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- Profilstand
- 27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Thomas Wagner gründete seine Kanzlei im Jahr 2006 in Hildesheim, südlich von Hannover. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Strafrecht und in der Strafverteidigung für Hildesheim und Südniedersachsen. Nach eigenen Angaben widmet er diesem Bereich 70 bis 90 Prozent seiner Arbeitszeit. Weitere genannte Rechtsgebiete sind Versicherungsrecht, Schadensersatzrecht, Arbeitsrecht, Berufsunfähigkeitsrecht, Vertragsrecht und Familienrecht. Selbstständige unterstützt er bei Fragen zum Steuerrecht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht. Bei steuerrechtlichen Anliegen arbeitet er langjährig mit einem Steuerberater zusammen. Zu seiner Tätigkeit gehören außerdem die Erstellung von Verträgen und die Vertretung vor Gericht. Auch Zwangsversteigerungen werden als Tätigkeitsbereich genannt. Die persönliche Betreuung seiner Mandanten in Hildesheim und Umgebung ist ihm ein besonderes Anliegen. Hausbesuche sind möglich; zudem gibt er an, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erreichbar zu sein. Die Kanzlei befindet sich am Trockenen Kamp 20. Neben den veröffentlichten Sprechzeiten werden Termine nach Vereinbarung angeboten.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Beratung in Hildesheim – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Thomas Christian Wagner führt die Kanzlei Wagner am Trockenen Kamp 20 in 31139 Hildesheim. Gegründet wurde die Kanzlei 2006 in der südlich von Hannover gelegenen Stadt. Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt und Familienrecht als weiteres Rechtsgebiet. Davon zu unterscheiden ist die Kanzleibeschreibung: Dort bezeichnet Thomas Wagner Strafrecht und Strafverteidigung in Hildesheim und Südniedersachsen als Schwerpunkt seiner tatsächlichen Tätigkeit. Arbeitsrecht und Familienrecht werden auch in dieser Beschreibung ausdrücklich aufgeführt. Für Ratsuchende ist deshalb bei der Anfrage eine möglichst genaue Benennung ihres Anliegens sinnvoll, damit der Gegenstand einer möglichen Mandatierung geklärt werden kann. Im Arbeitsrecht geht es typischerweise um die Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie um Rechte und Pflichten während der Beschäftigung. Anlass für eine anwaltliche Anfrage können beispielsweise ein Arbeitsvertrag, eine Kündigung, eine Abmahnung, offene Vergütung oder Fragen zum Arbeitszeugnis sein. Je nach Sachverhalt stehen die Prüfung von Unterlagen, die außergerichtliche Klärung oder ein gerichtliches Verfahren im Raum. Die Kanzleibeschreibung nennt außerdem die Unterstützung Selbstständiger bei arbeitsrechtlichen Fragen. Wer wegen eines Konflikts am Arbeitsplatz Kontakt aufnimmt, kann zunächst schildern, in welcher Rolle die Anfrage erfolgt und ob bereits Schreiben mit zeitlichem Handlungsbedarf vorliegen. Im Familienrecht betreffen typische Anliegen Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsfragen. Dabei können persönliche, wirtschaftliche und organisatorische Themen zusammenkommen. Eine erste anwaltliche Einordnung dient allgemein dazu, die offenen Fragen zu ordnen und den weiteren Informationsbedarf festzustellen. Familiengerichtliche Verfahren werden in erster Instanz grundsätzlich beim Amtsgericht geführt; für einen örtlich passenden Fall kommt das Amtsgericht Hildesheim in Betracht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das Amtsgericht oder Landgericht Hildesheim. Welches Gericht zuständig ist, hängt vom jeweiligen Verfahren ab. Die Kanzlei ist unter ihrer Anschrift am Trockenen Kamp in Hildesheim verortet; eine Zuordnung zu Mitte, Moritzberg oder Nordstadt geht aus den Angaben nicht hervor. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die im Profil bereitgestellten Kontaktinformationen nutzen und ihr Anliegen knapp beschreiben. Dabei helfen Angaben zum Rechtsgebiet, zu vorhandenen Unterlagen und zu bereits bekannten Terminen oder Fristen. Ob ein Mandat übernommen wird, ist anschließend mit der Kanzlei zu klären. Neben veröffentlichten Sprechzeiten werden Termine nach Vereinbarung angeboten. Nach der Kanzleibeschreibung sind auch Hausbesuche möglich; außerdem wird eine Erreichbarkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten angegeben.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hildesheim
Hildesheim liegt südlich von Hannover und ist Standort des Amtsgerichts Hildesheim sowie des Landgerichts Hildesheim. Für den im Profil genannten Bereich Familienrecht ist insbesondere das Amtsgericht als Familiengericht relevant. Dort werden bei entsprechender örtlicher Zuständigkeit unter anderem Scheidungsverfahren, Unterhaltssachen sowie Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht geführt. Das Landgericht ist für solche Familiensachen grundsätzlich nicht die zuständige Eingangsinstanz. Auch arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern werden regelmäßig weder am Amtsgericht noch am Landgericht verhandelt, sondern vor der Arbeitsgerichtsbarkeit. Für den zusätzlich in der Kanzleibeschreibung betonten Bereich Strafrecht können hingegen beide genannten Gerichte zuständig sein. Die Verteilung richtet sich insbesondere nach Art und Gewicht des Vorwurfs sowie den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln. Allgemeine Zivilstreitigkeiten, etwa aus Verträgen oder wegen Schadensersatzes, können ebenfalls vor Amts- oder Landgericht geführt werden. Die Kanzlei Wagner befindet sich am Trockenen Kamp 20, 31139 Hildesheim. Die vorliegenden Informationen erlauben weder eine gesicherte Zuordnung zu den genannten Stadtteilen Mitte, Moritzberg oder Nordstadt noch die Einordnung als Innenstadtlage. Für Ratsuchende aus diesen Stadtteilen und dem Hildesheimer Umland ist die genaue Anschrift daher der Ausgangspunkt für die Anfahrtsplanung. Eine Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder eine Pkw-Route lässt sich anhand aktueller Fahrplan- und Kartendaten prüfen. Konkrete Haltestellen, Parkmöglichkeiten oder Angaben zur Barrierefreiheit sind nicht belegt. Organisatorische Fragen zum Kanzleibesuch können bei der Terminvereinbarung angesprochen werden; Hausbesuche werden in der Kanzleibeschreibung als Möglichkeit genannt.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Welche Unterlagen sind für eine erste Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
- Für die erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, spätere Ergänzungen und das betreffende Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben wichtig. Je nach Streitpunkt können auch Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeitaufzeichnungen oder der bisherige Schriftwechsel eine Rolle spielen. Eine kurze zeitliche Übersicht erleichtert das Verständnis: Was ist wann geschehen, wann ist ein Schreiben zugegangen und welche Gespräche gab es bereits? Im Arbeitsrecht können kurze Fristen gelten. Bei der Anfrage ist deshalb ein Hinweis auf den Zugang eines Schreibens und bereits angesetzte Termine hilfreich. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab.
- Kann eine arbeitsrechtliche Anfrage auch die Prüfung eines Vertrags oder Aufhebungsvertrags betreffen?
- Arbeitsrechtliche Beratung betrifft nicht nur bestehende Streitigkeiten. Auch vor dem Abschluss oder der Änderung eines Arbeitsvertrags können Fragen zu Aufgaben, Vergütung, Arbeitszeit oder Kündigungsregelungen entstehen. Bei einem Aufhebungsvertrag geht es allgemein um die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die damit verbundenen Bedingungen. Dabei können neben arbeitsrechtlichen auch sozialrechtliche Folgen relevant werden. Für eine Mandatsanfrage helfen der vollständige Vertragsentwurf, vorhandene Vereinbarungen und Angaben dazu, ob eine Unterschriftsfrist genannt wurde. Welche Prüfung erforderlich ist, wird anhand des konkreten Dokuments und der persönlichen Situation geklärt.
- Müssen bei einer Trennung Scheidung, Unterhalt und Kinderfragen gemeinsam geklärt werden?
- Trennung und Scheidung können mehrere rechtlich eigenständige Themen auslösen. Dazu gehören etwa Unterhalt, die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, Vermögensfragen sowie Sorge und Umgang bei gemeinsamen Kindern. Nicht jeder Punkt muss zwangsläufig Gegenstand desselben gerichtlichen Verfahrens werden. Einige Fragen lassen sich außergerichtlich besprechen, andere können eine gerichtliche Entscheidung erfordern. Für eine erste Anfrage ist eine Übersicht hilfreich, welche Themen offen sind und ob bereits Absprachen, gerichtliche Schreiben oder bestehende Entscheidungen vorliegen. Die anwaltliche Einordnung klärt anschließend, welche Zusammenhänge und Verfahrenswege im jeweiligen Fall zu beachten sind.
- Kann bei einer einvernehmlichen Scheidung eine Anwältin oder ein Anwalt beide Ehepartner vertreten?
- Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung vertritt eine beauftragte Anwältin oder ein beauftragter Anwalt nicht beide Ehepartner gemeinsam, sondern die Interessen der eigenen Mandantschaft. Für den Scheidungsantrag ist grundsätzlich anwaltliche Vertretung erforderlich. Die bloße Zustimmung des anderen Ehepartners zur Scheidung kann unter bestimmten Voraussetzungen ohne eigene anwaltliche Vertretung erfolgen. Daraus entsteht jedoch keine gemeinsame Interessenvertretung. Sobald eigene Anträge oder unterschiedliche Interessen hinzukommen, stellen sich weitere Vertretungsfragen. Vor einer Mandatsanfrage ist daher eine klare Angabe sinnvoll, wer die Beratung sucht und welche Punkte bereits einvernehmlich geregelt erscheinen.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Thomas Christian Wagner
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4,9 von 5 · 17 Bewertungen
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Kanzlei und Anfahrt
Trockener Kamp 20, 31139 Hildesheim
- Montag
- 08:00-13:00 und 15:00-18:00
- Dienstag
- 08:00-13:00 und 15:00-18:00
- Mittwoch
- 08:00-13:00 und 15:00-18:00
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- 08:00-13:00 und 15:00-18:00
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: ra-wagner-hildesheim.de
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %
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