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- Rechtsanwalt Georg Miskiewicz
- Profilstand
- 35% der geprüften Profilangaben liegen vor · Kontaktdaten geprüft am 20. September 2026
Schwerpunkte
- ArbeitsrechtHauptschwerpunkt
Kanzleiprofil im Überblick
Rechtsanwalt Georg Miskiewicz hat seinen Standort in der Borsigstraße 5 in Hildesheim und ist in ganz Deutschland tätig. Seine Tätigkeitsbereiche sind Behindertenrecht und Erwerbsminderungsrente. Er bietet Rechtsberatung an, überprüft Bescheide und führt für seine Mandanten Verwaltungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Klageverfahren sowie Berufungsverfahren. In dringenden Fällen übernimmt er kurzfristig einstweilige Rechtsschutzverfahren vor dem Sozialgericht. Sein Angebot richtet sich an Mandanten mit Anliegen in seinen Spezialgebieten; Mandate außerhalb dieser Bereiche lehnt er nach eigener Angabe regelmäßig ab. Die Kommunikation erfolgt direkt: Telefonanrufe nimmt er selbst entgegen und ruft zurück, wenn er einen Anruf nicht annehmen kann. Im telefonischen Gespräch werden das Problem, die nächsten konkreten Schritte und seine Unterstützung geklärt. Die gesamte Abwicklung kann kurzfristig telefonisch, postalisch und per E-Mail erfolgen. Telefonisch ist die Kanzlei montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Termine finden nur nach vorheriger Vereinbarung statt.
Automatisch aus den öffentlich zugänglichen Angaben der Kanzlei zusammengefasst, Stand 20.9.2026. Redaktionell nicht einzeln nachgeprüft.
Quellen: rechtsanwalt-miskiewicz.com, rechtsanwalt-miskiewicz.com
Beratung in Hildesheim – Einordnung der Redaktion
Rechtsanwalt Georg Miskiewicz ist mit seiner Kanzlei in der Borsigstraße 5, 31135 Hildesheim, ansässig und nach eigener Beschreibung deutschlandweit tätig. Bei den Tätigkeitsangaben besteht eine Abweichung, die Ratsuchende vor einer Anfrage beachten sollten: Das Profil nennt Arbeitsrecht als Hauptschwerpunkt sowie Familienrecht. Die vorliegende Kanzleibeschreibung bezeichnet dagegen Behindertenrecht und Erwerbsminderungsrente als seine Tätigkeitsbereiche. Sie enthält außerdem den Hinweis, dass Mandate außerhalb dieser Spezialgebiete regelmäßig abgelehnt werden. Ob eine arbeitsrechtliche oder familienrechtliche Angelegenheit übernommen wird, sollte deshalb ausdrücklich bei der ersten Kontaktaufnahme geklärt werden. Im Arbeitsrecht betreffen typische Anliegen die Gestaltung und Durchführung von Arbeitsverhältnissen, Kündigungen, Vergütung oder Arbeitszeugnisse. Bei Beschäftigten mit Behinderungen können zusätzlich besondere Schutzvorschriften und Fragen zur Teilhabe am Arbeitsleben relevant werden. Familienrechtliche Anfragen drehen sich häufig um Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht. Diese Themen erläutern die im Profil aufgeführten Rechtsgebiete; sie belegen jedoch kein entsprechendes Beratungsangebot dieser Kanzlei. Für Ratsuchende ist die Unterscheidung wichtig, weil sich Verfahrenswege, zuständige Gerichte und benötigte Unterlagen je nach Anliegen unterscheiden. Die belegte Kanzleibeschreibung umfasst Rechtsberatung, die Überprüfung von Bescheiden sowie die Vertretung in Verwaltungs-, Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren im Zusammenhang mit den genannten Spezialgebieten. Beim Behindertenrecht können beispielsweise behördliche Feststellungen zu einer Behinderung Gegenstand eines Verfahrens sein. Bei Erwerbsminderungsrenten stehen regelmäßig sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen und die Beurteilung des verbliebenen Leistungsvermögens im Mittelpunkt. Für dringende Angelegenheiten beschreibt die Kanzlei auch kurzfristige Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Sozialgericht. Der örtliche Bezug liegt in Hildesheim; eine Zuordnung der Borsigstraße 5 zu Mitte, Moritzberg oder Nordstadt ist durch die Angaben nicht belegt. Am Standort befinden sich das Amtsgericht und das Landgericht Hildesheim. Familiengerichtliche Verfahren werden grundsätzlich beim Amtsgericht geführt, während arbeitsrechtliche Streitigkeiten vor die Arbeitsgerichtsbarkeit gehören. Sozialrechtliche Streitigkeiten um Erwerbsminderungsrenten oder bestimmte Feststellungen im Behindertenrecht fallen typischerweise in die Sozialgerichtsbarkeit. Für eine Kontaktaufnahme über Anwalt-Seiten.de können Ratsuchende zunächst die Profilangaben zur Einordnung ihres Anliegens nutzen und anschließend über die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten anfragen. Sinnvoll sind eine kurze Sachverhaltsschilderung sowie Hinweise auf vorhandene Bescheide und laufende Fristen. Telefonisch ist die Kanzlei montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr erreichbar. Georg Miskiewicz nimmt Anrufe nach eigener Angabe selbst entgegen oder ruft zurück. Termine werden vorher vereinbart; die Abwicklung kann telefonisch, postalisch und per E-Mail erfolgen.
Redaktionelle Einordnung auf Grundlage der im Profil belegten Angaben, Stand 20.9.2026. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Zuständige Gerichte und Erreichbarkeit in Hildesheim
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Georg Miskiewicz befindet sich in der Borsigstraße 5 in 31135 Hildesheim. Als Stadtteile am Standort sind Mitte, Moritzberg und Nordstadt genannt; daraus lässt sich jedoch keine gesicherte Stadtteilzuordnung der Kanzlei ableiten. Auch eine Innenstadtlage oder eine bestimmte Verkehrsanbindung ist nicht belegt. Für die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Pkw empfiehlt sich daher eine aktuelle Routenprüfung anhand der vollständigen Adresse. Persönliche Termine finden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung statt. Da nach der Kanzleibeschreibung eine telefonische, postalische und elektronische Abwicklung möglich ist, setzt eine Anfrage nicht zwingend eine persönliche Anfahrt voraus. Von den genannten Gerichten ist das Amtsgericht Hildesheim für familienrechtliche Angelegenheiten grundsätzlich der passende Gerichtstyp: Dort werden beim Familiengericht insbesondere Scheidungs-, Unterhalts-, Sorge- und Umgangsverfahren geführt, sofern die örtliche Zuständigkeit gegeben ist. Das Landgericht Hildesheim ist dagegen weder das reguläre Eingangsgericht für solche Familiensachen noch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Für Konflikte aus Arbeitsverhältnissen sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig. Ein konkret zuständiges Arbeitsgericht ist in den Angaben nicht benannt. Für die in der Kanzleibeschreibung hervorgehobenen Bereiche Behindertenrecht und Erwerbsminderungsrente ist häufig die Sozialgerichtsbarkeit maßgeblich. Dort werden etwa Klagen gegen ablehnende Rentenbescheide oder gegen bestimmte behördliche Feststellungen zum Grad der Behinderung sowie Eilverfahren geführt. Welches Gericht örtlich und sachlich zuständig ist, richtet sich nach dem jeweiligen Streitgegenstand und den gesetzlichen Zuständigkeitsregeln, nicht allein nach dem Kanzleisitz in Hildesheim.
Redaktionelle Orientierung zu Gerichtsstandorten und Lage, Stand 20.9.2026. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Einzelfall – keine Rechtsberatung.
So läuft die Kontaktaufnahme ab
1. Anliegen schildern
Sie beschreiben Ihr Anliegen über das Kontaktformular auf dieser Seite – unverbindlich und ohne Kosten. Hilfreich für den Erstkontakt: Bitte nicht anonym anrufen und auf dem Anrufbeantworter Namen und Rufnummer hinterlassen.
2. Rückmeldung der Kanzlei
Die Kanzlei meldet sich direkt bei Ihnen und klärt, ob das Anliegen zu den Schwerpunkten passt.
3. Erstgespräch vereinbaren
vor Ort in der Kanzlei, telefonisch – der Termin wird individuell abgestimmt. Bei einem Anruf wird geklärt, worin das Problem besteht, welche konkreten Schritte als Nächstes anstehen und wie der Rechtsanwalt helfen kann. Termine finden nur nach vorheriger Vereinbarung statt.
4. Kosten klären
Die Gebühren für eine Erstberatung sind gesetzlich begrenzt (§ 34 RVG); wer die Kosten nicht tragen kann, kann Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragen. Die konkrete Vergütung vereinbaren Sie unmittelbar mit der Kanzlei.
Allgemeine Ablaufbeschreibung der Redaktion. Angaben zu Kosten sind unverbindlich und ersetzen keine Vergütungsvereinbarung.
Ablauf und Konditionen
Erstgespräch: Bei einem Anruf wird geklärt, worin das Problem besteht, welche konkreten Schritte als Nächstes anstehen und wie der Rechtsanwalt helfen kann. Termine finden nur nach vorheriger Vereinbarung statt.
Für den Erstkontakt: Bitte nicht anonym anrufen und auf dem Anrufbeantworter Namen und Rufnummer hinterlassen.
Bevorzugter Kontaktweg: phone
Häufige Fragen vor der Mandatsanfrage
- Kann ich wegen einer Kündigung oder einer Scheidung bei Georg Miskiewicz anfragen?
- Eine Anfrage kann zunächst klären, ob das Anliegen zum tatsächlich übernommenen Mandatsbereich gehört. Im Profil sind Arbeitsrecht und Familienrecht aufgeführt; die Kanzleibeschreibung nennt dagegen Behindertenrecht und Erwerbsminderungsrente und weist auf die regelmäßige Ablehnung anderer Mandate hin. Die Übernahme einer Kündigungs- oder Scheidungssache sollte deshalb nicht vorausgesetzt werden. Für eine erste Einordnung helfen eine kurze Beschreibung des Problems, das betreffende Rechtsgebiet und Angaben zu bereits erhaltenen Schreiben. Gerade bei Kündigungen können kurze gesetzliche Fristen eine Rolle spielen.
- Welche Unterlagen sind bei Fragen zu einer Erwerbsminderungsrente für eine erste Anfrage hilfreich?
- Für die allgemeine Einordnung sind insbesondere vorhandene Rentenbescheide, Antragsunterlagen, Schriftwechsel mit dem Rentenversicherungsträger und gegebenenfalls ein Widerspruchsbescheid von Bedeutung. Hinzu kommen je nach Verfahrensstand medizinische Befunde, Gutachten oder Reha-Berichte. Wichtig sind auch Angaben dazu, wann ein Bescheid zugegangen ist und ob bereits ein Verfahren läuft. Erwerbsminderung ist rechtlich nicht mit Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen. Welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden und auf welchem Weg sensible Gesundheitsdaten übermittelt werden sollen, lässt sich bei der Kontaktaufnahme abstimmen.
- Wie unterscheiden sich ein behindertenrechtlicher Bescheid und ein arbeitsrechtliches Problem wegen einer Behinderung?
- Bei einem behindertenrechtlichen Bescheid geht es häufig um eine behördliche Feststellung, etwa zum Grad der Behinderung oder zu Merkzeichen. Ein arbeitsrechtlicher Konflikt betrifft dagegen das Verhältnis zwischen Beschäftigten und Arbeitgeber, beispielsweise bei einer Kündigung oder bei Fragen zur Beschäftigung. Beide Bereiche können sich überschneiden, folgen aber unterschiedlichen Zuständigkeiten und Verfahrensregeln. Nicht jede Streitigkeit mit Bezug zu einer Behinderung gehört deshalb vor dasselbe Gericht. Für eine erste Anfrage ist hilfreich, die beteiligten Stellen, vorhandene Bescheide und das konkrete Anliegen voneinander zu unterscheiden.
- Was sollte ich vor einer Anfrage zu Trennung, Unterhalt oder Sorge- und Umgangsrecht zusammenstellen?
- Für eine erste Orientierung hilft eine knappe Übersicht über die familiäre Situation und die offenen Fragen. Je nach Anliegen können bestehende Vereinbarungen, gerichtliche Entscheidungen, Angaben zu gemeinsamen Kindern sowie Unterlagen zu Einkommen und laufenden Verpflichtungen relevant sein. Nicht jede Anfrage erfordert sofort sämtliche Dokumente; der notwendige Umfang hängt vom Thema ab. Familienrechtliche Verfahren gehören grundsätzlich vor das Familiengericht beim Amtsgericht, wobei die örtliche Zuständigkeit gesondert zu bestimmen ist. Vor der Übersendung persönlicher Unterlagen sollte geklärt werden, ob die angefragte Kanzlei das Mandat übernimmt.
Allgemeine Orientierung der Redaktion zu den Schwerpunkten dieses Profils, Stand 20.9.2026. Keine Rechtsberatung und keine Aussage über den Verlauf eines konkreten Falls.
Erfahrungen und Bewertungen zu Georg Miskiewicz
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4,9 von 5 · 33 Bewertungen
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Kontaktdaten geprüft am 20.9.2026 · Quelle: rechtsanwalt-miskiewicz.com
Letzte redaktionelle Prüfung: 20.9.2026 · Profil-Vollständigkeit: 35 %
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