- Qualifikation
- Rechtsanwaltskammer Celle
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- Beratung
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- Andreas Bäsecke
Schwerpunkte
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Kanzleiprofil im Überblick
Andreas Bäsecke ist Rechtsanwalt für Sozialrecht in Hannover. Seine Tätigkeit umfasst Beratung und Vertretung in den Bereichen Grundsicherung nach SGB II und XII, Rente, Pflege und gesetzliche Krankenversicherung. Außerdem gehört die Feststellung des Grades der Behinderung zu den auf der Kanzlei-Webseite genannten Tätigkeitsbereichen. Die Erstberatung wird dort als kostenlos angegeben. Für eine Terminanfrage verweist die Webseite auf den Kontakt per E-Mail. Die Kanzlei befindet sich in der Hinüberstraße 13 in 30175 Hannover und ist telefonisch sowie unter kanzleibaesecke@gmail.com erreichbar. Nähere Angaben zum Mandantenkreis und zur weiteren Arbeitsweise enthält der vorliegende Quelltext nicht. Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Als zuständige Kammer nennt das Impressum die Rechtsanwaltskammer Celle. Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei den VGH Versicherungen; ihr räumlicher Geltungsbereich ist die Bundesrepublik Deutschland.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: xn--rechtsanwalt-andreas-bsecke-wkc.de, xn--rechtsanwalt-andreas-bsecke-wkc.de
Beratung in Hannover – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Andreas Bäsecke hat seine Kanzlei in der Hinüberstraße 13 in 30175 Hannover. Das Profil auf Anwalt-Seiten.de nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt. Die vorliegende Kanzleibeschreibung stellt dagegen die sozialrechtliche Beratung und Vertretung in den Vordergrund. Genannt werden Grundsicherung nach dem SGB II und SGB XII, Rente, Pflege, gesetzliche Krankenversicherung sowie die Feststellung des Grades der Behinderung. Für Ratsuchende ist diese unterschiedliche Schwerpunktangabe bei der Orientierung wichtig: Bei einer Anfrage lässt sich klären, ob das konkrete arbeitsrechtliche oder sozialrechtliche Anliegen übernommen werden kann. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um Fragen rund um das Beschäftigungsverhältnis. Dazu zählen Arbeitsverträge, Vergütung, Arbeitszeit, Abmahnungen, Kündigungen und Arbeitszeugnisse. Mandantinnen und Mandanten suchen in diesem Bereich häufig eine Einordnung ihrer Unterlagen und der möglichen nächsten Verfahrensschritte. Berührungspunkte zum Sozialrecht entstehen etwa, wenn eine Erkrankung die Erwerbstätigkeit beeinträchtigt, nach dem Ende einer Beschäftigung Leistungen benötigt werden oder Fragen zur Erwerbsminderung auftreten. Welche rechtlichen Themen im Einzelfall zusammenkommen, hängt von der persönlichen und beruflichen Situation ab. Die ausdrücklich beschriebenen sozialrechtlichen Tätigkeitsbereiche betreffen unterschiedliche Lebenslagen. Bei der Grundsicherung stehen häufig die Bewilligung, Berechnung oder Ablehnung von Leistungen im Mittelpunkt. Im Rentenrecht können Versicherungszeiten und Rentenbescheide eine Rolle spielen. Bei Pflege und gesetzlicher Krankenversicherung geht es beispielsweise um Leistungsentscheidungen der zuständigen Kassen. Die Feststellung des Grades der Behinderung betrifft die behördliche Bewertung gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Allgemein können in diesen Bereichen sowohl die Prüfung eines Bescheids als auch Widerspruchsverfahren und gerichtliche Verfahren relevant werden. Die Adresse liegt im zentralen Hannover und bietet einen örtlichen Bezug für Ratsuchende aus Mitte sowie aus Linden-Limmer, List, Südstadt-Bult und Vahrenwald. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommt bei entsprechender Zuständigkeit das Arbeitsgericht Hannover in Betracht; sozialrechtliche Verfahren gehören regelmäßig vor die Sozialgerichtsbarkeit. Amtsgericht und Landgericht Hannover sind hierfür grundsätzlich nicht die zuständigen Gerichte. Ausgangspunkt einer Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de ist die Orientierung anhand des Profils. Für eine anschließende Terminanfrage nennt die Kanzlei-Webseite den Kontakt per E-Mail an kanzleibaesecke@gmail.com; auch telefonische Erreichbarkeit ist angegeben. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, vorhandener Bescheide oder Schreiben und möglicher Fristen erleichtert die erste Zuordnung. Als zuständige Berufskammer ist die Rechtsanwaltskammer Celle genannt.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hannover
- Amtsgericht Hannover
- Landgericht Hannover
- Arbeitsgericht Hannover
Die Kanzlei von Andreas Bäsecke befindet sich in der Hinüberstraße 13 in 30175 Hannover und damit in zentraler Lage im Stadtgebiet. Die Anschrift ist ein Bezugspunkt für Ratsuchende aus Mitte ebenso wie aus den genannten Stadtteilen List, Vahrenwald, Linden-Limmer und Südstadt-Bult. Für die Anfahrt kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel oder der Pkw infrage. Welche Verbindung zweckmäßig ist, richtet sich nach dem Ausgangsort und der aktuellen Verkehrslage. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Entsprechende organisatorische Fragen können vor einem vereinbarten Termin geklärt werden. Von den genannten Gerichten ist für den im Profil ausgewiesenen Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht vor allem das Arbeitsgericht Hannover relevant. Arbeitsgerichte führen insbesondere Verfahren zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, beispielsweise über Kündigungen, Entgeltforderungen oder Arbeitszeugnisse. Ob gerade das Arbeitsgericht Hannover örtlich zuständig ist, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab; allein der Kanzleisitz entscheidet darüber nicht. Amtsgericht Hannover und Landgericht Hannover bearbeiten unter anderem allgemeine Zivilsachen, sind aber grundsätzlich nicht für die hier beschriebenen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zuständig. Für die in der Kanzleibeschreibung hervorgehobenen Fragen zu Grundsicherung, gesetzlicher Rente, Pflegeversicherung, gesetzlicher Krankenversicherung und zum Grad der Behinderung ist regelmäßig die Sozialgerichtsbarkeit zuständig. Keines der drei genannten Gerichte ist ein Sozialgericht. Solche Streitigkeiten betreffen häufig behördliche Entscheidungen und werden vielfach zunächst in einem Widerspruchsverfahren behandelt, bevor ein gerichtliches Verfahren folgt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Die Erstberatung ist kostenlos. Ein Termin kann per E-Mail angefragt werden.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Die Erstberatung ist kostenlos. Ein Termin kann per E-Mail angefragt werden.
Bevorzugter Kontaktweg: email
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Übernimmt Andreas Bäsecke arbeitsrechtliche oder sozialrechtliche Anliegen?
- Die vorhandenen Angaben setzen unterschiedliche Akzente: Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt, während die Kanzleibeschreibung konkrete Tätigkeitsbereiche im Sozialrecht aufführt. Dazu gehören Grundsicherung, Rente, Pflege, gesetzliche Krankenversicherung und die Feststellung des Grades der Behinderung. Ob ein bestimmtes Anliegen übernommen werden kann, sollte deshalb bei der ersten Anfrage ausdrücklich geklärt werden. Hilfreich ist eine kurze Angabe dazu, ob es um einen Konflikt mit einem Arbeitgeber oder um eine Entscheidung einer Behörde beziehungsweise eines Sozialversicherungsträgers geht.
- Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen Kündigung oder ausstehendem Arbeitsentgelt hilfreich?
- Für die erste Einordnung eines arbeitsrechtlichen Anliegens sind häufig der Arbeitsvertrag, ergänzende Vereinbarungen und die maßgeblichen Schreiben wichtig. Bei einer Kündigung gehören dazu insbesondere das Kündigungsschreiben und Angaben darüber, wann es zugegangen ist. Bei Entgeltfragen können Abrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen und bisherige Korrespondenz relevant sein. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis. Im Arbeitsrecht können kurze gesetzliche Fristen und vertragliche Ausschlussfristen eine Rolle spielen. Eine bloße Terminanfrage wahrt solche Fristen grundsätzlich nicht; die konkrete Prüfung bleibt einer individuellen Beratung vorbehalten.
- Was sollte eine erste Anfrage zu einem Bescheid über Sozialleistungen enthalten?
- Eine erste Anfrage lässt sich meist anhand weniger Angaben zuordnen: Welche Stelle hat entschieden, welche Leistung ist betroffen und was ist aus Sicht der betroffenen Person unklar? Relevant sind regelmäßig der vollständige Bescheid, das Datum seines Zugangs und gegebenenfalls bereits eingelegte Widersprüche oder weitere Schreiben. Bei Grundsicherung, Rente, Pflege oder Krankenversicherung können unterschiedliche ergänzende Unterlagen erforderlich werden. Sensible Gesundheits- und Finanzdaten sollten nicht wahllos versandt werden. Welche Unterlagen benötigt werden und welcher Übermittlungsweg geeignet ist, lässt sich zunächst abstimmen.
- Wie unterscheiden sich Fragen zur Erwerbsminderungsrente, zum Pflegegrad und zum Grad der Behinderung?
- Diese Themen betreffen unterschiedliche gesetzliche Bewertungssysteme. Bei der Erwerbsminderungsrente geht es unter anderem um das verbliebene Leistungsvermögen im Erwerbsleben und um versicherungsrechtliche Voraussetzungen. Ein Pflegegrad knüpft an Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten und den daraus folgenden Unterstützungsbedarf an. Der Grad der Behinderung beschreibt die Auswirkungen gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Eine Feststellung führt daher nicht automatisch zu einem entsprechenden Ergebnis in einem anderen Verfahren. Für eine Anfrage ist wichtig, welche Entscheidung bereits vorliegt oder beantragt wurde.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Andreas Bäsecke
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: xn--rechtsanwalt-andreas-bsecke-wkc.de
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