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- vor Ort · telefonisch
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- Kanzlei Uta Koch
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Uta Koch ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Düren. Ihre Kanzlei befindet sich in der Tivolistraße 4, 52349 Düren. Auf ihrer Webseite beschreibt sie das Familienrecht als ihre Leidenschaft und verweist dabei auf einen Zeitraum von über 26 Jahren. Sie vertritt und begleitet Mandanten in familienrechtlichen Angelegenheiten. Dabei umfasst ihre Tätigkeit sowohl einvernehmliche als auch schwierige und strittige Fälle. Ihre Darstellung der Arbeitsweise verbindet die Vertretung mit der Begleitung in diesen Angelegenheiten. Als Betreiberin der Webseite und als Verantwortliche für deren Inhalt ist Uta Koch im Impressum genannt. Die zuständige Kammer ist die Rechtsanwaltskammer Köln. Die Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Für die Kontaktaufnahme nennt die Kanzlei die Telefonnummer +49 2421 2063530 und die E-Mail-Adresse kanzleiutakoch@t-online.de. Im Impressum wird außerdem eine Berufshaftpflichtversicherung bei der HDI-Gerling Firmen und Privat Versicherung AG aufgeführt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzleiutakoch.de, kanzleiutakoch.de
Beratung in Düren – Einordnung der Redaktion
Uta Koch ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Düren. Ihre Kanzlei befindet sich in der Tivolistraße 4, 52349 Düren. Das Profil führt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet auf. In ihrer eigenen Kanzleibeschreibung stellt Uta Koch insbesondere die familienrechtliche Tätigkeit heraus und verweist dabei auf einen Zeitraum von über 26 Jahren. Sie beschreibt ihre Arbeit als Vertretung und Begleitung in einvernehmlichen ebenso wie in schwierigen und strittigen familienrechtlichen Angelegenheiten. Zuständige Berufskammer ist die Rechtsanwaltskammer Köln. Im Arbeitsrecht stehen die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen betreffen Arbeitsverträge, Kündigungen, Abmahnungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Auch Veränderungen der vereinbarten Tätigkeit und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag können Anlass für eine anwaltliche Anfrage sein. Ratsuchende erwartet in diesem Rechtsgebiet regelmäßig eine Einordnung der vertraglichen Grundlagen, der bisherigen Kommunikation und möglicher zeitlicher Vorgaben. Welche Fragen im Einzelfall zu prüfen sind, hängt unter anderem vom Beschäftigungsverhältnis und dem konkreten Anlass der Anfrage ab. Das Familienrecht umfasst persönliche und wirtschaftliche Fragen rund um Trennung, Scheidung und familiäre Verantwortung. Dazu gehören beispielsweise Unterhalt, Vermögensauseinandersetzungen zwischen Ehegatten sowie Sorge- und Umgangsfragen. Eine einvernehmliche Ausgangslage kann dabei andere Anforderungen an die Abstimmung stellen als ein bereits bestehender Konflikt. Für eine erste Orientierung sind regelmäßig die familiäre Situation, vorhandene Vereinbarungen und gegebenenfalls gerichtliche Schreiben bedeutsam. Die Fachanwaltsbezeichnung von Uta Koch bezieht sich auf das Familienrecht; die Kanzleibeschreibung nennt ausdrücklich die Begleitung unterschiedlicher Konfliktlagen in diesem Bereich. Die Anschrift in der Tivolistraße verortet die Kanzlei im Dürener Stadtgebiet. Für Ratsuchende aus der Innenstadt, Birkesdorf oder Rölsdorf bildet sie damit einen örtlichen Anlaufpunkt. Angaben zu konkreten Verkehrsverbindungen oder Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Unter den genannten Gerichten ist für familienrechtliche Verfahren insbesondere das Amtsgericht Düren mit seinem Familiengericht relevant, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das Landgericht Aachen ist dagegen grundsätzlich kein Eingangsgericht für Familiensachen; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Für eine Kontaktaufnahme können Interessierte zunächst das Profil auf Anwalt-Seiten.de heranziehen und anschließend die angegebenen Kontaktwege nutzen. Die Kanzlei nennt die Telefonnummer +49 2421 2063530 und die E-Mail-Adresse kanzleiutakoch@t-online.de. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, das betroffene Rechtsgebiet und Hinweise auf bereits laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Ob eine Vertretung übernommen wird, welche Unterlagen benötigt werden und wie ein Gespräch stattfinden kann, ist anschließend unmittelbar mit der Kanzlei abzustimmen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Düren
Die Kanzlei Uta Koch hat ihren Sitz in der Tivolistraße 4 in 52349 Düren. Für die räumliche Orientierung sind neben der Dürener Innenstadt auch die Stadtteile Birkesdorf und Rölsdorf relevant. Eine konkrete Zuordnung der Kanzleianschrift zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Die Anfahrt lässt sich anhand der vollständigen Adresse mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen. Welche Verbindung geeignet ist und welche Abstellmöglichkeiten bestehen, sollte vor einem Termin aktuell geprüft werden. Belegte Angaben zu Haltestellen, Linien oder zur Barrierefreiheit liegen nicht vor. Für den Schwerpunkt Familienrecht ist von den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Düren von Bedeutung. Dort werden beim Familiengericht insbesondere Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht geführt, wenn die gesetzlichen Zuständigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Maßgeblich ist dabei nicht allein die Lage der Kanzlei; je nach Verfahrensart können etwa der gewöhnliche Aufenthalt eines Kindes oder die Wohnverhältnisse der Beteiligten entscheidend sein. Das ebenfalls genannte Landgericht Aachen befasst sich unter anderem mit allgemeinen zivilrechtlichen Streitigkeiten innerhalb seiner gesetzlichen Zuständigkeit. Es ist jedoch weder das reguläre Eingangsgericht für Familiensachen noch für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse, werden regelmäßig vor den Arbeitsgerichten verhandelt. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Anknüpfungspunkten, beispielsweise dem Arbeitsort. Die beiden im Profil genannten Gerichte bilden deshalb nicht sämtliche für die Tätigkeitsschwerpunkte relevanten gerichtlichen Zuständigkeiten ab.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
- Für die erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, mögliche Ergänzungen sowie das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben relevant. Hinzukommen können Gehaltsabrechnungen und die bisherige Korrespondenz zum Streitpunkt. Hilfreich ist eine kurze zeitliche Übersicht, insbesondere dazu, wann ein Schreiben zugegangen ist und welche Gespräche stattgefunden haben. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche oder vertragliche Fristen eine Rolle spielen. Deshalb sollten erkennbare Termine schon bei der Anfrage genannt werden. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden, wird im Rahmen der weiteren Abstimmung geklärt.
- Kann eine arbeitsrechtliche Angelegenheit auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
- Arbeitsrechtliche Konflikte führen nicht zwangsläufig zu einem Gerichtsverfahren. Je nach Anliegen kommen eine außergerichtliche Klärung, Verhandlungen über einzelne Vertragsbedingungen oder eine Verständigung über offene Ansprüche in Betracht. Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses können außerdem Fragen zu Zeugnis, Resturlaub und Abrechnung zusammenhängen. Ob eine Einigung möglich und welche Prüfung dafür erforderlich ist, hängt von den Umständen und den Interessen beider Seiten ab. Auch während außergerichtlicher Gespräche können Fristen weiterlaufen. Eine Kontaktanfrage sollte daher den aktuellen Stand und bereits vorliegende Vorschläge sachlich beschreiben.
- Was bedeutet eine einvernehmliche Scheidung, und können beide Ehegatten dieselbe anwaltliche Vertretung haben?
- Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht grundsätzlich Einigkeit über die Trennung und die beabsichtigte Auflösung der Ehe. Das bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Folgethemen wie Unterhalt, Vermögen oder Versorgungsausgleich bereits geklärt sind. Im Scheidungsverfahren gelten anwaltliche Vertretungsvorgaben; für die bloße Zustimmung zum Scheidungsantrag ist nicht in jedem Fall eine eigene Vertretung erforderlich. Eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt vertritt jedoch nicht zugleich beide Ehegatten mit möglicherweise unterschiedlichen Interessen. Vor einer Mandatsanfrage ist deshalb die Unterscheidung zwischen gemeinsamer Verständigung und gemeinsamer anwaltlicher Vertretung wichtig.
- Welche Informationen helfen bei einer Anfrage zu Unterhalt, Sorgerecht oder Umgang?
- Bei Unterhaltsfragen sind regelmäßig die familiären Beziehungen, die Einkommensverhältnisse und bereits bestehende Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen von Bedeutung. Bei Sorge- und Umgangsfragen stehen die Lebenssituation des Kindes, die bisherige Betreuung und der konkrete Abstimmungsbedarf im Vordergrund. Eine knappe, sachliche Darstellung erleichtert die Orientierung, ohne dass bereits sämtliche Einzelheiten aufbereitet sein müssen. Vorhandene Gerichtsschreiben und anstehende Termine sollten erwähnt werden. Welche weiteren Angaben erforderlich sind, richtet sich nach dem jeweiligen Thema. Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang sind rechtlich unterschiedliche Fragen, auch wenn sie im Alltag eng zusammenhängen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Uta Koch
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Google-Bewertungen der Kanzlei
4,9 von 5 · 55 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Tivolistraße 4, 52349 Düren
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzleiutakoch.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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