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- Rechtsanwälte Ruth Becker-Prox & Anne Esser
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- FamilienrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Ruth Becker-Prox ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Düren. Die Kanzlei Ruth Becker-Prox & Anne Esser besteht dort seit 1997. Auf der Webseite werden Familienrecht, Verkehrsrecht und Arbeitsrecht als Rechtsgebiete genannt. In veröffentlichten Mandantenbewertungen werden familienrechtliche Anliegen wie Kindesunterhalt, Zugewinn, Ehegattenunterhalt und ein Sorgerechtsverfahren beschrieben. Zu den dort berichtenden Mandantinnen und Mandanten gehören damit auch Eltern mit familienrechtlichen Anliegen. Die Kanzlei beschreibt ihre Beratung als unabhängig und vertraulich und legt nach eigenen Angaben Wert auf eine persönliche, effiziente und transparente Zusammenarbeit. Als Dienstleisterinnen handeln die Anwältinnen im Interesse ihrer Mandantinnen und Mandanten. Ihre Erfahrung bildet nach der Kanzleidarstellung die Grundlage für rechtliche Einschätzungen und die Vertretung von Interessen. Für Anfragen und Terminvereinbarungen stehen ein Kontaktformular, Telefon und E-Mail zur Verfügung. Die Kontaktseite nennt eine Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktages und eine vertrauliche Behandlung aller Angaben.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: becker-prox.de, becker-prox.de
Beratung in Düren – Einordnung der Redaktion
Ruth Becker ist als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Düren tätig. In der Kanzleibeschreibung wird sie unter dem Namen Ruth Becker-Prox geführt. Die Kanzlei Rechtsanwälte Ruth Becker-Prox & Anne Esser besteht in Düren seit 1997 und hat ihren Sitz in der Zehnthofstraße 58, 52349 Düren. Im Mittelpunkt dieses Profils steht das Familienrecht. Auf der Kanzleiwebseite werden daneben Verkehrsrecht und Arbeitsrecht genannt. Für familienrechtliche Anfragen geht es häufig darum, persönliche Veränderungen rechtlich einzuordnen und die damit verbundenen Fragen zu Kindern, Unterhalt oder Vermögen voneinander abzugrenzen. Typische Anliegen im Familienrecht sind Trennung und Scheidung, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt sowie die vermögensrechtlichen Folgen einer Ehe. Beim Zugewinnausgleich steht allgemein die Entwicklung des Vermögens während der Ehe im Blickpunkt. Bei Unterhaltsfragen spielen unter anderem Einkommen, Bedarf und die familiäre Situation eine Rolle. Veröffentlichte Mandantenbewertungen zur Kanzlei beschreiben Anliegen zu Kindesunterhalt, Zugewinn und Ehegattenunterhalt sowie ein Sorgerechtsverfahren. Diese Angaben benennen Themen bisheriger Anfragen, erlauben aber keine Rückschlüsse auf den Verlauf oder das Ergebnis anderer Fälle. Für Eltern können außerdem die elterliche Sorge und der Umgang mit einem Kind im Vordergrund stehen. Dabei sind die rechtliche Entscheidungsverantwortung und die Gestaltung persönlicher Kontakte unterschiedliche Themen. Mandantinnen und Mandanten erwartet bei einer familienrechtlichen Klärung regelmäßig zunächst eine Erfassung der familiären Situation, vorhandener Vereinbarungen und relevanter Unterlagen. Je nach Anliegen kommen außergerichtliche Abstimmungen oder gerichtliche Verfahren in Betracht. Die Kanzlei beschreibt ihre Beratung als unabhängig und vertraulich und nennt eine persönliche, effiziente und transparente Zusammenarbeit als eigenen Anspruch. Der örtliche Bezug liegt in Düren und umfasst für Ratsuchende auch das Umfeld der Innenstadt sowie die Stadtteile Birkesdorf und Rölsdorf. Ob für ein konkretes familienrechtliches Verfahren das Amtsgericht Düren zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Dort werden Familiensachen durch das Familiengericht bearbeitet; das ebenfalls genannte Landgericht Aachen ist dagegen keine reguläre Beschwerdeinstanz für solche Verfahren. Zur Anfahrt an die Kanzleiadresse lassen sich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw je nach Ausgangspunkt einplanen; konkrete Verbindungen sollten vorab geprüft werden. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dort verfügbaren Kontaktangaben für eine Anfrage nutzen. Als Kontaktwege nennt die Kanzlei Kontaktformular, Telefon und E-Mail. Für eine erste Nachricht genügt eine knappe Beschreibung des Anliegens mit einem Hinweis auf bereits vorliegende Schreiben und mögliche Fristen. Ob ein Mandat übernommen wird und welche Unterlagen benötigt werden, ist anschließend abzustimmen. Die Kanzleikontaktseite nennt eine Rückmeldung in der Regel innerhalb eines Werktages; dies ist keine verbindliche Zusage für jede Anfrage.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Düren
Die Kanzlei Rechtsanwälte Ruth Becker-Prox & Anne Esser befindet sich in der Zehnthofstraße 58 in 52349 Düren. Zum örtlichen Umfeld gehören die Innenstadt sowie Birkesdorf und Rölsdorf als weitere Dürener Stadtteile. Eine genauere Zuordnung der Kanzleiadresse zu einem Stadtteil oder Angaben zu einer bestimmten Haltestelle sind dem vorliegenden Material nicht zu entnehmen. Für die Planung eines Besuchs ist deshalb die vollständige Anschrift maßgeblich. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw hängt vom jeweiligen Ausgangspunkt ab. Aktuelle Verbindungen, Zufahrtsmöglichkeiten und gegebenenfalls Parkmöglichkeiten sollten vor einem vereinbarten Termin geprüft werden. Für den familienrechtlichen Schwerpunkt ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Düren relevant. Sein Familiengericht befasst sich bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit beispielsweise mit Scheidungen, Unterhaltssachen, Fragen der elterlichen Sorge und Umgangsverfahren. Auch Versorgungsausgleich und güterrechtliche Streitigkeiten können zu den familiengerichtlichen Aufgaben gehören. Welches Familiengericht im Einzelfall zuständig ist, folgt jedoch nicht allein aus dem Kanzleisitz. Je nach Verfahrensart können insbesondere der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes oder die Aufenthaltsorte der Ehegatten ausschlaggebend sein. Das Landgericht Aachen gehört ebenfalls zum genannten gerichtlichen Umfeld, ist für die typischen Familiensachen dieses Profils aber grundsätzlich nicht das erstinstanzliche Gericht. Es bearbeitet unter anderem allgemeine Zivilsachen im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit. Beschwerden gegen familiengerichtliche Entscheidungen werden regelmäßig vom zuständigen Oberlandesgericht behandelt, nicht vom Landgericht. Für Ratsuchende ist daher zwischen der räumlichen Nähe eines Gerichts und seiner sachlichen sowie örtlichen Zuständigkeit zu unterscheiden.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Schildern Sie der Kanzlei Ihr Anliegen. Im Kontaktformular werden Name, E-Mail und Telefon als Pflichtangaben sowie das Rechtsgebiet und eine Nachricht / Anmerkung abgefragt.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Für den Erstkontakt: Schildern Sie der Kanzlei Ihr Anliegen. Im Kontaktformular werden Name, E-Mail und Telefon als Pflichtangaben sowie das Rechtsgebiet und eine Nachricht / Anmerkung abgefragt.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine erste Anfrage wegen Trennung oder Scheidung hilfreich?
- Für eine erste Anfrage ist eine kurze Darstellung der familiären Situation hilfreich: Besteht bereits eine Trennung, gibt es gemeinsame minderjährige Kinder und welche Fragen sind derzeit offen? Auch vorhandene gerichtliche Schreiben, Vereinbarungen oder erkennbare Fristen sind für die Einordnung wichtig. Je nach Anliegen können später Heiratsurkunde, Einkommensnachweise oder Unterlagen zum Vermögen benötigt werden. Eine vollständige Dokumentensammlung muss nicht schon mit der ersten Nachricht übersandt werden. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind und auf welchem Weg sie übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
- Wie unterscheiden sich Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt?
- Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt betreffen unterschiedliche Ansprüche. Beim Kindesunterhalt geht es um den Lebensbedarf des Kindes; Bedeutung haben unter anderem dessen Alter, die Betreuungssituation und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern. Ehegattenunterhalt betrifft mögliche Ansprüche zwischen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten. Dabei sind Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt rechtlich zu unterscheiden. Für eine Prüfung werden häufig Angaben zu Einkommen, Belastungen und bestehenden Verpflichtungen benötigt. Pauschale Aussagen allein anhand eines einzelnen Einkommensbetrags sind meist nicht ausreichend, weil mehrere persönliche und wirtschaftliche Umstände zusammenwirken.
- Was ist mit Zugewinnausgleich gemeint, und welche Unterlagen können dafür wichtig sein?
- Der Zugewinnausgleich betrifft grundsätzlich den Ausgleich unterschiedlich hoher Vermögenszuwächse während einer Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Er bedeutet nicht, dass sämtliche Vermögensgegenstände automatisch gemeinsames Eigentum werden. Für die rechtliche Einordnung können Vermögensstände zu bestimmten Stichtagen, vorhandene Schulden und gegebenenfalls Schenkungen oder Erbschaften relevant sein. Typische Unterlagen sind Kontoauszüge, Darlehensunterlagen und Nachweise zu Immobilien oder anderen Vermögenswerten. Ob und in welchem Umfang ein Ausgleich in Betracht kommt, hängt auch von möglichen ehevertraglichen Regelungen und den jeweiligen Umständen ab.
- Worin unterscheiden sich Sorgerecht und Umgang, wenn Eltern getrennt leben?
- Die elterliche Sorge umfasst die Verantwortung für das Kind, etwa für wichtige persönliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten. Das Umgangsrecht betrifft dagegen den persönlichen Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern. Eine Trennung führt daher nicht automatisch dazu, dass nur noch ein Elternteil sorgeberechtigt ist. Bei Meinungsverschiedenheiten können sowohl Entscheidungsbefugnisse als auch die Ausgestaltung von Kontakten zum Thema werden. Maßgeblicher Bezugspunkt ist das Kindeswohl. Für eine erste Anfrage helfen Angaben zur bisherigen Betreuung, zu bestehenden Absprachen und zu bereits laufenden Verfahren, ohne dass daraus schon eine bestimmte rechtliche Lösung folgt.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Ruth Becker
Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.
Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,6 von 5 · 72 Bewertungen
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Kritische Stimmen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: becker-prox.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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