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- f.a.i.r. die Fachkanzlei für Arbeits- und Insolvenzrecht Dr. Banse
- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Thomas Banse ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Insolvenzrecht. Die Hauptstelle seiner Kanzlei befindet sich in Düren; seit dem 01.01.2024 besteht eine Zweigstelle in Hannover. Er ist bundesweit tätig, insbesondere im Rheinland und im Raum Hannover. Sein Angebot richtet sich an Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber sowie an Unternehmen, ehemals Selbstständige und Gläubiger. Im Arbeitsrecht gehören Abfindungen, Kündigungsschutz, Betriebsänderungen, Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan zu seinen Tätigkeitsfeldern. Er vertritt Betriebsräte und Arbeitgeber auch in Einigungsstellenverfahren und Beschlussverfahren und ist Referent für Betriebsrats-Schulungen. Im Insolvenzrecht berät er zu Unternehmensinsolvenzen, Verbraucherinsolvenzen und außergerichtlicher Sanierung beziehungsweise Schuldenregulierung. Seine Arbeit umfasst die Klärung der Schuldensituation, außergerichtliche Verhandlungen mit Gläubigern, die Vorbereitung von Insolvenzanträgen und die Begleitung durch Insolvenzverfahren. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Insolvenzarbeitsrecht mit arbeitsrechtlichen Ansprüchen von Arbeitnehmern im Insolvenzverfahren des Arbeitgebers. Die Interessen seiner Mandanten setzt er nach eigener Darstellung konsequent und fair durch.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: kanzlei-banse.de, kanzlei-banse.de
Beratung in Düren – Einordnung der Redaktion
Thomas Banse ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Insolvenzrecht. Die Hauptstelle seiner Kanzlei „f.a.i.r. die Fachkanzlei für Arbeits- und Insolvenzrecht Dr. Banse“ befindet sich in der Goethestraße 18 in 52349 Düren. Arbeitsrecht bildet den Hauptschwerpunkt seines Profils. Das Angebot richtet sich an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber sowie an Unternehmen, ehemals Selbstständige und Gläubiger. Neben dem Standort Düren besteht seit dem 1. Januar 2024 eine Zweigstelle in Hannover. Banse ist bundesweit tätig, insbesondere im Rheinland und im Raum Hannover. Im Arbeitsrecht gehören Kündigungsschutz und Abfindungen ebenso zu seinen Tätigkeitsfeldern wie Betriebsänderungen, Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplan. Für Beschäftigte können beispielsweise die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder die wirtschaftlichen Folgen eines Arbeitsplatzverlustes Anlass für eine Anfrage sein. Betriebsräte und Arbeitgeber befassen sich häufig mit Beteiligungsrechten und der Gestaltung betrieblicher Veränderungen. Banse vertritt beide Mandantengruppen auch in Einigungsstellenverfahren und arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren. Zudem ist er Referent für Betriebsrats-Schulungen. Welche Unterlagen und Verfahrenswege relevant sind, hängt vom jeweiligen Anliegen und der Rolle der anfragenden Person oder Organisation ab. Im Insolvenzrecht umfasst seine Tätigkeit Unternehmensinsolvenzen, Verbraucherinsolvenzen und außergerichtliche Sanierung beziehungsweise Schuldenregulierung. Dazu zählen die Klärung der Schuldensituation, Verhandlungen mit Gläubigern, die Vorbereitung von Insolvenzanträgen und die Begleitung während des Verfahrens. Eine Verbindung beider Fachgebiete bildet das Insolvenzarbeitsrecht: Hier stehen arbeitsrechtliche Ansprüche von Beschäftigten im Insolvenzverfahren ihres Arbeitgebers im Mittelpunkt. Typische Fragen betreffen ausstehende Vergütung, den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses oder die Einordnung von Forderungen. Bei Unternehmen und ehemals Selbstständigen geht es häufig zunächst darum, die wirtschaftliche und rechtliche Ausgangslage anhand vorhandener Unterlagen zu erfassen. Für Ratsuchende aus Düren, etwa aus der Innenstadt, Birkesdorf oder Rölsdorf, ist die Kanzleianschrift der örtliche Anlaufpunkt. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw lässt sich anhand der Adresse planen; konkrete Verbindungen sind vorab zu prüfen. Amtsgericht Düren und Landgericht Aachen gehören zum örtlichen Gerichtsumfeld, sind aber nicht für jede arbeits- oder insolvenzrechtliche Angelegenheit zuständig. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de beginnt mit den im Profil verfügbaren Kontaktangaben. Eine kurze Schilderung des Anliegens, die Benennung beteiligter Parteien und Hinweise auf laufende Fristen erleichtern die erste Zuordnung. Ob ein Mandat übernommen wird und wie die weitere Abstimmung erfolgt, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Düren
Die Hauptstelle von Thomas Banse liegt in der Goethestraße 18 in 52349 Düren. Damit ist Düren der örtliche Bezugspunkt für seine arbeitsrechtliche und insolvenzrechtliche Tätigkeit im Rheinland. Für Menschen aus der Innenstadt sowie aus Birkesdorf und Rölsdorf kann die Adresse als Ausgangspunkt der Anfahrtsplanung dienen. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die vorliegenden Angaben nicht belegt. Ebenso liegen keine Angaben zu bestimmten Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang vor. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw anreisen möchte, sollte deshalb die aktuelle Verbindung beziehungsweise Route prüfen und organisatorische Fragen vor einem Besuch abstimmen. Zum genannten Gerichtsumfeld gehören das Amtsgericht Düren und das Landgericht Aachen. Beide sind Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bearbeiten insbesondere zivilrechtliche Streitigkeiten nach den jeweiligen Zuständigkeitsregeln. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt sind dagegen regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig: Kündigungsschutz- und Vergütungsstreitigkeiten werden typischerweise im Urteilsverfahren, betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten häufig im Beschlussverfahren behandelt. Einigungsstellen sind keine staatlichen Gerichte. Insolvenzverfahren werden bei den dafür bestimmten Amtsgerichten als Insolvenzgerichten geführt; wegen möglicher Zuständigkeitskonzentrationen lässt sich aus dem Kanzleisitz keine Zuständigkeit des Amtsgerichts Düren ableiten. Das Landgericht Aachen eröffnet keine Insolvenzverfahren, kann jedoch bei gesonderten zivilrechtlichen Auseinandersetzungen mit Insolvenzbezug zuständig sein. Entscheidend bleiben jeweils Verfahrensart, Streitgegenstand und die gesetzlichen örtlichen Zuständigkeitsregeln.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben und Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abfindung sinnvoll?
- Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, das Kündigungsschreiben und das Datum seines Zugangs relevant. Hilfreich können außerdem Nachträge, aktuelle Entgeltabrechnungen und Schriftwechsel zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses sein. Bei einem angebotenen Aufhebungsvertrag sollte auch dessen vollständiger Entwurf vorliegen. Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht bei jeder Kündigung automatisch; mögliche Grundlagen unterscheiden sich je nach Situation. Da im Kündigungsschutz kurze gesetzliche Fristen gelten, sollte eine Anfrage zeitnah erfolgen und auf bereits bekannte Termine hinweisen.
- Worin unterscheiden sich Interessenausgleich, Sozialplan und Einigungsstellenverfahren?
- Ein Interessenausgleich betrifft bei einer geplanten Betriebsänderung insbesondere die Frage, ob, wann und wie diese umgesetzt werden soll. Ein Sozialplan dient dem Ausgleich oder der Milderung wirtschaftlicher Nachteile für die Beschäftigten. Beide Instrumente haben unterschiedliche rechtliche Funktionen und Voraussetzungen. Die Einigungsstelle ist ein betriebliches Verfahren zur Behandlung bestimmter Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Ob und in welchem Umfang sie verbindlich entscheiden kann, hängt vom Regelungsgegenstand ab. Für eine Mandatsanfrage sind der Planungsstand, vorhandene Entwürfe und bisherige Verhandlungen wichtige Ausgangsinformationen.
- Was sollte vor einer Anfrage zur Insolvenz oder außergerichtlichen Schuldenregulierung zusammengestellt werden?
- Eine nachvollziehbare Übersicht über Gläubiger, Forderungen, Einkommen, Vermögen und laufende Verpflichtungen erleichtert die erste Bestandsaufnahme. Dazu können Mahnungen, Vollstreckungsunterlagen, Verträge und bereits getroffene Zahlungsvereinbarungen gehören. Bei Unternehmen sind zusätzlich Unterlagen zur wirtschaftlichen Lage und zur Liquidität bedeutsam. Ob eine außergerichtliche Regulierung, ein Verbraucherinsolvenzverfahren oder ein anderes Insolvenzverfahren in Betracht kommt, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und den persönlichen beziehungsweise betrieblichen Umständen ab. Eine Anfrage sollte deshalb auch die aktuelle oder frühere selbstständige Tätigkeit und mögliche zeitkritische Entwicklungen benennen.
- Was bedeutet die Insolvenz des Arbeitgebers für offene Lohnforderungen und das Arbeitsverhältnis?
- Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beendet ein Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Für offene Vergütungsansprüche ist unter anderem wichtig, auf welchen Zeitraum sie entfallen und wann das Verfahren eröffnet wurde. Davon kann abhängen, wie Forderungen im Verfahren behandelt werden. Unter gesetzlichen Voraussetzungen kann außerdem Insolvenzgeld eine Rolle spielen. Kündigungsschutzfragen und insolvenzrechtliche Fragen können daher nebeneinander bestehen. Für eine erste Anfrage sind der Arbeitsvertrag, Entgeltabrechnungen, eine Aufstellung ausstehender Zahlungen sowie Mitteilungen des Arbeitgebers oder der Insolvenzverwaltung hilfreich. Laufende Fristen sollten ausdrücklich genannt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Thomas Banse
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kanzlei-banse.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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