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- Rechtsanwaltskanzlei D. Bartsch
- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunktArbeitsrecht in Chemnitz vergleichen
Kanzleiprofil im Überblick
Die Rechtsanwaltskanzlei D. Bartsch von Rechtsanwältin Denise Bartsch-Hertwig befindet sich in der Reichsstraße 39 in Chemnitz. Die Webseite nennt Immobilienrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht als Tätigkeitsbereiche. Zum immobilienrechtlichen Angebot gehören Wohnraum- und Gewerbemietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht und Baurecht. Außerdem werden Maklervertrag, Wohnraumvermittlung und Immobilien-Zwangsversteigerung aufgeführt. Im Familienrecht nennt die Kanzlei Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsrecht. Auch Erbrecht und Schadenersatzrecht sind auf der Webseite verzeichnet. Die Kanzlei betont eine frühzeitige Beratung, um Prozesse im Interesse der Mandanten nach Möglichkeit zu verhindern. Sie beschreibt sowohl die gütliche Einigung als auch die Klärung von Streitigkeiten vor Gericht als Wege der Zusammenarbeit. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit wird dabei ausdrücklich hervorgehoben. Es besteht eine Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Michaela Kühn, die als Spezialistin im Arbeitsrecht bezeichnet wird. Zur Kontaktaufnahme stehen Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular bereit. Die Webseite bietet zudem Formulare für Verfahrens- und Prozesskostenhilfe sowie einen Antrag auf Beratungshilfe zum Download an.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rak-bartsch.de, rak-bartsch.de
Beratung in Chemnitz – Einordnung der Redaktion
Das Profil RAK D. Bartsch auf Anwalt-Seiten.de stellt das Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt heraus. Dahinter steht Rechtsanwältin Denise Bartsch-Hertwig mit der Rechtsanwaltskanzlei D. Bartsch in der Reichsstraße 39, 09112 Chemnitz. Arbeitsrechtliche Anliegen entstehen in unterschiedlichen Phasen eines Beschäftigungsverhältnisses: beim Abschluss eines Arbeitsvertrags, während der laufenden Zusammenarbeit oder bei deren Beendigung. Typische Themen sind Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Für Ratsuchende geht es dabei zunächst darum, den Sachverhalt einzuordnen, maßgebliche Unterlagen zusammenzustellen und mögliche außergerichtliche oder gerichtliche Wege zu verstehen. Die Kanzleiwebseite nennt neben dem Arbeitsrecht auch Immobilienrecht und Familienrecht als Tätigkeitsbereiche. Zum Immobilienrecht gehören dort Wohnraum- und Gewerbemietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht und Baurecht. Außerdem sind Maklervertrag, Wohnraumvermittlung und Immobilien-Zwangsversteigerung aufgeführt. Dahinter können etwa Fragen zu Mietverträgen, zur Nutzung von Eigentumswohnungen oder zu vertraglichen Pflichten bei Bauvorhaben stehen. Im Familienrecht werden Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsrecht genannt. Erbrecht und Schadenersatzrecht ergänzen die auf der Webseite verzeichneten Rechtsgebiete. Welche Fragestellungen zusammengehören und welche getrennt zu betrachten sind, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Die Kanzlei beschreibt frühzeitige Beratung als Möglichkeit, gerichtliche Auseinandersetzungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Sowohl eine gütliche Einigung als auch die gerichtliche Klärung werden als Wege der Zusammenarbeit genannt; dabei wird eine vertrauensvolle Zusammenarbeit betont. Es besteht eine Bürogemeinschaft mit Rechtsanwältin Michaela Kühn, die auf der Kanzleiwebseite als Spezialistin im Arbeitsrecht bezeichnet wird. Aus dieser Bürogemeinschaft ergibt sich nicht automatisch, wer ein einzelnes Mandat bearbeitet. Die Zuständigkeit innerhalb der Zusammenarbeit lässt sich bei der Anfrage klären. Der örtliche Bezug liegt in Chemnitz mit Stadtteilen wie Zentrum, Kaßberg, Sonnenberg, Bernsdorf und Altchemnitz. Eine konkrete Stadtteilzuordnung der Kanzlei ist in den vorliegenden Angaben nicht ausgewiesen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt insbesondere das Arbeitsgericht Chemnitz in Betracht; das Sächsische Landesarbeitsgericht ist grundsätzlich die nächste Instanz. Weitere Gerichte am Standort sind Amtsgericht und Landgericht Chemnitz. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die dort bereitgestellten Kontaktinformationen heranziehen. Die Kanzlei nennt Telefon, E-Mail und ein Kontaktformular als Kontaktwege. Eine kurze Schilderung des Anliegens, wichtige Daten und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben erleichtern die erste Zuordnung. Termin, benötigte Unterlagen und Anfahrt zur Reichsstraße sollten anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abgestimmt werden.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Chemnitz
- Amtsgericht Chemnitz
- Landgericht Chemnitz
- Arbeitsgericht Chemnitz
- Sächsisches Landesarbeitsgericht
Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt des Profils ist unter den genannten Gerichten vor allem das Arbeitsgericht Chemnitz relevant. Arbeitsgerichte verhandeln insbesondere Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. In vielen erstinstanzlichen Urteilsverfahren steht zunächst ein Gütetermin an, der eine einvernehmliche Lösung ermöglichen soll. Das Sächsische Landesarbeitsgericht befasst sich als höhere Instanz unter anderem mit Berufungen gegen arbeitsgerichtliche Urteile, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Welches Gericht im Einzelfall örtlich zuständig ist, richtet sich nicht allein nach dem Kanzleisitz. Für die zusätzlich genannten Tätigkeitsbereiche sind auch Amtsgericht und Landgericht Chemnitz von Bedeutung. Wohnraummietsachen gehören grundsätzlich vor das Amtsgericht; dort werden ebenfalls Wohnungseigentumssachen sowie durch das Familiengericht insbesondere Scheidungs-, Unterhalts- und Kindschaftssachen bearbeitet. Auch Zwangsversteigerungsverfahren sind dem Amtsgericht zugeordnet. Bei anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten, beispielsweise aus Gewerbemiet-, Makler- oder Bauverträgen, hängt die Zuständigkeit zwischen Amts- und Landgericht unter anderem vom Streitwert und besonderen gesetzlichen Regelungen ab. Die Kanzleiadresse lautet Reichsstraße 39 in Chemnitz. Die Standortangaben nennen Zentrum, Kaßberg, Sonnenberg, Bernsdorf und Altchemnitz, belegen jedoch keine konkrete Zuordnung der Adresse zu einem dieser Stadtteile oder eine Innenstadtlage. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich daher eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Anschrift. Konkrete Verbindungen, Zugangsmöglichkeiten und Parkmöglichkeiten sind in den vorliegenden Angaben nicht dokumentiert.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen und das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben wichtig. Hinzukommen können einschlägige E-Mails, Entgeltabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht. Bei einer Kündigung ist insbesondere bedeutsam, wann und auf welchem Weg das Schreiben zugegangen ist, weil arbeitsrechtliche Fristen kurz sein können. Eine erste Anfrage sollte deshalb das Zugangsdatum und das gewünschte Ziel erkennen lassen. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Sachverhalt ab; die Anfrage allein bedeutet noch keine Mandatsübernahme.
- Kann ein arbeitsrechtlicher Konflikt auch ohne gerichtliches Verfahren geklärt werden?
- Arbeitsrechtliche Konflikte können durch Gespräche, schriftliche Verhandlungen oder eine Vereinbarung beigelegt werden. Ob das sinnvoll und möglich ist, hängt unter anderem vom Streitgegenstand, den vorhandenen Unterlagen und der Bereitschaft beider Seiten ab. Auch nach Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens bleibt eine Einigung möglich; vor dem Arbeitsgericht dient insbesondere der Gütetermin diesem Zweck. Außergerichtliche Gespräche ersetzen jedoch nicht die Beachtung gesetzlicher oder vertraglicher Fristen. Eine rechtliche Prüfung kann daher sowohl die Verständigungsmöglichkeiten als auch den zeitlichen Rahmen zum Gegenstand haben.
- Was sollte eine Anfrage zu einem Miet-, Wohnungseigentums- oder Baukonflikt enthalten?
- Hilfreich ist zunächst eine klare Angabe dazu, ob es um Wohnraum, Gewerberäume, Wohnungseigentum, einen Maklervertrag oder ein Bauvorhaben geht. Wichtig sind außerdem die eigene Rolle, die beteiligten Vertragspartner und das konkrete Streitthema. Als Unterlagen kommen beispielsweise Verträge, Abrechnungen, Beschlüsse, Schriftwechsel oder eine Dokumentation von Mängeln in Betracht. Eine knappe zeitliche Darstellung erleichtert die Zuordnung. Bereits angekündigte Termine, gesetzte Fristen oder zugestellte gerichtliche Schreiben sollten in der Anfrage ausdrücklich erwähnt werden, ohne eine abschließende rechtliche Bewertung selbst vorwegzunehmen.
- Welche Informationen sind vor einer familienrechtlichen Mandatsanfrage sinnvoll?
- Bei einer familienrechtlichen Anfrage hilft die Unterscheidung, ob Trennung oder Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge oder Umgang im Vordergrund stehen. Mehrere Themen können miteinander zusammenhängen, benötigen aber unterschiedliche Informationen. Je nach Anliegen können Angaben zur familiären Situation, zum Trennungszeitpunkt, zu bestehenden Vereinbarungen oder gerichtlichen Entscheidungen wichtig sein. Bei Unterhaltsfragen spielen häufig Einkommensunterlagen eine Rolle. Für den Erstkontakt genügt eine sachliche Zusammenfassung; welche sensiblen Dokumente anschließend auf welchem Weg übermittelt werden sollen, lässt sich mit der angefragten Kanzlei abstimmen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu RAK D. Bartsch
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rak-bartsch.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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