Veröffentlichtes Profil

Pierre Laurien

Pierre Laurien: Rechtsanwalt für Internetrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt · Anwaltskanzlei Laurien

Südring 15, 44787 Bochum

Telefon: +49 234 610 41 60

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Anwaltskanzlei Laurien
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwalt Pierre Laurien ist mit der Anwaltskanzlei Laurien am Südring 15 in Bochum-Innenstadt ansässig. Die genannten Tätigkeitsfelder umfassen Internetrecht, Urheber- und Markenrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht sowie Arbeitsrecht. Im Internetrecht gehören e-Commerce, Webshops, Domainrecht und Filesharing von Musik, Filmen und Computerspielen zu den aufgeführten Themen. Hinzu kommen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, Wettbewerbsverletzungen und Markenrechtsverletzungen. Die strafrechtliche Tätigkeit umfasst die Verteidigung in Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und Haftsachen sowie in Jugendstrafsachen. Auch die Verteidigung in Strafvollstreckungssachen, etwa bei Bewährungswiderruf und Überprüfungsverfahren bei Unterbringungen, wird genannt. Im Verkehrsrecht führt die Kanzlei Unfallregulierung nach Verkehrsunfällen, die Verteidigung in Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitensachen sowie im Verkehrsstrafrecht auf. Fahrerlaubnisangelegenheiten, darunter Fahrerlaubnisentziehungen wegen Alkohol oder Betäubungsmitteln, zählen ebenfalls dazu. Im Arbeitsrecht werden Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Gehaltsforderungen und Abmahnungen genannt. Die Webseite stellt eine Vollmacht sowie Informationen und Unterlagen zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe bereit.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: laurien-bochum.de, laurien-bochum.de

Beratung in Bochum – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwalt Pierre Laurien ist mit der Anwaltskanzlei Laurien am Südring 15 in der Bochumer Innenstadt ansässig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht, Strafrecht, Urheberrecht, Markenrecht und IT-Recht. Den Hauptschwerpunkt bildet das Strafrecht. Die aufgeführte Tätigkeit reicht von der Verteidigung im Ermittlungsverfahren über Strafverfahren und Haftsachen bis zu Jugendstrafsachen. Hinzu kommen Strafvollstreckungssachen, beispielsweise im Zusammenhang mit einem möglichen Bewährungswiderruf oder der Überprüfung einer Unterbringung. Ratsuchende können damit Anliegen in unterschiedlichen Stadien eines strafrechtlichen Verfahrens einordnen, etwa nach einem behördlichen Schreiben, einer Anklage oder einer bereits ergangenen Entscheidung. Im IT- und Internetrecht nennt die Kanzleibeschreibung insbesondere e-Commerce, Webshops, Domainrecht und Filesharing von Musik, Filmen und Computerspielen. Hier bestehen häufig Berührungspunkte mit dem Urheber- und Markenrecht. Typische Anliegen sind Abmahnungen wegen der Verwendung geschützter Inhalte, Auseinandersetzungen um Kennzeichen oder Fragen zum Betrieb eines Onlineangebots. Auch Abmahnungen wegen Wettbewerbsverletzungen werden ausdrücklich aufgeführt. Für die erste Einordnung solcher Sachverhalte sind regelmäßig der konkrete Internetauftritt, die beanstandeten Inhalte und die erhaltenen Schreiben von Bedeutung. Welche rechtlichen Fragen im Vordergrund stehen, hängt vom jeweiligen Vorwurf und der eigenen Rolle ab. Im Arbeitsrecht gehören Kündigungen, Kündigungsschutzklagen, Gehaltsforderungen und Abmahnungen zu den genannten Themen. Dahinter stehen häufig Fragen zum Bestand eines Arbeitsverhältnisses, zu ausstehenden Zahlungen oder zu dokumentierten Pflichtverletzungen. Ergänzend beschreibt die Kanzlei Tätigkeiten im Verkehrsrecht: Unfallregulierung, Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitensachen, Verkehrsstrafrecht sowie Fahrerlaubnisangelegenheiten. Genannt werden dabei auch Fahrerlaubnisentziehungen im Zusammenhang mit Alkohol oder Betäubungsmitteln. Diese Themen können sich überschneiden, bleiben aber hinsichtlich Verfahrensart und zuständiger Stelle voneinander zu unterscheiden. Der Standort in Bochum-Innenstadt bietet einen örtlichen Bezug sowohl für Ratsuchende aus Mitte als auch aus Wattenscheid, Langendreer, Weitmar und Querenburg. Zu den Gerichten am Standort zählen das Amtsgericht Bochum, das Landgericht Bochum und das Arbeitsgericht Bochum. Welches Gericht ein Anliegen bearbeitet, richtet sich nach Verfahrensart und Zuständigkeitsregeln. Die Innenstadtlage erlaubt eine allgemeine Orientierung für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw; konkrete Verbindungen sollten vor einem Termin geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben genutzt werden. Eine kurze Schilderung des Anliegens, des bisherigen Verfahrensstands und bekannter Fristen erleichtert die Zuordnung. Anschließend lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden. Die Kanzleiwebseite stellt zudem eine Vollmacht sowie Informationen und Unterlagen zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe bereit.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Bochum

  • Amtsgericht Bochum
  • Landgericht Bochum
  • Arbeitsgericht Bochum

Die Anwaltskanzlei Laurien befindet sich am Südring 15, 44787 Bochum, in der Innenstadt. Damit liegt der Kanzleistandort im zentralen Stadtgebiet und bietet einen innerstädtischen Anlaufpunkt für Anliegen aus Bochum-Mitte sowie aus Wattenscheid, Langendreer, Weitmar und Querenburg. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw infrage. Die konkrete Verbindung, aktuelle Verkehrslage und verfügbare Abstellmöglichkeiten sollten anhand der Adresse vorab geprüft werden. Aus der Innenstadtlage allein lassen sich weder bestimmte Fahrtzeiten noch eine gesicherte Parksituation oder Aussagen zur Barrierefreiheit ableiten. Für den strafrechtlichen Hauptschwerpunkt sind insbesondere das Amtsgericht Bochum und das Landgericht Bochum relevant. Amtsgerichte verhandeln Strafsachen im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit; Landgerichte befassen sich unter anderem mit schwerwiegenderen Strafvorwürfen und Berufungen gegen amtsgerichtliche Strafurteile. Auch Jugendstrafsachen werden nach besonderen Zuständigkeitsregeln vor Amts- oder Landgerichten geführt. Bei Haftsachen und Fragen der Strafvollstreckung hängt die gerichtliche Zuständigkeit vom konkreten Verfahrensstand und weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab. Nicht jede Strafsache mit Bezug zu Bochum wird deshalb automatisch bei demselben Gericht bearbeitet. Das Arbeitsgericht Bochum ist für arbeitsrechtliche Streitigkeiten wie Kündigungsschutzverfahren oder Klagen auf Arbeitsentgelt relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit besteht. Urheberrechtliche und IT-rechtliche Zivilstreitigkeiten können je nach Gegenstand und Zuständigkeitsregeln vor Amts- oder Landgerichte gehören. Für Markenstreitsachen bestehen besondere landgerichtliche Zuständigkeiten; außerdem können gesetzliche Konzentrationsregelungen ein Gericht außerhalb Bochums vorsehen. Die bloße Nähe der Kanzlei zu einem Gerichtsstandort bestimmt daher nicht, wo ein Verfahren geführt wird.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Informationen sind für eine erste Anfrage in einer Strafsache wichtig?
Für die erste Einordnung sind vor allem der erhobene Vorwurf, die eigene Rolle im Verfahren und der aktuelle Verfahrensstand relevant. Ein Ermittlungsverfahren unterscheidet sich etwa von einem bereits angesetzten Hauptverhandlungstermin oder einer Strafvollstreckungssache. Vorhandene Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht, Aktenzeichen sowie bekannte Termine und Fristen helfen bei der Zuordnung. Auch eine bestehende Haft oder ein jugendstrafrechtlicher Bezug sind wichtige Angaben. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind und ob eine Verteidigung übernommen werden kann, wird im Rahmen der Kontaktaufnahme geklärt.
Welche Unterlagen helfen bei einer Anfrage wegen Kündigung, Abmahnung oder ausstehendem Gehalt?
Regelmäßig sind der Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen, das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben und einschlägige Korrespondenz hilfreich. Bei Gehaltsforderungen können zusätzlich Abrechnungen, Zahlungsnachweise und vorhandene Arbeitszeitaufzeichnungen Bedeutung haben. Wichtig ist auch eine nachvollziehbare zeitliche Übersicht: Wann ging ein Schreiben zu, welchen Zeitraum betrifft die Forderung und welche Gespräche fanden bereits statt? Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen und vertragliche oder tarifliche Ausschlussfristen eine Rolle spielen. Eine erste Anfrage sollte deshalb erkennbare Zeitvorgaben benennen, ohne dass damit bereits eine rechtliche Bewertung verbunden ist.
Was sollte eine Anfrage zu einer Abmahnung wegen Filesharings oder anderer Urheberrechtsverletzungen enthalten?
Zur Einordnung gehören das vollständige Abmahnschreiben einschließlich Anlagen, das Eingangsdatum und die darin genannten Fristen. Relevant sind außerdem die bezeichneten Werke oder Inhalte, die behauptete Nutzung und die verlangten Erklärungen oder Zahlungen. Bei Filesharing betrifft der Vorwurf häufig das Bereitstellen geschützter Dateien über eine Tauschbörse; bei anderen Sachverhalten kann es etwa um Bilder oder Texte auf einer Webseite gehen. Die tatsächlichen Umstände unterscheiden sich erheblich. Welche Ansprüche bestehen und wie mit einer verlangten Unterlassungserklärung umzugehen ist, erfordert eine Prüfung des Einzelfalls.
Worin unterscheiden sich markenrechtliche und domainrechtliche Anliegen?
Das Markenrecht betrifft den Schutz von Kennzeichen, die insbesondere Waren oder Dienstleistungen einem bestimmten Unternehmen zuordnen. Domainrechtliche Konflikte drehen sich um die Registrierung oder Nutzung von Internetadressen und können neben Markenrechten auch Namensrechte berühren. Nicht jede ähnliche Domain stellt automatisch eine Rechtsverletzung dar. Für die Einordnung sind unter anderem das betroffene Zeichen, die konkrete Nutzung, die angebotenen Waren oder Dienstleistungen und mögliche ältere Rechte relevant. Eine Anfrage lässt sich durch Domainnamen, Bildschirmaufnahmen, vorhandene Registerangaben und die bisherige Korrespondenz sachlich vorbereiten.
Welche Angaben sind bei rechtlichen Fragen zu einem Webshop sinnvoll?
Zunächst hilft eine Beschreibung des Geschäftsmodells: Welche Waren oder Dienstleistungen werden angeboten, an wen richtet sich das Angebot und worin besteht die konkrete Frage? Bei einem bestehenden Konflikt sind die betroffenen Bestellabläufe, Vertragsunterlagen und Nachrichten zwischen den Beteiligten relevant. Geht es um Inhalte oder Kennzeichen, können zusätzlich Bildschirmaufnahmen und Angaben zu deren Herkunft wichtig sein. Webshop-Anliegen können mehrere Rechtsgebiete berühren, insbesondere Vertragsrecht, Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht. Die erste Anfrage sollte deshalb das tatsächliche Problem möglichst konkret beschreiben und vorhandene Fristen nennen.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Pierre Laurien

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: laurien-bochum.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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