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- Rechtsanwaltskanzlei Kati
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Cihan Kati ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. In seiner Kanzlei in der Hannoveraner Altstadt berät und vertritt er Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen. Zu seinem Mandantenkreis gehören außerdem Bestandshalter, Gemeinschaften und Unternehmen. Im Mittelpunkt stehen Kündigungen und Räumungsverfahren, mietvertragliche Ansprüche, Gewerbemietverhältnisse und Fragen des Wohnungseigentums. Im Mietrecht befasst er sich unter anderem mit Mieterhöhungen, Mietmängeln und Mietrückständen. Im Wohnungseigentumsrecht unterstützt er bei Beschlüssen, Hausgeld, Verwaltung, Jahresabrechnungen und baulichen Veränderungen. Ergänzend berät er zu ausgewählten immobilienbezogenen Vertragsfragen und zum Maklerrecht. Weitere Tätigkeitsfelder sind Arbeitsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Unfallregulierung und Familienrecht. Kati legt Wert auf eine nachvollziehbare Einschätzung der Rechtslage, klare Absprachen und persönliche Betreuung. Er prüft die maßgeblichen Unterlagen und vertritt Mandanten außergerichtlich sowie vor Gericht. Das Vorgehen richtet sich nach dem Anliegen, den rechtlichen Möglichkeiten und dem wirtschaftlichen Aufwand. Das Kanzleiteam nimmt den Fall zunächst telefonisch auf; anschließend prüft Kati, ob er einen Beratungstermin anbieten kann. Vor jeder Mandatsübernahme werden mögliche widerstreitende Interessen geprüft.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-kati.de, rechtsanwalt-kati.de
Beratung in Hannover – Einordnung der Redaktion
Cihan Kati ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Seine Rechtsanwaltskanzlei Kati befindet sich in der Köbelingerstr. 1 in der Hannoveraner Altstadt. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt; die Kanzleibeschreibung stellt insbesondere die Beratung und Vertretung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht dar. Zum Mandantenkreis zählen Vermieter, Mieter, Wohnungseigentümer und Hausverwaltungen sowie Bestandshalter, Gemeinschaften und Unternehmen. Für Ratsuchende ist damit zwischen dem ausgewiesenen Fachanwaltstitel und den weiteren Tätigkeitsgebieten zu unterscheiden: Der Fachanwaltstitel bezieht sich auf Miet- und Wohnungseigentumsrecht, nicht auf Arbeitsrecht. Im Mietrecht beschäftigt sich Kati mit Kündigungen, Räumungsverfahren und mietvertraglichen Ansprüchen. Dazu gehören etwa Auseinandersetzungen über Mieterhöhungen, Mietmängel oder Mietrückstände. Auch Gewerbemietverhältnisse sind Gegenstand seiner Tätigkeit. Mandantinnen und Mandanten können hier unterschiedliche Ausgangslagen mitbringen: die Prüfung einer geltend gemachten Forderung, Unklarheiten über vertragliche Pflichten oder einen Konflikt um die Beendigung eines Mietverhältnisses. Im Wohnungseigentumsrecht stehen Beschlüsse, Hausgeld, Verwaltung, Jahresabrechnungen und bauliche Veränderungen im Mittelpunkt. Dabei sind regelmäßig sowohl die Interessen einzelner Eigentümer als auch die rechtlichen Beziehungen innerhalb der Gemeinschaft zu betrachten. Im Arbeitsrecht betreffen typische Anfragen beispielsweise Kündigungen, Vergütungsansprüche, Arbeitszeugnisse oder die Auslegung von Arbeitsverträgen. Welche Unterstützung im konkreten Fall angeboten werden kann, wird bei der Anfrage geklärt. Ergänzend befasst sich Kati mit ausgewählten immobilienbezogenen Vertragsfragen und Maklerrecht; als weitere Tätigkeitsfelder sind Wirtschaftsstrafrecht, Unfallregulierung und Familienrecht genannt. Nach der Kanzleibeschreibung prüft er die maßgeblichen Unterlagen und vertritt außergerichtlich sowie vor Gericht. Eine nachvollziehbare Einschätzung, klare Absprachen und persönliche Betreuung bilden dabei die beschriebenen Grundlagen. Das Vorgehen berücksichtigt das Anliegen, die rechtlichen Möglichkeiten und den wirtschaftlichen Aufwand. Die Altstadtlage stellt den örtlichen Bezug zu Hannover-Mitte her. Auch für Ratsuchende aus Linden-Limmer, List, Südstadt-Bult oder Vahrenwald liegt die Kanzlei im zentralen Stadtgebiet; die konkrete Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Pkw lässt sich anhand der Anschrift planen. Am Standort befinden sich das Amtsgericht Hannover, das Landgericht Hannover und das Arbeitsgericht Hannover, deren Zuständigkeit vom Streitgegenstand abhängt. Wer über Anwalt-Seiten.de auf das Profil aufmerksam wird, kann die dort bereitgestellten Kontaktangaben für eine Anfrage nutzen. Nach dem beschriebenen Kanzleiablauf nimmt das Team den Fall zunächst telefonisch auf. Anschließend prüft Kati, ob er einen Beratungstermin anbieten kann. Vor jeder Mandatsübernahme erfolgt eine Prüfung auf mögliche widerstreitende Interessen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hannover
- Amtsgericht Hannover
- Landgericht Hannover
- Arbeitsgericht Hannover
Die Rechtsanwaltskanzlei Kati liegt in der Köbelingerstr. 1, 30159 Hannover, in der Altstadt und damit im zentralen Bereich von Mitte. Für eine Anfrage aus anderen Teilen Hannovers, etwa Linden-Limmer, List, Südstadt-Bult oder Vahrenwald, bietet die Adresse einen eindeutigen Ausgangspunkt zur Planung der Anfahrt. Die Innenstadtlage lässt grundsätzlich eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw zu. Welche Verbindung geeignet ist und welche Zufahrts- oder Parkmöglichkeiten aktuell bestehen, sollte anhand der konkreten Route geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, barrierefreiem Zugang oder kanzleieigenen Stellplätzen liegen nicht vor. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist typischerweise das Arbeitsgericht zuständig. Beim Arbeitsgericht Hannover können bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit etwa Kündigungsschutzverfahren, Vergütungsstreitigkeiten oder Verfahren über Arbeitszeugnisse geführt werden. Streitigkeiten über Wohnraummietverhältnisse gehören grundsätzlich vor das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich die Wohnung befindet. Für entsprechend in Hannover gelegenen Wohnraum kommt daher das Amtsgericht Hannover in Betracht, beispielsweise bei Räumungsklagen, Mietforderungen oder Streit über Mieterhöhungen. Auch wohnungseigentumsrechtliche Streitigkeiten werden regelmäßig beim für das Grundstück zuständigen Amtsgericht behandelt. Das Landgericht Hannover kann insbesondere bei gewerblichen Mietstreitigkeiten oder anderen zivilrechtlichen Vertragsansprüchen zuständig sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zudem entscheidet es in dafür vorgesehenen Fällen über Rechtsmittel gegen amtsgerichtliche Entscheidungen. Nicht der Kanzleisitz allein bestimmt somit das zuständige Gericht: Maßgeblich sind unter anderem Verfahrensart, Lage der Immobilie und die jeweiligen Zuständigkeitsregeln.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Für die Rückrufanfrage sind im Formular Name, Telefonnummer, E-Mail und Rechtsgebiet anzugeben. Das Kanzleiteam nimmt den Fall zunächst telefonisch auf; anschließend prüft Rechtsanwalt Kati, ob er einen Beratungstermin anbieten kann. Mit der Rückrufanfrage ist noch keine Mandatsübernahme oder Terminbestätigung verbunden.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Vergütung wird vor Beginn der Beratung geklärt und richtet sich nach dem Gegenstand und Umfang des Auftrags sowie der maßgeblichen gesetzlichen oder vereinbarten Vergütung. Eine weitergehende außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung wird gesondert abgestimmt. Eine vorhandene Rechtsschutzversicherung und Fragen der Kostenübernahme können berücksichtigt werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Vergütung wird vor Beginn der Beratung geklärt und richtet sich nach dem Gegenstand und Umfang des Auftrags sowie der maßgeblichen gesetzlichen oder vereinbarten Vergütung. Eine weitergehende außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung wird gesondert abgestimmt. Eine vorhandene Rechtsschutzversicherung und Fragen der Kostenübernahme können berücksichtigt werden.
Für den Erstkontakt: Für die Rückrufanfrage sind im Formular Name, Telefonnummer, E-Mail und Rechtsgebiet anzugeben. Das Kanzleiteam nimmt den Fall zunächst telefonisch auf; anschließend prüft Rechtsanwalt Kati, ob er einen Beratungstermin anbieten kann. Mit der Rückrufanfrage ist noch keine Mandatsübernahme oder Terminbestätigung verbunden.
Werdegang und Engagement
Publikationen
- Mieterhöhung nach Modernisierung 2026: Was Vermieter beachten müssen (2026)
- Babylonisches Mietrecht: Was Hammurapi schon regelte (2026)
- Eigenbedarfskündigung trotz Krankheit? Was Vermieter aus der aktuellen BGH-Entscheidung lernen sollten (2026)
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage zu einer arbeitsrechtlichen Kündigung hilfreich?
- Für eine erste Einordnung sind regelmäßig der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen und das Kündigungsschreiben wichtig. Hinzukommen können Angaben zum Zugang der Kündigung, zur Beschäftigungsdauer und zum bisherigen Schriftwechsel. Je nach Konflikt können auch Abmahnungen oder Vergütungsabrechnungen Bedeutung haben. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen laufen; eine bloße Kontaktanfrage wahrt diese nicht. Ob eine Vertretung übernommen wird und welche Unterlagen zusätzlich erforderlich sind, muss ausdrücklich geklärt werden.
- Worin unterscheiden sich Anliegen im Wohnraummietrecht und im Gewerbemietrecht?
- In beiden Bereichen geht es häufig um Vertragsinhalt, Mietzahlungen, Mängel oder die Beendigung des Mietverhältnisses. Bei Wohnraum bestehen jedoch besondere gesetzliche Schutzvorschriften, etwa zu Kündigungen und Mieterhöhungen. Im Gewerbemietrecht kommt den vertraglichen Vereinbarungen oftmals größeres Gewicht zu, beispielsweise bei Laufzeit, Nutzungszweck oder der Verteilung von Kosten. Für eine erste Anfrage sind deshalb der vollständige Mietvertrag einschließlich Nachträgen und der einschlägige Schriftwechsel hilfreich. Auch die Frage, ob jemand als Mieter oder Vermieter anfragt, gehört zur grundlegenden Einordnung.
- Was sollte eine Anfrage zu einem Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft enthalten?
- Hilfreich sind der genaue Wortlaut des Beschlusses, das Datum der Versammlung und das Versammlungsprotokoll. Je nach Thema können außerdem Einladung, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Abrechnungen oder Unterlagen zu einer geplanten baulichen Veränderung relevant sein. Die Anfrage sollte erkennen lassen, ob es um die Umsetzung, die Auslegung oder die gerichtliche Überprüfung eines Beschlusses geht. Für Beschlussklagen gelten besondere gesetzliche Fristen. Eine erste Schilderung ersetzt daher weder die Prüfung der Unterlagen noch die ausdrückliche Klärung, ob eine fristgebundene Vertretung übernommen wird.
- Muss ein Streit über Mietrückstände oder eine Räumung sofort vor Gericht geführt werden?
- Nicht jeder Konflikt beginnt mit einem gerichtlichen Verfahren. Zunächst können Forderungen, Zahlungsverläufe, vertragliche Grundlagen und bisherige Erklärungen geprüft werden. Je nach Ausgangslage kommt auch eine außergerichtliche Klärung in Betracht. Eine zwangsweise Räumung setzt grundsätzlich einen vollstreckbaren Titel voraus; eine eigenmächtige Durchsetzung durch den Vermieter ist davon zu unterscheiden. Ob bereits ein gerichtliches Verfahren läuft, ist für die Anfrage wesentlich. Gerichtliche Schreiben und darin enthaltene Fristen sollten deshalb in der Sachverhaltsschilderung ausdrücklich erwähnt werden. Welche Vorgehensweise möglich ist, hängt vom Einzelfall ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Cihan Kati
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-kati.de
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