Veröffentlichtes Profil

Petra Werner

Petra Werner in Marl – Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht · Anwaltskanzlei Petra Werner

Schillerstrasse 85, 45768 Marl

Telefon: +49 2365 50 60 05

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Petra Werner
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Petra Werner ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Marl. Ihre Anwaltskanzlei befindet sich in der Schillerstrasse 85, 45768 Marl. Als Rechtsgebiete nennt die Webseite Familienrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Verkehrsrecht. Auf der Internetseite stellt Petra Werner ihre Kanzlei, ihr Team sowie ihre Tätigkeitsbereiche und Rechtsgebiete vor. Sie und ihr Team begrüßen Besucher in den Räumlichkeiten der Kanzlei. Darüber hinaus wird Beratung per Videokonferenz angeboten; weitere Informationen dazu können bei der Kanzlei erfragt werden. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular möglich. Die Webseite bietet außerdem Kontaktdaten als VCard für Outlook und über einen QR-Code für Smartphones an. Petra Werner weist ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet, etwa bei der Kommunikation per E-Mail, Sicherheitslücken aufweisen kann und nicht lückenlos vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden kann.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: rain-petrawerner.de, rain-petrawerner.de

Beratung in Marl – Einordnung der Redaktion

Petra Werner ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Marl. Ihre Anwaltskanzlei befindet sich in der Schillerstrasse 85, 45768 Marl. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht auf. Diese Kombination betrifft zwei Lebensbereiche, in denen rechtliche Fragen häufig mit persönlichen oder wirtschaftlichen Veränderungen verbunden sind: das Arbeitsverhältnis und die familiäre Lebensgestaltung. Die Fachanwaltsbezeichnung bezieht sich auf das Familienrecht. Auf ihrer Internetseite nennt Petra Werner zusätzlich Vertragsrecht und Verkehrsrecht und stellt ihre Kanzlei, ihr Team sowie die Tätigkeitsbereiche vor. Im Arbeitsrecht stehen typischerweise Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnissen im Mittelpunkt. Auch Veränderungen von Aufgaben, Arbeitszeiten oder sonstigen Beschäftigungsbedingungen können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet allgemein eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen, der bisherigen Kommunikation und des zeitlichen Ablaufs. Je nach Anliegen geht es um die Klärung einzelner Ansprüche, eine außergerichtliche Verständigung oder eine gerichtliche Auseinandersetzung. Da bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten kurze Fristen eine Rolle spielen können, ist die zeitliche Einordnung des Anliegens bereits bei der Kontaktaufnahme wichtig. Familienrechtliche Anliegen entstehen unter anderem bei Trennung und Scheidung sowie bei Fragen zu Unterhalt, elterlicher Sorge oder Umgang. Dabei können persönliche, finanzielle und organisatorische Fragen ineinandergreifen. Eine erste Bestandsaufnahme umfasst deshalb häufig die familiäre Situation, bestehende Vereinbarungen und bereits vorliegende gerichtliche Unterlagen. Für familiengerichtliche Verfahren kommt in Marl das Amtsgericht Marl mit seinem Familiengericht in Betracht, sofern die örtlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern gehören dagegen grundsätzlich zur Arbeitsgerichtsbarkeit und nicht vor das Amtsgericht. Die Kanzleiadresse in Marl bietet einen konkreten örtlichen Bezug für Ratsuchende aus dem Stadtgebiet, etwa aus Mitte, Hüls oder Brassert. Eine Zuordnung der Schillerstrasse 85 zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Wer das Profil auf Anwalt-Seiten.de für eine Mandatsanfrage nutzt, kann zur Kontaktaufnahme auf die angegebenen Kontaktmöglichkeiten zurückgreifen. Belegt sind Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular. Für die erste Anfrage sind eine kurze Beschreibung des Anliegens und Hinweise auf laufende Fristen hilfreich. Zusätzlich wird Beratung per Videokonferenz angeboten; Einzelheiten können bei der Kanzlei erfragt werden. Bei E-Mails weist Petra Werner auf mögliche Sicherheitslücken der Internetübertragung hin.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Marl

Die Anwaltskanzlei Petra Werner hat ihren Sitz in der Schillerstrasse 85 in 45768 Marl. Als Stadtteile am Standort sind Mitte, Hüls und Brassert genannt; daraus lässt sich jedoch keine gesicherte Stadtteilzuordnung der Kanzlei ableiten. Ebenso ist eine Innenstadtlage nicht belegt. Für einen Besuch mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw dient die vollständige Anschrift als Grundlage der individuellen Routenplanung. Die passende Verbindung, die Zufahrt und mögliche Parkgelegenheiten sollten anhand aktueller Informationen geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Linien oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Als Alternative zum persönlichen Besuch ist eine Beratung per Videokonferenz genannt, deren organisatorische Einzelheiten bei der Kanzlei erfragt werden können. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist das Amtsgericht Marl von Bedeutung. Familiengerichte sind Abteilungen der Amtsgerichte und befassen sich insbesondere mit Scheidungen, Unterhaltsfragen sowie Sorge- und Umgangsverfahren. Auch bestimmte vermögensrechtliche Folgen einer Trennung oder Scheidung können dort behandelt werden. Ob das Amtsgericht Marl im konkreten Fall örtlich zuständig ist, hängt allerdings von den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und den jeweiligen Lebensumständen ab; der Kanzleisitz allein entscheidet darüber nicht. Der im Profil genannte Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht führt demgegenüber in eine andere Gerichtsbarkeit: Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Lohnzahlungen oder Arbeitszeugnisse, werden grundsätzlich vor den Arbeitsgerichten geführt. Ein bestimmtes Arbeitsgericht ist in den vorliegenden Standortangaben nicht benannt.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder anderer arbeitsrechtlicher Fragen hilfreich?
Für eine erste arbeitsrechtliche Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag samt Ergänzungen, relevante Schreiben des Arbeitgebers und eine kurze zeitliche Übersicht hilfreich. Bei einer Kündigung sind insbesondere das Kündigungsschreiben und der Zeitpunkt seines Zugangs bedeutsam. Geht es um Vergütung, können Abrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen relevant sein; bei einem Zeugnis dessen aktueller Wortlaut. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Anliegen ab. Da gesetzliche oder vertragliche Fristen zu beachten sein können, sollten erkennbare Termine bereits in der Anfrage erwähnt werden. Den geeigneten Übermittlungsweg für vertrauliche Dokumente kann man vorab abstimmen.
Muss ein arbeitsrechtlicher Konflikt immer vor Gericht geklärt werden?
Nicht jede Auseinandersetzung im Arbeitsverhältnis führt zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Ausgangslage kommen zunächst eine Klärung der unterschiedlichen Standpunkte oder Verhandlungen über eine einvernehmliche Lösung in Betracht. Ob dies sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, den vorhandenen Unterlagen und möglichen Fristen ab. Für typische Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig, nicht das Amtsgericht Marl. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren ist regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen, die eine Verständigung ermöglichen soll. Eine außergerichtliche Kommunikation setzt laufende Fristen nicht automatisch außer Kraft.
Welche Themen sollten vor einer familienrechtlichen Anfrage zu Trennung oder Scheidung geordnet werden?
Hilfreich ist zunächst eine Übersicht darüber, welche Fragen bereits geklärt sind und wo Uneinigkeit besteht. Typische Themen sind die Wohnsituation, gemeinsame Kinder, laufende finanzielle Verpflichtungen, Unterhalt und vorhandene Vereinbarungen. Auch der zeitliche Verlauf der Trennung kann für die rechtliche Einordnung wichtig sein. Je nach Fragestellung können Einkommensunterlagen, Schriftwechsel oder gerichtliche Schreiben benötigt werden. Nicht jedes Thema muss bereits bei der ersten Anfrage vollständig dokumentiert sein. Eine kurze, sachliche Zusammenfassung erleichtert die Abstimmung darüber, welche Informationen für ein Beratungsgespräch erforderlich sind.
Werden Scheidung, Unterhalt und Fragen zu gemeinsamen Kindern automatisch gemeinsam entschieden?
Diese Themen gehören zum Familienrecht, werden aber nicht stets automatisch in einem einzigen Verfahren geklärt. Bei einer Scheidung können bestimmte Folgesachen unter gesetzlichen Voraussetzungen im Verbund behandelt werden. Sorge- oder Umgangsfragen können dagegen auch Gegenstand eigenständiger Verfahren sein. Maßgeblich sind die jeweiligen Anträge und Verfahrensregeln. Zuständig sind grundsätzlich die Familiengerichte bei den Amtsgerichten; ob das Amtsgericht Marl örtlich zuständig ist, muss gesondert geprüft werden. Für eine erste Anfrage ist deshalb hilfreich anzugeben, welche Fragen offen sind und ob bereits Verfahren oder gerichtliche Entscheidungen bestehen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Petra Werner

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rain-petrawerner.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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