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- Rechtsanwaltskanzlei Petra Menter
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Petra Menter ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Landshut. Seit 2013 führt sie eine Einzelkanzlei in der Altstadt. Ihre Tätigkeit umfasst Familienrecht und Vertragsrecht. Im Familienrecht berät und vertritt sie Mandanten unter anderem zu Trennung und Scheidung, Unterhalt, Zugewinnausgleich, Umgang, Versorgungsausgleich, elterlicher Sorge und Eheverträgen. Im Vertragsrecht geht es um die Gestaltung von Verträgen, die darin festgehaltenen Interessen sowie die Bedeutung und Rechtmäßigkeit bestehender Verträge. Ihre Arbeit richtet sich an Mandanten mit Anliegen in diesen Rechtsgebieten, die auch emotional betroffen sein können. Menter legt Wert auf persönliche Beratung und berücksichtigt die menschliche Seite rechtlicher Anliegen. Sie strebt zunächst eine außergerichtliche Lösung an. Ist dies nicht möglich, vertritt sie ihre Mandanten vor Gericht, um Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen Dritter abzuwehren. Als Grundlage der Zusammenarbeit nennt sie gegenseitiges Vertrauen und ein offenes, ehrliches Verhältnis. Sie hat in Passau Jura studiert und ist seit 2000 Fachanwältin für Familienrecht.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwaeltin-menter.de, rechtsanwaeltin-menter.de
Beratung in Landshut – Einordnung der Redaktion
Petra Menter ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Landshut. Ihre Einzelkanzlei führt sie seit 2013 unter der Anschrift Altstadt 296, 84028 Landshut. Nach ihrem Jurastudium in Passau hat sie sich auf familienrechtliche Anliegen ausgerichtet; den Fachanwaltstitel für Familienrecht führt sie seit 2000. Familienrecht bildet den Hauptschwerpunkt ihres Profils. Daneben umfasst ihre Tätigkeit das Vertragsrecht. Für die Zusammenarbeit nennt sie gegenseitiges Vertrauen und ein offenes, ehrliches Verhältnis als Grundlage. Persönliche Beratung und die menschliche Seite rechtlicher Auseinandersetzungen haben dabei für sie Bedeutung. Im Familienrecht berät und vertritt Petra Menter zu Trennung und Scheidung sowie zu den damit verbundenen persönlichen und wirtschaftlichen Fragen. Dazu zählen Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Während beim Zugewinnausgleich die Vermögensentwicklung während der Ehe im Mittelpunkt steht, betrifft der Versorgungsausgleich grundsätzlich die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte. Bei gemeinsamen Kindern können die elterliche Sorge und die Gestaltung des Umgangs hinzukommen. Mandantinnen und Mandanten erwartet damit ein Tätigkeitsfeld, in dem finanzielle Fragen, familiäre Beziehungen und die künftige Organisation des Alltags häufig eng miteinander verbunden sind. Ein weiterer Gegenstand ihrer familienrechtlichen Arbeit sind Eheverträge. Hier geht es allgemein darum, rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen der Ehe durch Vereinbarungen zu gestalten. Im Vertragsrecht befasst sich Menter mit der Gestaltung von Verträgen, den darin festgehaltenen Interessen sowie der Bedeutung und Rechtmäßigkeit bestehender Vereinbarungen. Nach ihrer Kanzleibeschreibung strebt sie zunächst außergerichtliche Lösungen an. Lässt sich eine Auseinandersetzung auf diesem Weg nicht klären, vertritt sie ihre Mandantschaft auch gerichtlich zur Durchsetzung von Ansprüchen oder zur Abwehr unberechtigter Forderungen. Die Kanzlei liegt in der Landshuter Altstadt und damit im innerstädtischen Umfeld. Auch für Ratsuchende aus Nikola oder Achdorf ist sie eine Anlaufstelle in Landshut. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Landshut und das Landgericht Landshut; familienrechtliche Verfahren werden grundsätzlich vor dem Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts geführt. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil bereitgestellten Kontaktangaben nutzen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, etwa Scheidung, Unterhalt oder Vertragsprüfung, erleichtert die erste Einordnung. Bestehende Fristen sollten dabei benannt werden. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Landshut
Die Rechtsanwaltskanzlei Petra Menter befindet sich in der Altstadt 296 in Landshut. Die Anschrift liegt im Stadtteil Altstadt und ordnet die Kanzlei dem innerstädtischen Bereich zu. Für Ratsuchende aus anderen Landshuter Stadtteilen, darunter Nikola und Achdorf, liegt der Kanzleisitz damit ebenfalls innerhalb des Stadtgebiets. Bei einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich eine vorherige Prüfung der aktuellen Verbindung beziehungsweise der örtlichen Zufahrts- und Parkmöglichkeiten. Konkrete Haltestellen, Stellplätze oder Angaben zur Barrierefreiheit sind durch die vorliegenden Informationen nicht belegt. Entsprechende Fragen lassen sich vor einem persönlichen Termin mit der Kanzlei klären. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist insbesondere das Amtsgericht Landshut von Bedeutung. Dessen Familiengericht führt bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit unter anderem Scheidungsverfahren und Verfahren zum Versorgungsausgleich. Auch Unterhaltsstreitigkeiten, Fragen der elterlichen Sorge, Umgangsverfahren und Streitigkeiten über den Zugewinnausgleich gehören grundsätzlich in den Aufgabenbereich der Familiengerichte. Welches Familiengericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und nicht allein nach dem Sitz der beauftragten Kanzlei. Bei allgemeinen vertragsrechtlichen Streitigkeiten können sowohl das Amtsgericht Landshut als auch das Landgericht Landshut zuständig sein. Die sachliche Zuständigkeit hängt insbesondere vom Streitwert und von besonderen gesetzlichen Zuweisungen ab. Dort werden beispielsweise zivilrechtliche Verfahren über Zahlungsansprüche oder die Erfüllung vertraglicher Pflichten geführt. Das Landgericht ist dagegen nicht die reguläre Beschwerdeinstanz für familiengerichtliche Entscheidungen des Amtsgerichts.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage wegen Trennung oder Scheidung angesprochen werden?
- Für eine erste Einordnung hilft eine knappe Darstellung der familiären Situation: Besteht bereits eine Trennung, gibt es gemeinsame Kinder und welche Fragen stehen aktuell im Vordergrund? Häufig geht es neben der Scheidung um Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Vermögensfragen oder die Betreuung der Kinder. Bereits vorliegende gerichtliche Schreiben und darin genannte Fristen sind ebenfalls wichtig. Welche Nachweise anschließend benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Eine erste Anfrage dient zunächst dazu, den Beratungsbedarf und die Möglichkeit einer Mandatsübernahme zu klären.
- Worin unterscheiden sich Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich?
- Der Zugewinnausgleich betrifft grundsätzlich den während der Ehe entstandenen Vermögenszuwachs, wenn die Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft geführt wurde. Dabei wird nicht automatisch jeder einzelne Vermögensgegenstand geteilt; vielmehr steht ein finanzieller Ausgleich im Raum. Der Versorgungsausgleich bezieht sich dagegen grundsätzlich auf Versorgungsanrechte, die während der Ehezeit erworben wurden, etwa in der gesetzlichen Rentenversicherung. Beide Themen können bei einer Scheidung relevant sein, folgen aber unterschiedlichen Regeln. Ehevertragliche Vereinbarungen und die persönlichen Verhältnisse können für die jeweilige rechtliche Prüfung Bedeutung haben.
- Was ist der Unterschied zwischen elterlicher Sorge und Umgang?
- Die elterliche Sorge umfasst die Verantwortung für ein minderjähriges Kind, insbesondere für seine persönlichen Angelegenheiten und sein Vermögen. Dazu können Entscheidungen über Schule, Gesundheit oder Aufenthalt gehören. Der Umgang betrifft dagegen den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern und gegebenenfalls weiteren Bezugspersonen. Eine Trennung führt nicht automatisch dazu, dass die gemeinsame Sorge endet. Für beide Bereiche ist das Kindeswohl maßgeblich. Bei Meinungsverschiedenheiten kommen außergerichtliche Verständigungen und, soweit erforderlich, familiengerichtliche Verfahren in Betracht. Welche Fragen tatsächlich streitig sind, sollte dabei klar voneinander getrennt werden.
- Welche Unterlagen sind für die Prüfung eines Ehevertrags oder eines anderen Vertrags hilfreich?
- Grundlage einer Vertragsprüfung ist der vollständige Vertragstext einschließlich Anlagen, Ergänzungen und späterer Änderungen. Bei einem noch nicht unterschriebenen Vertrag ist der aktuelle Entwurf wichtig. Hilfreich können außerdem Schriftwechsel und eine Beschreibung der Ziele sein, die mit der Vereinbarung verfolgt werden. Bei Eheverträgen spielen häufig die familiäre und wirtschaftliche Situation sowie Regelungen zu Güterstand, Unterhalt und Altersversorgung eine Rolle. Eheverträge bedürfen der notariellen Beurkundung. Bei anderen Verträgen hängen Formanforderungen und Prüfungsfragen vom Vertragstyp ab. Ob einzelne Bestimmungen wirksam sind, lässt sich nur anhand des konkreten Inhalts und der Umstände beurteilen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Petra Menter
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Kanzlei und Anfahrt
Altstadt 296, 84028 Landshut
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwaeltin-menter.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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