Veröffentlichtes Profil

KESSLER HOEGEN JOLAS

KESSLER HOEGEN JOLAS: Zivil-, Arbeits-, Verkehrs- und Sozialrecht in Düren

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei · KESSLER HOEGEN JOLAS

August- Klotz - Str. 16 d, 52349 Düren

Telefon: +49 2421 41061

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
KESSLER HOEGEN JOLAS
Profilstand
23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Anwaltskanzlei KESSLER HOEGEN JOLAS in Düren ist auf das Zivil-, Arbeits-, Verkehrs- und Sozialrecht spezialisiert. Auf ihrer Kontaktseite bezeichnet sie sich als Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei Kessler, Hoegen & Jolas. Als Anspruch ihrer Arbeit nennt die Kanzlei, professionelle Rechtsberatung mit persönlichem Engagement und Effektivität zu verbinden. Ihr Motto lautet: „Wir öffnen die Türe zu Ihrem Recht“. Zum Mandantenkreis enthält die Website keine näheren Angaben. Im Bereich „Anwälte“ werden Karl-Peter Kessler, Rolf Borstembley, Michael Hoegen und Christian Jolas genannt. Die Kanzlei befindet sich in der August-Klotz-Straße 16 d in 52349 Düren. Sie beschreibt ihren Standort als zentrale Lage mitten in Düren. Die Büroräume liegen zwischen dem Amtsgericht Düren und der Polizeistation. Das Gebäude verfügt über einen Aufzug. Termine werden nach Vereinbarung angeboten. Als Kontaktmöglichkeiten sind Telefon und Telefax angegeben.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: kkh-kanzlei.de, kkh-kanzlei.de

Beratung in Düren – Einordnung der Redaktion

KESSLER HOEGEN JOLAS ist eine Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei in Düren mit Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt des Profils. Daneben nennt die Kanzlei Zivilrecht, Verkehrsrecht und Sozialrecht als Tätigkeitsgebiete. Im Arbeitsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern: vom Abschluss eines Arbeitsvertrags über Fragen während des laufenden Arbeitsverhältnisses bis zu dessen Beendigung. Typische Anliegen betreffen Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Abmahnungen, Kündigungen oder Arbeitszeugnisse. Ratsuchende können sich vor einer Anfrage daran orientieren, welcher konkrete Vorgang geklärt werden soll und welche Unterlagen den bisherigen Verlauf dokumentieren. Je nach Anlass können auch zeitliche Vorgaben eine Rolle spielen. Die weiteren genannten Rechtsgebiete ergänzen diesen Schwerpunkt um unterschiedliche Alltagssituationen. Das Zivilrecht umfasst beispielsweise Streitigkeiten über Verträge, Zahlungsansprüche und Schadensersatz. Im Verkehrsrecht können die Folgen eines Verkehrsunfalls, die Regulierung von Schäden oder verkehrsrechtliche Vorwürfe Gegenstand einer Anfrage sein. Das Sozialrecht betrifft unter anderem Entscheidungen von Sozialleistungsträgern und Fragen der sozialen Absicherung. Berührungspunkte zum Arbeitsrecht können etwa entstehen, wenn nach dem Ende eines Beschäftigungsverhältnisses Leistungen beantragt werden oder gesundheitliche Einschränkungen Auswirkungen auf Arbeit und Absicherung haben. Welche rechtlichen Fragen zusammengehören, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Die Kanzlei befindet sich in der August-Klotz-Straße 16 d, 52349 Düren. Sie beschreibt ihre Lage als zentral, mitten in Düren; die Büroräume liegen zwischen dem Amtsgericht Düren und der Polizeistation. Damit liegt der örtliche Bezug im innerstädtischen Bereich. Auch für Ratsuchende aus Birkesdorf und Rölsdorf ist die Adresse ein Anlaufpunkt innerhalb Dürens. Das Gebäude verfügt über einen Aufzug. Termine werden nach Vereinbarung angeboten. Für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sollten die konkrete Verbindung und die Zugangsmöglichkeiten vorab geprüft werden. Neben dem Amtsgericht Düren ist das Landgericht Aachen für den örtlichen Justizbezug relevant; arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören hingegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann mit der Sichtung des Profils und der dort verfügbaren Kontaktangaben beginnen. Als Kontaktwege der Kanzlei sind Telefon und Telefax belegt. Für eine erste Anfrage empfiehlt sich eine kurze sachliche Beschreibung des Anliegens, ergänzt um wichtige Daten und Hinweise auf bereits erhaltene Schreiben. Dabei lässt sich erfragen, ob die Angelegenheit übernommen werden kann, welche Unterlagen benötigt werden und wann ein Termin möglich ist. Die Anfrage allein bedeutet noch keine bestätigte Mandatsübernahme. Vertrauliche Unterlagen sollten über einen zuvor abgestimmten Übermittlungsweg bereitgestellt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Düren

Der Standort von KESSLER HOEGEN JOLAS in der August-Klotz-Straße 16 d liegt nach der Kanzleibeschreibung zentral in Düren, zwischen dem Amtsgericht Düren und der Polizeistation. Für die genannten zivilrechtlichen Tätigkeiten kann das Amtsgericht Düren zuständig sein, etwa bei bestimmten Vertrags-, Zahlungs- oder Schadensersatzstreitigkeiten. Das Landgericht Aachen kommt für Zivilsachen in Betracht, die nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln vor ein Landgericht gehören, sowie für bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Auch zivilrechtliche Ansprüche nach Verkehrsunfällen können je nach Streitgegenstand, Streitwert und örtlicher Zuständigkeit vor einem dieser Gerichte verhandelt werden. Die Nähe zum Amtsgericht legt jedoch nicht fest, welches Gericht im Einzelfall zuständig ist. Für den Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist eine Abgrenzung wichtig: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Vergütung oder Zeugnisse, werden regelmäßig vor der Arbeitsgerichtsbarkeit geführt, nicht vor dem Amtsgericht Düren oder dem Landgericht Aachen. Sozialrechtliche Auseinandersetzungen mit Sozialleistungsträgern gehören typischerweise zur Sozialgerichtsbarkeit. Die beiden im Profil genannten Gerichte bilden deshalb nicht sämtliche gerichtlichen Wege der Kanzleischwerpunkte ab. Die zentrale Lage bietet einen innerstädtischen Bezug für Ratsuchende aus der Innenstadt sowie aus Birkesdorf und Rölsdorf. Konkrete Verbindungen öffentlicher Verkehrsmittel, Fahrtzeiten oder Parkmöglichkeiten sind nicht belegt. Für einen vereinbarten Termin ist deshalb eine individuelle Planung der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw sinnvoll. Im Gebäude ist ein Aufzug vorhanden; weitergehende Angaben zur Barrierefreiheit liegen nicht vor.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind üblicherweise der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Dazu können einschlägige Korrespondenz, Entgeltabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht kommen. Wichtig ist insbesondere, wann ein Schreiben zugegangen ist. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen maßgeblich sein; eine Terminanfrage allein wahrt diese nicht. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Streitpunkt ab. Vor der Übersendung sensibler Daten sollte geklärt werden, welcher Übermittlungsweg vorgesehen ist und ob die Anfrage angenommen wird.
Können Arbeitsvertrag, Vergütung und Arbeitszeugnis auch ohne laufenden Prozess geprüft werden?
Arbeitsrechtliche Anliegen setzen keinen Gerichtsprozess voraus. Fragen können bereits vor Vertragsabschluss, während des Arbeitsverhältnisses oder nach dessen Ende entstehen. Häufig geht es um die Bedeutung einzelner Vertragsklauseln, die Zusammensetzung der Vergütung, Arbeitszeitregelungen oder den Inhalt eines Zeugnisses. Für eine Anfrage ist hilfreich, den konkreten Klärungsbedarf zu benennen und die dazugehörigen Dokumente zusammenzustellen. Ob eine Erläuterung, eine außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Vorgehen in Betracht kommt, lässt sich nur anhand des Sachverhalts beurteilen. Auch vertragliche oder tarifliche Fristen können relevant sein.
Welche Informationen werden bei einer Anfrage nach einem Verkehrsunfall typischerweise benötigt?
Hilfreich sind Angaben zu Unfallort, Zeitpunkt, Beteiligten und dem bekannten Ablauf. Vorhandene Fotos, ein Unfallbericht, Versicherungsdaten sowie Schreiben der beteiligten Versicherungen können die Einordnung erleichtern. Auch Belege zu Fahrzeugschäden oder anderen geltend gemachten Unfallfolgen können wichtig sein. Dabei ist zwischen zivilrechtlicher Schadensregulierung und möglichen Bußgeld- oder Strafverfahren zu unterscheiden. Diese Bereiche folgen unterschiedlichen Regeln und können parallel auftreten. Für die erste Anfrage genügt eine geordnete Übersicht; welche weiteren Nachweise benötigt werden, sollte anschließend abgestimmt werden.
Was ist vor einer Anfrage zu einem Bescheid eines Sozialleistungsträgers wichtig?
Zunächst sollte erkennbar sein, welche Behörde oder welcher Sozialleistungsträger entschieden hat und worum es in dem Bescheid geht. Für die Einordnung sind der vollständige Bescheid einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung, das Zugangsdatum sowie frühere Anträge und Schreiben regelmäßig hilfreich. Im Sozialrecht können Fristen für Widerspruch oder Klage gelten. Eine bloße Kontaktanfrage ersetzt keinen Rechtsbehelf. Ob zunächst ein Widerspruchsverfahren vorgesehen ist und welches Gericht gegebenenfalls zuständig wäre, richtet sich nach der konkreten Entscheidung. Gesundheitsdaten und andere sensible Unterlagen sollten nur über einen abgestimmten Weg übermittelt werden.
Welche Angaben helfen bei einer Anfrage zu einer offenen Forderung oder einem Vertragsstreit?
Bei einem zivilrechtlichen Vertragsstreit ist eine Übersicht darüber hilfreich, wer mit wem welche Vereinbarung geschlossen hat und worüber Uneinigkeit besteht. Als Unterlagen kommen Verträge, Angebote, Rechnungen, Zahlungsbelege und die bisherige Korrespondenz in Betracht. Auch bereits eingegangene gerichtliche Schreiben sollten ausdrücklich erwähnt werden, weil daran Fristen anknüpfen können. Für die erste Anfrage lässt sich das gewünschte Klärungsziel sachlich beschreiben, etwa die Prüfung einer Forderung oder die Einordnung einer behaupteten Pflichtverletzung. Welches Gericht zuständig wäre, hängt unter anderem vom Streitgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu KESSLER HOEGEN JOLAS

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Kanzlei und Anfahrt

August- Klotz - Str. 16 d, 52349 Düren

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: kkh-kanzlei.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %

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