Veröffentlichtes Profil

Robert Funck

Jan-Robert Funck – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Braunschweig

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht · Jan-Robert Funck Rechtsanwalt

Schleinitzstr. 14, 38106 Braunschweig

Telefon: +49 531 234 29 151

Qualifikation
Rechtsanwaltskammer Niedersachsen, Bruchtorwall 12, 38100 Braunschweig
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Jan-Robert Funck Rechtsanwalt

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Jan-Robert Funck ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Braunschweig. Seine Kanzlei befindet sich in der Schleinitzstr. 14, 38106 Braunschweig. Als fachliche Ausrichtung ist auf der Webseite Strafrecht durch die Fachanwaltsbezeichnung belegt. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte, ein bestimmter Mandantenkreis oder eine besondere Arbeitsweise werden in den vorliegenden Seiteninhalten nicht beschrieben. Für die Kontaktaufnahme sind eine Telefonnummer, eine Mobiltelefonnummer, eine Faxnummer und die E-Mail-Adresse KanzleiFunck@aol.com angegeben. Die Webseite bietet außerdem eine Vollmacht, ein PKH-Formular und eine Schweigepflichtsentbindung als Downloads an. Im Impressum wird die Rechtsanwaltskammer Niedersachsen als zuständige Kammer genannt. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in Deutschland verliehen. Als berufsrechtliche Regelungen nennt das Impressum unter anderem die Bundesrechtsanwaltsordnung, die Berufsordnung der Rechtsanwälte und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der R+V Allgemeine Versicherungs AG; als Geltungsraum ist Deutschland angegeben.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kuczyfu.de, kuczyfu.de

Beratung in Braunschweig – Einordnung der Redaktion

Robert Funck ist als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Braunschweig verzeichnet. Die Kanzlei Jan-Robert Funck Rechtsanwalt befindet sich in der Schleinitzstr. 14, 38106 Braunschweig. Der Hauptschwerpunkt des Profils liegt im Strafrecht; weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind in den vorliegenden Angaben nicht belegt. Für Ratsuchende betrifft dieses Rechtsgebiet insbesondere die Auseinandersetzung mit einem strafrechtlichen Vorwurf und den Ablauf eines Ermittlungs- oder Gerichtsverfahrens. Die Fachanwaltsbezeichnung weist eine besondere Qualifikation im Strafrecht nach den berufsrechtlichen Voraussetzungen aus, enthält aber keine Aussage über den Ausgang eines einzelnen Verfahrens. Typische Anlässe für eine strafrechtliche Anfrage sind eine polizeiliche Vorladung, ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl. Auch eine Durchsuchung oder eine Festnahme kann Anlass sein, anwaltlichen Beistand zu suchen. Bei der strafrechtlichen Verteidigung geht es allgemein darum, den Tatvorwurf, den Verfahrensstand und die vorhandenen Erkenntnisse einzuordnen. Dazu können die Einsicht in Ermittlungsakten, die Prüfung verfahrensrechtlicher Fragen und die Vorbereitung auf eine mögliche Hauptverhandlung gehören. Welche Tätigkeit tatsächlich erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab und lässt sich nicht allein aus der Bezeichnung eines Schreibens ableiten. Der örtliche Bezug ergibt sich aus dem Kanzleisitz in Braunschweig. Für Strafsachen kommen am Standort insbesondere das Amtsgericht Braunschweig und das Landgericht Braunschweig in Betracht; das Oberlandesgericht Braunschweig übernimmt unter anderem Aufgaben als Rechtsmittelgericht. Das ebenfalls genannte Arbeitsgericht ist dagegen nicht für die Entscheidung über strafrechtliche Tatvorwürfe zuständig. Zur Orientierung im Stadtgebiet werden unter anderem die Innenstadt, das Östliche Ringgebiet, das Westliche Ringgebiet, Gliesmarode und Stöckheim genannt. Eine gesicherte Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile enthalten die vorliegenden Angaben nicht. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw ist deshalb die konkrete Adresse maßgeblich. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktinformationen als Ausgangspunkt nutzen. Belegt sind eine Telefonnummer, eine Mobiltelefonnummer, eine Faxnummer und die E-Mail-Adresse KanzleiFunck@aol.com. Eine erste Anfrage kann knapp den Anlass, die beteiligte Behörde und gegebenenfalls bekannte Termine oder Fristen benennen. Anschließend lässt sich klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden. Allein die Anfrage begründet noch keine gesicherte Mandatsübernahme. Auf der Kanzleiwebseite stehen außerdem eine Vollmacht, ein PKH-Formular und eine Schweigepflichtsentbindung zum Download bereit; deren Verwendung ist vom jeweiligen Anliegen zu unterscheiden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Braunschweig

  • Amtsgericht Braunschweig
  • Landgericht Braunschweig
  • Arbeitsgericht Braunschweig
  • Oberlandesgericht Braunschweig

Die Kanzlei Jan-Robert Funck Rechtsanwalt liegt in der Schleinitzstr. 14 im Postleitzahlgebiet 38106 Braunschweig. Die vorliegenden Angaben erlauben keine verlässliche Einordnung der Adresse in einen bestimmten Stadtteil oder als Innenstadtlage. Innenstadt, Östliches Ringgebiet, Westliches Ringgebiet, Gliesmarode und Stöckheim gehören zum genannten örtlichen Umfeld, belegen jedoch keine besondere räumliche Ausrichtung der Kanzlei. Wer einen persönlichen Termin wahrnehmen möchte, kann die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anhand der vollständigen Anschrift planen. Konkrete Verbindungen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht dokumentiert und sollten bei Bedarf vorab geklärt werden. Für den strafrechtlichen Schwerpunkt sind vor allem das Amtsgericht Braunschweig und das Landgericht Braunschweig relevant. Am Amtsgericht werden Strafverfahren je nach Zuständigkeit vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht geführt; auch Strafbefehlsverfahren gehören grundsätzlich zur amtsgerichtlichen Tätigkeit. Das Landgericht verhandelt bestimmte gewichtigere Strafsachen in erster Instanz und entscheidet über Berufungen gegen strafrechtliche Urteile des Amtsgerichts. Welches Gericht einen konkreten Fall bearbeitet, richtet sich nach den gesetzlichen Regeln zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit, nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das Oberlandesgericht Braunschweig ist im Strafrecht insbesondere mit bestimmten Revisionen und Beschwerden befasst. Es ist daher nicht die übliche erste Anlaufstelle für jedes Strafverfahren. Das Arbeitsgericht Braunschweig entscheidet dagegen über arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Auch wenn ein Sachverhalt sowohl strafrechtliche als auch arbeitsrechtliche Fragen aufwirft, bleiben die jeweiligen gerichtlichen Verfahren voneinander zu unterscheiden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Kann ich bereits nach einer polizeilichen Vorladung eine strafrechtliche Mandatsanfrage stellen?
Eine Mandatsanfrage ist grundsätzlich schon im Ermittlungsverfahren möglich; eine Anklage muss dafür nicht vorliegen. Für die erste Einordnung ist wichtig, ob die betroffene Person als beschuldigte Person oder als Zeugin beziehungsweise Zeuge angeschrieben wurde und von welcher Stelle die Ladung stammt. Daraus ergeben sich unterschiedliche rechtliche Fragen. In einer Anfrage lassen sich die Art des Schreibens, das Aktenzeichen und ein genannter Termin mitteilen. Welche Rechte und Pflichten im konkreten Fall bestehen, bedarf einer individuellen Prüfung.
Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage im Strafrecht hilfreich?
Hilfreich sind regelmäßig die bereits vorliegenden Schreiben von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht, einschließlich der Anlagen. Dazu können Vorladungen, Durchsuchungsbeschlüsse, eine Anklageschrift oder ein Strafbefehl gehören. Auch Umschläge und Zustellungsvermerke können für die zeitliche Einordnung bedeutsam sein. Eine kurze, sachliche Übersicht über den bisherigen Verlauf erleichtert die Orientierung. Vor der Übermittlung umfangreicher oder besonders sensibler Unterlagen lässt sich klären, welcher Übertragungsweg vorgesehen ist. Welche weiteren Dokumente erforderlich sind, hängt vom Tatvorwurf und vom Stand des Verfahrens ab.
Was unterscheidet einen Strafbefehl von einer Anklageschrift?
Ein Strafbefehl ist eine gerichtliche Entscheidung, mit der in einem schriftlichen Verfahren ohne vorherige Hauptverhandlung strafrechtliche Rechtsfolgen festgesetzt werden können. Ohne rechtzeitigen Einspruch kann er rechtskräftig werden. Eine Anklageschrift enthält dagegen den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf und leitet die gerichtliche Prüfung ein, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Beide Dokumente haben deshalb unterschiedliche Bedeutung. Für eine Mandatsanfrage sind das vollständige Schreiben und Angaben zur Zustellung hilfreich, damit Verfahrensstand und mögliche Fristen individuell eingeordnet werden können.
Was bedeutet Akteneinsicht für die Vorbereitung einer Strafverteidigung?
Die Ermittlungsakte dokumentiert den bisherigen Verfahrensstoff, etwa Aussagen, Berichte und andere Beweismittel. Akteneinsicht ermöglicht es der Verteidigung, den Vorwurf nicht ausschließlich anhand der Erinnerung der betroffenen Person oder einzelner Behördenschreiben zu beurteilen. Umfang und Zeitpunkt des Zugangs richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und können vom Verfahrensstand abhängen. Nach Sichtung der Akten lassen sich offene Fragen und denkbare weitere Verfahrensschritte besprechen. Akteneinsicht bedeutet jedoch weder, dass sämtliche Ermittlungen abgeschlossen sind, noch erlaubt sie für sich genommen eine verlässliche Vorhersage des Verfahrensausgangs.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Robert Funck

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kuczyfu.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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