Veröffentlichtes Profil

Sabine Katja Schebur

Sabine Katja Schebur: Arbeitsrecht, Insolvenzrecht und Schuldnerberatung

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwältin · Rechtsanwaltskanzlei Sabine Katja Schebur

Kaiserallee 103, 76185 Pforzheim

Telefon: +49 15563 980974

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Rechtsanwaltskanzlei Sabine Katja Schebur
Profilstand
31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Rechtsanwältin Sabine Katja Schebur berät und vertritt Verbraucher und Unternehmer. Ihre Tätigkeitsbereiche umfassen Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Schuldnerberatung, Inkassotätigkeit, Wirtschaftsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht. Im Arbeitsrecht unterstützt sie bei Fragen zu Kündigung, Kündigungsschutz, Abfindung und Aufhebungsvertrag. Zur Tätigkeit gehören außerdem die Durchsetzung von Forderungen und die Durchführung von Inkassoverfahren. Sie vertritt Mandanten außergerichtlich und gerichtlich durch alle Instanzen. Vorrangig strebt sie eine vergleichsweise Einigung mit der gegnerischen Partei an. Einen außergerichtlichen Einigungsversuch zur Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens kann sie aus einer Hand durchführen. Die anfallenden Kosten sind Bestandteil des ersten Beratungsgesprächs. Dabei werden auch Möglichkeiten der Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe geklärt. Laut Webseite wird der Kanzleibetrieb in Pforzheim zum 01.06.2025 eingestellt. Persönliche Beratungen erfolgen ab diesem Zeitpunkt nur noch in der Kaiserallee 103 in Karlsruhe; telefonische Beratungen sind ebenfalls möglich. Terminanfragen werden bevorzugt per E-Mail erbeten. Die Terminvergabe erfolgt nach Vereinbarung.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: schebur-recht.de, schebur-recht.de

Beratung in Pforzheim – Einordnung der Redaktion

Rechtsanwältin Sabine Katja Schebur berät und vertritt Verbraucher und Unternehmer. Der Hauptschwerpunkt ihres Profils liegt im Arbeitsrecht. Dazu gehören insbesondere Fragen zu Kündigung, Kündigungsschutz, Abfindung und Aufhebungsvertrag. Für Ratsuchende geht es in diesen Bereichen häufig darum, die Folgen einer beabsichtigten oder bereits erklärten Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzuordnen. Eine arbeitsrechtliche Beratung kann dabei die vertraglichen Grundlagen, den zeitlichen Ablauf und die unterschiedlichen Interessen der Beteiligten beleuchten. Eine Abfindung ist nicht automatisch mit jeder Kündigung verbunden; auch die Bedeutung eines Aufhebungsvertrags hängt von den jeweiligen Umständen ab. Weitere Tätigkeitsbereiche der Rechtsanwaltskanzlei Sabine Katja Schebur sind Insolvenzrecht, Schuldnerberatung, Inkassotätigkeit, Wirtschaftsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht. Typische Anliegen betreffen offene Forderungen, Zahlungsschwierigkeiten, wirtschaftliche Vertragsbeziehungen oder Auseinandersetzungen über Bankgeschäfte und Kapitalanlagen. Zur belegten Tätigkeit gehören die Durchsetzung von Forderungen und die Durchführung von Inkassoverfahren. Auch einen außergerichtlichen Einigungsversuch zur Vorbereitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens kann Schebur durchführen. Damit umfasst ihr Tätigkeitsfeld sowohl Anliegen von Gläubigern als auch Fragestellungen auf Schuldnerseite. Nach der Kanzleibeschreibung vertritt Sabine Katja Schebur Mandanten außergerichtlich und gerichtlich durch alle Instanzen. Vorrangig strebt sie eine vergleichsweise Einigung mit der Gegenseite an. Eine solche Verständigung kann beispielsweise die Bedingungen einer arbeitsrechtlichen Trennung oder die Regulierung einer Forderung betreffen. Ob eine Einigung möglich ist, hängt vom Einzelfall und der Mitwirkung der Beteiligten ab. Im ersten Beratungsgespräch werden außerdem die anfallenden Kosten sowie Möglichkeiten der Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe besprochen. Der örtliche Bezug des Profils ist Pforzheim mit den genannten Stadtteilen Innenstadt, Brötzingen und Dillweißenstein. Die Standortangaben enthalten jedoch einen wichtigen Wechsel: Laut Webseite wird der Kanzleibetrieb in Pforzheim zum 1. Juni 2025 eingestellt. Persönliche Beratungen erfolgen ab diesem Zeitpunkt ausschließlich in der Kaiserallee 103 in Karlsruhe; telefonische Beratungen sind ebenfalls möglich. Die im Profil enthaltene Zuordnung der Kaiserallee 103 zu Pforzheim sollte deshalb nicht als aktuelle Besuchsanschrift verstanden werden. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind grundsätzlich Arbeitsgerichte zuständig, nicht das am Standort genannte Amtsgericht Pforzheim. Eine Kontaktaufnahme lässt sich über die bei Anwalt-Seiten.de veröffentlichten Kontaktangaben anstoßen. Terminanfragen werden nach den Kanzleiangaben bevorzugt per E-Mail erbeten; Termine finden nach Vereinbarung statt. Für die Anfrage können eine kurze Schilderung des Anliegens, relevante Daten und Hinweise auf bereits laufende Fristen hilfreich sein. Vor einer persönlichen Anfahrt sollte der Beratungsort bestätigt werden.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Pforzheim

Das Profil von Sabine Katja Schebur hat einen Bezug zu Pforzheim; als Stadtteile werden Innenstadt, Brötzingen und Dillweißenstein genannt. Eine konkrete Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ist durch die Angaben nicht belegt. Zudem ist der Standortwechsel zu beachten: Laut Webseite wird der Pforzheimer Kanzleibetrieb zum 1. Juni 2025 eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt finden persönliche Beratungen nur noch in der Kaiserallee 103 in Karlsruhe statt. Die zugleich aufgeführte Profilanschrift mit der Ortsangabe Pforzheim ist damit widersprüchlich und sollte vor einer Anfahrt geklärt werden. Für den arbeitsrechtlichen Hauptschwerpunkt ist die Arbeitsgerichtsbarkeit maßgeblich. Kündigungsschutzverfahren und Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern über Vergütung oder Arbeitszeugnisse werden grundsätzlich vor Arbeitsgerichten geführt. Das genannte Amtsgericht Pforzheim ist hierfür nicht das zuständige Gericht. Für die weiteren Tätigkeitsbereiche kann es dagegen bei zivilrechtlichen Forderungsstreitigkeiten in Betracht kommen, sofern die sachlichen und örtlichen Voraussetzungen vorliegen. Insolvenzverfahren gehören ebenfalls zur ordentlichen Gerichtsbarkeit; welches Amtsgericht als Insolvenzgericht zuständig ist, richtet sich nach den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln und möglichen gerichtlichen Konzentrationen. Eine Innenstadtlage oder eine bestimmte Verkehrsanbindung der aktuellen Beratungsadresse lässt sich aus den vorliegenden Informationen nicht sicher ableiten. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich daher eine Planung anhand der bestätigten Karlsruher Anschrift. Ratsuchenden aus Pforzheim steht nach den Kanzleiangaben außerdem die Möglichkeit einer telefonischen Beratung offen. Termine werden nach Vereinbarung vergeben.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die anfallenden Kosten sind Bestandteil des ersten Beratungsgesprächs. Dabei werden die bestehenden Möglichkeiten geklärt, beispielsweise, ob Anspruch auf staatliche Hilfe im Rahmen der Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe besteht.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Ablauf und Konditionen

Erstgespräch: Die anfallenden Kosten sind Bestandteil des ersten Beratungsgesprächs. Dabei werden die bestehenden Möglichkeiten geklärt, beispielsweise, ob Anspruch auf staatliche Hilfe im Rahmen der Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe besteht.

Bevorzugter Kontaktweg: email

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder Aufhebungsvertrag hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen, das Kündigungsschreiben oder der Entwurf des Aufhebungsvertrags sowie einschlägige Korrespondenz hilfreich. Je nach Anliegen können auch Entgeltabrechnungen oder Angaben zur Beschäftigungsdauer eine Rolle spielen. Wichtig ist eine nachvollziehbare zeitliche Übersicht, insbesondere zum Zugang einer Kündigung. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen gelten. Eine Terminanfrage allein wahrt solche Fristen nicht. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt von der konkreten Fragestellung ab.
Besteht bei einer Kündigung immer ein Anspruch auf eine Abfindung?
Eine Kündigung führt nicht automatisch zu einem Abfindungsanspruch. Eine Abfindung kann sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ergeben. Auch im Rahmen einer gerichtlichen oder außergerichtlichen Einigung kann sie eine Rolle spielen. Kündigungsschutz und Abfindung sind dabei unterschiedliche Fragen: Ein Kündigungsschutzverfahren betrifft grundsätzlich die Wirksamkeit der Kündigung. Bei einem Aufhebungsvertrag sind neben einer möglichen Zahlung auch weitere Folgen der einvernehmlichen Beendigung zu berücksichtigen, etwa für sozialrechtliche Leistungen. Eine allgemeine Aussage über einen individuellen Anspruch ist deshalb nicht möglich.
Welche Bedeutung hat der außergerichtliche Einigungsversuch vor einer Verbraucherinsolvenz?
Vor einem Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist grundsätzlich ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern vorgesehen. Grundlage ist ein Plan, der die wirtschaftlichen Verhältnisse und die bestehenden Verbindlichkeiten berücksichtigt. Für die Vorbereitung sind daher insbesondere eine vollständige Gläubigerübersicht sowie Informationen zu Einkommen, Vermögen und laufenden Ausgaben wichtig. Scheitert der Versuch, ist für das weitere Verfahren eine entsprechende Bescheinigung einer geeigneten Person oder Stelle erforderlich. Ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren einschlägig ist, hängt unter anderem von der persönlichen und beruflichen Situation ab.
Was wird bei offenen Forderungen vor einem Inkasso- oder Gerichtsverfahren geprüft?
Bei offenen Forderungen geht es zunächst um die Grundlage des Anspruchs, seine Fälligkeit und die vorhandenen Nachweise. Dazu können Verträge, Rechnungen, Leistungsbelege und bisherige Zahlungsaufforderungen gehören. Ebenso wichtig sind mögliche Einwendungen der Gegenseite und Fragen der Verjährung. Je nach Sachlage kommen eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung, eine Einigung, ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage in Betracht. Ein gerichtlicher Titel und die tatsächliche Zahlung sind dabei nicht gleichzusetzen: Ob eine Forderung wirtschaftlich realisiert werden kann, hängt auch von der Zahlungsfähigkeit des Schuldners ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Sabine Katja Schebur

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Kanzlei und Anfahrt

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: schebur-recht.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %

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