer eigenen Internetseite. Vor einem Besuch sollten Termin und Anfahrt abgestimmt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Kaiserslautern
Für den familienrechtlichen Schwerpunkt von Peter Pirron ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Kaiserslautern von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte. Sie führen unter anderem Scheidungsverfahren und entscheiden über Unterhalt, elterliche Sorge, Umgang sowie bestimmte vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Ehegatten. Auch der Versorgungsausgleich gehört zu ihren Aufgaben. Die örtliche Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Verfahrensgegenstand und den gesetzlichen Anknüpfungspunkten ab, etwa vom gewöhnlichen Aufenthalt der Beteiligten oder ihrer Kinder. Der Sitz der beauftragten Kanzlei legt das zuständige Gericht daher nicht fest. Das Landgericht Kaiserslautern gehört ebenfalls zum örtlichen Gerichtsumfeld, ist aber nicht das reguläre Eingangsgericht für Familiensachen. Für die allgemein beschriebene zivilrechtliche Tätigkeit der Rechtsanwaltskanzlei Krämer und Pirron kann es bei entsprechenden Zivilstreitigkeiten zuständig sein. Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen werden grundsätzlich vom Oberlandesgericht und nicht vom Landgericht behandelt. Die Unterscheidung hilft dabei, familienrechtliche Verfahren innerhalb der örtlichen Gerichtsstruktur einzuordnen. Die Kanzlei befindet sich in der Rudolf-Breitscheid-Straße 73 im Stadtgebiet von Kaiserslautern. Eine konkrete Zuordnung zur Innenstadt, zum Betzenberg oder zu Erfenbach ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Für die Anfahrt aus diesen Stadtteilen oder dem Umland können öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw in Betracht kommen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten bestehen, sollte anhand aktueller Informationen geprüft werden. Angaben zu Haltestellen, Barrierefreiheit oder eigenen Stellplätzen liegen nicht vor; entsprechende Fragen lassen sich vor einem vereinbarten Besuch klären.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind meist der Zeitpunkt der Trennung, Angaben zur Ehe und Informationen über gemeinsame minderjährige Kinder hilfreich. Ebenso können bereits bestehende Vereinbarungen, gerichtliche Schreiben und erkennbare Fristen wichtig sein. Je nach Anliegen werden später beispielsweise Einkommensnachweise, Unterlagen zur Altersversorgung oder Angaben zum Vermögen benötigt. Für die erste Kontaktaufnahme genügt häufig eine übersichtliche Beschreibung der Situation und der offenen Fragen. Welche Dokumente tatsächlich erforderlich sind und wie sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Terminabstimmung klären.
- Werden mit einer Scheidung automatisch auch Unterhalt und Vermögen geregelt?
- Eine Scheidung beendet die Ehe, klärt aber nicht automatisch sämtliche finanziellen Folgen. Der Versorgungsausgleich wird im Scheidungsverfahren grundsätzlich von Amts wegen behandelt, wobei gesetzliche Ausnahmen bestehen. Andere Themen, etwa Ehegattenunterhalt oder Zugewinnausgleich, erfordern regelmäßig eine gesonderte Befassung und gegebenenfalls entsprechende Anträge. Auch Kindesunterhalt und die Nutzung der bisherigen Ehewohnung sind eigenständige Fragen. Für eine erste Anfrage ist es daher hilfreich, die gewünschten Klärungspunkte einzeln aufzuführen. So lässt sich unterscheiden, welche Anliegen zur Scheidung gehören und welche unabhängig davon zu betrachten sind.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgangsrecht nach einer Trennung?
- Die elterliche Sorge betrifft die Verantwortung für das Kind, insbesondere Entscheidungen über seine persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass eine bestehende gemeinsame Sorge endet. Ebenso sind Sorge und Umgang rechtlich voneinander zu unterscheiden. Bei Konflikten steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Für eine erste Anfrage können Angaben zur bisherigen Betreuung, zu bestehenden Absprachen und zu bereits beteiligten Stellen wie dem Jugendamt hilfreich sein.
- Ist für mein familienrechtliches Anliegen immer das Amtsgericht Kaiserslautern zuständig?
- Nicht allein der Wohnort der anwaltlichen Vertretung entscheidet darüber, welches Familiengericht zuständig ist. Je nach Verfahren gelten unterschiedliche Regeln, die beispielsweise an den gewöhnlichen Aufenthalt eines Kindes oder der Ehegatten anknüpfen. Deshalb kann trotz einer Beratung in Kaiserslautern ein anderes Amtsgericht zuständig sein. Das Landgericht ist für familienrechtliche Verfahren grundsätzlich nicht das Eingangsgericht. Für die Prüfung der Zuständigkeit sind das genaue Anliegen, die Wohn- und Aufenthaltsverhältnisse sowie Angaben zu bereits laufenden Verfahren wichtig. Vorhandene gerichtliche Schreiben enthalten hierfür häufig relevante Informationen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Peter Pirron
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3,7 von 5 · 18 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Rudolf-Breitscheid-Straße 73, 67655 Kaiserslautern
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: die-rechtsanwaelte-kl.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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