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- Profilstand
- 23% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
Kanzleiprofil im Überblick
Dr. Stefan Schramm ist als Rechtsanwalt für Bank- und Finanzrecht in Frankfurt tätig. Sein besonderer Schwerpunkt liegt auf strukturierten Finanzierungen. Mit seiner mehr als zwanzigjährigen Erfahrung vertritt er Kreditgeber, darunter Banken sowie Fremdkapitalfonds, (Special) Servicer, Private-Equity-Investoren, Sponsoren und Kreditnehmer. Seine Tätigkeit umfasst die Vergabe, Syndizierung, Verbriefung und Restrukturierung nationaler und grenzüberschreitender Unternehmensfinanzierungen einschließlich Akquisitionsfinanzierungen sowie Immobilien-, Projekt- und Asset-Finanzierungen. In diesem Zusammenhang berät Dr. Schramm außerdem regelmäßig zu Kreditportfolio-Transaktionen, einschließlich notleidender Kredite und deren Abwicklung. Die Kanzlei nennt Banking and Finance, Real Estate, Private Equity and Venture Capital sowie Restructuring als Tätigkeitsbereiche. Im Laufe seiner Karriere wurde er in das Immobilienfinanzierungsteam einer internationalen Investmentbank in London entsandt. Darüber hinaus war er für eine internationale Unternehmensberatung in Hamburg und New York tätig. Seine Beratung und Vertretung umfasst damit nationale und grenzüberschreitende Finanzierungen.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: schramm-law.de
Beratung in Frankfurt am Main – Einordnung der Redaktion
Dr. Stefan Schramm ist Rechtsanwalt bei Schramm Law in der Hermannstr. 14 in 60318 Frankfurt am Main. Sein Hauptschwerpunkt ist das Bank- und Kapitalmarktrecht, innerhalb dessen er insbesondere im Bank- und Finanzrecht sowie bei strukturierten Finanzierungen tätig ist. Mit mehr als zwanzigjähriger Erfahrung vertritt er Kreditgeber, darunter Banken und Fremdkapitalfonds, außerdem (Special) Servicer, Private-Equity-Investoren, Sponsoren und Kreditnehmer. Das Profil richtet sich damit insbesondere an Beteiligte unternehmerischer Finanzierungsvorhaben und an Unternehmen, deren bestehende Finanzierungsstrukturen angepasst werden sollen. Seine Tätigkeit umfasst die Vergabe, Syndizierung, Verbriefung und Restrukturierung nationaler und grenzüberschreitender Unternehmensfinanzierungen. Dazu gehören Akquisitionsfinanzierungen sowie Immobilien-, Projekt- und Asset-Finanzierungen. Typische rechtliche Themen solcher Vorhaben sind die Ausgestaltung von Kreditverträgen, die Bestellung von Sicherheiten und die Abstimmung der Rechte mehrerer Finanzierungspartner. Bei einer Syndizierung stellen mehrere Kreditgeber gemeinsam eine Finanzierung bereit. Entsprechend wichtig sind Regelungen zu Entscheidungen, Informationspflichten und dem Verhältnis der Beteiligten untereinander. Ein weiterer Tätigkeitsbereich sind Kreditportfolio-Transaktionen, einschließlich notleidender Kredite und deren Abwicklung. Hier können die Übertragung von Forderungen, die zugehörigen Sicherheiten und der Umgang mit bestehenden Leistungsstörungen im Mittelpunkt stehen. Die Kanzlei nennt außerdem Banking and Finance, Real Estate, Private Equity and Venture Capital sowie Restructuring als Tätigkeitsbereiche. Dr. Schramms berufliche Stationen umfassen eine Entsendung in das Immobilienfinanzierungsteam einer internationalen Investmentbank in London sowie eine Tätigkeit für eine internationale Unternehmensberatung in Hamburg und New York. Der Kanzleistandort in der Hermannstraße liegt im Frankfurter Nordend und damit in einem innenstadtnahen Umfeld. Für zivilrechtliche Streitigkeiten aus Finanzierungen können insbesondere das Amtsgericht Frankfurt am Main und das Landgericht Frankfurt am Main relevant sein; das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nimmt unter anderem Aufgaben als Rechtsmittelgericht wahr. Welche Zuständigkeit tatsächlich besteht, hängt vom einzelnen Verfahren ab. Die Anreise lässt sich grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw planen; konkrete Verbindungen und Zugangsmöglichkeiten sollten vorab geprüft werden. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de dienen die im Profil bereitgestellten Kontaktangaben beziehungsweise Kontaktmöglichkeiten als Ausgangspunkt. Eine erste Anfrage kann die Rolle im Finanzierungsvorhaben, die Finanzierungsart, beteiligte Länder und etwaige Fristen knapp benennen. Anschließend ist zu klären, ob eine Mandatsübernahme möglich ist und welche Unterlagen benötigt werden. Die Anfrage allein bedeutet noch keine Übernahme der Vertretung.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Frankfurt am Main
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Landgericht Frankfurt am Main
- Arbeitsgericht Frankfurt am Main
- Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Schramm Law hat seinen Sitz in der Hermannstr. 14 in Frankfurt am Main, im Stadtteil Nordend. Die Lage ist innenstadtnah und ordnet die Kanzlei in das zentrale Frankfurter Stadtgebiet ein. Neben dem Nordend gehören Innenstadt, Westend, Bockenheim und Sachsenhausen zu den genannten Stadtteilen am Standort. Für einen Besuch kommen grundsätzlich öffentliche Verkehrsmittel und die Anfahrt mit dem Pkw in Betracht. Welche Verbindung geeignet ist und welche Parkmöglichkeiten bestehen, sollte anhand aktueller Informationen geprüft werden. Angaben zu bestimmten Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang liegen nicht vor. Für den Schwerpunkt Bank- und Kapitalmarktrecht sind unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Frankfurt am Main und das Landgericht Frankfurt am Main von Bedeutung. Dort können etwa zivilrechtliche Streitigkeiten über Rückzahlungsansprüche aus Darlehen, vertragliche Pflichten oder Sicherheiten geführt werden, sofern die jeweilige sachliche und örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Bei umfangreichen Unternehmensfinanzierungen kommt wegen des Streitwerts häufig eine Zuständigkeit des Landgerichts in Betracht. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main befasst sich insbesondere mit Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen nachgeordneter Gerichte. Das ebenfalls am Standort genannte Arbeitsgericht Frankfurt am Main ist dagegen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zuständig und regelmäßig nicht für Ansprüche aus Finanzierungsverträgen. Bei grenzüberschreitenden Finanzierungen können zusätzlich internationale Zuständigkeitsfragen und Gerichtsstandsvereinbarungen maßgeblich sein. Der Kanzleisitz allein legt deshalb nicht fest, vor welchem Gericht ein möglicher Streit geführt wird.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Werdegang und Engagement
Auszeichnungen
- Regelmäßig ausgezeichnet in Chambers, Handelsblatt / Best Lawyers und Legal 500
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Angaben sind für eine erste Anfrage zu einer Unternehmensfinanzierung sinnvoll?
- Hilfreich ist zunächst eine kurze Beschreibung des Vorhabens: Geht es um eine neue Finanzierung, die Änderung bestehender Kreditverträge oder eine Restrukturierung? Außerdem sind die eigene Rolle, die beteiligten Unternehmen, die Finanzierungsart und ein möglicher Auslandsbezug relevant. Bereits laufende Fristen oder geplante Vertragsabschlüsse sollten erkennbar sein. Als Unterlagen können etwa ein Term Sheet, Vertragsentwürfe und eine Übersicht vorhandener Sicherheiten in Betracht kommen. Welche Dokumente tatsächlich benötigt werden und wie vertrauliche Informationen übermittelt werden sollen, lässt sich im Rahmen der ersten Abstimmung klären.
- Welche rechtlichen Fragen stellen sich bei syndizierten und strukturierten Finanzierungen?
- Bei einer syndizierten Finanzierung stellen mehrere Kreditgeber gemeinsam Mittel bereit. Rechtlich geht es deshalb nicht nur um das Verhältnis zum Kreditnehmer, sondern auch um die Zusammenarbeit innerhalb des Kreditgeberkreises. Typische Themen sind Mehrheitsentscheidungen, Informationsrechte, die Verwaltung von Sicherheiten und die Übertragung einzelner Kreditanteile. Strukturierte Finanzierungen können zusätzlich mehrere Gesellschaften, unterschiedliche Finanzierungsinstrumente und abgestimmte Zahlungsströme einbeziehen. Vor einer Mandatsanfrage ist daher eine Übersicht über Beteiligte, Finanzierungszweck und bestehende Vereinbarungen hilfreich. Der konkrete Prüfungsumfang richtet sich nach Aufbau und Stand der Transaktion.
- Was ist bei einer Anfrage zu notleidenden Krediten oder Kreditportfolio-Transaktionen wichtig?
- Bei Kreditportfolio-Transaktionen werden mehrere Kreditforderungen zusammen übertragen. Als notleidend werden allgemein Kredite bezeichnet, bei denen erhebliche Zahlungsprobleme bestehen oder eine vollständige Rückzahlung zweifelhaft ist. Rechtliche Fragen können die Übertragbarkeit der Forderungen, bestehende Sicherheiten, Informationspflichten und die weitere Forderungsverwaltung betreffen. Für eine erste Anfrage ist wichtig, ob die anfragende Partei auf Käufer-, Verkäufer-, Kreditnehmer- oder Servicer-Seite steht. Auch laufende Verhandlungen, gerichtliche Verfahren oder Insolvenzverfahren können den Prüfungsbedarf beeinflussen. Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, lässt sich erst anhand der jeweiligen Verträge und Umstände beurteilen.
- Welche Besonderheiten haben grenzüberschreitende Akquisitions- oder Immobilienfinanzierungen?
- Bei grenzüberschreitenden Finanzierungen können Kreditnehmer, Kreditgeber, Zielgesellschaften und finanzierte Vermögenswerte in unterschiedlichen Staaten ansässig beziehungsweise belegen sein. Dadurch stellen sich unter anderem Fragen zum anwendbaren Recht, zur gerichtlichen Zuständigkeit und zur Wirksamkeit von Sicherheiten. Bei Akquisitionsfinanzierungen ist zudem die Abstimmung mit dem Unternehmenskauf relevant, bei Immobilienfinanzierungen die Verbindung zwischen Kreditstruktur und Immobilie. Für eine erste Anfrage empfiehlt sich eine übersichtliche Darstellung der beteiligten Länder und Gesellschaften. Ob zusätzlich ausländische Rechtsberatung erforderlich ist, hängt von der konkreten Struktur und den betroffenen Rechtsordnungen ab.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Dr. Stefan Schramm
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Bewertungen auf anwalt-seiten.de
Für Dr. Stefan Schramm liegen hier noch keine geprüften Bewertungen vor.
Google-Bewertungen der Kanzlei
5,0 von 5 · 1 Bewertungen
Bei Google ansehenStand 20.09.2026
Diese Google-Bewertungen beziehen sich auf Schramm Law insgesamt und nicht auf Dr. Stefan Schramm persönlich. In der Kanzlei arbeiten in der Regel mehrere Anwältinnen und Anwälte; die Bewertungen lassen deshalb keinen Rückschluss auf die Arbeit einer einzelnen Person zu.
Verteilung der geprüften Bewertungen auf anwalt-seiten.de
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Positive Stimmen
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Original bei GoogleKritische Stimmen
Bislang liegen keine kritischen Bewertungen vor.
Kanzlei und Anfahrt
Hermannstr. 14, 60318 Frankfurt am Main
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: schramm-law.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 23 %
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