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- 31% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Sahand Nourai berät und vertritt mit seiner Kanzlei in Hannover Mandanten, die in Deutschland oder im Ausland ansässig sind. Seine Schwerpunkte sind Handels- und Gesellschaftsrecht, Migrationsrecht / Ausländerrecht, Datenschutzrecht, allgemeines Zivilrecht und Markenrecht. Im Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst das Angebot Unternehmensgründungen, die Beratung zur Wahl der Unternehmensform sowie zu Rechten und Pflichten von Gesellschaftern und Geschäftsführern. Im Migrationsrecht befasst er sich mit Visaverfahren für Studium, Forschung und Arbeitsaufnahme. Zum Datenschutzrecht gehören die Prüfung von Webseiten auf Datenschutzkonformität, die Prüfung von Datenschutzerklärungen und Datenschutzfragen. Im allgemeinen Zivilrecht prüft und erstellt er Verträge und behandelt Schadensersatz- und Herausgabeansprüche sowie Rücktritt und Kündigung von Verträgen. Im Markenrecht bietet er deutsche und europäische Markenanmeldungen an. Die Vertretung erfolgt bundesweit bei Behörden und Gerichten, ausgenommen Bundesgerichte. Bei Fragen zum iranischen und schweizerischen Recht arbeitet er eng mit Kollegen aus dem Iran und der Schweiz zusammen. Beratungen finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon, E-Mail oder WhatsApp statt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: lawnourai.com, lawnourai.com
Beratung in Hannover – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Sahand Nourai ist mit der Kanzlei Nourai in der Fundstraße 1B, 30161 Hannover, tätig. Er berät und vertritt Mandantinnen und Mandanten mit Wohnsitz oder Unternehmenssitz in Deutschland und im Ausland. Den Hauptschwerpunkt bildet das Gesellschaftsrecht, ergänzt durch handelsrechtliche Fragestellungen. Zum beschriebenen Angebot gehören die Begleitung von Unternehmensgründungen, die Beratung zur Wahl der Unternehmensform sowie Fragen zu den Rechten und Pflichten von Gesellschaftern und Geschäftsführern. Ratsuchende können sich darunter insbesondere die rechtliche Einordnung von Organisationsstrukturen, Verantwortlichkeiten und gesellschaftsvertraglichen Regelungen vorstellen. Typische Anliegen entstehen sowohl vor einer Gründung als auch während der laufenden Zusammenarbeit innerhalb einer Gesellschaft. Im Ausländer- und Aufenthaltsrecht befasst sich Sahand Nourai mit Visaverfahren für Studium, Forschung und Arbeitsaufnahme. Dabei geht es allgemein um die Voraussetzungen eines geplanten Aufenthalts, erforderliche Nachweise und die Kommunikation mit den beteiligten Behörden. Im Datenschutzrecht umfasst sein Angebot die Prüfung von Webseiten und Datenschutzerklärungen sowie die Bearbeitung weiterer Datenschutzfragen. Das Markenrecht ergänzt diese Schwerpunkte um deutsche und europäische Markenanmeldungen. Für Unternehmen können diese Themen ineinandergreifen, etwa wenn eine Gründung mit einem Internetauftritt und der Nutzung eines eigenen Kennzeichens verbunden ist. Daneben umfasst die belegte Tätigkeit im allgemeinen Zivilrecht die Prüfung und Erstellung von Verträgen sowie Schadensersatz- und Herausgabeansprüche, Rücktritt und Kündigung. Die Vertretung erfolgt bundesweit gegenüber Behörden und vor Gerichten, ausgenommen Bundesgerichte. Bei Fragen zum iranischen und schweizerischen Recht arbeitet Sahand Nourai mit Kollegen aus dem Iran und der Schweiz zusammen. Diese Zusammenarbeit ist insbesondere als Bezugspunkt für Anliegen mit entsprechenden Auslandsverbindungen relevant; die konkrete rechtliche Zuständigkeit bleibt vom jeweiligen Sachverhalt abhängig. Die Kanzleiadresse liegt im hannoverschen Stadtgebiet und bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Mitte, List, Vahrenwald, Linden-Limmer und Südstadt-Bult. Zu den Gerichten am Standort zählen das Amtsgericht, das Landgericht und das Arbeitsgericht Hannover, deren Aufgaben sich je nach Streitgegenstand unterscheiden. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann für eine Anfrage die dort verfügbaren Kontaktinformationen heranziehen. Beratungen finden ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon, E-Mail oder WhatsApp statt. Für die erste Anfrage sind eine kurze Beschreibung des Anliegens, Angaben zu Beteiligten und Hinweise auf laufende Fristen hilfreich. Umfang und Rahmen einer möglichen Beauftragung lassen sich anschließend unmittelbar mit der Kanzlei klären.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hannover
- Amtsgericht Hannover
- Landgericht Hannover
- Arbeitsgericht Hannover
Die Kanzlei Nourai befindet sich in der Fundstraße 1B in Hannover. Für den gesellschaftsrechtlichen Schwerpunkt sind unter den genannten Gerichten insbesondere das Amtsgericht Hannover und das Landgericht Hannover von Bedeutung. Das Amtsgericht führt als Registergericht das Handelsregister; dort werden unter anderem registerrechtliche Vorgänge zu Gesellschaften bearbeitet. Gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten und handelsrechtliche Zahlungsklagen können abhängig von Streitgegenstand und gesetzlicher Zuständigkeitsverteilung vor dem Landgericht oder dem Amtsgericht verhandelt werden. Beim Landgericht kommen für bestimmte handelsrechtliche Streitigkeiten auch Kammern für Handelssachen in Betracht. Das Arbeitsgericht Hannover ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig, etwa zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, nicht allgemein für Konflikte zwischen Gesellschaftern. Bei aufenthaltsrechtlichen Streitigkeiten sind regelmäßig Verwaltungsgerichte zuständig, nicht die drei genannten Gerichte. Markenanmeldungen werden bei den zuständigen Markenämtern bearbeitet; gerichtliche Markenstreitigkeiten unterliegen besonderen Zuständigkeitsregeln. Datenschutzrechtliche Fragen können je nach Anliegen Aufsichtsbehörden oder unterschiedliche Gerichtsbarkeiten betreffen. Eine Kanzleiadresse in Hannover bedeutet deshalb nicht automatisch, dass ein Verfahren dort geführt wird. Die Fundstraße ist der konkrete Ausgangspunkt für einen vereinbarten Kanzleibesuch im hannoverschen Stadtgebiet. Ratsuchende aus Mitte, List, Vahrenwald, Linden-Limmer oder Südstadt-Bult können ihre Anfahrt anhand dieser Adresse planen. Eine eindeutige Stadtteilzuordnung und konkrete Verkehrsverbindungen sind in den vorliegenden Angaben nicht belegt. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich daher eine aktuelle Routenprüfung; Zugang und Ankunft lassen sich bei der vorherigen Terminvereinbarung abstimmen.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Beratung findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon, E-Mail oder WhatsApp statt. Ohne Termin kann die Kanzlei keinen Service anbieten.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Beratung findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon, E-Mail oder WhatsApp statt. Ohne Termin kann die Kanzlei keinen Service anbieten.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Informationen sind für eine Anfrage zur Unternehmensgründung oder Unternehmensform hilfreich?
- Für eine erste Einordnung helfen Angaben zum geplanten Geschäftsmodell, zur Zahl der Beteiligten und dazu, wer die Geschäftsführung übernehmen soll. Auch die Finanzierung, gewünschte Entscheidungsstrukturen und mögliche Auslandsbezüge können eine Rolle spielen. Bestehen bereits Vertragsentwürfe oder eine Gesellschaft, sind diese Unterlagen ebenfalls relevant. Die Wahl einer Unternehmensform berührt unter anderem Haftung, Vertretung und organisatorischen Aufwand. Welche Gestaltung passt, lässt sich nicht allein anhand der Unternehmensgröße beurteilen. Steuerliche Fragen können zusätzlich eine gesonderte steuerliche Beratung erfordern.
- Was sollte eine Anfrage zu einem Visum für Studium, Forschung oder Arbeitsaufnahme enthalten?
- Wichtig sind insbesondere der Aufenthaltszweck, die Staatsangehörigkeit, der aktuelle Aufenthaltsort und der zeitliche Stand des Vorhabens. Je nach Fall können eine Studienzulassung, Unterlagen zur Forschungstätigkeit oder ein Arbeitsangebot für die Einordnung erforderlich sein. Wurde bereits ein Antrag gestellt, helfen Angaben zur zuständigen Stelle sowie vorhandene Schreiben und Entscheidungen. Laufende Fristen sollten schon in der Anfrage benannt werden. Die Voraussetzungen unterscheiden sich nach Aufenthaltszweck und persönlicher Situation; aus einem einzelnen Nachweis lässt sich deshalb noch keine Aussage über den Ausgang eines Verfahrens ableiten.
- Was unterscheidet eine deutsche Markenanmeldung von einer europäischen Markenanmeldung?
- Eine deutsche Marke wird beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet und vermittelt Schutz für Deutschland. Eine Unionsmarke wird beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum angemeldet und ist auf Schutz in der gesamten Europäischen Union ausgerichtet. Welche Reichweite sinnvoll ist, hängt unter anderem von den vorgesehenen Märkten und den Waren oder Dienstleistungen ab. Vor einer Anmeldung sind außerdem die Schutzfähigkeit des Zeichens und mögliche ältere Rechte Dritter zu berücksichtigen. Eine Anmeldung allein gewährleistet weder die Eintragung noch die konfliktfreie Nutzung einer Bezeichnung.
- Welche Unterlagen helfen bei einer datenschutzrechtlichen Prüfung einer Webseite?
- Neben der Internetadresse und der vorhandenen Datenschutzerklärung ist eine Übersicht über die tatsächlich eingesetzten Funktionen hilfreich. Dazu zählen beispielsweise Kontaktformulare, Analysewerkzeuge, eingebundene Inhalte und Dienste externer Anbieter. Auch Informationen zum Hosting, zu Empfängern personenbezogener Daten und zu bestehenden Vereinbarungen mit Dienstleistern können relevant sein. Eine Datenschutzerklärung lässt sich nicht losgelöst von den technischen Abläufen beurteilen. Für die Anfrage genügt zunächst eine Beschreibung des Prüfungsanlasses; sensible Daten und Zugangsdaten sollten nicht ohne vorherige Abstimmung übermittelt werden.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Sahand Nourai
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: lawnourai.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 31 %
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