Veröffentlichtes Profil

Volker Mispagel

Dr. Giesecke & Partner GbR: Rechtsberatung in Hildesheim

Zuletzt aktualisiert am 20. September 2026

DR. GIESECKE & PARTNER GbR

Bahnhofsplatz 6, 31134 Hildesheim

Telefon: +49 5121 748720

Mandanten
Privatpersonen · Unternehmen
Beratung
vor Ort · telefonisch
Kanzlei
DR. GIESECKE & PARTNER GbR
Profilstand
27% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026

Schwerpunkte

Kanzleiprofil im Überblick

Die Kanzlei Dr. Giesecke & Partner GbR in Hildesheim vertritt Privatleute und Unternehmen. Sie wurde Anfang 1928 durch Rechtsanwalt Dr. jur. Wilhelm Giesecke gegründet. Die anwaltliche Beratung umfasst die Bereiche Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht. Innerhalb der Kanzlei werden die Aufgaben nach Rechtsgebieten aufgeteilt und Mandanten an entsprechend spezialisierte Anwälte weitergeleitet. Die Kanzlei nennt Fachanwaltschaften im Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Miet- und WEG-Recht, Verkehrsrecht, Sozialrecht und Strafrecht als Grundlage dieser Arbeitsweise. Laufende Fortbildung dient der Sicherung der fachlichen Kompetenz. Nach eigener Darstellung erarbeitet die Kanzlei kostengünstige und auch außergerichtliche Lösungen und setzt berechtigte Interessen ihrer Mandanten ebenfalls gerichtlich durch. Dabei benennt sie Vertraulichkeit, Unabhängigkeit und das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen als maßgebliche Prinzipien. Das Notariat deckt den gesamten Bereich notarieller Tätigkeit ab. Dazu gehören die Beurkundung von Willenserklärungen, Beglaubigungen und insbesondere Grundstücksgeschäfte.

Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.

Quellen: dr-giesecke-partner.de, dr-giesecke-partner.de

Beratung in Hildesheim – Einordnung der Redaktion

Volker Mispagel ist bei der Kanzlei DR. GIESECKE & PARTNER GbR am Bahnhofsplatz 6 in 31134 Hildesheim tätig. Sein Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Diese Kombination betrifft zwei Lebensbereiche, in denen rechtliche Fragen häufig mit wirtschaftlichen und persönlichen Veränderungen verbunden sind. Die Kanzlei vertritt Privatleute und Unternehmen. Sie wurde Anfang 1928 durch Rechtsanwalt Dr. jur. Wilhelm Giesecke gegründet und verteilt ihre Aufgaben nach Rechtsgebieten. Die in der Kanzleibeschreibung genannten Fachanwaltschaften beziehen sich auf die gemeinsame Arbeitsweise; eine persönliche Fachanwaltsbezeichnung für Volker Mispagel ist den vorliegenden Angaben nicht zu entnehmen. Im Arbeitsrecht stehen die Beziehungen zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern im Mittelpunkt. Typische Anliegen sind die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Fragen zu Vergütung und Arbeitszeit sowie Abmahnungen, Kündigungen oder Aufhebungsverträge. Auch Arbeitszeugnisse und Veränderungen der vertraglichen Aufgaben können Anlass für eine Anfrage sein. Mandantinnen und Mandanten erwartet in diesem Rechtsgebiet grundsätzlich eine Einordnung des Sachverhalts anhand der vertraglichen Grundlagen und des bisherigen Ablaufs. Ob eine außergerichtliche Verständigung oder ein gerichtliches Verfahren in Betracht kommt, hängt vom jeweiligen Anliegen ab. Das Familienrecht umfasst insbesondere rechtliche Fragen zu Trennung und Scheidung, Unterhalt sowie Sorge- und Umgangsrecht. Häufig müssen dabei mehrere Themen voneinander getrennt betrachtet werden: die persönlichen Verhältnisse, die wirtschaftliche Situation und gegebenenfalls die Belange gemeinsamer Kinder. Eine allgemeine Orientierung kann helfen, diese Fragen zu ordnen und die für eine anwaltliche Prüfung erforderlichen Informationen zusammenzustellen. Die Kanzlei benennt Vertraulichkeit, Unabhängigkeit und die Vermeidung widerstreitender Interessen als Grundlagen ihrer Tätigkeit. Der örtliche Bezug liegt in Hildesheim mit den Stadtteilen Mitte, Moritzberg und Nordstadt. Die Anschrift am Bahnhofsplatz ist ein konkreter Ausgangspunkt für die Planung der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw; nähere Angaben zu Zugang und Parkmöglichkeiten liegen nicht vor. Für familienrechtliche Verfahren kommt bei entsprechender Zuständigkeit das Amtsgericht Hildesheim als Familiengericht in Betracht. Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören dagegen regelmäßig vor die Arbeitsgerichte, nicht vor das örtliche Landgericht. Für eine Kontaktaufnahme ausgehend von Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende die beim Profil verfügbaren Kontaktangaben heranziehen. Eine kurze Beschreibung des Anliegens, der beteiligten Personen oder Unternehmen und etwaiger Fristen erleichtert die anschließende Klärung, ob eine Beratung und Mandatsübernahme möglich sind.

Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hildesheim

Die Kanzlei DR. GIESECKE & PARTNER GbR hat ihre Anschrift am Bahnhofsplatz 6 in 31134 Hildesheim. Für die räumliche Orientierung im Stadtgebiet sind die genannten Stadtteile Mitte, Moritzberg und Nordstadt relevant; eine genaue Zuordnung der Kanzlei zu einem dieser Stadtteile ergibt sich aus den vorliegenden Angaben nicht. Der Bahnhofsplatz bildet einen Bezugspunkt für die Anreiseplanung. Bei einer Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln lassen sich die aktuellen Verbindungen zur Kanzlei anhand der Adresse prüfen. Für die Anreise mit dem Pkw gilt dies entsprechend für die Straßenführung und vorhandene Parkmöglichkeiten. Konkrete Angaben zu Haltestellen, Stellplätzen oder einem barrierefreien Zugang sind nicht belegt. Für Volker Mispagels Schwerpunkt Familienrecht ist unter den genannten Gerichten vor allem das Amtsgericht Hildesheim relevant. Dort werden als Familiengericht insbesondere Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt, sofern die örtliche und sachliche Zuständigkeit gegeben ist. Diese richtet sich nach gesetzlichen Kriterien und nicht allein nach dem Kanzleisitz. Das ebenfalls am Standort genannte Landgericht Hildesheim ist für solche Familiensachen grundsätzlich nicht die erste Instanz; familiengerichtliche Rechtsmittel führen regelmäßig zum Oberlandesgericht. Beim Hauptschwerpunkt Arbeitsrecht ist die Abgrenzung noch deutlicher: Streitigkeiten zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern, etwa über Kündigungen oder Vergütung, fallen regelmäßig in die Arbeitsgerichtsbarkeit. Weder Amtsgericht noch Landgericht Hildesheim sind dafür typischerweise zuständig. Welches Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, hängt vom konkreten Fall ab.

Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.

So läuft die Kontaktaufnahme ab

  1. 1. Anliegen schildern

    Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich sind Zeitraum, Beteiligte und vorhandene Schreiben oder Fristen.

  2. 2. Rückmeldung der Kanzlei

    Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.

  3. 3. Erstgespräch vereinbaren

    vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt.

  4. 4. Kosten klären

    Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.

Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.

Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage

Welche Unterlagen sind für eine Anfrage wegen einer Kündigung oder Abmahnung hilfreich?
Für eine erste Einordnung sind meist der Arbeitsvertrag, spätere Vertragsänderungen sowie das Kündigungs- oder Abmahnungsschreiben von Bedeutung. Hinzukommen können einschlägige Korrespondenz, Gehaltsabrechnungen und eine kurze zeitliche Übersicht der Ereignisse. Wichtig ist auch, wann ein Schreiben tatsächlich zugegangen ist, da im Arbeitsrecht kurze gesetzliche Fristen gelten können. Welche weiteren Unterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem Streitpunkt. Eine geordnete Darstellung hilft dabei, offene Fragen zu erkennen; sie ersetzt keine individuelle rechtliche Prüfung.
Worin unterscheiden sich ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung?
Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, mit der eine Partei das Arbeitsverhältnis beenden will. Ein Aufhebungsvertrag beruht dagegen auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und beschäftigter Person. Darin können etwa Beendigungszeitpunkt, Freistellung oder Zeugnisfragen geregelt werden. Beide Wege können unterschiedliche arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Folgen haben. Für die allgemeine Orientierung sind deshalb nicht nur das Enddatum, sondern auch die übrigen Bedingungen und die persönliche Ausgangslage bedeutsam. Ob eine konkrete Gestaltung passend ist, lässt sich nur anhand des Einzelfalls beurteilen.
Welche Themen sollten bei einer ersten Anfrage zu Trennung oder Scheidung benannt werden?
Hilfreich ist eine Übersicht darüber, ob es zunächst um die Trennung, ein Scheidungsverfahren oder einzelne Folgefragen geht. Typische Themen sind Unterhalt, die gemeinsame Wohnung, Vermögensfragen sowie Betreuung und Umgang bei gemeinsamen Kindern. Auch bereits bestehende Vereinbarungen oder laufende gerichtliche Verfahren können für die Einordnung wichtig sein. Nicht sämtliche Fragen müssen schon abschließend geklärt sein. Eine erste Anfrage kann gerade dazu dienen, die Themen voneinander abzugrenzen und festzustellen, welche Informationen für eine weitergehende Beratung erforderlich sind.
Werden Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsfragen im selben Verfahren geklärt?
Diese Fragen gehören zwar zum Familienrecht, betreffen aber unterschiedliche rechtliche Gegenstände. Das Sorgerecht betrifft die Verantwortung für ein Kind und wesentliche Entscheidungen, während das Umgangsrecht den persönlichen Kontakt regelt. Unterhalt betrifft finanzielle Leistungen. Ob Fragen gemeinsam behandelt werden können oder getrennte Verfahren erforderlich sind, hängt von den gesetzlichen Verfahrensregeln und der jeweiligen Situation ab. Zuständig ist bei gerichtlichen Auseinandersetzungen grundsätzlich das Familiengericht. Außergerichtliche Vereinbarungen können ebenfalls eine Rolle spielen; ihre Voraussetzungen und rechtlichen Wirkungen unterscheiden sich je nach Gegenstand.

Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.

Erfahrungen und Bewertungen zu Volker Mispagel

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Bewertungen auf anwalt-seiten.de

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Google-Bewertungen der Kanzlei

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Weiterführende Informationen

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Angabenstatus

Die Profilangaben wurden durch die Kanzlei oder aus öffentlich zugänglichen Quellen bereitgestellt und sind nicht vollständig verifiziert.

Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: dr-giesecke-partner.de

Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 27 %

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