Veröffentlichtes Profil

Wolfgang Linkamp

Genn & Linkamp Rechtsanwaltskanzlei in Düren

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026

Fachanwalt für Familienrecht · Genn & Linkamp Rechtsanwaltskanzlei

Friedrichstraße 21, 52351 Düren

Telefon: +49 2421 698 46 68

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Genn & Linkamp Rechtsanwaltskanzlei
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Genn & Linkamp Rechtsanwaltskanzlei in Düren bietet Erstberatung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung an. Als Rechtsgebiete nennt die Webseite Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Strafrecht, Miet- und Immobilienrecht, Versicherungsrecht und Vertragsrecht. Das Beratungsangebot richtet sich an Ratsuchende in juristischen Belangen und an Menschen, die Unterstützung und Entscheidungshilfe in Konfliktsituationen benötigen. Die Webseite nennt über 20 Jahre Rechtserfahrung und die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht. Vertrauen, Zusammenarbeit, Zuverlässigkeit, Diskretion und individuelle Betreuung werden als Grundlagen der Beratung beschrieben. Nach telefonischer Terminvereinbarung findet ein persönliches Gespräch in der Kanzlei statt. In der Erstberatung schildern Ratsuchende ihren Fall und erhalten eine Einschätzung sowie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen. Anschließend entscheiden sie über eine langfristige Mandatserteilung. Mandanten werden in den Verfahrensverlauf einbezogen und bei Veränderungen informiert. Die Kanzlei befindet sich in der Friedrichstraße 21 in Düren. Parkplätze sind vorhanden; die Kanzlei ist auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: anwaltskanzlei-in-dueren.de, anwaltskanzlei-in-dueren.de

Beratung in Düren – Einordnung der Redaktion

Wolfgang Linkamp ist Fachanwalt für Familienrecht und gehört zur Genn & Linkamp Rechtsanwaltskanzlei in Düren. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Diese Verbindung betrifft zwei Lebensbereiche, in denen rechtliche Konflikte häufig mit persönlichen und wirtschaftlichen Veränderungen zusammenfallen. Im Arbeitsrecht geht es allgemein um die Rechte und Pflichten aus einem Beschäftigungsverhältnis. Das Familienrecht befasst sich unter anderem mit den rechtlichen Folgen von Trennung und Scheidung sowie mit Unterhalt und elterlicher Verantwortung. Die Kanzlei bietet Erstberatung und außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung an. Typische arbeitsrechtliche Anliegen sind Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträgen. Auch Vergütung, Urlaub oder die Formulierung eines Arbeitszeugnisses können Anlass für eine Anfrage sein. Ratsuchende benötigen dabei häufig zunächst eine Einordnung: Welche Unterlagen sind wichtig, welche Zeitpunkte spielen eine Rolle und welche Möglichkeiten der Klärung bestehen grundsätzlich? Je nach Konflikt kommen Gespräche mit der anderen Seite, eine außergerichtliche Verständigung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht. Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen können kurze Fristen relevant sein, weshalb das Datum des Zugangs eines Schreibens für die erste Prüfung wichtig ist. Im Familienrecht stehen oft die Organisation einer Trennung, eine mögliche Scheidung und deren finanzielle Folgen im Mittelpunkt. Hinzu kommen Anliegen zum Sorge- und Umgangsrecht sowie Fragen zum Kindes- oder Ehegattenunterhalt. Hinter diesen Begriffen stehen unterschiedliche Sachverhalte, die getrennt erfasst werden müssen. Für ein erstes Gespräch können beispielsweise Angaben zu den familiären Verhältnissen, Einkommensunterlagen und bereits vorhandene Vereinbarungen Bedeutung haben. Die von der Kanzlei beschriebene Beratung sieht vor, dass Ratsuchende ihren Fall schildern und eine Einschätzung mit einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen erhalten. Die Kanzlei befindet sich in der Friedrichstraße 21, 52351 Düren. Für Anfragen aus dem Stadtgebiet, etwa aus der Innenstadt, Birkesdorf oder Rölsdorf, ist damit eine persönliche Anlaufstelle in Düren benannt. Parkplätze sind vorhanden; auch eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist möglich. Bei familienrechtlichen Verfahren kommt insbesondere das Amtsgericht Düren als Familiengericht in Betracht, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das ebenfalls genannte Landgericht Aachen. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktmöglichkeiten nutzen und das Anliegen zunächst knapp beschreiben. Hilfreich sind die Angabe des Rechtsgebiets, wichtige Termine und Hinweise auf vorhandene Schreiben. Nach der belegten Kanzleibeschreibung wird telefonisch ein Termin für ein persönliches Gespräch vereinbart. Im Anschluss an die Erstberatung entscheiden Ratsuchende über eine längerfristige Mandatserteilung. Bei übernommenen Angelegenheiten werden sie in den Verfahrensverlauf einbezogen und über Veränderungen informiert.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Düren

Die Genn & Linkamp Rechtsanwaltskanzlei hat ihren Sitz in der Friedrichstraße 21 in Düren. Für Ratsuchende aus der Innenstadt sowie aus Birkesdorf und Rölsdorf bildet die Adresse einen örtlichen Bezugspunkt für persönliche Besprechungen zu arbeitsrechtlichen und familienrechtlichen Anliegen. Eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Belegt sind vorhandene Parkplätze und die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Für die konkrete Anfahrt empfiehlt sich eine aktuelle Routenplanung anhand der vollständigen Adresse; bestimmte Linien, Haltestellen oder Fahrzeiten sind nicht angegeben. Von den genannten Gerichten ist für den familienrechtlichen Schwerpunkt vor allem das Amtsgericht Düren von Bedeutung. Bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit werden dort als Familiengericht beispielsweise Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht geführt. Welches Familiengericht einen konkreten Fall bearbeitet, richtet sich nach gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und hängt nicht allein vom Kanzleisitz ab. Das Landgericht Aachen ist für solche Familiensachen grundsätzlich nicht das erstinstanzliche Gericht. Es bearbeitet insbesondere Zivilstreitigkeiten seiner sachlichen Zuständigkeit und bestimmte Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen außerhalb der Familiensachen. Für den im Profil als Hauptschwerpunkt genannten Bereich Arbeitsrecht besteht eine eigene Gerichtsbarkeit. Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern über Kündigungen, Entgelt oder Arbeitszeugnisse werden regelmäßig vor einem Arbeitsgericht geführt. Amtsgericht Düren und Landgericht Aachen sind dafür grundsätzlich nicht zuständig. Die Auswahl des örtlich zuständigen Arbeitsgerichts richtet sich nach den Umständen des Beschäftigungsverhältnisses und den gesetzlichen Vorgaben.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Telefonisch wird ein Termin für ein persönliches Gespräch in der Kanzlei vereinbart. In der Erstberatung erläutern Sie Ihren Fall und erhalten eine Einschätzung sowie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen. Danach entscheiden Sie, ob Sie das Mandat langfristig erteilen möchten.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Telefonisch wird ein Termin für ein persönliches Gespräch in der Kanzlei vereinbart. In der Erstberatung erläutern Sie Ihren Fall und erhalten eine Einschätzung sowie eine Empfehlung für das weitere Vorgehen. Danach entscheiden Sie, ob Sie das Mandat langfristig erteilen möchten.

Bevorzugter Kontaktweg: phone

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung wichtig?
Für eine erste Einordnung sind insbesondere der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben hilfreich. Bei einer Kündigung ist auch wichtig, wann und auf welchem Weg sie zugegangen ist. Je nach Anliegen können Entgeltabrechnungen, einschlägige Korrespondenz und eine kurze zeitliche Übersicht ergänzen, was geschehen ist. Da im Arbeitsrecht kurze Fristen gelten können, sollten bestehende Termine und Zugangsdaten bereits bei der Anfrage genannt werden. Welche Unterlagen darüber hinaus benötigt werden, hängt vom konkreten Sachverhalt ab.
Kann ein arbeitsrechtlicher Konflikt auch ohne Gerichtsverfahren geklärt werden?
Arbeitsrechtliche Konflikte lassen sich grundsätzlich auch außergerichtlich bearbeiten. Je nach Streitpunkt kommen eine schriftliche Klärung, Verhandlungen oder eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten in Betracht. Ob dies sinnvoll und möglich ist, hängt unter anderem von den unterschiedlichen Positionen, der vorhandenen Dokumentation und laufenden Fristen ab. Außergerichtliche Gespräche setzen gesetzliche Fristen nicht automatisch außer Kraft. Kommt es zu einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht, ist regelmäßig zunächst eine Güteverhandlung vorgesehen, in der eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts erörtert wird.
Welche Themen sollten vor einer Anfrage zu Trennung und Scheidung geordnet werden?
Für einen ersten Überblick ist es hilfreich, die persönliche Situation und die offenen Fragen getrennt zusammenzustellen. Dazu können der Zeitpunkt der Trennung, die Wohnsituation, gemeinsame Kinder, Einkommen und bestehende finanzielle Verpflichtungen gehören. Häufig betreffen die Anliegen nicht nur die Scheidung selbst, sondern auch Unterhalt, Vermögensfragen oder die weitere Nutzung der gemeinsamen Wohnung. Vorhandene Vereinbarungen und gerichtliche Schreiben können ebenfalls relevant sein. Nicht jede Frage muss bereits abschließend geklärt sein; eine geordnete Übersicht erleichtert jedoch die Erfassung des Beratungsbedarfs.
Worin unterscheiden sich Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt?
Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein Kind und die Befugnis, Entscheidungen zu seiner Person und gegebenenfalls seinem Vermögen zu treffen. Das Umgangsrecht befasst sich mit dem Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern beziehungsweise weiteren berechtigten Bezugspersonen. Kindesunterhalt betrifft dagegen die Sicherung des Lebensbedarfs des Kindes. Diese Bereiche hängen im Familienalltag zusammen, werden rechtlich aber unterschiedlich beurteilt. Für eine Anfrage ist deshalb hilfreich, konkret zu benennen, ob es um Entscheidungen, Kontakte, finanzielle Leistungen oder mehrere dieser Themen geht.
Ist für meinen Fall das Amtsgericht Düren oder das Landgericht Aachen zuständig?
Das hängt zunächst vom Rechtsgebiet und anschließend von der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit ab. Familienrechtliche Angelegenheiten wie Scheidung, Unterhalt oder elterliche Sorge werden grundsätzlich beim Familiengericht als Teil des Amtsgerichts behandelt. Das Amtsgericht Düren kommt daher bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit in Betracht. Für typische Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis sind dagegen regelmäßig die Arbeitsgerichte zuständig. Das Landgericht Aachen ist weder das reguläre erstinstanzliche Familiengericht noch das Gericht für gewöhnliche arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Allein die Adresse einer Kanzlei bestimmt das zuständige Gericht nicht.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Wolfgang Linkamp

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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4,8 von 5 · 61 Bewertungen

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Kanzlei und Anfahrt

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Weiterführende Informationen

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: anwaltskanzlei-in-dueren.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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