Redaktionell geprüft

Dr. Hendrik Bernd Sehy

Dr. Hendrik Bernd Sehy – Fachanwalt für Medizinrecht in Hannover

Redaktionell geprüftZuletzt aktualisiert am 20. September 2026

Rechtsanwalt │ Partner Fachanwalt für Medizinrecht · Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Berliner Allee 26, 30175 Hannover

Telefon: +49 511 5458 10772

Qualifikation
Zulassung seit 2006
Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Dr. Hendrik Bernd Sehy ist Rechtsanwalt und Partner bei Luther in Hannover sowie Fachanwalt für Medizinrecht. Er berät Unternehmen auf dem deutschen Gesundheitsversorgungsmarkt und unterstützt inländische und ausländische Investoren beim Markteintritt. Seine Tätigkeit umfasst gesellschafts- und medizinrechtliche Beratung, die Begleitung von Transaktionsverfahren und Restrukturierungen sowie buy-/build-Verfahren für ambulante Versorger (MVZ). Zu seinen Mandanten gehören Krankenhausträger, MVZ, größere Arztpraxen und Anbieter von Reha- und Pflegeleistungen. Er berät sie zu regulatorischen Fragen der Errichtung, Zulassung und Finanzierung von Versorgungseinrichtungen sowie bei der gerichtlichen Durchsetzung von Vergütungsstreitigkeiten. Weitere Schwerpunkte sind die Beratung der öffentlichen Hand, darunter Bundesländer, Kommunen und Ärztekammern, bei Strukturmaßnahmen und regulatorischen Fragestellungen im Gesundheitswesen sowie die Begleitung sozialrechtlicher Schiedsstellenverfahren. Gemeinsam mit Dr. Eva Rütz leitet er die Arbeitsgruppe „Stationäre und ambulante Leistungserbringer“. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und bei Luther beschäftigt; seit 2018 ist er Fachanwalt für Medizinrecht.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: luther-lawfirm.com, luther-lawfirm.com

Beratung in Hannover – Einordnung der Redaktion

Dr. Hendrik Bernd Sehy ist Rechtsanwalt und Partner bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Hannover. Sein Hauptschwerpunkt ist das Medizinrecht, insbesondere die rechtliche Begleitung von Unternehmen auf dem deutschen Gesundheitsversorgungsmarkt. Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und bei Luther beschäftigt; seit 2018 führt er den Titel Fachanwalt für Medizinrecht. Gemeinsam mit Dr. Eva Rütz leitet er die Arbeitsgruppe „Stationäre und ambulante Leistungserbringer“. Sein Profil richtet sich insbesondere an Krankenhausträger, medizinische Versorgungszentren (MVZ), größere Arztpraxen sowie Anbieter von Reha- und Pflegeleistungen. Hinter diesem Tätigkeitsschwerpunkt stehen Fragen, die den Aufbau und den laufenden Betrieb von Versorgungseinrichtungen betreffen. Dazu gehören regulatorische Anforderungen an Errichtung, Zulassung und Finanzierung ebenso wie die gesellschaftsrechtliche Gestaltung von Unternehmensstrukturen. Typische Anliegen sind beispielsweise die rechtlichen Voraussetzungen eines neuen Versorgungsangebots, Veränderungen der Trägerstruktur oder die organisatorische Zusammenführung bestehender Einrichtungen. Medizinrecht und Gesellschaftsrecht greifen dabei häufig ineinander: Eine unternehmerische Entscheidung kann zugleich Auswirkungen auf Zulassungen, Verantwortlichkeiten und die Finanzierung haben. Die konkrete Einordnung hängt von der jeweiligen Versorgungsform ab. Ein weiterer Teil seiner Tätigkeit umfasst Transaktionen, Restrukturierungen und Buy-and-Build-Verfahren für ambulante Versorger, insbesondere MVZ. Dr. Sehy unterstützt außerdem inländische und ausländische Investoren beim Eintritt in den deutschen Gesundheitsversorgungsmarkt. Hinzu kommen die gerichtliche Durchsetzung von Vergütungsstreitigkeiten und die Begleitung sozialrechtlicher Schiedsstellenverfahren. Bundesländer, Kommunen und Ärztekammern berät er bei Strukturmaßnahmen und regulatorischen Fragestellungen im Gesundheitswesen. Das Profil verbindet damit die Perspektive privater und institutioneller Leistungserbringer mit Aufgaben der öffentlichen Hand. Die Kanzlei befindet sich an der Berliner Allee 26 in 30175 Hannover und damit im innenstadtnahen Stadtgebiet. Für Ratsuchende aus Mitte, Linden-Limmer, List, Südstadt-Bult und Vahrenwald bildet die Adresse einen örtlichen Bezugspunkt. Die Anfahrt lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; die konkrete Verbindung sollte vor einem Termin geprüft werden. Am Standort bestehen das Amtsgericht Hannover, das Landgericht Hannover und das Arbeitsgericht Hannover. Welches Gericht für einen Konflikt im Gesundheitswesen zuständig ist, richtet sich jedoch nach Streitgegenstand und Verfahrensart. Eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de kann zunächst mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens beginnen. Hilfreich sind Angaben zur betroffenen Einrichtung, zum geplanten Vorhaben oder Streitpunkt sowie zu bestehenden Fristen. Anschließend können Zuständigkeit, mögliche Interessenkonflikte und das weitere Vorgehen geklärt werden. Eine Anfrage allein bedeutet noch nicht, dass ein Mandat übernommen wurde.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hannover

  • Amtsgericht Hannover
  • Landgericht Hannover
  • Arbeitsgericht Hannover

Die Anschrift der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH an der Berliner Allee 26 liegt im innenstadtnahen Bereich Hannovers. Für das medizinrechtliche Profil von Dr. Hendrik Bernd Sehy ist dieser Standort insbesondere als Anlaufpunkt für Träger und Verantwortliche von Versorgungseinrichtungen einzuordnen. Die genannten Stadtteile Mitte, Linden-Limmer, List, Südstadt-Bult und Vahrenwald gehören zum örtlichen Umfeld, ohne dass daraus eine Beschränkung seiner Tätigkeit auf diese Bereiche folgt. Für die Anreise kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und der Pkw infrage. Welche Verbindung und welche Abstellmöglichkeiten geeignet sind, sollte anhand der konkreten Adresse und der aktuellen Verkehrslage geprüft werden; bestimmte Haltestellen oder Parkmöglichkeiten sind hier nicht belegt. Von den genannten Gerichten können das Amtsgericht Hannover und das Landgericht Hannover für zivilrechtliche Streitigkeiten mit Bezug zum Gesundheitswesen zuständig sein. Dazu zählen etwa vertragliche Zahlungsansprüche oder Auseinandersetzungen aus privatrechtlichen Vereinbarungen. Die sachliche Zuständigkeit hängt unter anderem vom Streitwert und von gesetzlichen Sonderzuweisungen ab, die örtliche Zuständigkeit vom jeweiligen Fall. Das Arbeitsgericht Hannover entscheidet über arbeitsrechtliche Streitigkeiten, etwa zwischen einer Versorgungseinrichtung und Beschäftigten; Arbeitsrecht ist allerdings kein ausdrücklich genannter Schwerpunkt dieses Profils. Nicht jeder medizinrechtliche Konflikt gehört vor eines dieser drei Gerichte: Bei öffentlich-rechtlichen Vergütungs- oder Zulassungsfragen kann insbesondere die Sozialgerichtsbarkeit einschlägig sein. Sozialrechtliche Schiedsstellenverfahren bilden zudem einen eigenen Verfahrensrahmen und sind von gerichtlichen Verfahren zu unterscheiden.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Werdegang und Engagement

Publikationen

  • Fusionskontrolle auf Krankenhausmärkten: Entwurf des § 186a GWB bringt weitere Änderungen, Das Krankenhaus (2025)
  • Rechtsprechung: Anforderungen an die Widerlegung einer Mindestmengenprognose nach § 136b SGB V, Das Krankenhaus (2024)
  • Rechtliche Rahmenbedingungen für ambulante Versorgungsmodelle
  • Rechtsschutz in der Krankenhausplanung, Schöne neue Krankenhauswelt 2024 (2024)
  • Bearbeitung des Kapitels Konzessionierung einer Privatkrankenanstalt gemäß § 30 GewO, in: Leitfaden für die Gründung von Privatkliniken, Landesverband der Pirivatkliniken in Hessen e.V. (2023)
  • Die "Tagesbehandlung im Krankenhaus"
  • Angestellter im eigenen MVZ: BSG erschwert Nachfolgeplanung, Krankenhaus-Justitiar (KH-J) (2022)
  • Erster Schritt zur Neuordnung der Fusionskontrolle für Krankenhauszusammenschlüsse?
  • Regierungsentwurf schränkt Fusionskontrolle für geförderte Krankenhauszusammenschlüsse ein
  • COVID-19 – Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in der Krise: Eine drohende Strukturbereinigung und eine verschobene Strukturreform
  • Das MDK-Reformgesetz

Auszeichnungen

  • Nennung in "Branchenfokus – Gesundheit", The Legal 500 Deutschland (2025)
  • Erste Nennung in "Branchenfokus – Gesundheit", The Legal 500 Deutschland (2020)

Mitgliedschaften

  • unyer
  • SPECTARIS-Kompetenznetzwerk Medizintechnik

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche rechtlichen Themen sind bei der Gründung oder Erweiterung eines MVZ typischerweise zu klären?
Bei einem medizinischen Versorgungszentrum treffen gesellschaftsrechtliche und medizinrechtliche Anforderungen aufeinander. Typische Themen sind die zulässige Trägerstruktur, die organisatorische Ausgestaltung, die ärztliche Leitung und die Voraussetzungen der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Bei einer Erweiterung können zusätzlich Standorte, Anstellungen und Änderungen bestehender Zulassungen relevant werden. Für eine erste Anfrage sind Angaben zum bisherigen Versorgungsmodell, zu den beteiligten Unternehmen und zum geplanten Vorhaben hilfreich. Welche Anforderungen tatsächlich gelten, lässt sich nur anhand der konkreten Struktur und des einschlägigen Regelungsrahmens beurteilen.
Was unterscheidet den Erwerb einer Versorgungseinrichtung von einer gewöhnlichen Unternehmenstransaktion?
Beim Erwerb einer Versorgungseinrichtung geht es nicht nur um Gesellschaftsanteile, Vermögenswerte und Vertragsbedingungen. Hinzu kommen häufig sektorbezogene Zulassungen, Anforderungen an die Trägerschaft und besondere Vergütungsregelungen. Je nach Einrichtung können außerdem Förderbedingungen, berufsrechtliche Vorgaben und der Umgang mit Gesundheitsdaten Bedeutung haben. Deshalb müssen wirtschaftliche und regulatorische Prüfung aufeinander abgestimmt werden. Für eine erste Einordnung sind insbesondere die Art der Einrichtung, die Erwerbsstruktur, die beteiligten Träger und der angestrebte Zeitplan relevant. Eine bestehende Zulassung lässt sich nicht ohne Weiteres als frei übertragbarer Bestandteil behandeln.
Welche Informationen helfen bei einer Anfrage zu einem Vergütungsstreit im Gesundheitswesen?
Hilfreich sind eine verständliche Darstellung der erbrachten Leistungen, die betroffenen Abrechnungszeiträume und die Benennung des Zahlungspflichtigen. Je nach Sachverhalt können Verträge, Rechnungen, Abrechnungsprüfungen, Bescheide und bisherige Korrespondenz wichtig sein. Auch bereits mitgeteilte Fristen sollten erkennbar sein. Vergütungsstreitigkeiten im Gesundheitswesen folgen keinem einheitlichen Verfahren: Privatrechtliche Ansprüche können vor die Zivilgerichte gehören, während öffentlich-rechtliche Abrechnungsverhältnisse häufig sozialgerichtlich zu beurteilen sind. Vertrauliche Unterlagen und personenbezogene Gesundheitsdaten sollten erst über einen dafür abgestimmten Übermittlungsweg bereitgestellt werden.
Welche Rolle spielen Schiedsstellen bei Streitigkeiten über die Finanzierung von Versorgungseinrichtungen?
Schiedsstellen sind in bestimmten Bereichen des Gesundheits- und Sozialrechts gesetzlich vorgesehene Stellen zur Klärung von Konflikten zwischen beteiligten Vertragspartnern. Sie können beispielsweise tätig werden, wenn Verhandlungen über bestimmte Vergütungs- oder Finanzierungsfragen keine Einigung ergeben. Ihre Zuständigkeit, Zusammensetzung und Verfahrensregeln richten sich nach dem jeweiligen gesetzlichen Rahmen. Nicht jede Meinungsverschiedenheit kann deshalb einer Schiedsstelle vorgelegt werden. Für eine erste Anfrage sind der betroffene Versorgungsbereich, der Verhandlungsstand und die strittigen Punkte hilfreich. Ob und wie eine gerichtliche Überprüfung möglich ist, hängt vom konkreten Verfahren ab.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Dr. Hendrik Bernd Sehy

Hier sammeln wir Erfahrungen von Mandantinnen und Mandanten sowie öffentlich verfügbare Bewertungen. Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

Bewertungen auf anwalt-seiten.de

Für Dr. Hendrik Bernd Sehy liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.

Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de

5 Sterne0
4 Sterne0
3 Sterne0
2 Sterne0
1 Sterne0

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Jede Bewertung wird vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Beleidigende, anonyme Schmähkritik und Beiträge ohne erkennbaren Mandatsbezug werden nicht veröffentlicht.

Positive Stimmen

Noch keine positiven Bewertungen veröffentlicht.

Kritische Stimmen

Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.

Kanzlei und Anfahrt

Berliner Allee 26, 30175 Hannover

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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: luther-lawfirm.com

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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